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Frühdiagnostik stärken und Mindeststandards in Mathematik sichern Auskunftsersuchen vom 24.02.2026

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.5

Sachverhalt

Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 23/2803 zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Hamburger Grundschülerinnen und Grundschüler die verbindlichen Mindeststandards in Mathematik nicht erreicht.

Laut Senat verfehlen:

23,8% der Kinder die Mindeststandards auf der Globalskala Mathematik,

22,3% die Mindeststandards in der Leitidee Zahlen und Operationen.

Damit erreicht nahezu jedes vierte Kind nicht das Kompetenzniveau, das für einen erfolgreichen Übergang in die weiterführende Schule notwendig ist.

Zugleich ist die Prüfung zur Einführung einer systematischen Frühdiagnostik ab Klasse 1 laut Senat noch nicht abgeschlossen. Frühdiagnostik ist jedoch entscheidend, um Lernrückstände rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass Kinder erst in Klasse 3 oder 4 als Risikofälle sichtbar werden. Der verpflichtende Hamburger Rechentest (HaReT) ist ein wichtiges Instrument, reicht aber allein nicht aus, um Lernschwierigkeiten frühzeitig und umfassend zu identifizieren.

r einen großen und sozial heterogenen Bezirk wie Wandsbek ist Transparenz über die Nutzung diagnostischer Verfahren und die Erreichung der Mindeststandards besonders wichtig. Nur so können Unterstützungsbedarfe erkannt und gezielte Maßnahmen entwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 31.03.2026

Vorbemerkung

Als eine wesentliche Maßnahme der Qualitätsentwicklung hat Hamburg ein engmaschiges System regelhafter Kompetenzmessungen/Lernstandserhebungen etabliert. So nimmt Hamburg an länderübergreifenden Lernstandserhebungen teil (KERMIT 3 und KERMIT 8) und hat verbindliche Hamburg spezifische Lernstandserhebungen ausgebaut (KERMIT 2, 5, 7, 9). Weitere Informationen zu den KERMIT-Erhebungen finden sich hier: https://ifbq.hamburg.de/lernstandserhebung/kermit/.

Mit den KERMIT-Daten erhalten die Schulen regelmäßig Ergebnisse über den Kompetenzstand ihrer Schülerinnen und Schüler und damit wertvolle Informationenr ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung. Sie können damit erkennen, wo sich positive Entwicklungen abzeichnen, ob schulinterne Maßnahmen fruchten und wo Nachsteuerungsbedarfe liegen. Im Rahmen der verpflichtenden KERMIT-Erhebungen wertet die für Bildung zuständige Behörde die Ergebnisse der Testungen zentral aus und stellt den Schulen diese in Form von Ergebnisrückmeldungen bezogen auf den Lernstand der einzelnen Klassen zur Verfügung. Auch die Schulaufsichten erhalten die schulbezogenen KERMIT-Ergebnisckmeldungen für die von ihnen begleiteten Schulen. Die Testergebnisse der KERMIT-Erhebungen werden außerdem in aggregierter Form zu Monitoringzwecken genutzt, um schulübergreifende Entwicklungen und Handlungsbedarfe zu identifizieren und systemrelevantes Wissen zu generieren.

  1. Welche Diagnoseinstrumente zur Erfassung mathematischer Basiskompetenzen in den Klassenstufen 1 und 2 werden an den Wandsbeker Grundschulen eingesetzt (z.B. HaReT, HRT, ZAREKI R) und in welchem Umfang?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Der Hamburger Rechen Test (HaReT) ist für alle Kinder der Klasse 1 und 2 in Hamburg verbindlich durch die Mathematik unterrichtende Lehrkraft einzusetzen und auszuwerten. Im Rahmen der Rückmeldung der Ergebnisse aus den jährlich stattfindenden verpflichtenden KERMIT-2-Erhebungen (https://ifbq.hamburg.de/lernstandserhebung/kermit/) erhalten die Schulen zusätzlich die Information, welche Schülerinnen und Schüler im Bereich Mathematik (gemessen auf der Globalskala) so schwach abgeschnitten haben, dass diese besonders in den Blick genommen werden müssen. Für identifizierte Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Rechnen erfolgt eine fortgesetzte Diagnose nach Maßgabe der Schule auch in den Klassenstufen 3 und 4 durch den HaReT. Für diese Schülerinnen und Schüler ist für die Verlaufsdiagnostik durch die Schulen zusätzlich zum HaReT zum Schulhalbjahr ein weiteres Testinstrument einzusetzen (entweder der Heidelberger Rechentest (HRT) für die Jahrgänge 1 bis 4 oder die „Neuropsychologische Testbatterie für Zahlenverarbeitung und Rechnen bei Kindern Revidierte Fassung“ (ZAREKI-R) für die Jahrgänge 2 bis 4).

Die Verantwortung für die Durchführung weiterer Diagnostikmaßnahmen über die verpflichtenden Verfahren hinaus (zur individuellen Förderplanung, zur Feststellung von besonderen Förderbedarfen und/oder zur Gewährleistung von Unterstützung durch Nachteilsausgleich und Notenschutz) liegt bei den Schulen. Die Testverfahren werden je Lernstand, Unterstützungsbedarf und Lernziel eingesetzt und kommen dadurch in den verschiedenen Schulen in unterschiedlichem Maße zur Anwendung.

r die Übersicht aller Testverfahren, die an Hamburger Grundschulen verpflichtend eingesetzt bzw. von der für Bildung zuständigen Behörde zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, siehe Drucksache 23/1071.

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler an Wandsbeker Grundschulen verfehlen die Mindeststandards in Mathematik? Bitte nach Schulen aufschlüsseln.

