Hinweis der Geschäftsstelle:
Bei der Anfertigung der Niederschrift wurde das KI-gestützte Tool „LLMoin“ eingesetzt, welches als Hilfsmittel zur Zusammenfassung der Wortbeiträge diente. Die daraus resultierenden Textpassagen wurden von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, um sowohl die Plausibilität als auch die inhaltliche Richtigkeit sicherzustellen. Korrekturen und Anpassungen wurden entsprechend vorgenommen, um die Qualität der Niederschrift in gewohnter Weise gewährleisten zu können.
Herr Schneider eröffnet die Sitzung und bittet die Bezirksversammlung um Zustimmung zu den Ergänzungen der Tagesordnung.
Die Bezirksversammlung stimmt den Ergänzungen – mit Ausnahme der Anträge TOP 7.1 und TOP 7.2 – einstimmig zu. Zu diesen beiden Tagesordnungspunkten wird auf Antrag von Herrn Schulzder Ältestenrat einberufen.
Das Ergebnis der Beratung im Ältestenrat wird anschließendkurz vorgestellt:
Herr Schulz erläutert, dass es im Ältestenrat um unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Auslegung der Geschäftsordnung gegangen sei. Konkret habe es in der vergangenen Bezirksversammlung den Fall gegeben, dass zwei Anträge nicht fristgerecht eingereicht worden seien und daher – nach Rücksprache mit den Fraktionen, die sich mehrheitlich dagegen ausgesprochen hätten – nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden seien. Im Gegensatz dazu seien in der aktuellen Sitzung zwei neue Anträge, die ebenfalls verspätet eingereicht worden seien, ohne vorherige Absprache mit den Fraktionen auf die Tagesordnung aufgenommen worden. Das Präsidium sowie die Mehrheit der Fraktionen seien der Auffassung gewesen, dass eine mehrheitliche Aufnahme in die Tagesordnung möglich sei. Ervertritt hingegen die Auffassung, dass eine verspätete Aufnahme auf die Tagesordnung nur einstimmig erfolgen könne. Abschließend lässt er offen, ob diese Frage rechtlich abschließend geklärt werden müsse, und zieht in Erwägung, hierzu ggf. Experten zu befragen.
Herr Buttler weist darauf hin, dass das Bezirksverwaltungsgesetz aus seiner Sicht nicht ausschließe, Anträge auch nach Fristablauf auf die Tagesordnung zu setzen, was zudem gängige Praxis sei. Er betont, dass insbesondere eilbedürftige Anträgeregelmäßig einmütig aufgenommen würden. Im Hinblick auf die Anträge TOP 7.1 und TOP 7.2, die das Bauvorhaben Bergstedter Chaussee beträfen,welche aufgrund ihrer Dringlichkeit zeitgleich von verschiedenen Fraktionen eingereicht worden seien, beantragter, diese in die Tagesordnung aufzunehmen.
Herr Schneider lässt über den Antrag abstimmen, die beiden Anträge unter den Tagesordnungspunkten 7.1 und 7.2 in die Tagesordnung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger wird sich zu folgenden Themen geäußert:
- Verödung/ Leerstand in Rahlstedt (Übergabe einer Unterschriftenliste)
Herr Iwan weist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni hin, in dem mit großer Klarheit festgestellt worden sei, dass die deutschen Leistungskürzungen in den sogenannten Dublin-Fällen rechtswidrig gewesen seien. Der EuGH habe ausgeführt, dass die entsprechenden Artikel der EU-Richtlinie nationalem Recht entgegenstünden. Dies habe in ihm verschiedene Reaktionen auf das Urteil ausgelöst – von Freude über die Stärkung der Menschenrechte bis hin zu Ärger über den Umgang der Behörden mit den Betroffenen. Er betont, dass bereits im April 2025 ein Antrag (Drs. 22-1278) gestellt worden sei, der forderte, auf Leistungsausschlüsse zu verzichten und alle Verfahren im Einklang mit Grundgesetz und Europarecht zu führen. Dieser Antrag sei damals von allen Fraktionen außer der Fraktion Die Linke abgelehnt worden, obwohl bereits Urteile von Sozialgerichten vorgelegen hätten, die diese Rechtsauffassung stützten. Das EuGH-Urteil habe nun bestätigt, dass Teile des Gesetzes gegen EU-Recht verstießen und die Richtlinien nicht korrekt in deutsches Recht überführt worden seien. Er kritisiert, dass die Bundesregierung und der Senat bislang keine Selbstkritik oder Entschädigung erkennen ließen und stattdessen auf die neue Rechtslage verwiesen hätten, obwohl das Grundproblem weiter fortbestehe. Es sei zu befürchten, dass auch künftige Regelungen erst durch langwierige Gerichtsverfahren als rechtswidrig erkannt würden. Abschließend fordert er, das Dublin Zentrum zu schließen und betont, dass nun eine richterliche Grundlage für die Untermauerung entsprechender politischer Schritte vorliege.
Herr Strothmann führt aus, dass europarechtliche Fragestellungen selten eine konkrete Rolle in der Bezirkspolitik spielten, dies jedoch im Zusammenhang mit dem Zentrum für ausreisepflichtige Menschen in Hamburg der Fall sei.In diesem Zentrum erhielten die Betroffenen nach § 1a IV Asylbewerberleistungsgesetz nur sehr geringe finanzielle Unterstützung – etwa 7,50 Euro pro Tag. Der EuGH lege ausschließlich europäisches Recht aus, die Ableitung für die nationale Rechtslage müssten die Rechtsanwender selbst vornehmen. Die Kernaussage des Urteils sei, dass das Existenzminimum eines Menschen immer gesichert sein müsse, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die Gesetzeslage habe sich zwar seit dem 31. Oktober 2024 verschärft, das Grundproblem bestehe jedoch fort. Nach seiner Auffassung sei auch die neue Regelung des § 1a IV Asylbewerberleistungsgesetz mit europäischen Standards unvereinbar, was in der juristischen Fachwelt weitgehend unstrittig sei. Abschließend betont er, dass das politische Konzept des Zentrums durch das EuGH-Urteil grundsätzlich nicht in Frage gestellt worden sei. Die Hamburger Behörden – auch wenn sie nicht in der Zuständigkeit des Bezirks lägen – seien nun gehalten, das Urteil zu beachten. Das Zentrum an sich sei jedoch nicht rechtswidrig, wohl aber die Art und Weise der Behandlung der dort untergebrachten Menschen.
