Herr Buse eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Er heißt insbesondere Frau Schier (Fraktion Die Linke) als Nachfolger für Herrn Dr. Tiesler als neues Mitglied der Bezirksversammlung willkommen, welche jedoch abwesend ist.
Hinweis der Geschäftsstelle:
Bei der Anfertigung der Niederschrift wurde das KI-gestützte Tool „LLMoin“ eingesetzt, welches als Hilfsmittel zur Zusammenfassung der Wortbeiträge diente. Die daraus resultierenden Textpassagen wurden von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, um sowohl die Plausibilität als auch die inhaltliche Richtigkeit sicherzustellen. Korrekturen und Anpassungen wurden entsprechend vorgenommen, um die Qualität der Niederschrift in gewohnter Weise gewährleisten zu können.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger wird sich zu folgenden Themen geäußert:
- Tonndorf 36 (TOP 4.2)
Herr Orbán verwendet zu Beginn ein Zitat von Christian Ulmen, um zu verdeutlichen, wie trügerisch Selbstbilder sein könnten und wie wenig sie darüber aussagten, ob jemand Gewalt ausübe. Er betont, dass es nicht das erste und vermutlich nicht das letzte Mal sei, dass über geschlechtsspezifische Gewalt gesprochen werde. Anlass der Debatte sei ein aktueller Fall, der große Empörung ausgelöst habe und viele Menschen, auch in Hamburg, auf die Straße gebracht habe. Auf die konkreten Vorwürfe würde er nicht weiter eingehen, sondern vielmehr grundsätzliche Aspekte thematisieren. Er führt aus, dass es kein verlässliches Täterprofil gebe und weder politische Haltung noch äußere Merkmale oder bestimmtes Verhalten Frauen bei der Partnerwahl vor Gewalt schützten. Gewalt gegen Frauen finde überwiegend im sozialen Umfeld statt, nicht im Dunkeln oder auf dem nächtlichen Heimweg. Wer Frauen wirksam schützen wolle, müsse sich dieser Realität stellen und politische Antworten liefern: mehr Prävention, mehr Opferschutz, mehr Unterstützung und konsequente Strafverfolgung. Reflexhafte Migrationsdebatten seien dabei nicht hilfreich. Zudem betont er, dass Frauenrechte nicht selektiv seien und jedes Opfer Unterstützung und Solidarität verdiene. Probleme dürften weder geleugnet noch ethnisiert werden. Es gebe zwar Unterschiede in Sozialisation und Rollenbildern, doch wer daraus ausschließlich migrationsfeindliche Forderungen ableite, habe kein Interesse an echter Hilfe. Er führt weiter aus, dass der Rechtsstaat in der Praxis nicht immer ausreichend schütze. Als Beispiele nennt er ein Urteil des Amtsgerichts München, bei dem ein Täter eine milde Strafe erhalten habe, um seinen Beamtenstatus nicht zu verlieren, sowie einen Fall aus Leipzig, bei dem heimliche Nacktaufnahmen in einer Sauna nicht strafbar gewesen seien. Diese Fälle zeigten eine Schieflage im Opferschutz und im Strafrecht. Er betont die Unterstützung der Bundesratsinitiativen zur Verbesserung des Opferschutzes, aber weist auch darauf hin, dass die Möglichkeiten der Bezirksversammlung begrenzt seien. Dennoch liege es in der politischen Verantwortung vor Ort, Prävention zu stärken und bestehende Strukturen zu verbessern. Im Bezirk Wandsbek lebten rund 235.000 Frauen, statistisch seien etwa 80.000 von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Dies sei ein klarer politischer Auftrag. Abschließend kündigt er an, dass unter einem späteren Tagesordnungspunkt ein Antrag mit konkreten Handlungsfeldern eingebracht werde.
Frau Hauto weist zu Beginn auf das Thema der Aktuellen Stunde „Die Scham muss die Seiten wechseln“ hin und erläutert, dass dieser Satz von Giselle Pellicot stamme, die sich dafür eingesetzt habe, dass das Verfahren gegen ihren Ehemann öffentlich geführt werde. Sie betont, dass Pellicot und auch Collien Fernandes sich bewusst entschieden hätten, mit dem, was ihnen widerfahren sei, an die Öffentlichkeit zu gehen, um auf das Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt aufmerksam zu machen. Sie führt aus, dass geschlechtsspezifische Gewalt alle Formen von Gewalt umfasse – körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche – und dass Frauen hiervon überproportional betroffen seien. Sie betont, dass es eigentlich nicht nur um Frauenrechte, sondern um Menschenrechte gehe, da Frauen ebenso Menschen seien wie Männer. Gewalt finde auch online statt, wobei künstliche Intelligenz zur Verstärkung und Verbreitung digitaler Gewalt genutzt werde, oft in einem weitgehend rechtsfreien Raum. Sie weist darauf hin, dass sexualisierte Gewalt gegen Frauen ein Tabuthema sei, das häufig nicht gesehen, geglaubt oder anerkannt werde. Dies liege einerseits an der Scham, die die Opfer empfinden, andererseits an systemischen Problemen und weiterhin bestehenden patriarchalen Strukturen. Sie erwähnt beispielhaft, dass Opfern von sexualisierter Gewalt geraten werde, während eines Strafprozesses keine Psychotherapie zu beginnen, da dies ihrer Glaubwürdigkeit schaden könnte, was sie als äußerst problematisch bezeichnet. Der Satz „Die Scham muss die Seiten wechseln“ soll ausdrücken, dass die Scham nicht bei den Opfern, sondern bei den Tätern liegen müsse. Ziel müsse es sein, dass Täter sich schämten und gesellschaftlich geächtet würden, um Gewalt zu reduzieren. Sie betont, wie wichtig es sei, das Ausmaß von Gewalt sichtbar zu machen, Opfer zu stärken und zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, offen zu sprechen, ohne weitere Gewalt befürchten zu müssen. Um patriarchale Strukturen aufzubrechen, bedürfe es jedoch noch viel mehr. Sie betont, dass auch die Politik, insbesondere die Bezirksversammlung, gefragt sei, da sie für Bereiche wie Jugendhilfe und Schulen zuständig sei und Politik vor Ort mit den Menschen mache. Schutz vor Ungleichbehandlung, Ausgrenzung, falschen Glaubenssätzen, Machtstrukturen sowie psychischer und körperlicher Gewalt müsse in allen Lebensbereichen beginnen und aktiv gefördert werden. Sie führt weiter aus, dass die Scham nicht erst dann die Seiten wechseln dürfe, wenn jemand bereits Opfer geworden sei, sondern schon dort, wo sexistische Einstellungen und Überzeugungen entstünden. Diese führten zu einem Umfeld, in dem Ungleichheit und Respektlosigkeit normalisiert würden, was wiederum Diskriminierung, strukturelle Benachteiligung und Machtungleichgewichte festige. Daraus könne psychische, sexualisierte und schließlich auch physische Gewalt entstehen. Abschließend betont sie, dass man hinsehen, erkennen, benennen, glauben, verstehen und Strukturen immer wieder hinterfragen müsse. Gewalt müsse als real und weit verbreitet anerkannt werden, und im politischen Alltag müsse stets entsprechend gehandelt werden. Da patriarchale Strukturen tief verwurzelt seien, müsse man immer und überall, im Zweifel für alle Opfer, Gewaltprävention und Opferschutz mitdenken und schaffen. Diesen Anspruch müsse man an sich selbst und an andere stellen.
Herr Iwan berichtet, dass er in der Periode 2019 bis 2024 als Schöffe am Amtsgericht Wandsbek tätig gewesen sei. Er merkt an, dass man aus Gründen der Vertraulichkeit nicht ins Detail gehen könne, aber nach seinen Erfahrungen im Gerichtssaal hätte er vollstes Verständnis für jede betroffene Person, die sich solchen Situationen nicht aussetzen wolle und daher den Gang vor Gericht scheue. Dies stelle seiner Ansicht nach ein großes Problem dar. Er bedankt sich bei der Fraktion Die Grünen für die Anmeldung der Aktuellen Stunde und weist darauf hin, dass der Satz „Die Scham muss die Seite wechseln“ von Madame Pellicot inzwischen zu einem geflügelten Wort geworden sei, was die darin enthaltene Wahrheit unterstreiche. Allerdings sei es leider auch wahr, dass die Scham heute noch zu oft auf der falschen Seite liege. Herr Iwan entschuldigt sich vorab, dass er im Folgenden die Männer in den Fokus rücken wolle, ähnlich wie Herr Orbán, und damit ein Problem des Patriarchats anspreche, nämlich die Frage, wem gesellschaftlich Haupt- und wem Nebenrollen zugestanden würden. Im vorliegenden Fall hält er dies jedoch für angemessen, da der Fall Collien Fernandes aktuell die Schlagzeilen bestimme. Er weist darauf hin, dass es solche Fälle schon lange gebe und Fernandes selbst gesagt habe, sie versuche bereits seit Jahren, gegen Deepfakes vorzugehen. Er selbst hätte dies nicht gewusst und vermutet, dass es den meisten Anwesenden ähnlich gegangen sei. Erst als der Täter ins Spiel gekommen sei, habe der Fall öffentliche Aufmerksamkeit erhalten. Er stellt fest, dass es zwar Solidaritätsbekundungen von einigen Männern im Netz gegeben habe, aber keine breite „Not-in-my-Name“-Kampagne. Das erscheine ihm bemerkenswert, da sonst mit Kollektivierung nicht so zurückhaltend umgegangen werde. Er selbst hätte zwar Beiträge geliked, aber keinen eigenen Beitrag verfasst, was er mit seinem generellen Verhalten in sozialen Medien begründet hätte. Es sei ihm aufgefallen, dass er sich auch zu anderen Fällen von Gewalt gegen Frauen nicht öffentlich geäußert habe. Herr Iwan verweist auf ein bekanntes Graffiti, auf dem „Protect your daughter“ durchgestrichen und durch „Educate your son“ ersetzt worden sei. Dies enthalte eine wichtige Wahrheit: Man könne Töchter zu starken, selbstbewussten Menschen erziehen, aber solange Söhne nicht so erzogen würden, dass sie in emanzipierten Frauen keine Bedrohung sähen, werde es weiterhin Gewalt gegen Frauen geben. Die eigenen vier Wände würden für Frauen kein Schutzraum sein, sondern seien statistisch gesehen der häufigste Tatort. Ein Ergebnis der Erziehung von Söhnen und der eigenen Weiterbildung müsse seiner Ansicht nach sein, dass man Betroffenen glaube, auch wenn die Fälle nicht in den Medien präsent seien, sondern im eigenen Umfeld vorkämen.
Frau Heitmann erklärt, dass die Scham die Seiten wechseln müsse, jedoch auf eine andere Seite als von der Fraktion Die Grünen gemeint. Sie verweist auf eine Statistik nach derer es in Deutschland im Jahre 2024 zu 788 Gruppenvergewaltigungen gekommen sei, von denen über 93 % der Opfer weiblich seien, und konkrete Fälle genannt. Sie betont, dass 85 % der Vergewaltigungen nicht angezeigt würden, viele Opfer keinen Therapieplatz bekämen und es an 12.000 Frauenhausplätze fehlte. Die Scham müsse daher zu denen wechseln, die solche Zustände zuließen oder wegsähen, statt zu helfen. Sie kritisiert, dass es der Fraktion Die Grünen nicht um Opferschutz, sondern um die Verabschiedung eines Gesetzes gehe. Sie trägt vor, dass die SPD-Justizministerin bereits vorab ein digitales Gewaltschutzgesetz vorbereitet habe, das nach einem prominenten, später widerlegten Deepfake-Fall in die Ressortabstimmung gegangen sei. Sie bezweifelt, dass es eine echte Schutzlücke gebe, da Deepfakes bereits durch bestehende Gesetze wie das Urhebergesetz, Beleidigung, Verleumdung und Stalking abgedeckt seien. Der Gesetzentwurf gehe ihrer Ansicht nach weit über Deepfakes hinaus. Internetanbieter sollten nunmehr drei Monate lang speichern können, wer welche Internetadressen besucht habe – auch ohne Verdacht. Gerichte könnten Social-Media-Accounts sperren lassen. Ein neuer § 201b solle das Verbreiten von KI-Inhalten, die dem Ansehen einer Person schaden, unter Strafe stellen. Sie warnt, dass darunter auch Satire, Memes und Parodien fallen könnten, und zieht Parallelen zu autoritären Staaten. Die UN verurteile solche Gesetze regelmäßig als Angriff auf die Meinungsfreiheit. Das Grundgesetz schütze die Meinungsfreiheit, und das Bundesverfassungsgericht habe immer wieder betont, dass auch unbequeme, polemische und scharfe Kritik geschützt sei. Es gehe ihrer Ansicht nach um Klarnamenpflicht und die Einschränkung der Meinungsfreiheit, nicht um Opferschutz. Abschließend kritisiert sie das Narrativ der geschlechtsspezifischen Gewalt, da es Frauen als hilflose Opfer und Männer pauschal als Täter darstelle. Sie verweist auf eine aktuelle BKA-Studie, laut der Männer und Frauen bei Partnerschaftsgewalt ähnlich häufig betroffen seien, auch wenn Frauen schwerere Verletzungen erlitten. Sie betont abschließend, dass sie solche Gruppenbildungen, „Mann gleich Täter, Frau gleich Opfer“, für äußerst schwierig halte.