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

An den Wandsbeker Grundschulen haben 17,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards in Mathematik am Ende der Klasse 4 (gemessen durch die KERMIT 5-Erhebung zu Beginn des Schuljahres 2025/26) nicht erreicht.

Die zuständige Behörde für Bildung veröffentlicht im Rahmen der KERMIT-Erhebungen grundsätzlich keine schulgenauen Daten bezogen auf die Erreichung von Mindest-, Regel- oder Optimalstandards.

  1. Welche Schulen nutzen bereits systematische oder zusätzliche Diagnostikmaßnahmen über die verpflichtenden Verfahren hinaus?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Welche Fördermaßnahmen im Bereich Mathematik werden an den Wandsbeker Grundschulen eingesetzt, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Mindeststandards?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Hamburg verfügt über ein umfassendes und vielfältiges Spektrum an schulischen Fördermaßnahmen. Neben der schulgesetzlich verankerten Lernförderung nach §45 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG), führen die Schulen noch etablierte Fördermaßnahmen wie z. B. die bundesweiten Angebote QuaMath („Unterrichts- und Fortbildungsqualität in Mathematik entwickeln“), MSK („Mathe Sicher Können“), die Maßnahmen aus dem Startchancenprogramm oder auch aus dem Hamburger PriMa-Programm (https://li.hamburg.de/resource/blob/654136/ac4a9188440d1dcc74a0eeb37fe61d18/pdf-prima-2025-26-data.pdf) durch.

Im Portal „Individuelle Gezielte Lernförderung“ (IGEL, https://li.hamburg.de/qualitaetsentwicklung-von-unterricht-und-schule/lernfoerderung-in-hamburg-das-portal-igel--663544) finden alle Akteurinnen und Akteure, die im Rahmen einer Fördermaßnahme an einer Hamburger Schule tätig sind, Informationen und Tools sowie Ideen und Förder-, Lehr- und Lernmaterialien für den zusätzlichen Unterricht.

Wandsbeker Grundschulen entscheiden eigenständig, welche Fördermaßnahmen sie im Rahmen einer Förderung einsetzen. Bislang nutzen sie vorwiegend Maßnahmen aus dem PriMa-Programm und dem Startchancen-Programm.

  1. Wie kann die zuständige Fachbehörde Wandsbeker Grundschulen bei der Einführung oder Ausweitung systematischer Frühdiagnostik ab Klasse 1 unterstützen, insbesondere an Schulen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Mit dem vorschulischen Lerndiagnostikpaket (LEDO-VSK), dem verbindlichen Einsatz des HaReT 1 bis 2, der Bereitstellung von HaReT 3 bis 4 sowie der Durchführung von KERMIT in Klasse 2 und 3 erfolgt an Grundschulen eine intensive durchgängige Diagnostik. Die systematische Diagnostik im mathematischen Anfangsunterricht der Grundschule (Klasse 0 bis 4) ist somit umfassend.

Das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) führt in Kooperation mit dem Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI) regelmäßig Fortbildungen zur Nutzung der Ergebnisse der KERMIT-2-Erhebungen durch.

Im Individualdiagnostik-Portal (https://ifbq.hamburg.de/individualdiagnostik/individualdiagnostik-portal/) bietet das IfBQ den Hamburger Lehrkräften einen Überblick über verschiedene individualdiagnostische Verfahren, Informationen zu deren Nutzung sowie zur Förderung im Allgemeinen an.

Es ist zu erwarten, dass durch das bundesweite Programm StarS (Stark in die Grundschule starten, https://www.iqb.hu-berlin.de/de/schule/primarstufe/stars/) zusätzliche Grundschuldiagnostik bereitgestellt wird. Für das Schuljahr 2026/27 ist zusätzlich die Einführung eines digitalen Förderinstruments für Mathematik im Rahmen der sprachförderlichen Anwendung „2 P Primar“ geplant.

  1. Welche Vorschläge kann die zuständige Fachbehörde gemeinsam mit Schulen und außerschulischen Partnern entwickeln, um die Erreichung der Mindeststandards im Bezirk Wandsbek nachhaltig zu verbessern?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Die für Bildung zuständige Behörde hat im Schuljahr 2023/24 einen neuen Fachrahmenplan für Mathematik in der Grundschule eingeführt. Dieser Fachrahmenplan berücksichtigt die aktuellen fachdidaktischen Forschungserkenntnisse, auch bei der Erreichung der Mindeststandards und bei der Förderung von Kindern im Unterricht, die diese Standards bislang nicht erreichen.

Den Empfehlungen der Expertenkommission Mathematik von 2018 folgend, werden zweimal jährlich Landesfachkonferenzen für die Fachleitungen Mathematik aller Grundschulen durchgeführt, fachfremd unterrichtende Lehrkräfte in vierjährigen Programmen mathematisch und fachdidaktisch am Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen qualifiziert und Fortbildungen zu Lernstandserhebungen, dem Hamburger Rechentest und weiteren Diagnostikinstrumenten durchgeführt.

Fortbildungen in und Teilnahmen an bundesweiten Maßnahmen wie QuaMath, MSK und dem Startchancenprogramm oder auch am Hamburger PriMa-Programm ermöglichen den Grundschulen, gezielt mit evidenzbasierten Methoden das Erreichen von Mindeststandards zu verbessern.

Die für Bildung zuständige Behörde kann Grundschulen, bei denen besonders viele Kinder die Mindeststandards in Mathematik nicht erreichen, identifizieren und dafür werben, dass diese an Hamburger Fördermaßnahme oder Maßnahmen, die von außerschulischen Partnern wie dem Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), entwickelt und validiert wurden, teilnehmen. Die Annahme solcher Angebote steht den Wandsbeker Grundschulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung frei.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.04.2026
Ö 15.5
Anhänge

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