22-3401

Sicherere Führung des Fahrradverkehrs auf der Rolfinckstraße im Bereich Wellingsbütteler Markt (bez. Drs. 22-2788) Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-2957)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.37

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Behörde wird gebeten, die Anmerkungen vom PK 35 zu berücksichtigen und

entsprechend die Roteinfärbungen der Radwege vorzunehmen sowie die weiteren Anmerkungen der Polizei in die künftigen Planungen einzubeziehen.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Bei der Rolfinckstraße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße.

r bauliche Veränderungen ist daher die BVM/LSBG zuständig.

Das Bezirksamt Wandsbek wurde von der BVM im März 2025 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Deutsche Bahn (DB) eine Erneuerung des Überführungsbauwerkes (Brücke) plant. In dem Zusammenhang wird auch der Verkehr unterhalb der Brücke betrachtet.

Bezugnehmend darauf war das Bezirksamt Wandsbek bereits auf die im Beschluss/der Eingabe genannten Punkte in einer Stellungnahme/Handlungsempfehlung eingegangen.

Zur Verbesserung der Situation hat das Bezirksamt Wandsbek den LSBG um die Prüfung gebeten, ob im Rahmen der DB-Planung der in der Unterführung befindliche Kiosk an einen anderen Standort versetzt werden kann. Eine bauliche Umsetzung seitens der DB ist ab 2032 2033 vorgesehen.

Die Forderung nach einer eventuellen Zwischenlösung/Nachrüstung von Markierungen, müssten an die BVM kommuniziert bzw. dort angefragt werden.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Wie das Foto in Anlage der Drucksache 22-2426 zeigt, ist der Straßenraum im Bereich unter der S-Bahn-Brücke als durchaus beengt zu bezeichnen. Das Polizeikommissariat 35 empfiehlt daher, bei einer Überplanung des Straßenkörpers (günstige Gelegenheit wäre etwa der Umbau der S-Bahn-Brücke), sinnvollerweise Gehwege und Radverkehrsanlagen gleich so mitzuplanen, dass sie den aktuellen baulichen Standards entsprechen.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) nimmt gern Aufträge zur Überplanung entgegen. Diese müssen dann eingetaktet und entsprechend priorisiert werden. Sich an aktuellen Regelwerken zu orientieren sowie Gehwege und Radverkehrsanlagen zu bauen, die zeitgemäßen Anforderungen entsprechen und sämtliche Nutzungsmöglichkeiten eröffnen, ist dabei für den LSBG selbstverständlich. Bei dieser Gelegenheit könnte der LSBG auch Radverkehrsanlagen entsprechend rot einfärben.

Zurzeit hat der LSBG im benannten Bereich allerdings kein Projekt und keine Maßnahme in Planung. Wenn eine Umsetzung kurzfristig erfolgen soll, empfiehlt der LSBG daher, dass das Bezirksamt die Roteinfärbung übernimmt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.04.2026
Ö 14.37
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rolfinckstraße

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