22-3334

Mehr Sicherheit für Fußgänger: Grünphasen an der S-Bahn-Brücke Wellingsbüttel bedarfsgerecht anpassen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3073.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.21

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Behörden werden gebeten

  1. die Ampelschaltung an der Fußngerampel an der Rolfinckstraße (Bereich S-Bahn-Brücke) in Wellingsbüttel zu überprüfen;
  2. wenn möglich die Grünphase für Fußnger zeitnah zu verlängern, um ein sicheres Überqueren der Fahrbahn auch für mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten.

Die Behörde r Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:

An der Fußverkehr-Lichtsignalanlage (F-LSA) Rolfinckstraße/S-Bahnhof Wellingsbüttel sind tageszeitenabhängige Signalprogramme mit einem Umlauf von 75 bzw. 90 Sekunden aktiv. Diese Schaltung lässt jeweils einen sogenannten Doppelanwurf zu. Das bedeutet, dass eine Fußverkehrfreigabe bei Bedarf zweimal innerhalb der Umlaufzeit geschaltet werden kann. Programme mit Doppelanwurf verringern die Wartezeit für den querenden Fußverkehr erheblich. Zugunsten einer kürzeren Wartezeit fällt dafür jedoch die Freigabezeit oft geringer aus.

Die dem Fußverkehr zum Überqueren einer Fahrbahn zur Verfügung stehende Zeit besteht allerdings nicht nur aus der Freigabezeit, vielmehr setzt sie sich zusammen aus der reinen Grünzeit und der sich rot anschließenden sogenannten Schutzzeit. Sie bemisst sich nach Fahrbahnbreite und Gehgeschwindigkeit. Die reine Grünzeit wird für den Fußverkehr in Hamburg dabei in der Regel mindestens so bemessen, dass diejenigen, die die Fahrbahn im ersten Moment ihres Grüns betreten haben, die Fahrbahn zu mindestens zwei Dritteln überquert haben, bevor die Anlage auf Rot umspringt. Die sich anschließende Schutzzeit ist so berechnet, dass innerhalb dieser Zeit nicht nur das verbleibende Drittel, sondern die komplette Furt gequert werden könnte, bevor kreuzende Kraftfahrzeuge in Konflikt mit dem Fußverkehr kommen könnten.

In Hamburg wird zur Berechnung der Schutzzeiten auch „umzeiten“ genannt gemäß der bundesweit eingeführten Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) die Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s (4,3 km/h) angesetzt. Auch jemand, der langsam geht und in der letzten Grünsekunde noch die Fahrbahn betritt, braucht bei dieser Zugrundelegung nicht etwa umzukehren, sondern kann und darf auch in der sich anschließenden Rotzeit die Fahrbahngefahrlos vollständig überqueren und sie auf der gegenüberliegenden Straßenseite wieder verlassen.

Die Ampelanlage entspricht den gültigen Richtlinien und Vorgaben. Darüber hinaus wurde aufgrund des hohen Fußverkehrsaufkommens eine entsprechend geringe Wartezeit vorgesehen. Bei der nächsten regelhaften Überarbeitung wird jedoch geprüft, ob die Grünzeit etwas verlängert werden kann.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.04.2026
Ö 14.21
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rolfinckstraße Wellingsbüttel

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