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Organisierte Kriminalität in Farmsen Berne Auskunftsersuchen vom 28.01.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Am Abend des 21. September 2025 wurden mehrere Schüsse auf die Fenster von zwei Friseurgeschäften im Stadtteil Farmsen-Berne abgegeben. Schussabgaben auf Geschäftsgebäude werden in der öffentlichen Berichterstattung regelmäßig mit Strukturen der organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht.

Parallel dazu ist im Umfeld des U-Bahnhofs Farmsen in den vergangenen zwei Jahren ein deutlicher Anstieg von Einsätzen der Polizei und der Rettungskräfte zu verzeichnen. Zudem kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Schusswaffengebrauch im näheren Umfeld, unter anderem am Pulverhof im Jahr 2023 sowie am Bullskamp im Jahr 2025.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es sich bei den aktuellen Vorfällen um isolierte Taten handelt oder ob strukturelle kriminalitätsbelastete Entwicklungen im Stadtteil Farmsen-Berne vorliegen.

Dies vorausgeschickt fragen wir:

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt: 10.03.2026

Vorbemerkung der Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Die polizeiliche Bewertung des U-Bahnhofs Farmsen zeigt im innerstädtischen Vergleich keine besonderen Auffälligkeiten. Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an Nutzenden des Bahnhofes wird das direkte Bahnhofumfeld als polizeilich unauffällig angesehen. Besondere Kriminalitätsschwerpunkte sind nicht erkennbar. Soweit in der Einleitung Bezüge zu Strukturen der organisierten Kriminalität hergestellt werden, ergeben sich hierfür aus polizeilicher Sicht für den genannten Bereich keine belastbaren Anhaltspunkte.

Im Hamburger Einsatzleitsystem der Polizei (HELS) sind für den U-Bahnhof Farmsen nach im Jahr 2023 insgesamt 261 Polizeieinsätzen im Jahr 2024 insgesamt 275 und im zurückliegenden Jahr 2025 insgesamt 246 Polizeieinsätze registriert. Die Einsatzzahlen sind nach einem leichten Anstieg im Jahr 2024 demnach um mehr als zehn Prozent gesunken.

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht bei Eingang einer Strafanzeige, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet. Somit sind in der PKS eines Kalenderjahres regelmäßig Straftaten enthalten, die ein oder mehrere Jahre zuvor begangen wurden, während Straftaten mit Tatzeit aus dem aktuellen Kalenderjahr aufgrund der laufenden Ermittlungen noch nicht erfasst wurden. Die PKS kann Anhaltspunkte zum Beispiel für die kriminalpolitische Ausrichtung oder die Planung/Anpassung präventiver Maßnahmen liefern. Für die Erkennung aktueller Brennpunkte oder Problemlagen sowie die Planung kurzfristiger lageangepasster Maßnahmen der Polizei ist sie hingegen ungeeignet.

Die räumliche Erfassung in der PKS erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Die Auswertung einer einzelnen Straße oder Adresse ist in der PKS nicht vorgesehen.

Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden.

Seit dem 1. Januar 2017 werden durch die Polizei Hamburg in der PKS Tatörtlichkeiten wie beispielsweise „Bahnsteig“, „sonstige Tatörtlichkeit Bahnhof“ und „Bahnanlage“ gesondert erfasst; nach Bahnhöfen (Fern-, S- und U-Bahnhöfe) oder Bahnlinien (Fern-, S- und U-Bahnen) wird hierbei nicht differenziert. PKS-Auswertungen zu einzelnen Bahnhöfen sind jedoch nur dann möglich, wenn sich in einem OT lediglich ein Bahnhof befindet. In dem OT 514 befinden sich jedoch vier U-Bahnhöfe (Trabrennbahn, Farmsen, Oldenfelde und Berne). Zum U-Bahnhof Farmsen liegen daher keine gesondert auswertbaren PKS-Daten vor.

Bei dem U-Bahnhof Farmsen handelt es sich um einen Haltepunkt der U-Bahnlinie 1 an dem gleichzeitig mehrere Buslinien an- und abfahren. Es handelt sich hierbei um einen stark frequentierten Verkehrsknotenpunkt, den werktäglich mehrere zehntausend Personen nutzen.

Das örtlich zuständige Polizeikommissariat ist vor dem Hintergrund des hohen Personenaufkommens priorisiert im Bereich des U-Bahnhofs Farmsen mit uniformierten eigenen Kräften und Kräften der Region Wandsbek im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen tätig. Seit in Kraft treten des Waffenverbots im öffentlichen Personennahverkehr am 15. Dezember 2024 hrt die Polizei regelmäßig Maßnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung des Verbots durch.

Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 23/384 und Bezirks-Drs. 21-6555.1.

  1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand zu den Schüssen auf die Friseurgeschäfte in Farmsen Berne vom 21. September 2025?

Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Der erfragte Sachverhalt ist Gegenstand eines laufenden Strafverfahrens. Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen. Die Polizei sieht davon ab, sich zu laufenden Verfahren, beziehungsweise den Beteiligten zu äern. Dies obliegt ausschließlich der sachleitenden Staatsanwaltschaft.

  1. Handelt es sich bei den betroffenen Geschäften um klassische Friseurgeschäfte oder um sogenannte Barbershops?

Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Bei dem erstgenannten Geschäft handelt sich um eine Friseurkette. Bei dem zweitgenannten Betrieb handelt es sich um einen Barbershop.

  1. Waren die betroffenen Geschäfte in der Vergangenheit bereits Gegenstand polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen?

    - Falls ja, in welchen Jahren und mit welchem jeweiligen Ermittlungsanlass?

    - Falls nein, welche Erkenntnisse liegen der Behörde für Inneres und Sport
    zu den Geschäften vor?
  1. Gibt es Erkenntnisse darüber ob zwischen den betroffenen Friseurgeschäften und den Taten über die reine Rolle als Tatobjekt hinaus Zusammenhänge bestehen,etwa in Bezug auf Betreiberstrukturen oder personelle Verflechtungen der Verantwortlichen?

Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Der Behörde für Inneres und Sport liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

  1. Gabe es nach dem Zeugenaufruf Hinweise aus der Bevölkerung? Falls ja: Waren diese Hinweise sachdienlich? Falls nein: Wie erklärt sich die BIS das Ausbleiben von Hinweisen?

Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Siehe Antwort zu 1.

  1. Im Umfeld des U-Bahnhofs Farmsen, der sowohl ein stark frequentierter Verkehrsknotenpunkt im ÖPNV als auch ein regelmäßiger Treffpunkt Jugendlicher ist, wird öffentlich und regelmäßig Cannabis konsumiert.
    Bestehen Erkenntnisse oder Verdachtsmomente, dass die Tat im Zusammenhang mit legalen oder illegalen Rauschmitteln bzw. deren Vertrieb steht?

Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Siehe Antwort zu 3 und 4. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Farmsen - Berne Am Pulverhof Bullskamp

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