Keine Toleranz für geschlechtsspezifische Gewalt, Schutzstrukturen im Bezirk ausbauen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.1
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist auch in Deutschland ein strukturelles und weit verbreitetes Problem. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2024 über 265.000 Fälle häuslicher Gewalt aus, rund drei Viertel der Betroffenen sind weiblich. Hinzu kommt ein erhebliches Dunkelfeld, insbesondere bei Partnerschaftsgewalt, die häufig nicht zur Anzeige gebracht wird.
Gewalt findet dabei zunehmend auch im digitalen Raum statt. Gleichzeitig bestehen weiterhin Herausforderungen bei Prävention, Opferschutz und Rechtsdurchsetzung.
Vor diesem Hintergrund kommt auch der kommunalen Ebene eine zentrale Rolle zu. Öffentliche Einrichtungen, Schulen, Sportstätten, Bäder sowie Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind wichtige Orte des Alltags und müssen sichere Räume für alle Menschen gewährleisten. Hier braucht es klare Regeln, sensibilisiertes Personal, funktionierende Schutzkonzepte sowie sichtbare Unterstützungsstrukturen. Ziel ist es, Betroffene frühzeitig zu erreichen, Handlungssicherheit bei Fachkräften zu erhöhen und geschlechtsspezifischer sowie digitaler Gewalt wirksam entgegenzuwirken.
Konkrete Maßnahmen von Bäderland gegen sexualisierte Gewalt und Belästigungen zeigen offensichtlich Erfolge. Sexuell motivierte Belästigungen oder Übergriffe in Schwimmbädern waren Anfang des Jahrzehnts ein wachsendes Problem. Seit 2023 gibt es von Jahr zu Jahr weniger Beschwerden (HBü-Drs. 23/3458).
U.a. das Verbreiten und die Herstellung sexualisierter Deepfakes, als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten, ist Gegenstand rechtspolitischer Debatten auf europäischer und nationaler Ebene. Jenseits gesetzlicher Normen bedarf es jedoch einer konkreten Sensibilisierung für das Thema auch auf der kommunalen Ebene. Vor dem Hintergrund, dass sexualisierte Deepfake-Technologien sich weiter entwickeln und erreichbarer werden, können viele Menschen diesen sogenannten “nudifier apps” zum Opfer fallen. Mit wenigen Klicks können täuschend echte Deepfakes entstehen. Einmal verbreitet ist der Schaden da - und kann alle Ebenen des Lebens erreichen. Familie, Freunde, Beruf. Für die Opfer, statistisch gesprochen überwiegend Frauen und Mädchen, entsteht ein unsagbarer Schaden.Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2024 über 265.000 Fälle häuslicher Gewalt aus, rund drei Viertel der Betroffenen sind weiblich. Hinzu kommt ein erhebliches Dunkelfeld – insbesondere bei Partnerschaftsgewalt, die häufig nicht zur Anzeige gebracht wird.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
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UNWomen und securityhero(.)io - bis zu 95% aller Deepfakes sind nicht einvernehmlich, davon stellen 90% weibliche Personen dar. 2023 ist die Anzahl von Deepfake-Videos um 550 % angestiegen im Vergleich zu 2019.
(EU Ebene - https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20260323IPR38829/artificial-intelligence-act-delayed-application-ban-on-nudifier-apps Gab dazu kürzlich einen Beschluss als Reaktion auf die Verbreitung von Nudifier-Deepfake-AI-Apps)
1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die bestehenden und geänderten Regelungen sowie Maßnahmen in Einrichtungen von Bäderland (u.a. Haus- und Badeordnung) und deren Wirksamkeit gegen geschlechtsspezifische sowie digitale Gewalt im Ausschuss für Soziales vorzustellen und darzulegen, in welchem Umfang sensibilisiertes Personal und welche Maßnahmen konkret geeignet sind, sexualisierte Gewalt und Belästigung zurückzudrängen.
2. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit der Polizei sichergestellt werden kann, dass in den Polizeidienststellen aktiv und sichtbarer über Unterstützungs- und Meldestrukturen bei digitaler und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Maßnahmen dagegen (u.a. Gewaltschutzgesetz) informiert wird (z. B. durch Aushänge, Flyer, QR-Codes). In welchem Umfang und wo werden durch die Fachbehörde gezielt Personalressourcen zum Thema digitale Gewalt zur Verfügung gestellt?
3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten im Ausschuss für Soziales, darzulegen, wie Schulen im Bezirk Wandsbek und deren Gremien beim Erkennen, im Umgang sowie bei der Weiterleitung von Fällen digitaler sowie geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützt werden, bestehende Schutzkonzepte regelmäßig evaluiert, bedarfsgerecht weiterentwickelt und umgesetzt werden. Welche Maßnahmen ergreift die zuständige Behörde, um insbesondere Schülerinnen und Schüler für die Gefahren zu sensibilisieren? Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Behörde erforderlich?
4. Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörden werden gebeten im Jugendhilfeausschuss zu berichten, welche Erfahrungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten mit der Prävention geschlechtsspezifischer sowie digitaler Gewalt in der Jugendhilfe, dem Sport sowie öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bücherhallen) gemacht worden sind und ob die o.g. Entwicklung eine Weiterentwicklung erfordert. Hierbei soll auch dargelegt werden, ob weitere Verhaltensregeln und Hausordnungen, sensibilisiertes Personal sowie sichtbare Informationsangebote (z. B. Flyer und Aushänge)zu Unterstützungs- und Anlaufstellen erforderlich sind. Zu klären ist, welche Weiterbildungsmöglichkeiten und Melde-Strukturen für Jugendhilfe und Schulen bestehen sowie welche Aufklärungen über Rechtsfolgen vermittelt werden.
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