Frau Rosenbohm erklärt, dass für die Fraktion Die Grünen unmissverständlich festgestanden habe, dass jeder Mensch – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung habe, insbesondere Familien mit Kindern. Niemand dürfe im laufenden Verfahren unter das menschenunwürdige Existenzminimum gedrückt werden; der Schutz der Menschenwürde sei ein Grundprinzip des Rechtsstaates und gelte nicht nur für diejenigen, die bleiben dürften. Mit Blick auf das Dublin Zentrum betont sie, dass es sich dabei nicht um ein Projekt Der Grünen handele und die Bezirksversammlung weder Betreiberin des Zentrums sei noch über dessen Existenz entscheiden könne. Zuständig seien vielmehr das Bundesinnenministerium, der Senat, die Bürgerschaft und gegebenenfalls die Gerichte. Politische Debatten im Bezirk seien zwar wichtig, aber es wäre aus ihrer Sicht unlauter, den Bürgerinnen und Bürgern vorzugaukeln, die Bezirksversammlung könne durch einen Mehrheitsbeschluss die Schließung des Dublin Zentrums herbeiführen.
Herr Schulz betont, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs durchaus zum Nachdenken anregen solle, sich die AfD-Fraktion diesem Appell jedoch in anderer Hinsicht als bereits vorgetragen anschließe. Der EuGH habe festgestellt, dass auch Personen, die nach geltendem Recht nicht in Deutschland bleiben dürften, nicht von Leistungskürzungen betroffen sein sollten. Es sei jedoch übertrieben, die Zustände im Dublin Zentrum mit extremen historischen Vergleichen zu belegen; niemand dort hungere, friere oder sei obdachlos. Zugleich weist er darauf hin, dass das Gericht auch ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe für die Betroffenen fordere. Dies sei für ihn jedoch kritisch zu sehen, da es sich um Menschen handele, die angeblich um ihr Leben fürchteten – in einer solchen Situation kulturelle Teilhabe einzufordern, sei aus seiner Sicht schwer nachvollziehbar. Weiter erläutert er, dass dem Urteil ein Fall zugrunde gelegen habe, in dem ein afghanischer Asylbewerber nach Rumänien hätte überstellt werden sollen, dies aber an der Aussetzung des Dublin-Verfahrens durch Rumänien gescheitert sei. Daraus ergebe sich ein typisch deutscher Reflex: Einerseits müsse man das Urteil befolgen, andererseits sei dessen Ursache ein rechtswidriges Verhalten eines anderen EU-Mitgliedstaates. Es sei daher heuchlerisch, stets Solidarität von Arbeitgebern und Vermietern zu fordern, ohne diese auch innerhalb der europäischen Wertegemeinschaft einzufordern. Abschließend betont er, dass das Dublin Zentrum nicht illegal sei und die Unterbringung ausreisepflichtiger Personen an einem Ort grundsätzlich sinnvoll bleibe. Sollten die Bedingungen dort angepasst werden müssen, sei dies zu akzeptieren, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit des Zentrums.
Frau Vobbe betont, dass – unabhängig von der Frage der Zuständigkeit – Urteile europäischer Gerichte selbstverständlich zu respektieren seien. Wenn der Europäische Gerichtshof bestimmte Kürzungen von Asylleistungen als rechtswidrig erkläre, müssten die zuständigen Behörden ihre Praxis entsprechend anpassen. Sie hält es jedoch für einen Fehlschluss, daraus die Forderung nach einer Schließung des Dublin Zentrums abzuleiten, wie es von anderer Seite gefordert worden sei. Die eigentliche Funktion eines Dublin Zentrums bestehe darin, Zuständigkeiten innerhalb der EU zu klären und geltendes Recht umzusetzen. Wer den Rechtsstaat ernst nehme, solle nicht nur die Rechte von Asylsuchenden betonen, sondern auch die Einhaltung der Zuständigkeitsregeln. Aus ihrer Sicht stellt sich daher nicht die Frage, ob das Dublin Zentrum geschlossen werden solle, sondern vielmehr, wie dessen Arbeit staatlich menschenwürdig und zugleich effektiv gestaltet werden könne. Es bedürfe einer Politik, die Humanität und Ordnung miteinander verbinde. Wer ein Gerichtsurteil respektiere, müsse rechtswidrige Praktiken korrigieren, aber nicht funktionierende Strukturen abschaffen. Sie plädiert daher dafür, das Urteil umzusetzen, notwendige Anpassungen vorzunehmen und gleichzeitig an einer geordneten und rechtsstaatlichen Migrationspolitik festzuhalten. Ein Urteil über eine konkrete Maßnahme sei noch kein Urteil über die gesamte Einrichtung. Zwischen den politischen Rändern gebe es einen dritten Weg: Recht durchzusetzen, Zuständigkeiten zu klären und Urteile zu respektieren. Diesen Weg hält sie für den vernünftigen und warnt davor, Illusionen zu nähren – weder durch Schlagworte noch durch die Abschaffung von Zuständigkeiten lasse sich das Thema Migration lösen.
