22-3367

Aus 7 Jahren "Sanierung kommunaler Einrichtungen" lernen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3180)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.29

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftige Projekte im Rahmen der Bundesförderprogramme bevorzugt mit städtischen Realisierungsträgern umzusetzen.
  2. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, dem Bezirksamt für zukünftige Bewerbungen bei Bundesförderprogrammen Ressourcen für eine interne Projektsteuerung zur Verfügung zu stellen.
  3. Die zuständige Fachbehörde wird darüber hinaus gebeten, sich dafür einzusetzen, dass
    1. die Anforderungen an das Antragsverfahren und die damit verbundenen Dokumentationspflichten zukünftig vereinfacht werden. Eine Option könnte eine Übertragung der Fördergelder an die Länder/Kommunen darstellen;
    2. bei zukünftigen Förderaufrufen Preissteigerungen und Kostenvarianzen wie im Rahmen des „Kostenstabilen Bauens“ anerkannt werden sowie Projektsteuerungskosten übernommen werden können;
    3. die Bezirke jeweils mit der erforderlichen Ko-Finanzierung ausgestattet werden;
    4. die Bezirke kontinuierlich über aktuelle Programme und Anforderungen informiert werden.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke nimmt wie folgt Stellung:

Bezirksämter bewerben sich im Bedarfsfall mit ihren jeweiligen Projekten beim Bund, um eine Förderung aus dem entsprechenden Bundesprogramm zu erhalten. Zur Unterstützung von Projekten stehen generell sowohl das Projektwissenscenter (PWC) der Behörde für Finanzen und Bezirke, als auch die Projektpartner des Amtes für IT und Digitalisierung (ITD) der Senatskanzlei zur Verfügung. Das PWC bietet unter anderem praxisnahe Arbeitshilfen und Methoden für die verschiedenen Projektphasen, klare Projektmanagementstandards, Zertifizierungsprozesse und Wissenstransfer, um von den Erfahrungen anderer Projekte zu profitieren. Auf diese Weise wird es den Bezirksämtern erleichtert, Projekte effizient zu steuern und umzusetzen.

Mehrbedarfe der Bezirksämter werden einzelfallbezogen im Rahmen der politischen Prioritätensetzung durch die zuständige Fachbehörde berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass zukünftige Preissteigerungen und Kostenvarianzen bereits bei der Planung von Maßnahmen ausreichend berücksichtigt werden, stehen bei größeren Investitionen die Projektvorbereitung, Planung und Kostenberechnung sowie die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund.

Die Fachbehörden sorgen im Rahmen ihrer jeweiligen Ressortverantwortung für eine am Bedarf orientierte Ressourcenausstattung der bezirklichen Haushalte. Zur Auskömmlichkeit der bezirklichen Ressourcenausstattung sind die Fachbehörden regelmäßig mit den Bezirksämtern im Gespräch. Größere Investitionen werden bereits im Haushaltsaufstellungsverfahren gesondert angemeldet und berücksichtigt. So kann frühzeitig gewährleistet werden, dass für vom Bund geförderte Projekte der Bezirksämter und die dazugehörigen Kofinanzierungen genügend Ermächtigungen bereitstehen.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Wandsbek begrüßt den Vorschlag, bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen der Bundesförderprogramme vorrangig städtische Realisierungsträger einzusetzen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere die bauliche Umsetzung solcher Projekte für Vereine und andere nicht-städtische Akteure mit erheblichen Herausforderungen verbundenist. Städtische Realisierungsträger verfügen über die notwendige Fachkompetenz, Erfahrung und personelle Ressource, um die komplexen Anforderungen der Förderprogramme effizient und regelkonform zu erfüllen. Das Bezirksamt wird daher auch künftig darauf hinwirken, städtische Realisierungsträger bei der Umsetzung entsprechender Projekte bevorzugt einzusetzen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.04.2026
Ö 14.29
Anhänge

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