Frau Wolff erklärt eingangs, dass sie keine vorbereitete Rede halte, da sie zunächst die Beiträge der anderen abwarten wollte, um darauf eingehen zu können. Sie stellt sich als Frau vor, die selbst sexualisierte Gewalt erlebt habe, und betont, dass sie sich klar für den Ausbau von Schutzstrukturen gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf Bundes- und Bezirksebene einsetzen werde. Sie kündigt an, dass das Thema später noch intensiver behandelt werde, wolle aber bereits jetzt auf die rechtliche Seite eingehen.
Beeindruckt hätte sie das Verhalten bei Gerichtsverfahren, wie es auch Herr Iwan angesprochen habe. Sie verweist auf einen Artikel eines Strafrechtlers, der betont habe, dass es zwar funktionierende Gesetze gebe, aber zu wenig und zu wenig geschultes Personal, das sich nicht ausreichend auf Verfahren vorbereite. Dies führe dazu, dass Frauen vor Gericht oft benachteiligt seien, weil ihnen fundiert geschulte Unterstützung fehle. Weiterhin führt sie aus, dass bei neuen Entwicklungen oft nach gesetzlichen Lösungen gerufen werde. Sie betont, dass die FDP-Fraktion bewusst keinen starken Fokus auf die Gesetzgebung im Antrag der Fraktion Die Grünen gelegt habe, da sie den bekannten Plänen sehr kritisch gegenüberstehe. Sie weist auf die Bedeutung des Rechtsstaats für Stabilität und Gleichberechtigung hin und betont, dass geplante Maßnahmen, wie etwa Rasterfahndungsgesetze, kritisch zu prüfen seien. Sie führt ein Zitat aus dem genannten Artikel an, wonach anlasslos biometrische Daten der Bevölkerung erfasst und mit Referenzbildern abgeglichen würden, ohne dass die Betroffenen davon wüssten oder in Ermittlungsverfahren auffielen. Dies sei keine gezielte Ermittlungsmaßnahme, sondern anlasslose Erfassung, die als Strafverfolgungsinstrument verkauft werde. Abschließend ruft sie dazu auf, erstens vor Ort wachsam zu sein und gezielt Schutzstrukturen im Bezirk zu stärken, zweitens auch auf Bundesebene aufmerksam zu bleiben und drittens zu verhindern, dass aus populären Einzelfällen heraus Gesetze vorschnell beschlossen würden, die später bereut werden könnten.
Frau Vobbe erklärt, dass sie sich mittlerweile schäme, in einer Fraktion mit Frau Heitmann gesessen zu haben. Sie betont, dass sie selbst sexualisierte Gewalt kenne und berichtet, dass sie einst freiwillig ein Bild in einer Zeitung habe veröffentlichen lassen. Hätte sie damals gewusst, welche weitreichenden Folgen dies auch noch nach über 20 Jahren haben würde, hätte sie darauf verzichtet. Sie bezeichnet es als traurig, dass Frauen nicht die Freiheit hätten, so etwas zu tun, ohne anschließend von Männern massiv angegriffen zu werden. Frauen seien im Alltag weiterhin Gewalt durch Männer ausgesetzt. Bezüglich der vorherigen Wortmeldung von Frau Heitmann stellt sie klar, bei solchen Themen besonders auf die Richtigkeit konkreter Angaben zu achten.
Frau Folkers betont, dass der konsequente Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt von fast allen im Haus unterstützt werde und dass dies auch durch eine gemeinsame Aktion auf dem Rathausmarkt öffentlich gezeigt worden sei. Sie hebt hervor, dass Männer und Frauen gemeinsam solidarisch Position bezogen hätten, weil sie erkannt hätten, dass die Scham nicht bei den Tätern liege, sondern Frauen sich oft für die ihnen angetane Gewalt verantwortlich fühlten. Sie lobt den Beitrag von Frau Hauto und erklärt, dass diesem inhaltlich nichts hinzuzufügen sei. Sie betont, dass es wichtig sei, genau hinzuschauen und zu analysieren, warum sich an den bestehenden Verhältnissen so wenig ändere. Sie äußert ihre Frustration darüber, dass tradierte Rollenbilder und Machtstrukturen weiterhin bestünden und als Ausrede dienten, Veränderungen zu verhindern. Frau Folkers ruft dazu auf, sexistische und herabwürdigende Verhaltensweisen im Alltag nicht zu tolerieren, sondern ihnen – unabhängig von der Beziehung zur betreffenden Person – entschieden entgegenzutreten. Sie betont, dass Wegschauen keine Option sei und dass es darum gehe, gemeinsam mit Männern und Frauen tradierte Rollen zu überwinden. Sie berichtet von einer Journalistin, die in einer rechtsradikalen Jugendbewegung im Osten Deutschlands recherchiert habe und dort erlebt habe, wie Frauen in traditionelle Rollen gedrängt würden, obwohl sie sich eigentlich Freiheit wünschten. Dies sei ein erschreckendes Beispiel dafür, wie solche Strukturen funktionierten und nicht akzeptiert werden dürften. Weiterhin betont sie, dass Gewalt gegen Frauen kein reines Frauenthema, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem sei. Besonders dringend sei der Schutz vor digitaler Gewalt, etwa durch pornografische Verfälschungen oder gezielte Erniedrigung mit KI-Bildern, was keine Kunstfreiheit, sondern Gewalt darstelle. Abschließend spricht sie sich für eine Regelfinanzierung des Projekts „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ in Hamburg aus, da es sich um ein erfolgreiches zivilgesellschaftliches Modell gegen häusliche Gewalt handele, das dringend dauerhaft finanziert werden müsse.
Frau Meier hebt hervor, dass Bürgerbeteiligung ein zentraler Bestandteil der Demokratie sei und kein bloßes Zusatzangebot. Allerdings merkt sie kritisch an, dass die derzeitige Praxis der Beteiligung oft nicht dem eigenen Anspruch genüge: Einladungen zu einzelnen Terminen oder Veranstaltungen, ein paar E-Mails oder Formulare mit vorgefertigten Antworten reichten den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr aus. Diese erwarteten zu Recht, gehört und ernst genommen zu werden und nachvollziehen zu können, was mit ihren Beiträgen geschehe. Zu häufig bleibe Beteiligung oberflächlich, intransparent und ohne echte Rückmeldung, was das Vertrauen gefährde. Frau Meier betont, dass Beteiligung verlässlich, nachvollziehbar, inklusiv und für alle zugänglich sein müsse – nicht nur für diejenigen, die abendsZeit für Sitzungen hätten. Digitale Bürgerbeteiligung eröffne neue Chancen, insbesondere für Berufstätige, junge Menschen und bisher wenig erreichte Gruppen. Allerdings löse Digitalisierung allein das Problem nicht; es brauche klare Leitlinien, Standards und echte Beteiligung statt bloßer Klickabfragen. Sie betont, dass Bürgerbeteiligung kein Zufallsprodukt einzelner Projekte sein dürfe, sondern verbindlich und insbesondere bei Großprojekten von Anfang an selbstverständlich stattfinden müsse. Es gehe nichtum Multiple-Choice-Umfragen, sondern um Raum für Ideen, Kritik und Kreativität. Moderne Lösungen, etwa der Einsatz von KI zur Auswertung und Strukturierung von Beiträgen, könnten dabei helfen, Bürgerbeteiligung ernsthaft in Planungen einzubinden. Abschließend betont sie, dass Bürgerbeteiligung nicht symbolisch, sondern wirksam sein müsse. Der Antrag zeige, dass in Wandsbek eine moderne, offene, inklusive und zuverlässige Beteiligungskultur angestrebt werde, die Vertrauen schaffe statt Frustration.
Frau Wagner erklärt, dass digitale Bürgerbeteiligung sinnvoll sei, aber nur funktioniere, wenn sie auffindbar, verständlich und nachvollziehbar sei. Der Grundgedanke des Antrags – mehr Transparenz, Zugänglichkeit und Übersicht – sei richtig, weshalb sie die Stärkung digitaler Beteiligung grundsätzlich befürworte. Sie betont jedoch, dass keine Maßnahmen neu beschlossen werden sollten, die in Hamburg und Wandsbek bereits Standard seien oder sich in der Weiterentwicklung befänden. Als Beispiel nennt sie das digitale Partizipationssystem DIPAS, das von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingeführt worden sei. Dieses System ermögliche es Bürgerinnen und Bürgern, online, mobil oder vor Ort an Planungsverfahren teilzunehmen, unterstützt durch Karten, Pläne und digitale Darstellungen. Dies sei niederschwellig, praxisnah und ein echter Gewinn für die Beteiligung. Viele Forderungen des Antrags seien daher bereits umgesetzt oder in Arbeit. Auch beim Thema Barrierefreiheit orientiere sich DIPAS an geltenden Standards, und an den Herausforderungen kartenbasierter Anwendungen werde kontinuierlich gearbeitet. Dies sei eher ein Feld für sorgfältige Weiterentwicklung als für Grundsatzbeschlüsse. Mit dem DIPAS-Navigator gebe es zudem bereits eine zentrale, nutzerfreundliche Einstiegsstelle für laufende Verfahren, die Beteiligung sichtbar und zugänglich mache – nicht nur für Verwaltungsprofis. Abschließend erklärt sie, dass der Antrag gute Ansätze enthalte, in Teilen aber zu selbstverständlich sei. Ihr Vorschlag wäre daher, den Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz überweisen und dort zu prüfen, ob und wo tatsächlich weiterer Handlungsbedarf bestehe.
Herr Schierhorn bezeichnet den Antrag zur digitalen Bürgerbeteiligung grundsätzlich als guten Ansatz, fragt sich jedoch, ob viele der darin genannten Maßnahmen nicht bereits von der Verwaltung hätten umgesetzt sein sollen. Er plädiert dafür, die Grundlagen solcher Maßnahmen nicht als Insellösungen nur für Wandsbek zu betrachten, sondern auchandere Bezirke einzubeziehen und Anregungen aus anderen Bundesländern zu berücksichtigen. Eine kleinteilige Lösung, wie sie bei anderen staatlichen Maßnahmen oft vorkomme, solle vermieden werden. Zur Verdeutlichung erinnert er an einen Fall aus dem Jahr 2020, bei dem die Hamburger Polizei acht Jahre auf eine IT-Aktualisierung warten musste, weil der Senat nicht bereit gewesen sei, Lösungen aus anderen Bundesländern zu übernehmen. Dies habe zu unnötigen Mehrkosten geführt. In der Hoffnung, dass sich ein solches Vorgehen bei diesem wichtigen Vorhaben nicht wiederhole, erklärt er, dass die AfD-Fraktion dem Antrag zustimmen werde.
Frau Wiecher erklärt, dass sie der Debatte nicht mehr viel hinzufügen müsse, da digitale Bürgerbeteiligung bereits ein etabliertes Instrument mit zahlreichen Vorteilen sei. Sie betont, dass digitale Bürgerbeteiligung einen unkomplizierten Zugang zu politischen Prozessen ermögliche und Transparenz unabhängig von Zeit und Ort fördere. Allerdings sei sie derzeit noch ein Zusatzinstrument und kein ausschließliches Mittel der Beteiligung, was sich in Zukunft aber ändern könne. Sie führt aus, dass die FDP-Fraktion die digitale Bürgerbeteiligung grundsätzlich begrüße und deren Weiterentwicklung für notwendig halte. Sie verweist auf das in Hamburg bereits bewährte System DIPAS und stellt fest, dass dessen Implementierung einen nachhaltigen Mehrwert geschaffen habe. Um noch mehr Menschen einzubeziehen und Barrieren weiter abzubauen, sei die kontinuierliche Weiterentwicklung entscheidend, insbesondere durch neue Funktionen und verbesserte Nutzerfreundlichkeit. Auch Datenschutz und Sicherheit müssten regelmäßig angepasst werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Abschließend betont sie, dass nur Forderungen gestellt werden sollten, die einen echten Mehrwert bieten und nicht bereits Selbstverständliches oder Umgesetztes betreffen. Daher schlägt sie vor, den Antrag – nach interner Abstimmung der Wandsbek-Koalition – in den Hauptausschuss zu überweisen.