Herr Ritter kritisiert, dass in der vorangegangenen Debatte der eigentliche Kern des Themas – nämlich der Schutz von Menschen- und Grundrechten – verfehlt worden sei. Er betont, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das bestimmte Kürzungen von Asylleistungen für rechtswidrig erklärt habe, von einem Rechtsstaat akzeptiert werden müsse, auch wenn es politisch nicht allen gefalle. Dies unterscheide den Rechtsstaat von Willkür. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass aus dem Urteil nicht automatisch folge, das Dublin Zentrum zu schließen. Die FDP-Fraktion stünden für eine Migrationspolitik, die sowohl human als auch geordnet sei: Menschen, die Schutz suchten, müssten menschenwürdig behandelt werden, gleichzeitig seien klare Regeln und funktionierende Verfahren notwendig. Das eigentliche Problem bestehe nicht in der Existenz des Dublin Zentrums, sondern darin, wenn dort Regelungen angewendet würden, die vor Gericht keinen Bestand hätten – dann müssten in diesem Fall die Regeln angepasst werden. Er warnt davor, jede gerichtliche Korrektur als Beleg für die Überflüssigkeit einer gesamten Einrichtung zu interpretieren. Nach dieser Logik müsste man viele staatliche Institutionen infrage stellen, sobald einzelne Entscheidungen beanstandet würden, was kein vernünftiger Umgang mit dem Rechtsstaat sei. Das Urteil verpflichte die Verantwortlichen, rechtswidrige Praxis zu beenden, nicht aber, jede damit verbundene Struktur grundsätzlich infrage zu stellen. Entscheidend bleibt für ihn, dass es rechtsstaatliche Verfahren, eine funktionierende europäische Zusammenarbeit und einen fairen sowie verlässlichen Umgang mit Migration brauche. Daher werde die FDP-Fraktion die Forderung nach einer Schließung des Dublin Zentrums nicht unterstützen.
Frau Folkersbetont, sich bewusst erst spät zu Wort gemeldet zu haben, um die Reaktionen auf die Debatte zu beobachten. Sie weist darauf hin, dass das Thema eigentlich nicht in die Zuständigkeit der Bezirksversammlung falle, sondern vielmehr ein bundes- oder landespolitisches Thema sei. Die Bezirksversammlung könne in dieser Angelegenheit keine Entscheidungen treffen oder umsetzen, auch wenn die Verortung des Dublin Zentrums in Wandsbek diskutiert worden sei. Die Forderung nach einer Schließung des Zentrums suggerierefälschlicherweise, dass die Bezirksversammlung dazu befugt sei, und stelle einen nicht gegebenen Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil her. Die CDU-Fraktion erwarte vielmehr, dass das Urteil in Hamburg umgesetzt werde, da Rechtssicherheit die Grundlage für gemeinwohlorientiertes Handeln sei. Die Bezirksverwaltung solle sich auf Themen konzentrieren, die tatsächlich in ihren Aufgabenbereich fielen, insbesondere auf den Umgang mit den Menschen vor Ort. Als Freiwillige im Stadtteil des Dublin Zentrums betont sie, dass die Situation dort nicht grundsätzlich bedrohlich sei, auch wenn es im Einzelnen schwierige Fälle gebe. Das Leben der Betroffenen spiele sich überwiegend in ihren Communities ab. Die Aussetzung der Transferleistungen 14 Tage vor der Ausreise sei zwar problematisch und werde auch von Ehrenamtlichen kritisch gesehen, ändere aber nichts daran, dass die Einhaltung europäischen Rechts grundsätzlich begrüßt werde. Abschließend regt sie an künftig wieder stärker bezirkliche Themen in den Mittelpunkt der Debatten zu stellen.
Herr Kühlführt aus, dass Hamburgs Verkehrsverbindungen traditionell auf die Innenstadt ausgerichtet seien, die Stadt jedoch seit einigen Jahren daran arbeite, auch Querverbindungen zu schaffen. An einigen Stellen gelinge dies bereits, jedoch fehle insbesondere eine wichtige Querverbindung zwischen Wellingsbüttel und Volksdorf. Wer mit dem Auto den Volksdorfer Weg oder Saseler Weg nutze, bemerke das hohe Verkehrsaufkommen zwischen diesen beiden Stadtteilen. Menschen ohne Auto müssten hierfür große Umwege in Kauf nehmen, da es keine direkte Querverbindung gebe. Darüber hinaus betont er, dass entlang des Volksdorfer Weg und Saseler Wegs viele Menschen lebten, die bislang keine angemessene Busanbindung hätten. Eine neue Querverbindung könne hier Abhilfe schaffen. Auch der Saseler Bogen, an dem viele Arbeitnehmer beschäftigt seien, sei derzeit nur schlecht erreichbar. Der Vorschlag für eine solche Verbindung sei keine neue Idee der CDU-Fraktion, sondern bereits im Konzept „Hamburg-Takt“ enthalten gewesen. Als Gegenargument werde manchmal auf MOIA verwiesen, doch Volksdorf liege nicht im MOIA-Gebiet. Daher sei die vorgeschlagene Querverbindung für alle Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Bereich wohnen oder arbeiten, eine sinnvolle Verbesserung.
