Situation der Veloroute 5 in Steilshoop und Bramfeld (bzgl. Drs. 22-2017) Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.10.2025 (Drs. 22-2318)
Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.14
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Planungen des Bezirksamtes Wandsbek zur Maßnahme Fabriciusstraße, Abschnitt Leeschenblick – Bramfelder Chaussee sind derzeit ruhend. Im Planungsprozess konnte vonBezirksamt und Straßenverkehrsbehörde bisher keine gemeinsameVorzugsvariante festgelegt werden. Aufgrund der Bauarbeiten zur U5 und damit verbundenen Umleitungsverkehren über die Fabriciusstraße, steht nun bis mindestens 2030 kein Bauzeitfenster zur Verfügung. Die Finanzierung der Maßnahme auf der übergeordneten Radroute 5 durch die BVM über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehrist grundsätzlich gesichert.
Bei dem beschriebenen Abschnitt der Steilshooper Straße zwischen Appelhoff und Steilshooper Allee handelt es sich ebenfalls um die Radroute 5. Der Handlungsbedarf zur Ertüchtigung der Radverkehrsinfrastruktur ist bekannt. Im Rahmen einer geplanten Sanierung der Steilshooper Allee sollte der Knotenpunktbereich Steilshooper Straße bis zur Einmündung Appelhoff eingebunden werden. Die Planungen wurden im Jahr 2018 abgebrochen, weil kein Umsetzungszeitraum aufgrund der Bauarbeiten zur U5 zur Verfügung stand. Nach Abschluss dieser Arbeiten soll das Projekt neu aufgesetzt werden.
Da es sich um Bezirksstraßen handelt, obliegt es dem Bezirksamt Wandsbek, die schadhaften Oberflächen der genannten Radwege in Stand zu setzen. Dies erscheint vor dem Hintergrund der eher langfristigen Perspektive für den umfassenderen Radroutenausbau sinnvoll.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
In dem angesprochenen Abschnitt der Fabriciusstraße zwischen Leeschenblick und Andernheitsallee ist derzeit ein baulicher Radweg auf der Westseite in einer Breite von ca. 1,8m vorhanden. Für diesen besteht keine Benutzungspflicht, d.h. es ist kein Verkehrszeichen 240 oder 241 aufgestellt. Gem. § 2 Abs. (4) StVO darf dieser „andere rechte Radweg“ von Radfahrern benutzt werden. Gem. § 2 Abs. (1) StVO darf dieser nur in Fahrtrichtung benutzt werden. Dies gilt allgemein bei allen für Fahrzeuge freigegebenen Verkehrsflächen, es sei denn diese werden explizit für eine Nutzung in Gegenrichtung freigegeben.
Dies ist hier jedoch nicht der Fall. In Richtung Norden muss daher auf der Fahrbahn gefahren werden. Prinzipiell wäre die Anordnung einer Benutzungspflicht in Fahrtrichtung möglich, für einen Zweirichtungsradweg mit einem Mindestmaß von 2,5m und Regelmaß von 3m, sind die vorhandenen Breiten nicht ausreichend. Über die Anordnung der Verkehrszeichen entscheidet die Straßenverkehrsbehörde, in diesem Fall PK 36.
Seitens MR21 wird der Straßenabschnitt als Veloroute / Radroute seit 2016 planerisch begleitet. Hierbei wurden mehrere Versuche (Verschickungen) unternommen eine Verbesserung für den Radverkehr und angemessene Führungsform für eine Radroute herbeizuführen. Die Varianten beinhalteten Schutzstreifen, Fahrradstraße, T-30-Zone. Diese scheiterten jedoch alle im Verfahren, aufgrund von Bedenken seitens der Straßenverkehrsbehörde und aus Baumschutzgründen. Deshalb wurde sich zunächst verständigt den Abschnitt Leeschenblick und Kreisverkehr auszubauen. Aufgrund des inzwischen erfolgten Baubeginns der U5 ergibt sich nun bis mindestens 2030 kein Baufenster für einen Umbau der Fabriciusstraße, da die Strecke für Umleitungsverkehre vorgesehen ist. Die Planungen ruhen daher, bis ein neuen Baufenster in Aussicht steht.
In den Bauabschnitt W04 Steilshooper Straße endete der Ausbau an der Straße Appelhoff, da ab dort der Ausbau mit dem Knotenpunkt Steilshooper Straße / Steilshooper Allee durch den LSBG erfolgen sollte. Seinerzeit waren die Planungen des LSBG noch nicht weit genug fortgeschritten, um den Ausbau bis zur Steilshooper Allee umsetzen zu können. Es bestand die Gefahr für einen erneuten Umbau nach Fertigstellung. Wann die Maßnahme umgesetzt werden soll, ist MR 21 unbekannt. Die Unterhaltung des Bestandes ist schwierig, da der Abschnitte größtenteils mit Grand befestigt ist.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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