Herr Riecken erklärt, dass auch die SPD-Fraktion den Antrag gern in den Hauptausschuss überweisen wolle, da dieser mehrere Bereiche im Bezirksamt betreffe und nicht nur den Planungsausschuss. Beteiligungsverfahren würden nicht nur in der Stadtplanung, sondern auch in anderen Bereichen angewendet. Er zieht einen Vergleich zur Beteiligung in Unternehmen und erläutert, dass Beteiligungsverfahren sinnvoll seien, um zusätzliche Perspektiven einzubeziehen, dies gelte sowohl für Unternehmen als auch für die Politik. Er führt aus, dass es beiBeteiligungsverfahren wichtige Schritte gebe, insbesondere die Definition des Beteiligungsgegenstandes, die Festlegung des Ziels und die Ermittlung des Entscheidungsspielraums. Und nennt das System DIPAS als Beispiel für ein gutes Beteiligungsverfahren. Besonders wichtig seien die letzten Schritte eines Beteiligungsprozesses: die Konsolidierung der Ergebnisse, deren Einbindung in Entscheidungsprozesse und das Feedback an die Teilnehmenden. Nur so könnten die Beteiligten nachvollziehen, was mit ihren Beiträgen geschehe. Er betont, dass Online-Beteiligung nie alleinstehen dürfe, sondern immer durch weitere Formate ergänzt werden müsse, um etwa externe Einflussnahmen zu vermeiden und die Interessen der lokalen Bevölkerung zu wahren. Abschließend erklärt er, dass der Antrag im Hauptausschuss weiter beraten werden solle, um zu prüfen, wie mit den Vorschlägen umzugehen sei und was ergänzt werden könne.
Frau Bertram äußert ihre Verwirrung darüber, dass der Antrag nicht im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz, sondern im Hauptausschuss behandelt werden solle. Sie betont, dass es im Antrag um Digitalisierung gehe und nicht um einzelne Planungsverfahren, und um eine Erklärung für diese Entscheidung gebeten.
Herr Martens erläutert, dass es innerhalb der Koalition noch Abstimmungsbedarf gegeben habe. Er betont, dass der Antrag nicht in den Planungsausschuss oder den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz, sondern ausdrücklich in den Hauptausschuss überwiesen werden solle. Darüber hinaus kündigt er an, das Petitum vollständig zu ersetzen.
Frau Meier weist darauf hin, dass Herr Martens mit seiner Erklärung im Grunde für eine Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz plädiert habe, da Digitalisierung dort angesiedelt sei und es um digitale Beteiligung gehe. Sie argumentiert, dass es dann ein ganz anderer Antrag wäre, wenn man das Verfahren ändere, und kritisiert, dass der ursprüngliche Antrag nicht einfach in den Hauptausschuss überwiesen werden könne, ohne die Intention der Antragstellenden zu berücksichtigen. Abschließend bittet sie darum, in einen Dialog über das weitere Vorgehen einzutreten. Frau Meier stellt abschließend klar, dass die CDU-Fraktion einer Überweisung in den Hauptausschuss nicht zustimmen würde, wohl aber einer Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz. Zudem betont sie, dass der neue Vorschlag keinesfalls übernommen werde
Frau Dr. Hochheim kritisiert, dass erneut ein sogenannter Ersetzungsantrag gestellt worden sei, obwohl es formal nur Änderungs- oder Gegenanträge gebe. Die Wandsbek-Koalition wolle den ursprünglichen Antrag im Petitum vollständig ersetzen, was jedoch kein Änderungsantrag und auch kein Ersetzungsantrag, sondern ein Gegenantrag sei. Ein Gegenantrag zeichne sich dadurch aus, dass er einen eigenen Vortext und eine Begründung enthalte, was hier fehle. Sie bemängelt, dass die Wandsbek-Koalition mitten in der Sitzung versuche, den Antrag zu 100 % zu übernehmen und anschließend noch eine Überweisung vorzunehmen. Dies sei aus seiner Sicht doppelt problematisch und so nicht in Ordnung.
Herr Buttler erkennt an, dass der Antrag der CDU-Fraktion ein wichtiges Thema aufgreife und erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag geprüft und festgestellt habe, dass über digitale Beteiligung gesprochen werden müsse – allerdings im Kontext aller Beteiligungsformen. Er weist darauf hin, dass Herr Martens dies bereits so dargestellt habe. Zwar sei der Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz für digitale Themen zuständig, jedoch nicht für sämtliche Beteiligungsformen. Daher mache es seiner Ansicht nach Sinn, das Thema im Hauptausschuss zu beraten. Er ergänzt, dass es zwar unterschiedliche Auffassungen über die Geschäftsordnung und die Art des Antrags geben könne, die Bezirksversammlung aber grundsätzlich frei sei, auch den gesamten Sachverhalt auszutauschen. Sollte sich im Hauptausschuss herausstellen, dass speziell digitale Beteiligungsformen weiter behandelt werden müssten, könne der Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz immer noch einbezogen werden. Insgesamt gehöre das Thema Beteiligung jedoch in den Hauptausschuss und solle dort beraten werden.
Herr Iwan erklärt, dass es ihm letztlich egal sei, ob der Antrag im Hauptausschuss oder im Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz lande, da das Thema ohnehin beraten werde. Allerdings regt er an, dass es ehrlicher wäre, einen zusätzlichen Petitumspunkt zu beschließen und den Rest des Antrags in den Ausschuss zu überweisen – so, wie es in der aktuellen Diskussion vorgestellt worden sei. Er stellt fest, dass die Wandsbek-Koalition dies offenbar nicht wolle, aber in der von ihm beschriebenen Kombination aus Beschluss, Änderungsantrag und Überweisung wäre das Verfahren aus seiner Sicht transparenter.
Die antragstellende Partei übernimmt den Änderungsantrag nicht.
Herr Buse lässt über den CDU-Antrag abstimmen.
Ergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag bei Zustimmung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, Frau Vobbe und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ab.
Herr Buse lässt über die Petitumsänderung mit der gleichzeitigen Überweisung in den Hauptausschuss abstimmen.
Geändertes Petitum:
Die Verwaltung wird gebeten, die bisherigen Beteiligungsformate durch eine Referentin oder
Referenten im Hauptausschuss vorzustellen. Dabei möge die Verwaltung die Vor- und Nachteiledieser Formate vorstellen und Vorschläge für ergänzende Verfahren und Techniken demAusschuss unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt die Petitumsänderung mit gleichzeitiger Überweisung bei Enthaltung der Fraktion die Linke und bei Ablehnung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und Frau Vobbe.
Herr Wasner erläutert, dass es bei dem Antrag um die Einführung eines neuen Instruments der analogen Bürgerbeteiligung in der Stadtplanung gehe. Die Idee sei im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 entstanden, das sich auf Flächen nördlich der Stein-Hardenberg Straße beziehe. Er weist darauf hin, dass es bereits 2022 eine öffentliche Rahmenplanung und einen Stadtteilspaziergang gegeben habe, bei dem Potenziale für Wohnungsbau diskutiert worden seien. 2024 sei dann ein Einleitungsbeschluss für ein neues Planrecht an dieser Stelle gefasst worden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.Er betont, dass bei der Entwicklung solcher Flächen immer auch die betroffenen Menschen vor Ort einbezogen würden, wie es das Baugesetzbuch vorschreibe. Öffentliche Plandiskussionen hätten bereits stattgefunden, und die Kritik aus der Bevölkerung sei konstruktiv aufgenommen worden. Aufgrund anderer Prioritäten und begrenzter Verwaltungskapazitäten sei das Planverfahren jedoch zunächst ruhend gestellt worden, mit dem klaren Ziel, die Fläche zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuentwickeln. Nun solle das Verfahren wieder aufgenommen werden, allerdings mit einem neuen Zwischenschritt: einer innovativen, zusätzlichen Form der Bürgerbeteiligung durch eine Zufallsauswahl von Anwohnerinnen und Anwohnern. Die Politik solle sich dabei bewusst heraushalten, und das Verfahren solle extern moderiert werden. Es handele sich um ein informelles, ergänzendes Beteiligungsformat, das nicht bei jedem Bebauungsplanverfahren angewendet werden müsse, aber zusätzliche Perspektiven und Ideen aus der Bevölkerung einbringen solle. Parallel dazu sollten weiterhin notwendige Fachgutachten, etwa zu Lärm, Verkehr und Infrastruktur, erstellt werden. Die Ergebnisse der informellen Beteiligung sollten anschließend im Planungsausschuss öffentlich diskutiert und bewertet werden, bevor über das weitere Vorgehen im Planverfahren entschieden werde.
Frau Dr. Hochheim erläutert, dass das Thema bereits ausführlich im Planungsausschuss diskutiert worden sei und die Situation im betreffenden Gebiet durch eine Mischung aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern mit Einzelgrund-Eigentümerstruktur geprägt sei. Der diskutierte Bebauungsplan hätte eine verdichtete Siedlungsstruktur vorgesehen, bei der bestehende Strukturen nicht weiterentwickelt, sondern durch eine neue Siedlung ersetzt worden wären. Dies hätte in der öffentlichen Plandiskussion zu erheblicher Kritik und Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt, woraufhin das Planverfahren ruhend gestellt worden sei – was die CDU-Fraktion begrüßt hätte. Nun liege ein neuer Antrag vor, der eine zusätzliche Bürgerbeteiligung vorsehe. Grundsätzlich befürwortet die CDU-Fraktion Bürgerbeteiligung, jedoch wird die geplante Zufallsauswahl kritisch gesehen. Zum einen sei nicht klar geregelt, ob sich die Zufallsauswahl nur auf das betroffene Gebiet beschränke oder darüber hinausgehe. Zum anderen sei eine Zufallsbeteiligung aus ihrer Sicht keine Beteiligung der tatsächlich Betroffenen, insbesondere der Grundstückseigentümer. Sie betont, dass gerade diese Eigentümer und die Bürgerinitiative Sonnenredder 50 als direkt Betroffene einbezogen werden müssten, da sie ein besonderes Interesse und Kapital in das Gebiet eingebracht hätten. Es bestehe die Gefahr, dass bei einer Zufallsauswahl Menschen über die Zukunft des Gebiets diskutierten, ohne dass die Eigentümer selbst beteiligt seien. Daher sei vorgeschlagen worden, eine Bürgerbeteiligung nach dem Vorbild der öffentlichen Plandiskussion (§ 3 BauGB) durchzuführen, an der alle Bürger teilnehmen könnten – was jedoch abgelehnt worden sei. Weiterhin fordert sie, dass ein klarer Zielrahmen für die Beteiligung gesetzt werde, wie es bei öffentlichen Plandiskussionen üblich sei. Sie kritisiert, dass die Beteiligung nicht wirklich ergebnisoffen sei, da bereits konkrete Pläne des Senats und eine besondere Vorkaufsrechtsverordnung vorlägen, die die Eigentümer in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränkten. Da der Antrag der CDU-Fraktion im Planungsausschuss abgelehnt worden sei, kündigt sie an, einen neuen Anlauf zu nehmen und unter Punkt 5 des Antrags zu beantragen, dass jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter pro Fraktion analog zur öffentlichen Plandiskussion zur informellen Bürgerbeteiligung eingeladen werde. Damit solle die Legitimation der Ergebnisse gestärkt und die Diskussion wie bei üblichen Bürgerbeteiligungsverfahren im planungsrechtlichen Bereich begleitet werden.
