Baumaßnahme: Kleinmaßnahmen Fußverkehr - Rügelsbarg Beschlussvorlage des Ausschusses für Mobilität
Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.7
- Der Ausschuss für Mobilität beschließt dies in seiner Sitzung vom 19.03.2026 einstimmig.
Die Verwaltung wurde durch das PK 35 darauf hingewiesen, dass es in der Straße Rügelsbarg, im Abschnitt zwischen Bekkoppeln und Lottbekkoppeln, gehäuft zu Missverständnissen bzgl. der Radverkehrsführung kommt und Radfahrende auf dem Gehweg fahren.
Um zu verdeutlichen, dass es sich um einen reinen Gehweg handelt, soll nach Abstimmung mit dem PK 35 das bestehende rote Rechteckpflaster bzw. die Grandflächen in den Einmündungsbereichen durch eine Pflasterung mit Gehwegplatten (25x25 cm) ersetzt werden. Zusätzlich soll in der Einmündung Rügelsbarg/ Lottbekkoppeln das Verkehrszeichen 239 (Gehweg) beidseitig aufgestellt werden. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung liegt bereits vor. In der Einmündung Rügelsbarg/ Bekkoppeln befindet sich das Verkehrszeichen bereits.
Im Zuge dieser Maßnahme möchte MR21 auch die Querungsituation (Barrierefreiheit/ Einsehbarkeit) verbessern. Dazu bedarf es in beiden Einmündungsbereichen einer größeren Aufstellfläche für Zufußgehende, so kann insbesondere der regelkonforme Einbau von taktilen Leitelementen gewährleistet, aber auch die Einsehbarkeit für alleVerkehrsteilnehmenden erhöht werden. Dazu soll in den Bereichen das vorhandene Straßenbegleitgrün entfernt und ebenfalls durch eine Gehwegpflasterung ersetzt werden. Entsprechende Abstimmungen mit MR3 und PK35 sind bereits erfolgt, es bestehen keine Bedenken.
Die Maßnahme ist Teil des Arbeitsprogramms 2026/2027 (s. Anlage 1, Kleinmaßnahmen, S. 5).
Die Bezirksversammlung Wandsbek wird um Zustimmung gebeten.
Können der ursprünglichen Drucksache Drs. 22-3262 entnommen werden.
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