22-3409

Verlegung Depotcontainerstandort Jüthornstraße/AK Wandsbek in die Kielmannseggstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3115.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.39

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Stadtreinigung, der Polizei sowie der zuständigen Fachbehörden

  1. zu prüfen, ob der bisherige Depotcontainerstandort Jüthornstraße im Bereich der Bushaltestelle „AK Wandsbek“ nach Umsetzung der neuen Verkehrsplanung beibehalten werden kann;
  2. für den Fall, dass sie dies verneint, ferner zu prüfen, ob der bisherige Depotcontainerstandort Jüthornstraße im Bereich der Bushaltestelle „AK Wandsbek“ an einen Ersatzstandort in westlicher oder nördlicher Richtung verlegt werden kann, etwa in den Bereich Jüthornstraße 74, Rauchstraße 21 oder Bahngärten;
  3. für den Fall, dass sie auch dies verneint, schließlich zu prüfen, ob der Ersatzstandort in der Kielmannseggstraße in größere Entfernung zu der vorhandenen Wohnbebauung verlegt werden kann; und
  4. die Ergebnisse der Prüfungen unter Punkt 1-3 anhand konkreter Planzeichnungen einschließlich Abstandsmessungen dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek vorzustellen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1:

In den südlichen Nebenflächen der Jüthornstraße 110 im Bereich der Bushaltestelle „AK Wandsbek“ (stadtauswärts) - gegenüber der Einmündung Alphonsstraße - befanden sich fünf Depotcontainer der SRH. Aufgrund des Umbaus der Haltestelle und der Umleitung des Radverkehrs über die Haltestelle ist der Abstand zwischen dem Kranwagen und den Containern beim Entleeren zu groß geworden. Der maximale Abstand darf 4,5 Meter nicht überschreiten. Die Depotcontainer können wegen dem Ein- und Ausstiegsbereich nicht näher an die Straßenkante versetzt werden. Darum ist der Standort leider nicht mehr zu halten.

Zu Punkt 2:

thornstraße 74: Aufgrund der Baustelle kann keine abschließende Standortbestimmung durchgeführt werden. Durch die große Entfernung zum Standort in der Kielmannseggstraße wäre hier auch nur ein zusätzlicher Standort und kein Ersatz dafür möglich.

Rauchstraße 21: Aufgrund der großen Entfernung aus Richtung Kielmannseggstraße ist dieser Standort nur als Ergänzung möglich. Die SRH wird für diesen Standort einen Antrag bei den zuständigen Stellen einreichen.

Bahngärten: Durch die Baumaßnahmen für die Bahnstrecke S4 ist vor Ort eine dauerhafte Baustelle gegeben. Zusätzlich herrscht ein großer Parkdruck, was bei einer Entleerung den Verkehrsfluss stark beeinträchtigen könnte.

Zu Punkt 3:

Der Baumbestand in der Kielmannseggstraße macht eine Verlegung unmöglich, da für die Entleerung eine entsprechende lichte Höhe zur Verfügung stehen muss.

Zu Punkt 4:

Siehe Antworten zu 1. 3.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.04.2026
Ö 14.39
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Kielmannseggstraße Jüthornstraße Rauchstraße Alphonsstraße

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