Herr Blumenthal erklärt, dass das Thema bereits ausführlich im Planungsausschuss behandelt worden sei und er sich daher kurzfassen wolle. Er betont, dass das Verfahren damals nicht deshalb ruhend gestellt worden sei, weil man grundsätzlich nicht mehr hinter den Plänen gestanden hätte. Vielmehr habe man einerseits den Bedarfan zusätzlicher Beteiligung und Gesprächsmöglichkeiten im Plangebiet erkannt und andererseits im Arbeitsprogramm andere Projekte priorisiert, die mit den begrenzten Ressourcen der Verwaltung kurzfristiger und sinnvoller umgesetzt werden konnten. Nun bietedas Arbeitsprogramm die Möglichkeit, bei Tonndorf 36 weiterzumachen. Die Wandsbek-Koalition habe zugesagt, auf die Bedarfe der Bevölkerung vor Ort einzugehen, weshalb das Verfahren nicht einfach wieder aufgenommen, sondern ein neues Beteiligungsformat vorgeschlagen werde. Er wirbt für dieses neue Format, da die klassische öffentliche Plandiskussion zwar der gesetzliche Standard sei, aber didaktisch wenig ansprechend und wenig dialogisch verlaufe. Das geplante kleinere Format mit extern moderierter, zufällig ausgewählter Gruppe biete hingegen die Chance, vielfältige Meinungen einzubringen und gebündelt auszuwerten. Er betont, dass auch weiterhin alle anderen Interessierten die Möglichkeit hätten, sich im Planungsausschuss einzubringen oder Eingaben zu machen. Zur Kritik an der Repräsentativität merkt er an, dass auch bei der öffentlichen Plandiskussion nur ein Teil der Betroffenen anwesend sei, da nicht alle Zeit hätten oder informiert seien. Jede Beteiligung sei daher in gewissem Maße eine Zufallsauswahl. Abschließend betont er, dass die Rahmenplanung als Grundlage diene, die selbst bereits durch umfangreiche Bürgerbeteiligung entstanden sei.
Frau Wolff betont, dass sie einige Punkte aufgreifen wolle, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Bürgerbeteiligungen nach dem Vorbild der öffentlichen Plandiskussion. Aus ihrer Erfahrung bei vielen öffentlichen Plandiskussikonen berichtet sie, dass sich nach solchen Veranstaltungen oft Menschen gemeldet hätten, die sich während der eigentlichen Diskussion nicht getraut hätten, ihre Meinung zu äußern – insbesondere, wenn die Stimmung von lautstarken Gegnern dominiert worden sei. Sie nennt Beispiele, bei denen einzelne Bürgerinnen und Bürger sich im Nachgang an sie gewandt hätten, weil sie sich im Plenum nicht zu Wort melden wollten. Sie betont, dass es wichtig sei, auch den leisen Stimmen einen geschützten Raum zu geben, in dem sie ebenso respektiert und wertgeschätzt würden wie lautere oder gegensätzliche Meinungen. Aus ihrer Sicht biete das vorgeschlagene neue Beteiligungsformat genau diese Chance, da es allen Positionen – auch den befürwortenden – einen fairen Rahmen verschaffe. Sie weist außerdem darauf hin, dass es nicht nur laute Gegenstimmen gebe, sondern auch viele Menschen, die für die geplante Entwicklung seien und deren Perspektiven ebenfalls Gehör finden müssten. Angesichts der gemeinsamen Entscheidung, Hamburg zu verdichten und insbesondere an Magistralen neuen Wohnraum zu schaffen, sei es wichtig, einen Weg zu finden, der alle Stimmen einbeziehe.
Herr Wagner (AfD-Fraktion) hinterfragt kritisch, ob wirklich ein didaktisch besonders gestaltetes Beteiligungsformat nötig sei, wenn die Position der Initiatoren ohnehin bereits feststehe. Aus seiner Sicht solle mit dem neuen Verfahren lediglich der bestehende Plan bestätigt und „schön verpackt“ werden. Er betont, dass hinter dem Bebauungsplan die Idee einer wachsenden Stadt um jeden Preis stehe, mit dem Ziel, Hamburg auf 2,5 Millionen Einwohner zu bringen. Er führt aus, dass die Realität jedoch anders aussehe: Es gebe einen Abwanderungstrend qualifizierter Menschen aus Deutschland, Arbeitsplatzabbau in Hamburg und eine Verlagerung von Industriearbeitsplätzen ins Ausland. Zudem würden viele Hamburgerinnen und Hamburger ins Umland ziehen, während gleichzeitig eine hohe Zuwanderung in die Sozialsysteme erfolge, die nach seiner Auffassung größtenteils nicht zulässig sei und rückabgewickelt werden müsste. Sollte die von Bundeskanzler Merz angekündigte Politik umgesetzt werden, würde sich die Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ohnehin grundlegend ändern – und zwar ohne die Zerstörung gewachsener Wohnstrukturen. Er vergleicht das geplante Beteiligungsverfahren mit Fernsehformaten wie der ARD-Show „Die 100“, bei denen seiner Meinung nach die Auswahl der Teilnehmergezielt gesteuert werde, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen. Abschließend fordert er, das Bebauungsplanverfahren zu stoppen und ruhen zu lassen, da ein solches Verfahren aus seiner Sicht nicht zielführend sei.
Die Antragsteller erklären, dass der Anderungsantrag der CDU-Fraktion (TOP 4.2.1) übernommen wird.
Herr Buse stellt folgenden Beschlusstext zur Abstimmung:
Punktweises Abstimmungsergebnis:
Ziffern 1 und 2 und 5:
Die Bezirksversammlung beschließt bei Gegenstimme der AfD-Fraktion mehrheitlich.
Ziffer 3:
Die Bezirksversammlung beschließt bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltungen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke sowie Frau Vobbe mehrheitlich.
Ziffern 4 und 6:
Die Bezirksversammlung beschließt bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion Die Linke sowie Frau Vobbe mehrheitlich.
Ziffer 7:
Die Bezirksversammlung beschließt bei Gegenstimme der Fraktion Die Linke mehrheitlich.
(siehe TOP 4.2)
Frau Denhardt berichtet eingangs, dass die Benzinpreise weiter gestiegen seien und die Bundesregierung bislang keine erfolgreiche kurzfristige Lösung gefunden habe. Langfristig helfe gegen die Abhängigkeit von Benzinpreisen vor allem die Mobilitätswende. Dafür brauche es einfache und schnell erreichbare Wege im öffentlichen Nahverkehr. Sie führt aus, dass Menschen in den äußeren Stadtteilen Wandsbeks oft ein bis zwei Kilometer bis zur nächsten Bushaltestelle oder Bahn laufen müssten, was keine schnellen Wege ermögliche. Als Lösung nennt sie die Kombination verschiedener Verkehrsmittel, etwa mit dem Fahrrad zur nächsten Bus- oder Bahnstation zu fahren. Während es an U- und S-Bahnhaltestellen bereits gute Bike-and-Ride-Anlagen gebe, sei die Situation an Bushaltestellen noch verbesserungswürdig. Im Regionalausschuss Walddörfer seien bereits Vorschläge für zusätzliche Fahrradbügel an Bushaltestellen gemacht worden, und auch in anderen Bezirksbereichen gebe es entsprechende Ideen. Um gezielt Fahrradbügel dort aufzustellen, wo sie am meisten gebraucht würden, brauche man Informationen über geeignete Bushaltestellen mit großem Einzugsgebiet und ohne direkte Umsteigeverbindung zu U- und S-Bahnen. Sie schlägt vor, die zuständige Fachbehörde um eine entsprechende Übersicht zu bitten. Anschließend sollten die Regionalausschüsse auf Basis dieser Daten und ihrer Ortskenntnis Vorschläge für die Aufstellung von Fahrradbügeln machen. Sie erklärt, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion nicht übernommen werde. Die genaue Finanzierung könne die Verwaltung intern klären, da es bereits Programme für Fahrradbügel gebe und zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin nur eine Übersicht erstellt werden solle. Abschließend merkt sie an, dass sie es bemerkenswert finde, dass bei einem einfachen Thema wie Fahrradbügeln detaillierte Finanzierungsfragen gestellt würden, während dies bei anderen Anträgen, etwa zur digitalen Bürgerbeteiligung oder zu LED-Zebrastreifen, nicht der Fall sei.
Herr Wagner (AfD-Fraktion) erklärt, dass er beiden Anträgen grundsätzlich zustimmen würde, da er beide für sinnvoll halte. Allerdings bringt er eine kleine Einschränkung an, denn wenn die Behörde und die Gremien bereits den Aufwand betreiben, geeignete Standorte für neue Fahrradbügel zu ermitteln, solle man zugleich auch prüfen, wo bestehende Fahrradbügel – etwa solche, die Parkplätze blockieren oder kaum genutzt werden – entfernt werden könnten. Er schlägt vor dies im gleichen Zuge zu berücksichtigen. Aus eigener Erfahrung berichtet er, regelmäßig an Bushaltestellen an ungenutzten Fahrradbügeln vorbeizukommen, die seiner Ansicht nach entfernt werden könnten. Dies solle bei der Planung mit bedacht werden.
Herr Heins bedankt sich für den Antrag und erklärt, dass dieser grundsätzlich gut sei. Er weist darauf hin, dass das Thema in dem Regionalausschuss Walddörfer bereits vorbildlich umgesetzt werde und solche Fragen grundsätzlich schon in den Regionalausschüssen besprochen und Standorte gefunden würden, auch wenn dies offenbar nicht überall systematisch geschehe. Der Antrag solle nun eine flächendeckende Umsetzung anstoßen. Aus Sicht der CDU-Fraktion mache es Sinn, auch die Finanzierung zu thematisieren, da etwa beim Hamburg-Takt die Mittel nicht immer auskömmlich seien. Er bezweifelt, dass der Hamburg-Takt so erfolgreich werde wie geplant, und betont, dass deshalb intermodale Wegketten wichtig seien. Daher habe die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der vorsehe, die Finanzierung zu prüfen. Abschließend weist er darauf hin, dass die Ergänzung im Petitumspunkt 1 sinnvoll sei, damit die Fachbehörde klar erkenne, worum es gehe. Der Zusatz, Potenziale für mehr Fahrradbügel zu identifizieren, sei aus seiner Sicht hilfreich.
Herr Schütte erläutert, dass es im Antrag zunächst darum gehe, festzustellen, an welchen Bushaltestellen überhaupt Fahrradbügel aufgestellt werden sollten. Es solle also nicht nach dem Gießkannenprinzip verfahren werden, sondern die örtlichen Gegebenheiten sollten berücksichtigt werden. Er betont, dass es nicht darum gehe, pauschal an jeder Bushaltestelle eine bestimmte Anzahl von Fahrradbügeln aufzustellen, sondern zunächst zu ermitteln, wie viele und welche Standorte tatsächlich in Frage kämen. Erst wenn bekannt sei, wie viele Bushaltestellen betroffen seien – beispielsweise 1.000 oder vielleicht nur 500 Fahrradbügel –, könne man die Kosten kalkulieren. Er weist darauf hin, dass die Umsetzung ohnehin nicht sofort flächendeckend erfolgen werde, sondern sich aufgrund der personellen Ressourcen vermutlich über ein bis mehrere Jahre strecken würde, abhängig vom ermittelten Volumen. Abschließend betont er, dass es im ersten Schritt darum gehe, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und dabei den örtlichen Sachverstand einzubeziehen. Aus seiner Sicht sei der Vorschlag der Wandsbek-Koalition daher sachgerecht und verdiene Zustimmung.
Herr Ritter weist darauf hin, dass im Regionalausschuss Walddörfer bereits ein entsprechender Vorschlag gemacht und am 26. März einstimmig beschlossen worden sei. Die Verwaltung solle prüfen, ob die in der Eingabe genannten Potenziale für Fahrradstellplätze umsetzbar seien, und entsprechend berichten. Er merkt an, dass die CDU-Fraktion bei diesem Beschluss im Regionalausschuss das Thema Finanzierung nicht angesprochen habe, da es vor Ort um die Sache gegangen sei. Daher fordert er die CDU-Fraktion auf, sich konsequent zu verhalten und auch auf Bezirksebene den Antrag der Wandsbek-Koalition zu unterstützen, so wie es im Regionalausschuss Walddörfer bereits breite Zustimmung gefunden habe.
Die Antragsteller erklären die Übernahme der Ziffer 1 des Änderungsantrags TOP 4.3.1.
Es erfolgt zunächst die Abstimmung über den Änderungsantrag Ziffer 2 der
Drs.Nr. 22-3413:
Ergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt die Änderung bei Zustimmung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und Frau Vobbe bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ab.
Herr Buse lässt über folgenden in Ziffer 1 geänderten Beschlusstext abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt bei Enthaltung der CDU-Fraktion und Frau Vobbe einstimmig.
(Siehe TOP 4.3.)
Herr Buse weist darauf hin, dass das Ergebnis sowie die Inhalte der Diskussion im Ältestenrat vertraulich seien und daher an dieser Stelle nicht erwähnt werden sollten.