Frau Borgwardt betont, dass die Fraktion Die Grünen grundsätzlich den Ausbau des ÖPNV unterstützte, da dieser ein zentraler Bestandteil der Mobilität in Hamburg sei, Teilhabe ermögliche und klimafreundlich sei. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene neue Buslinie halte sie jedoch für noch nicht ausreichend durchdacht. Im westlichen Abschnitt der vorgeschlagenen Strecke, insbesondere zwischen S-Bahn Wellingsbüttel und Meiendorfer Mühlenweg, verkehre bereits die Buslinie 168, die über den Meiendorfer Mühlenweg Richtung Berne führe. Von dort aus könne man mit der U1 direkt nach Volksdorf fahren. Sie weist darauf hin, dass in der von der CDU-Fraktion zitierten Drucksache 21-3162 auch die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle und eine Verschränkung der Linie 168 vorgeschlagen worden seien, was im aktuellen Antrag jedoch nicht mehr aufgegriffen werde. Dies könne eine sinnvolle Alternative darstellen, die es zu prüfen gelte. Im weiteren Verlauf Richtung Volksdorf verkehre bereits die Linie 24 zwischen S-Bahn Poppenbüttel und U-Bahn Volksdorf in regelmäßigen Abständen. Ab dem Straßenzug Saseler Kamm nähere sich diese Linie dem Saseler Weg stark an, sodass im östlichen Teil der vorgeschlagenen Strecke ein Parallelverkehr entstünde. Zudem sei zu berücksichtigen, dass in diesem Bereich nicht sehr viele Menschen von neuen Haltestellen profitieren würden. Sie betont, dass Ressourcen dort eingesetzt werden müssten, wo möglichst viele Menschen erreicht würden. Perspektivisch könne autonomes Fahren neue Möglichkeiten eröffnen, aktuell müsse jedoch sorgfältig abgewogen werden, wo der Einsatz am sinnvollsten sei. Sie weist außerdem auf die bestehende Tempo-30-Regelung und die geplante Radroute im Bereich Saseler Weg und Volksdorfer Weg hin. Positiv merkt sie an, dass der Antrag wichtige Anregungen zur besseren Erschließung des Wohngebiets nördlich des Recyclinghofs, des Gewerbegebiets Saseler Bogen und der Teichwiesenschule enthalte. Auch eine umsteigefreie Verbindung sei für Fahrgäste attraktiv. Allerdings müsse geprüft werden, ob tatsächlich eine starke Nachfrage für diese Verbindung bestehe, da beide Ortszentren über eigene Nahversorgungsangebote verfügten. Insgesamt hält sie den Antrag für einen Schnellschuss und schlägt daher vor, die verkehrlichen Wirkungen und Wechselbeziehungen zunächst im Ausschuss für Mobilität eingehend zu prüfen.
Herr Iwan weist darauf hin, dass das Thema zwar viele Menschen im Bezirk betreffe, die Bezirksversammlung jedoch formal nicht zuständig sei. Dennoch hält er den Antrag grundsätzlich für richtig und könne sich einer Überweisung in den Ausschuss für Mobilität anschließen, da einige der vorgebrachten Kritikpunkte nachvollziehbar seien. Gleichzeitig erkennt er an, dass sich die CDU-Fraktion bei der Ausarbeitung des Antrags durchaus Gedanken gemacht habe. Die geplante Linie verlaufe teilweise parallel zu bestehenden Buslinien, Ziel sei es, vorhandene Infrastruktur zu nutzen und die Querverbindung insgesamt zu verkürzen. Er merkt an, dass die Aussage, die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauere doppelt so lange wie mit dem Auto, nur bedingt zutreffe; der Unterschied liege eher bei wenigen Minuten. Dennoch sei aufgefallen, dass es im Bereich Saseler Kamp ein größeres Gebiet mit etwa 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern gebe, dass außerhalb der Einzugsgebiete der bestehenden Haltestellen liege. Insgesamt betont er, dass es sinnvoll sei, die Unterversorgung im ÖPNV und die Erreichbarkeit von Haltestellen im Bezirk zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern. Daher unterstützt er die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Mobilität und hält es für richtig, über Verbesserungen in diesem Bereich zu sprechen.
Frau Heitmannerkennt an, dass der CDU-Antrag inhaltlich nachvollziehbar sei und das Thema Autonomes Fahren durchaus Potenzial biete. Allerdings bezweifelt sie, dass diese Technologie kurzfristig für die Region relevant werde. Aus ihrer Sicht stellt sich vielmehr dieFrage, warum es bislang keine direkte Busverbindung zwischen Wellingsbüttel und Volksdorf gebe, obwohl dies insbesondere für Schüler eine große Erleichterung darstellen würde.Hinter dem Antrag könnte jedoch eine grundlegendere Problematik stehen: Sie stellt infrage, warum eine Stadt, die Milliarden in den öffentlichen Nahverkehr investiere, an einer einfachen Busverbindung zwischen zwei benachbarten Stadtteilen scheitere. Trotz massiver Investitionen und Rekordfahrgastzahlen steige die finanzielle Belastung der öffentlichen Haushalte weiter an, während der Kostendeckungsgrad sinke. Was früher die Fahrgäste getragen hätten, müsse heute zunehmend der Steuerzahler übernehmen. Sie verweist darauf, dass die Verantwortung hierfür nicht bei den Bürgern, sondern bei den politischen Entscheidungen der vergangenen Jahre liegt. Die Mobilitätswende und die Elektrifizierung des Busverkehrs seien mit hohen Investitionen vorangetrieben worden, ohne dass die angestrebten Ziele bislang erreicht worden seien. Die Beschaffung neuer Dieselbusse durch die Hochbahn könne als Zeichen gewertet werden, dass die bisherigen Strategien nicht ausgereicht hätten.Letztlich betont sie, dass die entscheidende Frage nicht sei, ob die Strecke geprüft werden solle, sondern warum es trotz aller Investitionen und Rekordzahlen immer weniger gelinge, die Menschen einfach und direkt von Ort A nach Ort B zu bringen. Auf diese Frage blieben CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und die Fraktion Die Grüne bislang eine Antwort schuldig.
