21-2916

Optimale Nutzung von Schulsporthallen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.02.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.05.2022
05.04.2022
Ö 16.9
05.04.2022
04.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.02.2022 anliegende Drucksache 21-2764.1B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 11.03.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzlich werden alle betroffenen Stellen und zu beteiligende Organisationen und Institutionen entsprechend des abgestimmten „Leitfaden für Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen für den Schul- und Vereinssport“ (abrufbar unter https://www.schulbau.hamburg/contentblob/14661320/d90d4909f0a7631806655d329fb1cac1/data/leitfaden.pdf) in diversen Runden in die Planungen einbezogen.

 

Zur Abstimmung der Baumaßnahmen und zur Koordinierung von Ausfallzeiten/Nutzungszuordnungen regelt der Leitfaden zum Beispiel:

 

  • SBH stellt vor Projektbeginn von konkreten Baumaßnahmen (LPH 0/1) allen Beteiligten (Schule, aktuell und zukünftig nutzende Vereine, BA, BSB Referat Sport, LI Referat Bewegung und Sport) die BSB-Bestellung und das Konzept vor.
  • BA klärt bis Leistungsphase (LPH) 1 mit hauptnutzenden Vereinen oder nach sportartenspezifischen Anforderungen die bauliche Ausstattung inkl. der Ausstattungsqualitäten ab. Ggf. sind die Fachverbände oder das Referat Sportinfrastruktur des HSB einzubeziehen.
  • SBH bündelt nach den Hinweisen aller Beteiligter die abgestimmten Bedarfe an den Baumaßnahmen aus dem Schulsport und dem Vereinssport und klärt örtliche Besonderheiten. Anschließend leitet SBH diese Informationen an die Planungsbüros weiter. In LPH 2 erfolgt über SBH die Vorstellung und Abstimmung der Vorentwurfsplanung. Zum Abschluss der Leistungsphase 2 muss die Finanzierung der Sonderwünsche grundsätzlich geklärt sein.
  • SBH zeigt Bedarfsinvestitionen des Vereins- und Verbandssports auf, die nicht über das Schulbudget gedeckt werden können. BA kann mit den Nutzern alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Die Klärung der Kostenübernahme zwischen Antragsteller und BA darf die Planung der Baumaßnahme zeitlich nicht beeinträchtigen/verzögern. Die Möglichkeit einer Förderung von Vereinsbedarfen mit Mitteln der Jury Sport aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 wird in Bedarfsfall über BA bei SBH angefragt werden.
  • SBH stellt in LPH 3 zusammen mit dem Planungsbüro allen Beteiligten die abschließende Entwurfsplanung vor. Die finale Finanzierung muss nun geklärt sein. Letzte Detailabstimmungen sowie die verbindliche Abstimmung zwischen Schule und Verein erfolgt.
  • In Sonderfällen (z. B. Grundsatzfragen, Finanzierung) gibt der „Nutzerbeirat Sportanlagen“ die strategische Ausrichtung vor.

 

Sofern darüber hinaus eine Berichterstattung zu einzelnen Standorten im zuständigen Ausschuss gewünscht wird, wird SBH | Schulbau Hamburg dort auf Anfrage zum Stand berichten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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