Herr Wagner (AfD-Fraktion) betont, dass Bürgerbeteiligung voraussetze, dass Bürgerinnen und Bürger informiert seien und sich informieren könnten. Er stellt fest, dass nur wenige Bürger anwesend seien und die Politik, die für sie gemacht werde, kaum wahrgenommen werde. Aus diesem Grund sei viel Geld in die Technik für die Bezirksversammlung investiert worden, die jedoch aktuell nicht in Betrieb sei – so werde beispielsweise die Sitzung nicht aufgezeichnet. Er bittet darum, dem Antrag zuzustimmen, der vorsehe, die Sitzungen der Bezirksversammlung Wandsbek wieder regelmäßig per Livestream öffentlich zu übertragen. Der Bezirksamtsleiter solle sich zudem um eine kostengünstige Finanzierung bemühen und den Livestream aktiv bewerben, damit die Bürgerinnen und Bürger von diesem Angebot erfahren. Außerdem solle der Hauptausschuss regelmäßig über die Zuschauerzahlen informiert werden. Ziel sei es, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen könnten, wo und von wem Politik für sie gemacht werde.
Herr Buttler erklärt, dass die Forderung nach einem Livestream der Bezirksversammlung grundsätzlich nachvollziehbar sei, dies aber auch mit Kosten verbunden wäre – mehrere Tausend Euro pro Jahr, die derzeit aus dem Etat der Bezirksversammlung aufgebracht werden müssten. Er weist darauf hin, dass von Herrn Wagner vorgeschlagen worden sei, der Bezirksamtsleiter solle sich für eine bessere Finanzierung durch die Bürgerschaft einsetzen, und merkt an, dass auch anwesende Bürgerschaftsabgeordnete entsprechende Anträge stellen könnten. Angesichts der angespannten Haushaltslage in den kommenden Jahren bezweifelt er jedoch, dass dies der richtige Ansatz sei, insbesondere da die Zuschauerzahlen beim Livestream sehr gering gewesen seien – beim letzten Mal hätten im Höchstfall 32 Personen zugeschaut, von denen die meisten ohnehin im Raum anwesend gewesen seien. Er wirft daher die Frage auf, ob dies eine sinnvolle Verwendung von Haushaltsmitteln sei, zumal die Bezirksversammlung auch weiterhin aus demselben Etat andere wichtige Veranstaltungen finanzieren müsse. Er betont, dass die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Anliegen direkt in der Bezirksversammlung vorzutragen und Antworten zu erhalten, ein wichtiger Unterschied zur Bürgerschaft sei. Allerdings dürften gerade diese besonders interessanten Beiträge aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht im Livestream veröffentlicht werden, was eine entscheidende Schwachstelle des Antrags darstelle. Solange dieses Problem nicht gelöst sei, könne er dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Christ erklärt, dass er es kritisch sehe, wenn Beratungsergebnisse aus dem Ältestenrat direkt in Antragsform eingebracht würden, wie es hier geschehen sei. Er merkt an, dass im Antrag sehr konkrete Zahlen genannt würden, die seiner Ansicht nach vermutlich aus diesen Beratungen stammten, was er als merkwürdig empfunden hätte. Inhaltlich betont er, dass sich die CDU-Fraktion immer wieder für die Einführung und Durchführung eines Livestreams der Bezirksversammlung ausgesprochen habe. Er räumt ein, dass die Zuschauerzahlen im kommunalpolitischen Bereich anfangs vermutlich gering seien, dies aber kein Grund sei, auf einen Livestream zu verzichten. Vielmehr gehe es auch darum, wie man das Angebot bewerbe. Allerdings weist er darauf hin, dass das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung sehr begrenzt sei und auch für andere wichtige Veranstaltungen, wie etwa Gedenkveranstaltungen für die Opfer des Nationalsozialismus, verwendet werde. Er betont, dass diese Arbeit nicht eingeschränkt werden solle, nur um einen Livestream zu finanzieren. Abschließend erklärt er, dass er den Livestream grundsätzlich befürworte, aber zunächst die finanziellen Ressourcen gesichert werden müssten. Er schlägt vor, sich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen auf Bürgerschaftsebene dafür einzusetzen, die Budgets für die Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlungen zu erhöhen, da die bisherige Summe von 10.000 € nicht mehr zeitgemäß sei. Erst wenn die Ressourcen vorhanden seien, solle der Livestream umgesetzt werden.
Herr Shadi merkt in aller Kürze an, dass der Antrag eine gewisse Ironie enthalte, da er ausgerechnet von der AfD-Fraktion stamme. Er erinnert daran, dass es noch nicht lange her sei, dass die FDP-Fraktion einen Antrag zur Transparenz der Politik durch digitale Informationstafeln eingebracht habe, den die AfD-Fraktion mit der Begründung abgelehnt habe, dies sei verschwenderisch.
Herr Schulz bedankt sich zunächst für den sachlichen Beitrag von Herrn Buttler und erklärt, dass er sich freuen würde, wenn die Debatte auf diesem Niveau weitergeführt werde. Zur CDU-Fraktion merkt er an, dass, wenn diese es mit ihrer Forderung nach einer gesicherten Finanzierung tatsächlich ernst meine, ein entsprechender Punkt zur Finanzierung im Antrag enthalten sei, sodass die CDU-Fraktion diesem Punkt zustimmen könnte, wenn sie wolle. Insgesamt betont er, dass es langfristig schade wäre, wenn in die Technik investiert worden sei, diese aber nicht genutzt werde. Er zieht einen Vergleich mit dem Argument der Grünen zum Auto: Es sei nicht sinnvoll, eine Anlage anzuschaffen, die dann die meiste Zeit ungenutzt bleibe. Abschließend verweist er darauf, dass selbst Bremerhaven – eine Kommune, die in der Vergangenheit zahlungsunfähig gewesen sei – einen Livestream realisiere. Daher wäre es aus seiner Sicht kaum nachvollziehbar, wenn der größte Hamburger Bezirk dies nicht ebenfalls schaffen könne.
Herr Iwan erklärt, dass er zwar ein großer Fan von Bremen und Bremerhaven sei, das Argument, sich an der Ausgabenpolitik einer ehemals zahlungsunfähigen Kommune zu orientieren, aber für wenig überzeugend halte. Er schließt sich ausdrücklich der Einschätzung von Herrn Christ an und bezeichnet es als befremdlich, wenn Ergebnisse aus Beratungen im Ältestenrat direkt in Antragsform gegossen würden. Grundsätzlich spricht er sich dafür aus, die Bezirksversammlungen weiterhin regelmäßig zu streamen, da dies nicht nur der Transparenz diene, sondern auch einen Inklusionsgedanken verfolge, indem Menschen, die nicht persönlich anwesend sein könnten, die Möglichkeit erhielten, die Sitzungen von zu Hause aus zu verfolgen. Er räumt ein, dass die Zuschauerzahlen bekannt seien, aber betont, dass es darum gehe, diese zu steigern und nicht das Streaming-Angebot vorschnell einzustellen. Gleichzeitig weist er auf die begrenzten finanziellen Mittel hin. Der Antrag verlange, sich im nächsten Doppelhaushalt für eine Finanzierung einzusetzen, doch aktuell müsse man mit einem Budget von 10.000 € auskommen. Bei angenommenen Kosten von 400 € pro Sitzung könne es passieren, dass das Budget schnell erschöpft sei und andere wichtige Veranstaltungen, wie etwa Anhörungen oder Gedenkveranstaltungen, nicht mehr beworben werden könnten. Abschließend betont er, dass es zwar nicht um große Summen gehe, aber dennoch eine Priorisierung notwendig sei. Er bedauert, dass durch das Vorgehen im Antrag Wege zu einer vernünftigen Lösung verbaut worden seien, und erklärt, dass er dem Antrag daher nicht zustimmen könne und wolle.
Frau Vobbe erklärt, dass die Argumente zum Thema Livestream bereits weitgehend ausgetauscht worden seien, möchte aber noch eine zusätzliche Idee einbringen. Da der Livestream bislang selbst während der Übertragungen nur wenige Zuschauer erreicht habe, könne dies daran liegen, dass viele Bürgerinnen und Bürger gar nicht wüssten, dass es dieses Angebot gebe – oder aber, dass schlicht kein Interesse daran bestehe. Sie regt an, zu prüfen, ob nicht eine repräsentative Bürgerbefragung durchgeführt werden solle, um herauszufinden, ob die Bürgerinnen und Bürger in Wandsbek überhaupt einen Livestream aller Sitzungen der Bezirksversammlung wünschen.
Herr Buse lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag bei Zustimmung der AfD-Fraktion und Enthaltung von Frau Vobbe ab.
Herr Heins erklärt, dass es ungewöhnlich sei, eine Idee aus dem rot-grün regiertem Saarbrücken aufzugreifen und als CDU-Fraktion mit einem eigenen Antrag für Wandsbek zu fordern. Die Idee, sogenannte „smarte Zebrastreifen“ mit sensorgesteuerter Laser- und LED-Markierung im Bezirk Wandsbek zu testen, hätte er jedoch so überzeugend gefunden, dass er diese Initiative unterstützt habe. Er führt aus, dass solche intelligenten Zebrastreifen insbesondere bei schwierigen Lichtverhältnissen, wie sie abends oder im Winter auftreten, mit geringem Aufwand und durchdachter Technik die Verkehrssicherheit erhöhen könnten. Gerade im Hinblick auf die häufig diskutierte Schulwegsicherheit in den Regionalausschüssen sei ein solches Pilotprojekt im Sinne einer Smart City eine sinnvolle Maßnahme. Die Technik dieser Zebrastreifen erkenne, wenn Fußgängerinnen und Fußgänger den Übergang nutzen wollen, und signalisiere dies deutlich, sodass Autofahrer frühzeitig gewarnt würden und Gefahrensituationen vermieden werden könnten. Zudem arbeite das System energieeffizient, da es nur bei Bedarf aktiviert werde. Ein weiterer Vorteil sei, dass an diesen Zebrastreifen datenschutzkonform erfasst werden könne, wie häufig sie genutzt würden und wie viele Fahrzeuge passieren, was für die Verkehrsplanung hilfreich sei. Er betont, dass solche Zebrastreifen besonders an Schulwegen, Bahnhöfen und Bushaltestellen sinnvoll seien. Abschließend wirbt er dafür, sich dem Beispiel aus Eimsbüttel anzuschließen und das Projekt auch im Bezirk Wandsbek umzusetzen.
Frau Poltersdorf teilt eingangs mit, dass sie diesmal besonders lobende Worte finde und sich darüber freue, den „Good Cop“ spielen zu können. Zur Einordnung berichtet sie, dass sie im Januar ihren Partner in Jyväskylä (Finnland) besucht habe und ihr dort aufgefallen sei, dass Zebrastreifen und Verkehrszeichen auf die Straße projiziert würden – eine smarte Lösung, insbesondere bei Schnee. Als Fußgängerin sei sie zudem von oben angestrahlt worden und dadurch im Dunkeln gut sichtbar gewesen. Zurück in Hamburg sei ihr bewusst geworden, dass dies ein anderer Ansatz sei, aber angesichts des diesjährigen Schneefalls auch hier eine Überlegung wert wäre. Sie zeigt sich ein wenig neidisch, dass nicht die Fraktion Die Grünen den Antrag eingebracht habe, und betont, dass sie die Idee für sehr sinnvoll halte. Sie weist darauf hin, dass ein solcher smarter Zebrastreifen – abgesehen von den Kosten, die in Saarbrücken bei rund 23.000 € gelegen hätten – nur Vorteile biete: Er sei ein Schritt in Richtung Smart City, nutze digitale Technologien für den Alltag, mache den Fußverkehr sichtbar und warne Autofahrende frühzeitig. Da die Lichtsignale nur bei Bedarf eingeschaltet würden, sei das System energieeffizient. Sie nennt als weiteres Beispiel das nordrhein-westfälische Olpe, wo ein solches System autark über Solarpanels betrieben werde und die Lichtverschmutzung reduziert worden sei. Zudem könnten an diesen Zebrastreifen datenschutzkonform Verkehrsdaten erhoben werden, was die Verkehrsplanung unterstütze. Abschließend spricht sie sich für eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Mobilität, um dort gemeinsam Pilotstandorte zu identifizieren und eventuell mit anderen Bezirken, wie Eimsbüttel, zusammenzuarbeiten.
