Verbesserung der Verkehrssicherheit an der sanierten Berner Straße - Überprüfung und Anpassung der Trennelemente zwischen Fahrbahn und Radweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-2904.1)
Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.16
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Fachbehörden zu veranlassen,
1. die durchgehende und verkehrssichere Ausführung der Betonelemente an der Berner Straße zu überprüfen und insbesondere Gefahrenstellen an Anfangs- und Endpunkten zu beseitigen,
2. Maßnahmen zur besseren Sichtbarkeit der Betonelemente zu prüfen und umzusetzen, etwa durch durchgängige reflektierende Markierungen oder farbliche Hervorhebungen,
3. ein verlässliches Winterdienstkonzept für den Radweg zu entwickeln und sicherzustellen, dass sowohl der Radweg als auch die trennenden Elemente bei Schnee und Eis erkennbar und sicher nutzbar bleiben,
4. alternative Formen der Trennung zwischen Radweg und Fahrbahn zu prüfen, die eine höhere Verkehrssicherheit und bessere Wahrnehmbarkeit gewährleisten,
Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Zu 1. und 2.:
Die Elemente wurden im Anschluss an eine Verkehrsschau entfernt. Bis die Ergebnisse der Schadensuntersuchungen vorliegen und neue Protektionselemente geprüft worden sind, soll der Radverkehr in der Berner Straße auf Radfahrstreifen geführt werden.
Zu 3.:
Der Winterdienst auf Radverkehrsanlagen in Hamburg wird von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) durchgeführt. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) stimmt sich dabei bezüglich der zu priorisierenden Routen ab. Das Winterdienstnetz für den Radverkehr konzentriert sich auf die wichtigsten Radrouten und Hauptverbindungen mit hohem Radverkehrsaufkommen und wird regelmäßig gemeinsam angepasst. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel können nicht alle Strecken in das Netz aufgenommen werden.
Die Berner Straße ist bislang nicht Teil des abgestimmten Winterdienstnetzes für den Radverkehr, da sie bislang nicht als prioritäre Verbindung mit entsprechend hohem Radverkehrsaufkommen eingestuft wurde. Daher wurde die dortige Protected Bikelane im vergangenen Winter nicht geräumt oder gestreut. Dies hat sich aufgrund der hohen Schneedecke als problematisch erwiesen, da die baulichen Trennelemente zwischen Protected Bikelane und Fahrbahn verdeckt waren und die Fahrbahn-Räumfahrzeuge die Elemente beschädigten.
Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.
Zu 4.:
Zurzeit gibt es für die Führungsform „Protected Bike Lane“ keine alternative Form der Trennung zwischen Radweg und Fahrbahn, die uneingeschränkt empfohlen werden kann. Eine pauschale Empfehlung ist daher nicht möglich. An jedem Standort ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Ziel der BVM ist es, die Entwicklung und Erprobung alternativer Lösungen weiterhin aktiv zu begleiten und die gewonnenen Erkenntnisse systematisch auszuwerten, um mittelfristig eine verkehrssichere und praxistaugliche Trennform zu identifizieren.
Der Einsatz von alternativen vom Kfz-Verkehrbaulich getrennten Führungsformen wie dem „Kopenhagener Radweg“ oder dem klassischen baulichen Radweg im Seitenraum sind abhängig von der örtlichen Situation, u.a. ist die Seitenraumbreite, vorhandener Baumbestand, Zufahrten etc., daher kann auch hierzu keine pauschale Empfehlung getroffen werden. Diese Führungsformen scheiden in der Berner Straße allerdings aus, da sie einen größeren baulichen Eingriff in die gerade fertiggestellte Straße erfordern.
Die Verkehrsdirektion (VD) 52 als zuständige zentrale Straßenverkehrsbehörde nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
1. Erörterungsgegenstand
An BIS/A43 wurde von der Bezirksversammlung Wandsbek die Bitte herangetragen, die Berner Straße in Bezug auf die aufgebrachten Betonelemente auf Verkehrssicherheit zu prüfen.
2. Stellungnahme
Für die bauliche Umsetzung und Planung von Straßen ist der zuständige Straßenbaulastträger, hier der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, zuständig.
Zu Frage 1: Die örtliche Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 38 sowie die Verkehrsdirektion (VD) 52 als zentrale Straßenverkehrsbehörde, führten eine umfassende Überprüfung der Berner Straße in Sachen Verkehrssicherheit durch, um potenziale Gefahren zu identifizieren.
Im Rahmen der Begutachtung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Protektionselemente, entgegen ihrer eigentlichen Schutzfunktion, nicht verkehrssicher waren. Aufgrund dieser Mängel, ordnete die VD 52 die unverzügliche Entfernung der Protektionselemente an.
Die Umsetzung dieser Anordnung obliegt dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und ist bereits erfolgt.
Zu Frage 2: siehe Frage 1.
Zu Frage 3: Zuständig für den Winterdienst und dessen Umsetzung ist die Stadtreinigung Hamburg.
Zu Frage 4: siehe Vorbemerkung zu den Fragen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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