Herr Ritter betont, dass ein moderner öffentlicher Nahverkehr Investitionen erfordere. Wer einen attraktiven Nahverkehr befürworte, müsse auch bereit sein, entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen. Wenn zusätzliche Buslinien – wie von der CDU-Fraktion gefordert – eingerichtet werden sollten, entstünden dadurch erhebliche Kosten, die sich inklusive baulicher Maßnahmen auf etwa fünf Millionen Euro belaufen könnten. Er ergänzt, dass er den CDU-Antrag aufmerksam gelesen habe. Im Petitum werde darauf hingewiesen, dass die Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr doppelt so lange dauere wie mit dem Pkw. Nach eigener Überprüfung mithilfe digitaler Medien wie der HVV-App und Google Maps habe sich jedoch gezeigt, dass die Fahrzeiten nahezu gleich seien: Mit dem ÖPNV benötige man aktuell 19 Minuten, mit dem Auto 14 Minuten. Eine Verdopplung der Fahrzeit liege also nicht vor. Jede zusätzliche Busverbindung schaffe zwar ein attraktiveres Angebot und könne zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr motivieren, bringe aber auch Herausforderungen mit sich. Neben den Kosten müssten häufig bauliche Maßnahmen umgesetzt werden, etwa wenn neue Busbuchten fehlten. Solche Maßnahmen könnten zu einer Verringerung des Verkehrstempos oder zu Veränderungen im örtlichen Verkehrskonzept führen. Er weist darauf hin, dass die Einführung neuer Buslinien nicht nur von der Anschaffung der Fahrzeuge abhänge, sondern auch davon, dass ausreichend Personal zur Verfügung stehe – da autonomes Fahren derzeit noch nicht möglich sei. Es gebe also verschiedene Herausforderungen, die geklärt werden müssten. Aus diesem Grund solle der Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Mobilität überwiesen werden.
Herr Heins merkt an, dass er sich nach den Ausführungen zur Streckenführung noch einmal zu Wort melden müsse. Er weist darauf hin, dass die Idee einer solchen Verbindung bereits im Rahmen des „Hamburg-Takts“ diskutiert worden sei. Warum die Wandsbek-Koalition den Antrag nun in den Ausschuss für Mobilität überweisen wolle, erschließe sich ihm nicht vollständig. Er argumentiert, dass es durchaus Synergieeffekte gebe, da auf Teilen der möglichen Streckenführung bereits Bushaltestellen vorhanden seien, an denen ein Bus einer neuen Linie problemlos halten könne. Auch die Annahme, dass zu wenige Menschen von der Verbindung profitieren würden, könne er nicht teilen. Gerade mit Blick auf das Wohngebiet am Saseler Kamp und das angrenzende Gewerbegebiet sei von mehreren Tausend potenziellen Nutzenden auszugehen. Daher lohne es sich aus seiner Sicht, konstruktiv über die Einführung einer solchen Buslinie nachzudenken. Abschließend betont er, dass er gespannt sei, wann der HVV im Ausschuss für Mobilität zu diesem Thema Stellung nehmen werde, da es in Wandsbek zahlreiche relevante Mobilitätsthemen gebe. Er stimmt daher der Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Mobilität zu.
Die antragstellende Fraktion übernimmt den Überweisungsantrag in den Ausschuss für Mobilität.
Herr Buttler weist darauf hin, dass in der Kommunalpolitik zwar vieles möglich sei, die Umsetzung größerer Projekte jedoch häufig deutlich länger dauere als ursprünglich erhofft. Am Beispiel des Wasserturms zeige sich dies besonders deutlich, da das Thema bereits seit längerer Zeit und in mehreren Sitzungen der Bezirksversammlung behandelt worden sei. Das Ziel des Projekts sei klar: Es solle ein Gedenkort geschaffen werden, der an die Geschichte des Versorgungsamts Farmsen erinnere, das 1904 eröffnet wurde und im Nationalsozialismus sowie darüber hinaus an Deportationen und Euthanasie-Verbrechen beteiligt gewesen sei. Gleichzeitig wolle man einen Treffpunkt für die Farmsener Bevölkerung schaffen. Er erläutert, dass das denkmalgeschützte Bauwerk erhalten werden müsse und eine Kofinanzierung – etwa durch einen Anker-Mieter wie eine Kita – ursprünglich angedacht gewesen sei. Da aktuell kein größerer Bedarf an neuen Kitas bestehe und das Bevölkerungswachstum im Stadtteil stagniere, erscheine diese Variante inzwischen wenig realistisch. Stattdessen habe man gute Erfahrungen mit Bundesprogrammen im Bereich Sport gemacht, und ähnliche Fördermöglichkeiten gebe es auch im Bereich Denkmalschutz. Daher wolle die SPD-Fraktion einen neuen Anlauf zur Finanzierung über ein solches Programm unternehmen. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die bereits vorliegenden Machbarkeitsstudien und Ideen genutzt würden, um das Vorhaben mittelfristig anmelden zu können.
Frau Denhardbetonen, dass sie – wie bereits von Herrn Buttler ausgeführt – den Erhalt des Wasserturms sichern und vor allem dessen Nutzung endlich voranbringen wolle. Geplant sei eine doppelte Nutzung: Zum einen solle der Wasserturm als offenes Begegnungszentrum dienen, zum anderen als Ort des historischen Erinnerns. Bezüglich des Erinnerungsortes weist sie darauf hin, dass das Versorgungsheim Farmsen in der NS-Zeit die größte Hamburger Verwahranstalt für ausgegrenzte Menschen gewesen sei. Dort habe es Zwangsarbeit, Zwangssterilisationen, Deportationen und Morde gegeben. Solche Verbrechen, die direkt im eigenen Bezirk stattgefunden hätten, müssten kritisch aufgearbeitet werden, um ein erneutes Geschehen zu verhindern. Ebenso sei es wichtig, der Opfer würdig zu gedenken. Der Wasserturm auf dem ehemaligen Gelände des Versorgungsheims eigne sich hierfür besonders gut. Als zweite Nutzungsidee hebt sie die Schaffung eines Begegnungsortes hervor. Ein Raum für nachbarschaftlichen Austausch und solidarisches Miteinander sei für den Stadtteil und seine Bewohnerinnen und Bewohner von großem Wert und könne dazu beitragen, dass sich die beschriebenen Verbrechen nicht wiederholten. Bislang gebe es in Farmsen keinen Stadtteiltreff, der alle Bevölkerungsteile anspreche, obwohl der Bevölkerungsanteil – auch durch neue Quartiere – gewachsen sei. Sie appelliert daher mit dem Antrag die vorgeschlagenen Nutzungen des Wasserturms voranzubringen, damit das Vorhaben endlich umgesetzt werden könne.