Frau Heitmann erklärt, dass das Thema in der AfD-Fraktion ebenfalls diskutiert worden sei. Als erste Frage stellt sich für sie, welche Kosten mit dem Projekt verbunden seien, bevor eine Entscheidung getroffen werde. Als zweite Frage regt sie an, zunächst die Evaluierung des Pilotprojekts in Eimsbüttel abzuwarten und die dort gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Sie betont, dass es sinnvoll sei, zunächst mehr Informationen darüber einzuholen, was tatsächlich aufgezeichnet werde, ob dies datenschutzkonform erfolge und ob beispielsweise Kameras eingesetzt würden. Erst nach Vorliegen dieser Informationen, schlägt sie vor, solle über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Herr Martens erklärt, dass der Antrag der CDU-Fraktion ein wichtiges Thema aufgreife, nämlich die Verbesserung der Verkehrssicherheit, was grundsätzlich unterstützt werde. Die Idee smarter Zebrastreifen sei ohne Frage interessant und verdiene eine ernsthafte Prüfung. Er betont – in Anlehnung an Frau Poltersdorf, dass er heute die Rolle des „Bad Cop“ übernehme. Er weist darauf hin, dass der Antrag in den Ausschuss für Mobilität überwiesen werden solle, nicht nur um mögliche Standorte zu diskutieren, sondern auch, um zunächst die Ergebnisse des Pilotprojekts in Eimsbüttel abzuwarten. Zudem wolle man die neue Regelung für Fußgängerüberwege prüfen, sobald diese vorliege, um zu sehen, was möglich sei. Auch das Thema Kosten solle nicht außer Acht gelassen werden. Er nennt aktuelle Zahlen, wonach die Installation eines solchen Zebrastreifens etwa 23.000 Euro koste, wobei diese Zahl bereits einige Jahre alt sei und konservativ mit mindestens 30.000 Euro pro Überweg gerechnet werden müsse. Abschließend betont er, dass die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit geprüft werden müsse, und um Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Mobilität gebeten, um dort die Ergebnisse aus Eimsbüttel abzuwarten, weiter zu diskutieren und zu prüfen, was in Wandsbek möglich sei.
Die antragsstellende Fraktion hat den Überweisungsantrag in den Ausschuss für Mobilität übernommen.
Herr Shadi betont, dass es der Wandsbek-Koalition ein ernstes Anliegen sei, wenn Bürgerinnen und Bürger in den Sommermonaten berichteten, dass sie mittags bestimmte Plätze oder sogar das Haus nicht verlassen könnten, weil es zu heiß sei und zu wenig Schatten biete. Da die Bezirkspolitik nah an den Menschen sei und deren Anliegen ernst nehme, gehe es darum, Lösungen zu finden und das Bestmögliche herauszuholen. Er erklärt, dass sich die Wandsbek-Koalition stets für Entsiegelung und neue Bäume einsetze, aber es dennoch Plätze in Wandsbek gebe, an denen eine Bepflanzung nicht möglich sei. Deshalb brauche es neue Ansätze, die geprüft werden müssten. Aus diesem Grund liege der Antrag zur Überdachung mit sogenannten Greenshades vor. Er räumt ein, dass das Rad damit nicht neu erfunden werde, aber manchmal reiche auch ein Blick ins Ausland, um gute Lösungen zu übernehmen. Er weist darauf hin, dass im Antrag ausdrücklich vorgesehen sei, die Kosten zu prüfen, und daher mit Zustimmung rechne. Ziel sei es, die Aufenthaltsqualität zu steigern, wovon manche Stadtteile besonders profitieren könnten.
Herr Wagner (AfD-Fraktion) erklärt, dass er beim Gang durch Hamburg und Wandsbek oft neue Ideen habe, was man noch verbessern könnte. Allerdings merkt er, dass es in Wandsbek eigentlich keine echten Hitzeinseln gebe. Er weist auf die Problematik hin, dass viele Plätze von der Pflasterer-Innung im Auftrag der Politik versiegelt würden, und schlägt vor, hier die Planungen zu überdenken. Weiterhin kritisiert er, dass Bebauungspläne oft so gestaltet seien, dass wichtige Luftwege und die Belüftung der Innenstädte beeinträchtigt würden, was ebenfalls bedacht werden müsse. In Bezug auf die vorgeschlagenen Greenshades äußert er, dass diese zwar nett seien, aber angesichts des Hamburger Wetters – mit häufigem Regen und Sturm – in der Praxis problematisch sein könnten. Daher solle das Geld lieber für sinnvollere Maßnahmen verwendet werden.
Herr Meyer erklärt, dass Klimaschutz und entsprechende Maßnahmen aus seiner Sicht sehr wichtig seien. Deshalb gefalle ihm grundsätzlich auch der Antrag 7.2, da dort konkretere und praxisnähere Vorschläge gemacht würden – insbesondere mit den eigenen Ergänzungsvorschlägen der CDU-Fraktion, die auch den Aspekt des Regenschutzes aufgriffen. Er betont, dass in Hamburg nicht nur Hitze, sondern vor allem auch plötzlicher Regen ein Problem sei, weshalb er für ihren Ergänzungsantrag zu 7.2 wirbt. Den vorliegenden Antrag empfindet er hingegen als zu unkonkret. Zwar sei von Lösungsorientierung die Rede, er könne im Antrag aber noch keine konkrete Lösung erkennen, da lediglich geprüft werden solle, inwieweit bestimmte Maßnahmen geeignet seien. Er merkt an, dass sich dieses Muster durch die gesamte Sitzung ziehe, da mehrere Anträge vorlägen, in denen die Fachbehörden lediglich um Prüfungen gebeten würden. Dies sei zu vage. Abschließend erklärt er, dass sie dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen könne, auch wenn er gute Ansätze enthalte, und erneut für den eigenen Ergänzungsantrag zum Hitzeschutz auf Spielplätzen geworben.
Herr Strohtmann betont, dass der Antrag zwar den Klimawandel nicht aufhalten werde, aber dennoch wichtig sei, da es um Klimaanpassung gehe. Als Vertreter des Kerngebiets weist er besonders auf das Nord-Süd-Gefälle bei den Temperaturen in Wandsbek hin: So sei es laut Auswertung der BUKEA im Sommer in Jenfeld durchschnittlich 2 Grad wärmer als in Duvenstedt und in Tonndorf 2,5 Grad wärmer als in Volksdorf. Diese Unterschiede seien im Sommer relevant, da es dann um jedes Grad Abkühlung gehe. Er erklärt, dass er die auf Bürgerschaftsebene beschlossenen Entsiegelungsprogramme unterstütze, insbesondere wenn sie im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz konkretisiert würden. Er rät Herrn Meyer, den Antrag als Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten zu verstehen und die konkreten Details, wie im letzten Petitumspunkt vorgesehen, im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zu besprechen. „Das Grün in der Stadt ist von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität in Hamburg und hilft den Folgen des Klimawandels zu begegnen, da es auch zur Kühlung innerhalb der Stadt beiträgt.“ Er weist darauf hin, dass dies ein Zitat aus dem Bezirkswahlprogramm der CDU-Fraktion Hamburg sei, und daher die Zustimmung zu diesem Antrag nicht schwerfallen sollte.
Herr Iwan stellt auf die vorherige Aussage bezogen klar, dass es nicht um das materielle, sondern um das klimatische Gefälle gehe. Dennoch betont er, dass der Antrag aus seiner Sicht sehr gut sei. Beim ersten Lesen habe er gedacht, es handle sich um eine Selbstverständlichkeit, die bereits umgesetzt werde – was jedoch nicht der Fall sei. Er weist darauf hin, dass er das integrierte Klimaschutzkonzept sowie den Maßnahmenkatalog und den Zwischenbericht durchgesehen habe, diese Themen dort aber bislang nicht ausreichend artikuliert seien. Er regt an, den Maßnahmenkatalog – insbesondere den Abschnitt zum öffentlichen Raum – künftig um diese Aspekte zu ergänzen. Abschließend erklärt er, dass er dem Antrag gerne zustimme, und vorgeschlagen, die angesprochenen Punkte als Anregung für die nächste Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzepts mitzunehmen.
Frau Rosenbohm stellt klar, dass das Thema Beschattung bereits im Klimaanpassungskonzept behandelt werde und auch in den Maßnahmen enthalten sei, mit denen die Verlängerung der Projektstelle für Klimaanpassung finanziert werde. Sie betont, dass Klimaschutz und Klimaanpassung unterschiedliche Ansätze seien: Klimaschutz bedeute, möglichst wenig CO₂ auszustoßen, um die Erderwärmung zu begrenzen, während Klimaanpassung Maßnahmen umfasse, mit denen man sich vor den Folgen wie Starkregen und Hitze schütze. Zur Veranschaulichung verweist sie auf die Einweihung des inklusiven Spielplatzes in der Walddörferstraße im vergangenen Sommer, bei der deutlich geworden sei, dass mehr Beschattung notwendig sei – nicht nur dort, sondern an vielen weiteren Orten in Wandsbek. Sie weist darauf hin, dass auch im integrierten Klimaschutzkonzept ein Pilotprojekt zur klimafesten Bushaltestelle vorgesehen sei, um Menschen an heißen Tagen besser zu schützen. Sie betont, dass Schutz vor Sonne auch Schutz vor Regen bedeuten könne und deshalb auch der Antrag 7.2 diesen Aspekt aufgreife. Bereits vorab hätte sie signalisiert, dass die vorgeschlagenen Ergänzungen zu 7.2, die sowohl Hitze- als auch Regenschutz betreffen, angenommen würden. Abschließend weist sie auf das Thema Schulhöfe hin und berichtet, dass nach Aussage einer Schulleiterin bei Schulbau Hamburg die Beschattung von Schulhöfen bislang nicht in den Standardplanungen vorgesehen sei. Sie betont, dass auch dort dringend mehr Beschattung, idealerweise durch große Bäume, geschaffen werden müsse.
Herr Buse lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt bei Enthaltung der CDU-Fraktion, Frau Vobbe und bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion.
Herr Iwan erläutert, dass das Bundesprogramm „Demokratie leben“ 2014 ins Leben gerufen und 2015 mit einem Jahresbudget von 40,5 Millionen Euro gestartet worden sei – als Reaktion auf die NSU-Morde und die damit verbundenen Ermittlungsverfahren. Er merkt an, dass die Aufarbeitung dieser Morde in Hamburg derzeit stocke, da der Zugang zu den Ermittlungsakten durch die Bundesanwaltschaft erschwert werde. Er betont, dass es gute Gründe gebe, zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, Vielfalt und Extremismusprävention zu fördern, und dass das Programm über die Jahre gestärkt worden sei – aktuell mit einem geplanten Budget von über 200 Millionen Euro. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen sei dies zwar immer noch zu wenig, aber dennoch ein wichtiger Schritt. Umso irritierter reagiert er auf Medienberichte, wonach die Bundesministerin Prien plane, zentrale Programmbereiche wie die Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur und Innovationsprojekte zum Jahresende auslaufen zu lassen. Dies betreffe über 200 Projekte, darunter vier in Hamburg. Er kritisiert, dass die Bundesregierung damit Vielfalt nicht mehr als förderungswürdig ansehe. Er führt aus, dass die AfD-Fraktion versuche, das Programm als einseitig darzustellen, und dass die Reaktion der Ministerin darauf nicht darin bestehe, sich klar für Demokratieförderung zu positionieren, sondern dem Eindruck entgegenzuwirken, das Programm sei zu linksliberal ausgerichtet. Er betont, dass der Einsatz gegen Antisemitismus, Hass im Netz und Rechtsradikalismus sowie für Präventionsarbeit im Bereich islamistischen Extremismus gesamtgesellschaftlich wünschenswert sei und nicht auf ein politisches Spektrum beschränkt werden dürfe. Die aktuelle Diskussion um das Programm, so führt er weiter aus, verunsichere sowohl die Projektträger und Projektträgerinnen als auch die Menschen, die von den Projekten profitieren. Viele Projekte seien ohnehin prekär finanziert, und neue Förderrichtlinien sowie zusätzliche Bürokratie verschärften die Unsicherheit. Er kritisiert die Logik der Erfolgsmessung, nach der Projekte gegen Rechtsradikalismus eingestellt werden könnten, wenn rechte Gewalt zunehme, da dies als Beleg für die Unwirksamkeit der Projekte gewertet werden könnte. Um den Projektträgern und Projektträgerinnen Sicherheit zu geben, schlägt er vor, an die Bürgerschaft heranzutreten und im nächsten Doppelhaushalt einen Fonds einzurichten, aus dem betroffene Projekte gefördert werden könnten, falls sie von Kürzungen betroffen seien oder eine erneute Bewerbung nach neuen Förderrichtlinien nicht erfolgreich sei. Wenn keine Kürzungen erfolgten, könne der Fonds wieder aufgelöst werden. Außerdem regt er an, sich mit einer Referent*in der Verwaltung auszutauschen, die über den aktuellen Stand der lokalen Partnerschaften im Rahmen von „Demokratie leben“ berichten solle, da diese möglicherweise sogar stärker gefördert würden. Er betont, dass auch die Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien auf die Verwaltung und die Projekte von Interesse seien. Abschließend stellt er das Anliegen zur Diskussion und bietet an, das Thema bei Bedarf weiterführend im Ausschuss für Soziales zu behandeln.
