Papierkörbe an Sitzbänken vor dem Gebäude Gropiusring 18 in Steilshoop installieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-2930.2)
Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.36
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Als öffentliches Unternehmen ist die SRH bei der Verwendung der seitens der Bürgerschaft zur Verfügung gestellten Haushaltsermächtigungen immer auch dem Wirtschaftlichkeitsprinzip nach der Landeshaushaltsordnung verpflichtet. Dies gilt auch beim Betrieb zusätzlicher Abfallbehältnisse im öffentlichen Raum.
Der Aufwand für Anschaffung und Betrieb von Papierkörben ist in Relation zu dem dadurch erzielten Nutzen zu setzen. Die Erfahrung der SRH zeigt, dass die Anpassung der Müllentsorgungskapazität nicht automatisch auch das Littering minimiert oder zu einer Verbesserung der Sauberkeitssituation vor Ort führt. Sollte sich nach Aufstellung und Betrieb zusätzlicher Papierkörbe zeigen, dass im Umfeld keine positive Veränderung eintritt, das Behältervolumen kaum genutzt wird oder durch Fehlnutzungen die Betreibbarkeit nichtsinnvoll möglich sein, hat die SRH letztlich darauf zu reagieren und Behältnisse erneut umstellen oder wieder einziehen.
Im Ergebnis war der vormals am Gropiusring 18 aufgestellte Behälter aufgrund der andauernden Zweckentfremdung als Müllbehälter durch einen Gewerbetreibenden einzuziehen.
Dieses vorausgeschickt hat die SRH der Prüfempfehlung entsprochen und wird vor Ort wieder einen Papierkorb aufstellen. Sollte sich die Zweckentfremdung bei dem neuen Behälter wiederholen oder es zu einer anderweitigen regelmäßigen Fehlnutzung kommen, behält die SRH sich vor, den Papierkorb wieder zu entfernen..
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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