Verbesserung der Mobilfunkversorgung - Beseitigung von Funklöchern Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-3035)
Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.18
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Deutsche Telekom Technik GmbH und der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG wie folgt Stellung:
Gemäß parametrisierten Versorgungsdaten des Bundes (Stand 12/2025) liegt die Verfügbarkeit des neuesten Mobilfunkstandards 5G in Hamburg bei über 99,6% der Stadtfläche bei mindestens einem Netzbetreiber. Im Bezirk Wandsbek sind gemäß Mobilfunk-Monitoring des Bundes sogar 100 % der Bezirksfläche mit mindestens einem 4G- und über 99,9 % der Bezirksfläche mit mindestens einem 5G-Netz versorgt. Gleichwohl stimmen Versorgungsqualität und wahrgenommene Nutzererfahrung im Mobilfunk zuweilen nicht mit der theoretisch vorhandenen Versorgung aus den gemeldeten Daten überein. Qualitätsparameter im Mobilfunk können temporären (z.B. aufgrund von kurzfristiger Überlastung des Netzes) und/oder anbieterseitig begründeten (z.B. aufgrund der Netzqualität, Sendeleistung und Standortverfügbarkeit der Anbieter) Schwankungen unterliegen. Zudem hat auch Topographie, Vegetation und Bebauung (z.B. Indoor- vs. Outdoor-Empfang) im zu versorgenden Gebiet wechselnden Einfluss auf die Versorgungsqualität. So bestätigen auch die Mobilfunknetzbetreiber mit Sendeanlagen in den betreffenden Gebieten im Bezirk Wandsbek auf Basis ihrer Netzdaten, dass die Versorgungsqualität hier nicht den eigenen Qualitätsansprüchen entspricht und verbessert werden soll.
Netzbetreiber und beauftragte Akquisiteure befinden sich derzeit – auch im Austausch mit den fachlich zuständigen Stellen der Stadt – auf der Suche nach geeigneten Mobilfunkstandorten, um die Mobilfunkversorgung verbessern zu können. Grundsätzlich besteht im betreffenden Gebiet nach Angaben der Netzbetreiber nur eine geringe Bereitschaft auf Seiten von Eigentümerinnen und Eigentümern zur Vermietung von geeigneten Dächern und Grundstücken an Mobilfunknetzbetreiber. Die Bereitschaft, solche Flächen als Standorte und Liegenschaften zu vermieten ist gleichwohl Grundvoraussetzung, um zukünftig eine verbesserte Mobilfunkversorgung sicherstellen zu können. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer, die Liegenschaften für Mobilfunk bereitstellen wollen, können sich an die Mobilfunknetzbetreiber oder Funkturmunternehmen, die dafür auch entsprechende Informationsangebote bereitstellen, wenden.
Zu Punkt 1:
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Gleichzeitig besteht mit der vorhandenen Netzabdeckung, die derzeit gemäß Daten des Bundes und aktueller beihilferechtlicher Vorgaben als nicht unterversorgt gilt, auch keine Möglichkeit für staatliche Eingriffe. Die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur und der Ausbau von Mobilfunk gemäß Artikel 87f Grundgesetz erfolgt grundsätzlich durch private Telekommunikationsunternehmen.
Eine Einflussnahme der FHH ist darauf beschränkt, auf die Situation hinzuweisen und gute Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mobilfunkstandorten zu schaffen, z.B. durch einfache Genehmigungsverfahren und die Bereitstellung von Liegenschaften in öffentlicher Hand. Die Standortsuche der Mobilfunknetzbetreiber ist abhängig von der Vermietbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer geeigneter Standorte und weiteren Vorgaben aus dem Bau-, Denkmalschutz- und Naturschutzrecht.
Zu Punkt 2:
Im Hinblick auf das TKG-Änderungsgesetz 2025 ist in Bezug auf den Mobilfunkausbau insbesondere das dem Telekommunikationsausbau in § 1 Abs. 1 Satz 2 zugeschriebene überragende öffentliche Interesse von Belang. Weitere Informationen zur Wirkweise dieser Änderung stellt der Bundbereit (vgl. https://gigabitbuero.de/thema/anpassungen-im-telekommunikationsgesetz-faq-zum-uberragenden-offentlichen-interesse/).
Gleichzeitig verpflichtet das TKG-Änderungsgesetz 2025 keine Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften zur Bereitstellung von Standorten für Mobilfunk und hat somit auf die derzeitige Standortknappheit in den betreffenden Gebieten in Wandsbek nur begrenzte Wirkung.
Zu Punkt 3:
Vertreterinnen und Vertreter von Netzbetreibern haben sich bereit erklärt, dem zuständigen Ausschuss für weitere Fragen und Auskünfte hinsichtlich der in Ziffer 3 erbetenen Informationen zur Verfügung zu stehen. Kontaktdaten können hierzu seitens der Behörde für Kultur und Medien bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund und des privatwirtschaftlichen Charakters des Mobilfunkausbaus wird eine Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Fachbehörde derzeit für nicht erforderlich gehalten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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