22-3397

Zukunft der Kleingärten im Bezirk Wandsbek - Flächenentwicklung und infrastrukturelle Herausforderungen transparent machen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.5

Sachverhalt

Kleingartenanlagen erfüllen im Bezirk Wandsbek eine wichtige Funktion für Naherholung, soziale Teilhabe sowie für den Erhalt und die Entwicklung von Grün- und Freiflächen.Gleichzeitig stehen sie zunehmend unter Druck durch Flächenkonkurrenzen und städtebauliche Entwicklungen.

Im Bezirk Wandsbek bestehen derzeit rund 6.900 Kleingartenparzellen, die eine Fläche von etwa 3,78 km² einnehmen und damit rund 2,57% der Bezirksfläche ausmachen und damit leicht über dem Hamburger Durchschnitt von rund 2,45% liegen.

Ein aktuelles Beispiel ist das Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 im Bereich Ziethenstraße/Holstenhofweg. Dort ist vorgesehen, auf bislang kleingärtnerisch genutzten Flächen ein neues Wohnquartier mit rund 150 Wohneinheiten sowie ergänzenden gewerblichen Nutzungen zu entwickeln. Die Planung folgt dem Ziel der Innenentwicklung und bezieht die künftige Anbindung an die S-Bahnlinie S4 in die Planung ein.

Mit der Umsetzung dieser Planung ist zugleich eine Verlagerung der bestehenden Kleingartenflächen verbunden. Auch wenn Ersatzflächen angestrebt werden, wirft dies grundlegende Fragen zur langfristigen Sicherung und Entwicklung des Kleingartenwesens im Bezirk Wandsbek auf. Zugleich zeigen Mitteilungen, dass die Bereitstellung geeigneter Ersatzflächen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist und teilweise nur mit mehrjährigem Zeithorizont erfolgen kann.

Parallel dazu ergeben sich zusätzliche Herausforderungen durch die vom Senat angekündigte Übertragung von Strom- und Infrastrukturanlagen auf die Kleingartenvereine. Vorgesehen ist, dass bislang von öffentlichen Unternehmen betriebene Netze perspektivisch in die Verantwortung der Vereine übergehen. Damit verbunden sind nicht nur Investitions- und Sanierungsbedarfe, sondern auch neue Betreiberpflichten, Haftungsfragen sowie organisatorische Anforderungen, die von ehrenamtlich geführten Strukturen nur schwer zu leisten sind. So bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Kostenfolgen sowie möglicher Unterstützungsleistungen.

Vor dem Hintergrund dieser parallelen Entwicklungensowie vor dem Hintergrund des Bedarfs an einer regelmäßigen Berichterstattung erscheint eine frühzeitige, transparente und umfassende Befassung mit der Zukunft der Kleingärten im Bezirk Wandsbek erforderlich.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an den im Rahmen der Drucksache 22-3172 vorgesehenen gemeinsamen Austausch im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz ist ein gesonderter Tagesordnungspunkt zur zukünftigen Entwicklung der Kleingartenanlagen im Bezirk Wandsbek vorzusehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt sollen die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie des Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) referieren bzw. dazu eingeladen werden.
  1. Der Bericht soll insbesondere die aktuellen und geplanten Flächenentwicklungen im Bezirk sowie deren Auswirkungen auf das Kleingartenwesen darstellen. Darüber hinaus sollen die infrastrukturellen Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Übertragung von Stromnetzen und weiterer Infrastruktur auf die bezirklichen Kleingartenvereine, erläutert und bewertet werden.
  1. Ein entsprechender Bericht soll mindestens einmal je Legislaturperiode der Bezirksversammlung Wandsbek im zuständigen Ausschuss in Präsenz erfolgen.
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