Herr Wagner (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Begriff „in den Seilen hängen“ aus der Hamburger Geschichte stamme und auf die Notlage vieler Menschen in früheren Zeiten verweise, als selbst ein Schlafplatz in einer Kneipe für manche unerschwinglich gewesen sei. Mit dem Bau des staatlichen Versorgungsheims in Farmsen im Jahr 1904 habe sich dies grundlegend geändert: Erstmals seien dort fließend heißes Wasser, Heizung, großzügige Räume, regelmäßige Mahlzeiten, saubere Kleidung und medizinische Versorgung geboten worden – ein Meilenstein in der Entwicklung des Sozialstaats, der bis dahin vor allem von kirchlichen Einrichtungen und Stiftungen geprägt gewesen sei. Er betont, dass das Versorgungsheim ab 1939 jedoch auch zum Ort schwerer Verbrechen geworden sei. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung habe weder das Kaiserreich noch die Entwicklung des deutschen Sozialstaats selbst erlebt. Angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen erscheine es umso wichtiger, den Wasserturm zu einem Gedenkort und Museum auszubauen, in dem die gesamte Geschichte der Einrichtung, sowohl die positiven als auch die dunklen Kapitel, dargestellt werde.Mit Blick auf die Finanzierung merkt er an, dass angesichts der zu erwartenden Steuereinnahmen eine vollständige Finanzierung aus öffentlichen Mitteln für ein Begegnungszentrum schwierig erscheine. Daher schlägt er erneut vor, einen privatwirtschaftlichen Träger zu suchen, der sich im Rahmen eines Mietvertrags zur Betreuung des Zentrums und zur Durchführung von Veranstaltungen verpflichte. Abschließend kündigt er an, dass die AfD-Fraktion, sich bei Petitumspunkt 1 zu enthalten, da dieser ausschließlich auf eine staatliche Finanzierung abziele, während sie dem übrigen Antrag zustimmen wolle.
Herr Meyerbetont, dass der Wasserturm sowohl als lebendiger Ort für die Menschen als auch als würdiger Ort des Gedenkens geeignet sei. Beides passe gut zusammen und solle gemeinsam vorangebracht werden. Der vorliegende Antrag biete aus seiner Sicht eine gute Grundlage, um auf die aktuellen Gegebenheiten angemessen zu reagieren.
Herr Schneider lässt punktweise über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1: Die Bezirksversammlung beschließt bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Punkt 2: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Punkt 3: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Punkt 4: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Frau Christ verdeutlicht anhand eines persönlichen Beispiels, wie prägend praktische Erfahrungen mit Lebensmitteln für Kinder sein können. Sie betont, dass es beim vorliegenden Antrag nicht um ein isoliertes Einzelprojekt für einige wenige Schulen gehe, sondern um eine umfassende Ernährungserziehung, Umweltbildung und Gesundheitsförderung, die dauerhaft im Schulalltag verankert werden solle. Kinder könnten dabei nicht nur theoretisch, sondern vor allem praktisch lernen – etwa durch Säen, Pflanzen, Pflegen, Ernten, Kochen und Probieren. So entstehe ein Verständnis dafür, woher Lebensmittel kommen und wie viel Arbeit und Geduld in deren Anbau stecke. Sie weist darauf hin, dass Fehlernährung, Bewegungsmangel und Adipositas längst keine Randthemen mehr seien, sondern immer mehr Kinder und Jugendliche beträfen. Prävention müsse daher früh ansetzen – durch Bildung und die Förderung gesunder Gewohnheiten. Sie kritisiert, dass die aktuelle Gesundheitsreform der Bundesregierung zu sehr auf Kostendämpfung abziele, statt die Entstehung von Krankheiten durch Prävention zu verhindern. Weiterhin hebt sie hervor, dass praktische Ernährungsbildung an Schulen alle Kinder erreiche – unabhängig vom Elternhaus oder finanziellen Möglichkeiten. Schule sei daher ein besonders wichtiger Ort, um solche Erfahrungen zu ermöglichen. Die Angebote hätten zudem den Vorteil, dass sie in viele Fächer hineinwirkten, etwa in Mathematik durch Flächenberechnungen oder Ertragsprognosen. Sie merkt an, dass es bereits zahlreiche erprobte Konzepte und Materialien gebe, etwa von der GemüseAckerdemie, und dass es nun darauf ankomme, diese Angebote in Wandsbek bekannter zu machen und mehr Schulen die Umsetzung zu ermöglichen. Realistisch eingeschätzt würde nicht jede Schule sofort einen großen Acker anlegen könne, aber auch kleinere Lösungen wie Hochbeete, mobile Beete oder Kooperationen mit außerschulischen Lernorten könnten sinnvoll seien. Abschließend betont sie, dass der Antrag einen wichtigen Beitrag leiste, um ein natürliches Verhältnis zu Lebensmitteln und deren Anbau zu fördern.
Frau Vobbe hebt hervor, dass es sich bei diesem Antrag um einen seltenen Fall handele, bei dem nicht die Frage im Vordergrund stehe, wer ihn eingebracht habe, sondern welchen konkreten Nutzen er für die Kinder habe. Sie betont, dass in politischen Debatten zwar häufig über Ernährung, Übergewicht, Gesundheitskosten, Nachhaltigkeit oder das Angebot in Schulmensen gesprochen werde, aus ihrer Sicht aber Ernährungsbildung deutlich früher ansetzen müsse. Sie berichtet aus eigener Erfahrung, dass Kinder den Wert von Lebensmitteln nicht durch Broschüren, sondern durch eigenes Erleben und praktische Erfahrungen erlernten. Am Beispiel der eigenen Tochter, die an einer Waldorfschule Garten- und Ackerbauarbeit kennengelernt habe, verdeutlicht sie, wie wertvoll der direkte Bezug zu Lebensmitteln, zu Naturkreisläufen und zur dahinterstehenden Arbeit sei. Wer selbst Lebensmittel anbaue, entwickle meist eine größere Wertschätzung und gehe bewusster mit Ernährung und Lebensmittelverschwendung um. Frühzeitige praktische Erfahrungen vermittelten zudem Geduld und Wertschätzung. Sie betont, dass eine ausgewogene Ernährung mit hohem Anteil pflanzlicher Lebensmittel ein wichtiger Baustein der Gesundheitsvorsorge sei. Unabhängig von der späteren Ernährungsweise profitierten Kinder davon, wenn sie früh lernten, woher Lebensmittel stammen und welche Bedeutung bewusste Ernährung für Gesundheit und Wohlbefinden habe. Daher hält sie die Ausweitung von Beet-, Acker- und Ernährungsbildungsprojekten für einen sinnvollen Ansatz. Zwar könnten dadurch nicht alle Probleme gelöst werden, doch praktische Bildung wirke oft nachhaltiger als theoretischer Unterricht. Abschließend kündigt sie an, dem Antrag zuzustimmen, da solche Projekte Kindern helfen könnten, eine Beziehung zur Umwelt zu entwickeln und so Verantwortung zu übernehmen.
