22-3262

Baumaßnahme: Kleinmaßnahmen Fußverkehr - Rügelsbarg

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 19.03.2026 Ausschuss für Mobilität Ö 6.7

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde durch das PK 35 darauf hingewiesen, dass es in der Straße Rügelsbarg, im Abschnitt zwischen Bekkoppeln und Lottbekkoppeln, gehäuft zu Missverständnissen bzgl. der Radverkehrsführung kommt und Radfahrende auf dem Gehweg fahren.

Um zu verdeutlichen, dass es sich um einen reinen Gehweg handelt, soll nach Abstimmung mit dem PK 35 das bestehende rote Rechteckpflaster bzw. die Grandflächen in den Einmündungsbereichen durch eine Pflasterung mit Gehwegplatten (25x25 cm) ersetzt werden.Zusätzlich soll in der Einmündung Rügelsbarg/ Lottbekkoppeln das Verkehrszeichen 239 (Gehweg) beidseitig aufgestellt werden. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung liegt bereits vor. In der Einmündung Rügelsbarg/ Bekkoppeln befindet sich das Verkehrszeichen bereits.

Im Zuge dieser Maßnahme möchte MR21 auch die Querungsituation (Barrierefreiheit/ Einsehbarkeit) verbessern. Dazu bedarf es in beiden Einmündungsbereichen einer größeren Aufstellfläche für Zufußgehende, so kann insbesondere der regelkonforme Einbau von taktilen Leitelementen gewährleistet, aber auch die Einsehbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Dazu soll in den Bereichen das vorhandene Straßenbegleitgrün entfernt und ebenfalls durch eine Gehwegpflasterung ersetzt werden. Entsprechende Abstimmungen mit MR3 und PK35 sind bereits erfolgt, es bestehen keine Bedenken.

Die Maßnahme ist Teil des Arbeitsprogramms 2026/2027 (s. Anlage 1, Kleinmaßnahmen, S. 5).

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.03.2026
Ö 6.7
Lokalisation Beta

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