Fußgängerampeln in der Harksheider Straße: Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer verkürzen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3072.1)
Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.9
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, den genannten Sachverhalt zu prüfen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Zur Hauptverkehrszeit werden in Hamburg Signalprogramme mit einer maximalen Umlaufzeit von 90 Sekunden geschaltet. An den fünf genannten Fuß- und Radverkehr-Bedarfsampeln beträgt die Umlaufzeit jedoch selbst zur Hauptverkehrszeit am Morgen und am Nachmittag lediglich 45 Sekunden, zur Nebenverkehrszeit sogar deutlich weniger. Die sich daraus ergebenen Wartezeiten sind somit bereits jetzt im unteren Bereich anzusiedeln und bedürfen keiner Anpassung.
Die zum Teil unterschiedlichen Zeiten bis zur Freigabe des Fuß- und Radverkehrs lassen sich wie folgt erklären:
Entscheidend ist der Ankunftszeitpunkt bei der Anforderung. Wenn jemand bei der ersten Rotsekunde an der Ampel ankommt, also gerade seine Grünzeit verpasst hat, ergibt sich in der Regel eine längere Wartezeit, als wenn bereits eine gewisse Zeit der Kfz-Verkehr freigegeben wurde und dann jemand eine Grünzeit für den Rad- und Fußverkehr anfordert.
Zusätzlich ist zu beachten, dass an einer Lichtsignalanlage immer gewisse gesetzlich vorgegebene Schutz- und Mindestfreigabezeiten einzuhalten sind. Zwischen zwei Freigaben für den Rad- und Fußverkehr müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit immer folgende sicherheitsrelevante Abschnitte liegen.
Abschnitt 1– Wechsel von Rad- und Fußverkehr-Freigabe zur Kfz-Freigabe:
Nach Ende der Grünzeit für den Rad- und Fußverkehr läuft die sogenannte Schutzzeit ab, in der die Fahrbahn gesichert geräumt werden kann. Somit haben Zufußgehende, die die Fahrbahn in der letzten Grünsekunde noch betreten, beim Umschalten auf Rot noch ausreichend Zeit die Furt vollständig zu überqueren. Sie müssen nicht etwa umkehren.
Abschnitt 2– Freigabe für den Kfz-Verkehr:
Deren zeitliche Länge muss einer gesetzlichen Mindestdauer entsprechen und sollte im Idealfall ausreichend lang zur Abwicklung des Verkehrs auf der Straße sein.
Abschnitt 3– Wechsel von Kfz-Freigabe zur Rad- und Fußverkehr-Freigabe:
Auch nach Ende der Grünzeit für die Kfz läuft eine Räumzeit ab. Diesmal für den Rad- und Fußverkehr. Damit wird gewährleistet, dass alle Fahrzeuge die Fußverkehrfurt geräumt haben, bevor der Rad- und Fußverkehr seine Freigabe erhält.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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