Frau Wolff betont, dass dieser Antrag für sie persönlich von besonderer Bedeutung sei, da sie ein großes Interesse an Botanik und Gartenbau habe. Sie hebt hervor, dass es sich zugleich um einen Bildungsantrag handele, was ihr als Mitglied der FDP-Fraktion besonders am Herzen liege. Bildung habe viele Facetten, und am nachhaltigsten sei das Lernen durch eigenes Erleben, Anfassen, Beobachten und das Einlassen auf Entwicklungsprozesse. Sie führt weiter aus, dass Projekte wie dieses, bei denen auch eine Ernte möglich sei und Erfolgserlebnisse vermittelt würden, insbesondere Stadtkindern die Möglichkeit böten, Erfahrungen nachzuholen, die Kinder im ländlichen Raum oft schon gemacht hätten. Bildung bedeute, Zusammenhänge zu verstehen, und genau das werde durch solche Initiativen gefördert. Abschließend äußert sie ihre Freude über die Initiative und die damit verbundene Chance für Kinder, nachhaltige Erfahrungen im Bereich Ernährung und Gesundheit zu sammeln, zum Ausdruck bringen. Sie hofft, dass das Vorhaben bald und erfolgreich umgesetzt werde.
Frau Wollenweber schildert aus der Perspektive einer Lehrkraft, dass sie täglich die große Vielfalt an Essgewohnheiten ihrer Schülerinnen und Schüler beobachte – von gesunden bis zu sehr süßen Snacks – und dass diese Alltagserfahrungen zeigten, wie individuell Kinder über Ernährung denken. Diese Realität solle bei der Diskussion über Ernährungsbildung stets im Blick behalten werden. Sie weist darauf hin, dass der Antrag vorsehe, einen Referenten in den zuständigen Ausschuss einzuladen, um das Programm, die bisherigen Erfahrungen, die Voraussetzungen für Schulen und mögliche Perspektiven vorzustellen. Es gehe somit zunächst um eine fachliche Orientierung und einen ersten, sinnvollen Schritt. Gerade bei Projekten mit pädagogischem Potenzial, aber auch organisatorischen Herausforderungen, sei eine fundierte Grundlage wichtig. Die bisherigen Hamburger Pilotprojekte, wie etwa an der Grundschule Karlshöhe, hätten gezeigt, dass Acker- und Ernährungsbildungsprojekte grundsätzlich Potenzial hätten, aber nur dann funktionierten, wenn Flächen, Personal, Zeitfenster und Koordination realistisch eingeplant würden. Ein Prüfauftrag sei aus ihrer Sicht ein verantwortungsvoller Ansatz, da er Raum für eine gründliche Analyse lasse, ohne Schulen vorschnell zu belasten oder unerfüllbare Erwartungen zu wecken. Für eine zielführende Anhörung sei es aus ihrer Sicht wichtig, folgende Punkte transparent darzustellen: die tatsächlichen Voraussetzungen für Schulen (wie Flächen und Ferienpflege), realistische Kooperationspartner, die curriculare Einbettung der Projekte ohne zusätzliche Belastung sowie die Erfahrungen, Chancen, Grenzen und Rahmenbedingungen der bisherigen Pilotprojekte. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die Wahlfreiheit der Schulen. Das Thema Ernährung sei im Curriculum verankert, die konkrete Umsetzung solle aber offenbleiben, sodass jede Schule selbst entscheiden könne, ob ein Acker- oder Gartenprojekt zu ihrem Profil passe. Ernährungsbildung solle befähigen, aber nicht bevormunden; Kinder sollten Vielfalt kennenlernen und selbstbestimmt entscheiden können. Abschließend betont sie, dass eine Anhörung dazu beitragen könne, Chancen und Grenzen sachlich zu klären, ohne Schulen zu überfordern.
Frau Rösch betont, dass das Wesentliche zu dem Antrag bereits gesagt worden sei, ihr jedoch ein weiterer Aspekt besonders am Herzen liege. Sie weist darauf hin, dass frühere Generationen noch genau gewusst hätten, wie viel Zeit und Geduld es brauche, bis aus einem Samenkorn etwas Essbares entstehe. Diese Erfahrung solle auch den heutigen Kindern nicht vorenthalten werden. Bei dem Antrag gehe es nicht nur um Beete und Schuläcker, sondern vor allem um die Vermittlung von Wertschätzung gegenüber Lebensmitteln. Wer selbst gesät, gegossen, gepflegt und geerntet habe, betrachte Lebensmittel mit anderen Augen und verstehe, dass hinter jedem Produkt Zeit, Arbeit, Ressourcen und Geduld steckten. Gerade angesichts der Tatsache, dass jährlich große Mengen an Lebensmitteln weggeworfen würden, hält sie diese praktische Erfahrung für besonders wichtig.Kinder könnten so ganz konkret lernen, was Nachhaltigkeit bedeute – nicht als abstrakten Begriff im Unterricht, sondern durch eigenes Tun. Vielleicht lernten sie dabei auch, dass in der heutigen schnelllebigen Zeit manches wachsen müsse und nicht alles sofort verfügbar sei.
