Zuwendungsantrag Hamburger Hospiz e.V. - Beschaffung von zehn Schlafsofas Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Antragsstellende |
Hamburger Hospiz e.V. |
Projekt |
Beschaffung von zehn Schlafsofas |
Antragseingang |
27.10.2021 |
Gesamtkosten |
20.000 Euro |
Beantragte Zuwendung |
14.000 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
11.940 Euro (investiv) |
Eigenmittelanteil |
6.000 Euro |
Projektbeginn |
15.04.2022 |
Bindungsdauer (in Jahren) |
5 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
2.388 Euro |
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt in der Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses vom 15.03.2022 mit der Drucksache 21-2846.1 vor.
In Planung ist, mit der beantragten Zuwendung in Höhe von 14.000 Euro zehn Gästezimmer des Hamburger Hospizes e.V. mit Schlafsofas auszustatten. Der Hamburger Hospiz e.V. kommt den Anforderungen des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) nach, das für ein Hospiz folgendes vorsieht:
Gemäß § 18 Anforderungen an Gasteinrichtungen (und damit Hospizen) Absatz 1 Nummer 2 und 3 HmbWBG hat der:die Betreibende den Bedürfnissen der Nutzer:innen angemessen Rechnung zu tragen und eine angemessene Qualität des Wohnens zu gewährleisten.
Gemäß Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) ist dabei folgendes zu beachten:
Die Wohn-Pflege-Aufsicht des Bezirksamts Altona sieht den Förderungsbedarf des Hamburger Hospiz e.V. uneingeschränkt, um die hohen Auflagen des HmbWBGs an die Ausstattung eines Hospizes umzusetzen, den Bedürfnissen der Nutzer:innen angemessen Rechnung zu tragen und entsprechendes Einrichtungsmobiliar zu kaufen.
Im Hamburger Westen stellt das Hamburger Hospiz eine Bereicherung des Angebotes dar. Dort können Menschen mit schweren Erkrankungen in Würde leben und Abschied nehmen. Mit der Umsetzung der Anforderungen des HmbWBG durch die beantragte Zuwendung wird Nutzer:innen und deren Angehörigen die Möglichkeit gegeben, ihre letzte Lebensphase nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Das bedeutet, dass sowohl Rückzug als auch Teilhabe und Kontakte zu anderen Menschen möglich werden.
Besonderheiten:
Laut eingereichter Kostenvoranschläge kostet ein Schlafsofa 1.794 Euro, deshalb wurde die Zuwendungssumme amtsseitig auf 11.940 Euro gekürzt.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig (bei namentlicher Abstimmung), folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Beschaffung von zehn Schlafsofas werden dem Hamburger Hospiz e.V. aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv Mittel in Höhe von 11.940 Euro zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 2.388 Euro bei einer Bindungsdauer von 5 Jahren.)
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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