Herr Heeder berichtet, dass Bundesministerin Karin Prien am 27. März im Bundestag die geplante Neuaufstellung des Förderprogramms „Demokratie leben!“ verteidigt habe. In einer von der Fraktion Die Linke beantragten Aktuellen Stunde habe die Ministerin betont, es müsse verhindert werden, dass sich die „stille Mitte“ von der Demokratie abwende. Mit diesem Ziel habe man das Bundesprogramm überprüft. Teile des Programms seien laut Prien ohne Zweifel erfolgreich, aber nicht alles habe sich in der Praxis bewährt, weshalb neue, passgenaue Ansätze entwickelt würden. Er weist darauf hin, dass es deutliche Kritik an den Plänen der Ministerin von der Fraktion Die Linken, der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion gegeben habe, während die AfD-Fraktion die Abschaffung des Programms gefordert habe. Diese Gemengelage verunsichere seiner Ansicht nach die Projekte, die sich im Rahmen des Programms für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie gegen Radikalisierung und Polarisierung engagiert hätten. Er erwähnt, dass eine entsprechende Eingabe bereits den Hauptausschuss erreicht und in den Sozialausschuss überwiesen worden sei. Mit Blick auf den Antrag der Fraktion Die Linken erklärt er, dass die SPD-Fraktion grundsätzlich Sympathie für das Anliegen habe, insbesondere für die zweiten beiden Punkte des Petitums. Allerdings halte er es angesichts der aktuellen Haushaltslage für utopisch, das Bezirksamt aufzufordern, sich bei der Fachbehörde für die Einrichtung eines finanziellen Ausgleichstopfes einzusetzen, solange Kürzungen oder Umstrukturierungen noch nicht spruchreif seien. Er gehe davon aus, dass sich der Hamburger Senat gegenüber der Bundesministerin bereits positioniert habe oder dies noch tun werde. Er schlägt vor, den Antrag in den Ausschuss für Soziales zu überweisen, um dort auch die Frage zu klären, wie sich Hamburg zur Zukunft des Programms positioniere. Außerdem begrüßt er, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bezirksamts im Ausschuss für Soziales über den aktuellen Stand der lokalen Partnerschaften berichten würde. Abschließend betont er, dass die SPD-Fraktion dem Anliegen grundsätzlich mit Sympathie begegne.
Herr Wagner (AfD-Fraktion) erklärt, dass das Programm „Demokratie leben“ nicht im Zusammenhang mit dem NSU-Morden entstanden sei, sondern bereits zuvor – initiiert durch den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder nach einem Brandanschlag auf eine Asylunterkunft, unter dem Motto „Kampf gegen Rechts“. Er merkt an, dass später bekannt geworden sei, dass der Brandanschlag von einem Bewohner selbst verübt worden sei, was jedoch kaum noch Beachtung gefunden habe. Stattdessen seien die Mittel für das Programm stetig aufgestockt worden, sodass inzwischen für die nächste Legislaturperiode über eine Milliarde Euro zur Verfügung stünden. Er kritisiert, dass das Programm seiner Ansicht nach dazu diene, eine kritische Partei möglichst breit zu treffen und Veränderungen im politischen Spektrum zu verhindern. Die Meinungsführerschaft solle durch sogenannte zivilgesellschaftliche Institutionen aufrechterhalten werden. Er behauptet, dass darunter auch Denunziationsplattformen sowie islamistische und linksextremistische Institutionen gefördert würden, auch wenn es durchaus vernünftige Ansätze gebe. Er weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion früher einen kritischen Fragenkatalog zu dem Programm erstellt habe, bevor sie mit der SPD-Fraktion koaliert habe, und dass nun die AfD-Fraktion versuche, Lösungen für die von der CDU-Fraktion angesprochenen Probleme zu finden. Er bezeichnet die Ausgaben für das Programm als erschreckend und nennt viele davon demokratiefeindlich, insbesondere wenn Menschen denunziert würden, nur weil sie regierungskritisch seien. Er betont, dass Demokratie von guter Politik lebe, davon, dass die Menschen verstünden, was Politik mache, und dass Politiker sich an Recht, Gesetz und die Interessen der Bürger hielten. Dafür brauche es keine bezahlten Akteure, die für andere mitdenken. Aus diesen Gründen kündigt er an, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Frau Folkers betont eingangs, dass jeder aufstehen und anderen Grenzen aufzeigen solle, wenn diese überschritten würden. Sie kritisiert, dass Frau Heitmann in ihrem anfänglichen Wortbeitrag eine betroffene Frau verbal angegriffen habe, was sie als geschlechtsspezifische Gewalt bezeichnet. Anschließend schlägt sie den Bogen zur Demokratie und betont, wie wichtig es sei, diese zu verteidigen. Sie wendet sich gegen die Darstellung, das Programm „Demokratie leben“ sei undemokratisch oder unterwandert. Vielmehr sei es gerade in Zeiten, in denen die Demokratie von radikalen politischen und religiösen Kräften bedroht werde, wichtiger denn je, sich für deren Schutz einzusetzen. Sie betont, dass Wirkungskontrolle und Qualitätsmanagement berechtigte und notwendige Instrumente seien, um sicherzustellen, dass Fördermittel zielgerichtet und verantwortungsvoll eingesetzt würden. Es gehe nicht darum, gezielt Projekte auszuheben, sondern um eine differenzierte Zielsetzung und eine Anpassung an aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen, wie etwa die Digitalisierung und Gewalt im digitalen Raum. Sie führt aus, dass die Ministerin Prien das Programm nicht abschaffen wolle, sondern es als zentrales Instrument der wehrhaften Demokratie erhalten wolle. Die geplanten neuen Förderrichtlinien sollten die Zielsetzungen schärfen und die Wirkung der Projekte besser messbar machen. Sie betont, dass auch in Wandsbek zahlreiche Projekte existierten, die sich für Respekt, Vielfalt und ein gewaltfreies Miteinander einsetzten, und dass diese Projekte nicht von einer Streichung bedroht seien. Abschließend erklärt sie, dass sie für eine differenzierte Betrachtung plädiere, den ersten Petitionspunkt ablehnen und die Punkte 2 und 3 in den Ausschuss für Soziales überweisen wolle.
Herr Degenhardt kündigt an, sich kurz zu fassen, und den vorangegangenen Wortbeitrag der AfD-Fraktion als inhaltlich nicht relevant bezeichnet. In Anlehnung an Herrn Heder betont er, dass das Anliegen des Antrags grundsätzlich wichtig sei. Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ sei von großer Bedeutung, und die aktuellen Diskussionen über dessen zukünftige Ausrichtung sorgten bundesweit für Verunsicherung. Viele Projekte, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Hass im Netz und Extremismus engagierten, wüssten derzeit nicht, wie es für sie weitergehe. Gerade in Zeiten, in denen demokratische Grundwerte zunehmend in Frage gestellt würden, wäre ein Auslaufen der Förderung essenzieller Initiativen und die damit verbundene Unsicherheit ein fatales Signal. Er nennt als Beispiel die Organisation HateAid genannt, die Betroffene digitaler Gewalt unterstütze und bislang Fördergelder erhalten habe – deren Zukunft aber nun unklar sei. Gleichzeitig betont er, dass verantwortungsvoll mit den Möglichkeiten des Bezirks umgegangen werden müsse. Der vorliegende Antrag fordere Maßnahmen, die aus seiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend seien, da die zukünftigen Förderrichtlinien noch nicht vorlägen und die Auswirkungen auf Hamburg unklar seien. Er weist darauf hin, dass es problematisch wäre, wenn die Stadt Bundesförderung oder Länderanteile aus Gemeinschaftssteuern ausgleichen müsse. Abschließend betont er, dass eine solide Informationsgrundlage notwendig sei, bevor zusätzliche finanzielle oder organisatorische Schritte eingeleitet würden, und daher werde die Überweisung des Antrags befürwortet.
Herr Nußbaum bedankt sich bei Frau Folkers für ihren sachlichen und in vielen Punkten zutreffenden Beitrag und betont, dass er keine Bedenken hätte, wenn Frau Folkers selbst die Wirkungsorientierung von Projekten prüfe, da es grundsätzlich richtig sei, den Nutzen und die Wirkung von Projekten zu hinterfragen – so wie es auch in Wandsbek üblich sei. Allerdings kritisiert er, dass gerade die Projekte, die im digitalen Raum oder in Schulen wirkten und die besonders gebraucht würden, nun von den geplanten Kürzungen betroffen sein könnten. Er weist darauf hin, dass insbesondere Programme wie HateAid oder die Anne Frank Bildungsstätte, die aus ihrer Sicht unverzichtbar seien, durch die aktuelle Diskussion in den Fokus der Kritik geraten seien. Er merkt, dass dies nicht zusammenpasse und genau diese Unsicherheit verursache. Abschließend regt er an, dass auch die Abgeordneten der betreffenden Fraktion darauf achten sollten, dass neue Programmregeln nicht den Eindruck erweckten, gezielt gegen bestimmte Organisationen gerichtet zu sein, sondern dass die Bewertung an messbaren Kriterien erfolgen solle. Er betont seine Sympathie für eine weitere Beratung des Antrags im Ausschuss für Soziales, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden.
Herr Iwan erklärt, dass er dem Vorschlag zur Überweisung des Antrags gerne zustimme. In Bezug auf die vorherige Diskussion möchte er zwei Punkte ansprechen: Erstens verwahrt er sich gegen den Vorwurf eines unseriösen Vortrags und betont, dass er selbst darauf hingewiesen habe, dass es sowohl Projekte gebe, die gestärkt werden sollen, als auch solche, bei denen Kürzungen drohten. Er weist konkret darauf hin, dass in Hamburg vier Projekte betroffen seien, darunter auch das Legato, das laut Eigenauskunft von „Demokratie leben“ zu den auslaufenden Programmbereichen gehöre. Er ergänzt, dass dies auch so in der Presse berichtet worden sei und die Unsicherheit bei den Träger*innen nachvollziehbar sei. Zweitens spricht er das Thema Wirkungskontrolle an und erklärt, dass diese gerade in der Präventionsarbeit schwierig sei. Er wirft die Frage auf, wie man messen könne, dass jemand nicht kriminell oder extrem werde, und zeigt sich skeptisch, wie eine solche Kontrolle in der Praxis ausgestaltet werden solle. Er betont, dass Demokratieförderung grundsätzlich in die Schulen gehöre und diese dafür ausreichend finanziell ausgestattet sein müssten. In der Praxis würden Schulen jedoch häufig auf die Expertise externer Organisationen wie der Amadeu Antonio Stiftung oder der Bildungsstätte Anne Frank zurückgreifen, da dort das notwendige Wissen gebündelt sei. Wenn diese übergeordneten Programme wegfielen, müssten einzelne Schulen und Einrichtungen die Expertise selbst aufbauen, was letztlich teurer und weniger effizient sei.
Die antragstellende Fraktion übernimmt die Überweisungsantrag in den Ausschuss für Soziales.
Abstimmungsergebnis:
Herr Shadi führt aus, dass man im Bezirk sowohl engagierte Menschen mit Ideen als auch leerstehende Flächen sehe. Das eigentliche Problem bestehe darin, dass diese beiden Potenziale oft nicht zusammenfänden. Genau hier setze der Antrag an. Er erläutert, dass das Programm „Frei_Fläche“ in den vergangenen Jahren ein hilfreiches Instrument gewesen sei, um Leerstände sichtbar zu machen, Zwischennutzungen zu ermöglichen und Quartiere zu beleben. Besonders wichtig sei dabei die Transparenz über verfügbare Flächen gewesen. Er räumt ein, dass es bereits Hamburg-Seiten gebe, auf denen Gewerbeflächen angezeigt würden, aber dies reichen nicht aus, da es auch um andere Flächen wie Verkaufsflächen gehe. Da das Programm „Frei_Fläche“ nicht mehr existiere, sei die Transparenz verloren gegangen. Ziel des Antrags sei es daher, die Erfahrungen aus dem Programm zu nutzen und die Fachbehörde zu bitten, ein praxisnahes Konzept zu entwickeln, um zumindest die Transparenz wiederherzustellen – ohne gleich ein neues Förderprogramm aufzulegen. Er betont, dass die Möglichkeiten auf Bezirksebene begrenzt seien, aber die Bezirkspolitik durch Nähe zu den Menschen und Kenntnis der lokalen Bedürfnisse wichtige Impulse geben könne. Ein strukturelles Problem bestehe darin, dass Leerstand nicht einfach hingenommen werden dürfe, sondern möglichst schnell wieder aktiviert werden müsse, damit Menschen, die etwas aufbauen wollen, auch die Chance dazu bekämen. Deshalb schlage der Antrag vor, zu prüfen, ob ein hamburgweites, digital zugängliches Verzeichnis geschaffen werden könne, dass insbesondere städtische Flächen sichtbar mache. Darüber hinaus solle geprüft werden, ob auch private Eigentümer freiwillig einbezogen werden könnten. Ziel sei es, Angebot und Nachfrage besser zusammenzubringen, Hürden abzubauen und vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen. Abschließend betont er, dass es sich um einen einfachen, aber wirkungsvollen Ansatz handele, der wirtschaftliche Dynamik ermögliche und die Lebendigkeit der Stadtteile fördere.
