Harksheider Straße: Parkplatzsituation für die beiden Bäckereien verbessern! Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3074.1)
Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.19
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Behörden werden gebeten, bei den verbliebenen zwei Kurzzeitparkplätzen in
der Harksheider Straße vor den beiden Bäckereien die maximale Parkzeit von 2 Stunden auf 30
Minuten zu reduzieren.
Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek wie folgt Stellung:
Beschreibung der örtlichen Situation
In der Harksheider Straße in Höhe der Hausnummern Nr. 2 bis 4 ist auf der nordöstlichen Straßenseite ein Parkstreifen baulich angelegt.
Auf dem östlichen Teil dieses Parkstreifens wurde am 03.11.2025 vier Parkstände mit zwei Ladesäulen für Elektrofahrzeuge straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Der für Fahrzeuge aller Art verbleibende Teil des Parkstreifen ist mit Zeichen 314 („Parken“), Zeichen 1040-32 („Parkscheibe zwei Stunden“) sowie Zeichen 1040 mit dem Text „Mo-Fr 8-18 h Sa 8-12 h“ aufgrund von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen vom 16.03.1984 und 12.05.1993 beschildert. Die Anordnung aus dem Jahr 1984 wurde mit der Nutzung des Parkstreifens durch Dauerparker und den berechtigten Bedürfnissen der Geschäftsleute begründet.
Bewertung
Nach § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken.
Im § 45 Abs. 9 StVO ist geregelt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Auch Zusatzzeichen sind nach § 39 Abs. 3 StVO Verkehrszeichen.
Eine Reduzierung der Parkzeitdauer mit Parkscheibe von zwei Stunden auf 30 Minuten stellt eine weitergehende Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit dar, die unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betrachtet werden muss.
Im direkten Umfeld des Parkstreifens befinden sich neben den beiden Bäckereien Gewerbeflächen, die von unterschiedlichen Anbietern genutzt werden, deren Dienstleistungen (beispielsweise Frisörsalon, Optiker, Restaurant, Schneiderei, Supermarkt, Fahrschule) eine Parkzeitdauer von mehr als 30 Minuten erfordern können. Die im Jahr 1984 gewählte Parkzeit von zwei Stunden mit Parkscheibe wurde so gewählt, dass Kunden von unterschiedlichen Gewerbetreibenden Parkmöglichkeiten in der Nähe erhalten.
Mit der Anordnung von Parkständen für Elektrofahrzeuge wurde das Angebot für Fahrzeuge aller Art in dem Parkstreifen zwar von etwa sechs Parkständen auf etwa zwei Parkstände reduziert. Jedoch befinden sich im fußläufigen Umfeld weitere Kurzzeitparkstände in der Harksheider Straße, dem Poppenbütteler Weg und im Moorhof, die jeweils für eine Parkdauer von zwei Stunden während der Geschäftsöffnungszeiten genutzt werden können.
Fazit
Die Beschränkung der Parkzeitdauer auf aktuell zwei Stunden mit Parkscheibe bietet den Kunden der ansässigen Gewerbetreibenden ein ausgewogenes Parkplatzangebot, um unterschiedlichste Dienstleistungen nutzen zu können. Aufgrund des umfangreichen Kurzzeitparkplatzangebotes im Umfeld der Bäckereien bestehen ausreichende Möglichkeiten zum Parken von Fahrzeugen aller Art, auch wenn die beiden verbleibenden Parkstände im Parkstreifen der Harksheider Straße 2 bis 4 bereits belegt sind.
Die Reduzierung der Parkzeitdauer auf 30 Minuten ist auf Grund der oben beschriebenen besonderen Umstände nicht zwingend erforderlich und gemäß § 45 Abs. 9 StVO damit unzulässig.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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