21-2950

Baumbilanz in Altona Kleine Anfrage von Blanca Merz (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.05.2022
05.04.2022
Ö 16.10
05.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Bäume sind seit Oktober 2021 in Altona Altstadt abgeholzt worden, warum und wo genau? (In welchen öffentlichen Raum und auf welchen privaten Grundstücken?)

 

      Wenn möglich bitte die Abholzung für einzelne Standorte genauestens angeben.

 

  1. Welche Pläne gibt es Altona Altstadt grüner aufzuforsten und grüner werden zu lassen?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Für den öffentlichen Raum sind die Fällungen auf öffentlichem Grund in der Fäll-Liste (Drs. 21-2858) aufgeführt. Der Fäll-Liste wurde in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 01.03.2022 zugestimmt.

 

Auf privaten Grund erfolgt die Beantwortung auf Grundlage der im Zeitraum 01.10.2021 bis 17.03.2022 erteilten Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung.

 

Wohlers Allee 17: Fällung einer Tanne mit einem Stammdurchmesser ca. 47 cm.

Die Ausnahmegenehmigung wurde mit Bescheid vom 13.01.2022 aus Gründen der Verkehrssicherheit bzw. aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes des Baumes erteilt.

Im Rahmen der erteilten Genehmigung wurde die Neupflanzung eines standortheimischen Laubbaumes bestimmt.

 

Holstenstraße 157: Fällung eines Bergahorns mit einem Stammdurchmesser von ca. 90 cm.

Die Ausnahmegenehmigung wurde mit Bescheid vom 12.01.2022 aus baubedingten Gründen erteilt.

Im Rahmen der erteilten Genehmigung wurden die Neupflanzung eines standortheimischen Laubbaumes sowie eine Ersatzzahlung, u.a. zur Neupflanzung von Bäumen im öffentlichen Raum bestimmt.

 

 

Zu 2:

Im Rahmen der Bearbeitung der Regelaufgaben durch die Fachämter Management des öffentlichen Raumes und Stadt- und Landschaftsplanung werden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt und begleitet, die die Grünversorgung in Altona-Altstadt sicherstellen und verbessern, wie z.B. geplante und laufende Baumpflanzungen und Baumerhaltungsmaßnahmen an Straßen, in Grünanlagen und bei öffentlichen Neubauvorhaben.

 

Zu den Neupflanzungen bzw. den Ersatzzahlungen auf privatem Grund wird auf die Angaben in Antwort 1 verwiesen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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