Frau Bertram führt aus, dass das Projekt „Frei_Fläche“, auf das Bezug genommen werde, im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt habe: Zum einen seien während der Corona-Zeit leerstehende Einzelhandelsflächen genutzt worden, um Kosten zu decken, zum anderen habe das Projekt der Stärkung der Kreativwirtschaft gedient, indem diese Flächen subventioniert an Kreativschaffende vergeben worden seien. Das Projekt habe von 2021 bis 2025 rund 13,4 Millionen Euro Fördergelder erhalten und sei eine Win-Win-Situation für beide Seiten gewesen. Allerdings sei es schwierig, dieses Modell auf alle Unternehmen zu übertragen. Sie merkt an, dass der Antrag vor allem auf mehr Transparenz abziele. Aus ihrer Sicht bestehe diese Transparenz jedoch bereits: Die Kreativgesellschaft biete weiterhin eine Immobiliendatenbank an, in der freie Gewerbe- und Einzelhandelsflächen – auch von privaten Anbietern – gelistet seien. Auch auf anderen Plattformen wie „Hamburg Invest“ fänden sich zahlreiche Angebote für gewerbliche Nutzung, sowohl von städtischen als auch von privaten Eigentümern, mit einer großen Bandbreite an Flächengrößen und Preisen. Vor diesem Hintergrund bezweifelt sie, dass der Antrag einen echten Mehrwert biete. Sie kritisiert, dass der Antrag keine klare Forderung enthalte, sondern lediglich Transparenz einfordere, die ihrer Ansicht nach bereits gegeben sei. Zudem entstehe für die Verwaltung zusätzlicher Aufwand, ohne dass ein konkretes Ziel oder eine klare Strategie zur Förderung von kleinen Unternehmen, Start-ups oder Kreativen erkennbar sei. Abschließend erklärt sie, dass der Antrag aus ihrer Sicht zu kurz gedacht sei und die CDU-Fraktion ihm daher nicht zustimmen werde.
Frau Vobbe berichtet, dass ein Bekannter von ihr kürzlich mit einer deutlichen Mieterhöhung für seine Gewerbefläche konfrontiert worden sei und nun auf der Suche nach einer neuen Fläche sei. In diesem Zusammenhang stellt sie klar, dass der aktuelle Antrag grundsätzlich eine gute Idee sei. Allerdings weist sie darauf hin, dass es bereits ein Portal der Handelskammer gebe, über das man nach Gewerbeflächen suchen könne. Sie wirft die Frage auf, ob dieses bestehende Angebot nicht bereits ausreiche oder ob es sinnvoll wäre, es mit den im Antrag geforderten Maßnahmen zu vernetzen oder zu erweitern.
Herr Shadi nimmt noch einmal kurz Stellung und erklärt, dass die bisherigen Beiträge in der Debatte bereits zeigten, dass es weiterhin Potenzial für Verbesserungen gebe. Zwar seien viele bestehende Angebote und Portale genannt worden, doch aus Gesprächen vor Ort höre er immer wieder, dass sich viele Menschen die Transparenz des früheren Programms zurückwünschten. Er betont, dass es zwar bereits gewisse Möglichkeiten gebe, aber dennoch nicht nachvollziehen könne, warum man sich nicht darauf einigen könne, noch mehr Transparenz und Praxisnähe zu schaffen, um die Abläufe für die Menschen zu vereinfachen. Besonders mit Blick auf die CDU-Fraktion wundert er sich, warum diese sich nicht stärker für mehr Transparenz einsetze, da Wirtschaft doch auch ein zentrales Thema für sie sei.
Herr Schweimerklärt, dass abschließend notwendig sei, in der Debatte noch einmal für Klarheit zu sorgen. Er weist darauf hin, dass der Verweis auf die Handelskammer irreführend sei, da das entsprechende Portal tatsächlich von „Hamburg Invest“ betrieben werde und sich auf städtische Flächen beschränke. Zudem seien dort nicht alle Flächengrößen und insbesondere Verkaufsflächen nicht umfassend gelistet. Daher halte er den Antrag für berechtigt, da er den Wunsch an die Fachbehörde richte, bestehende Angebote zusammenzuführen und das Verzeichnis breiter aufzustellen. Er betont, dass genau dies das Ziel des Antrags sei und damit auch die vorangegangenen Einwände relativiert.
Herr Buse lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Frau Vobbe sowie bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und AfD-Fraktion.
Frau Borgwardt führt aus, dass Wandsbek als einwohnerstärkster und flächenmäßig großer Bezirk besondere Anforderungen an die Mobilität stelle, da diese nicht an Bezirksgrenzen ende und sich über die gesamte Stadt sowie das Umland verteile. E-Bikes leisteten dabei einen wichtigen Beitrag, da sie die Reichweite von Fahrrädern erhöhten und somit eine attraktive Alternative für längere Strecken böten. Besonders Lastenräder, die schwerer und für den Transport von Kindern oder Lasten geeignet seien, profitierten von elektrischer Unterstützung. Sie betont, dass Elektrofahrräder ein zentraler Baustein der Mobilitätswende seien und dass es für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen verschiedene attraktive Angebote geben müsse, um den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu fördern. Ein Problem bestehe jedoch darin, dass bei längeren Fahrten oder mehreren Mobilitätsanlässen der Akku nicht immer ausreiche und es bislang nur wenige geeignete Lademöglichkeiten für E-Bikes in Hamburg gebe. Während für Elektro-Pkw zahlreiche Ladesäulen vorhanden seien, fehle es für Fahrräder an komfortablen und standardisierten Lösungen. Sie weist darauf hin, dass die Ladesysteme bei Fahrrädern sehr unterschiedlich seien und daher eine Kombination aus Lademöglichkeiten für gängige Typen sowie normalen Steckdosen notwendig wäre. Bestehende Strukturen wie Radkultur Hamburg, HEnW Mobil und Fahrradparken im Quartier könnten als Ansatzpunkte dienen, um Lademöglichkeiten für E-Bikes auszubauen. Auch an Schnellbahnhaltestellen gebe es bereits Schließfächer mit Steckdosen für herausnehmbare Akkus. Sie betont, dass bei der Planung auch die Sicherheit der abgestellten Fahrräder und die Abrechnung des Stroms berücksichtigt werden müssten. Ziel sei es, Pilotprojekte insbesondere an Stadtteilzentren zu realisieren, wo das Laden mit anderen Erledigungen kombiniert werden könne.
Herr Schierhorn erklärt, dass man im Leben immer wieder vor der Frage stehe, wie es weitergehe und was es Neues zu entdecken gebe. Dies habe er für sich im Mai 2018 mit dem Kauf eines E-Bikes umgesetzt. Beim Lesen des Antrags und Beschlusses habe er seine achtjährige Erfahrung als E-Bike-Fahrer reflektiert und festgestellt, dass er nur einmal während einer Fahrt Probleme mit dem Akkustand gehabt habe. In diesem Fall sei das Rad nicht stehen geblieben, sondern lediglich die elektrische Unterstützung ausgefallen, sodass er mit Muskelkraft weiterfahren musste und dennoch sein Ziel erreicht habe, wo er den Akku aufladen konnte. Er bezeichnet den Antrag und den daraus resultierenden Beschluss als überflüssig und meint, dass er eher für Menschen gedacht sei, die ihr Leben nicht im Griff hätten und sich immer auf andere verließen. Aus Sicht der AfD-Fraktion sei die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für E-Bikes eine Aufgabe, die privatwirtschaftlich zu organisieren sei. Daher könne die AfD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Heins erklärt, dass das Thema nicht neu sei und bereits 2021 durch CDU-Anträge aufgegriffen worden sei. Er zeigt sich interessiert, wie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf einen entsprechenden Beschluss reagieren würde, da diese bereits geantwortet habe, dass es bei den Stadtradstationen bis zur Neuausschreibung 2029 keine Veränderungen oder Ergänzungen geben solle. Auch bei den Bike-and-Ride-Standorten sehe die Behörde aktuell keine großen Erweiterungsmöglichkeiten, was bereits in vorliegenden Drucksachen nachzulesen sei. Er merkt an, dass man an bestehende Infrastruktur anknüpfen könne, aber insbesondere der Aspekt der Sicherheit nicht vernachlässigt werden dürfe, da E-Bikes einen hohen Wert hätten. Zwar gebe es teilweise Schließfächer für Akkus, aber auch die Fahrräder selbst müssten sicher abgestellt werden können. Bezüglich des Antrags kritisiert er, dass die im vierten Punkt genannten Stadtteile zu kurz gegriffen seien und stattdessen der gesamte Bezirk in den Blick genommen werden sollte. Es müsse auch an bestehende HVV-Standorte und Stationen gedacht werden. Abschließend schlägt er vor, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Mobilität zu überweisen.
Herr Ritter erklärt, dass er den bisherigen Wortbeiträgen entnehme, dass grundsätzlich positiv bewertet werde, wenn über Mobilität nachgedacht werde. Er betont, dass er versuche, sich auch in andere Verkehrsteilnehmende hineinzuversetzen, die andere Verkehrsmittel nutzten als er selbst. Zwar besitze er ein Elektrofahrrad, nutze es aber nicht ausschließlich. Dennoch scheine es in der E-Bike-Szene einen Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur zu geben, wie ihm berichtet worden sei. Da das Ziel sei, ein Angebot für alle Mobilitätsteilnehmenden zu schaffen, habe die Wandsbek-Koalition den Antrag gestellt, um bedarfsgerecht Ladeinfrastruktur bereitzustellen. So könnten mehr Menschen motiviert werden, das E-Bike zu nutzen oder damit besser den ÖPNV zu erreichen.
Herr Buse lässt über den Überweisungsantrag in den Ausschuss für Mobilität abstimmen.
Ergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt bei Zustimmung der CDU-Fraktion und Frau Vobbe ab.
Herr Buse lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt bei Enthaltung der CDU-Fraktion und Frau Vobbe sowie bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Die Bezirksversammlung beschließt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Die Grünen, FDP und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der CDU-Fraktion und Frau Vobbe.
Die Bezirksversammlung beschließt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Die Grünen, FDP und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der CDU-Fraktion und Frau Vobbe.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Antragsteller übernehmen die Änderungen aus dem TOP 7.2.1.
Herr Buse lässt über folgenden geänderten Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich gegen dieStimmen der AfD-Fraktion.
siehe TOP 7.2
Die Bezirksversammlung überweist den Antrag einvernehmlich in den Hauptausschussund ermächtigt diesen, Beschlüssezu der betreffenden Thematik eigenständig zu fassen.
Die Antragsteller übernehmen den Änderungsantrag in einer etwas modifizierten Fom.
Herr Buse lässt über folgenden geänderten Beschlusstext abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
siehe TOP 7.4
Die Bezirksversammlung überweist den Antrag mehrheitlich in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und Frau Vobbe sowie bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion ab, bei Zustimmung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und Frau Vobbe.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und Frau Vobbe.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Herr Heins bittet um Streichung des Wortes „unterirdischen“ bei Ziffer 3, da in der Beratung am Ende hierzu keine Festlegung vorgenommen worden sei.
Die Bezirksversammlung stimmt einvernehmlich zu, der Beschlusstext wird entsprechend geändert.
Herr Buse lässt über folgenden geänderten Beschlusstext abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Die Linke.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und Frau Vobbe.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und Frau Vobbe.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion und Frau Vobbe.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und Frau Vobbe.
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung genehmigt die Niederschriften über die Sitzungen vom 13.11.2025 und 05.02.2026 einstimmig.
Entfällt.
Entfällt.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne und in den Ausschuss für Mobilität.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal und in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal sowie in den Ausschuss für Mobilität.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur sowie in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek sowie in den Ausschuss für Mobilität.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität sowie in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Soziales.
Die Bezirksversammlung überweist in den Hauptausschuss.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal sowie in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer sowie in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne.
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss fürSoziales.
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.