Herr Wagner (AfD-Fraktion) schildert, dass der Antrag für ihn ein Déjà-vu darstelle, da er selbst vor etwa 25 Jahren eine ähnliche Idee an seiner Schule eingebracht habe. Damals sei das Kollegium zunächst begeistert gewesen, bis klar wurde, dass die Umsetzung nur auf den Parkplätzen möglich wäre – woraufhin die Zustimmung schwand. Dennoch habe er das Vorhaben mit viel Einsatz und in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek und dem Bauprüfbereich realisieren können, indem Parkplätze verlegt und entsprechende Anpassungen vorgenommen worden seien. Am Ende sei der Schulgarten entstanden und die Kinder hätten gemeinsam mit den Lehrkräften mit dem Gärtnern begonnen. Er leitet aus dieser Erfahrung ab, dass der Erfolg solcher Projekte maßgeblich davon abhänge, wie sehr sie im Kollegium und in der Schule verankert seien. Es habe sich gezeigt, dass engagierte Lehrkräfte zu besonders gelungenen Gärten geführt hätten, während andere Flächen weniger gepflegt worden seien. Er merkt an, dass es bereits Angebote für Schulgärten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) gebe und empfiehlt, zunächst diese Möglichkeiten zu nutzen, bevor man auf Bundesebene nach Unterstützung suche. Er betont, dass er den Antrag für sinnvoll halte, da er – wenn er über die Schulbehörde an die Schulen zurückgespielt werde – dazu führen könne, dass einzelne Schulen motiviert würden, eigene Projekte zu starten und umzusetzen. Abschließend kann er aus eigener Erfahrung berichten, dass solche Projekte sehr erfolgreich sein könnten, wenn sie auf disziplinierte und verantwortungsbewusste Klassen und Lehrkräfte träfen. Er wünscht sich, künftig Schulgärten zu sehen, der aus dieser Initiative hervorgegangen sei.
Herr Schneider lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Herr Schulz weist darauf hin, dass gute Dinge Zeit bräuchten und die Debatte ursprünglich schon früher geplant gewesen sei. Durch die Verschiebung habe sich jedoch die Gelegenheit ergeben, noch einmal für den kommenden zweite bundesweiten Veteranentag zu werben. Der Antrag ziele nicht auf kostspielige Großprojekte oder flächendeckende Maßnahmen ab, sondern schlage eine maßvolle und gezielte Lösung vor: Solidaritätsschleifen an den Stadtteilschildern jener Stadtteile, die besonders eng mit der Bundeswehr verbunden seien – sei es aktuell oder historisch. Die Idee stamme nicht von der AfD-Fraktion, sondern von Kommunen wie Bremervörde und Bremerhaven übernommen worden, wo die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und FDP-Fraktion gemeinsam ähnliche Initiativen umgesetzt hätten. Dort seien die Schleifen direkt an den Ortseingangsschildern angebracht worden. Er betont, dass es sich um Symbolik handele, die jedoch eine große Wirkung entfalten könne. Symbole seien seit Jahrhunderten ein fester Bestandteil von Politik und Gesellschaft, und die Diskussion über diesen Vorschlag habe bereits dazu geführt, dass Menschen sich informierten und nachfragten, wofür die Solidaritätsschleife stehe. So sei Aufmerksamkeit geschaffen und gesellschaftliche Anerkennung sichtbar gemacht worden – insbesondere in einem Bezirk, der durch Einrichtungen wie das Bundeswehrkrankenhaus und die Helmut-Schmidt-Universität eine besondere Verbindung zur Bundeswehr habe. Er betont, dass eine Solidaritätsschleife zwar keine politischen Probleme löse, aber eine klare Botschaft sende: Der Dienst von Soldaten und Veteranen werde gesehen und respektiert, und es werde anerkannt, dass Freiheit, Sicherheit und Frieden keine Selbstverständlichkeit seien.
Herr Wasner stellt zu Beginn klar, dass die SPD-Fraktion als überzeugte Demokratinnen und Demokraten grundsätzlich keine inhaltlichen Diskussionen mit der AfD-Fraktion führe, da deren Anträge aus seiner Sicht überflüssig seien und dies auch bereits mehrfach deutlich geworden sei. Dennoch hält er es für notwendig, den vorliegenden Antrag zur Anbringung von Solidaritätsschleifen für die Bundeswehr an Stadtteilschildern in Jenfeld, Tonndorf und Wandsbek nicht unkommentiert zu lassen. Er weist darauf hin, dass sich der Antrag auf einen Beschluss aus Bremerhaven beziehe, welchen die AfD-Fraktion zuvor als populistisch und albern abgelehnt habe, nun aber das Gegenteil fordere. Dies erscheint ihm widersprüchlich und durchschaubar. Er betont, dass er hinter der Bundeswehr stehe und diese Respekt, Anerkennung und Unterstützung verdiene – was Hamburg und die Landespolitik auch durch konkrete Maßnahmen und gelebte Solidarität zeigten. Persönlich merkt er an, dass er selbst über eigene Erfahrungen bei der Bundeswehr verfüge und daher wisse, wie wichtig echte Wertschätzung sei. Diese drücke sich jedoch nicht durch Symbolpolitik, sondern durch verantwortungsvolles Handeln und eine klare Haltung zum Grundgesetz aus. Daher lehnt er den Antrag aus mehreren Gründen ab: Erstens sei die Bezirksversammlung für eine solche Entscheidung nicht zuständig, zumal der Antrag weitere wichtige Bundeswehrstandorte in Hamburg – etwa in Altona – bewusst ausblende. Eine selektive Hervorhebung einzelner Stadtteile sei willkürlich, spalte die Stadtgesellschaft und werde der Bedeutung der Bundeswehr nicht gerecht. Wenn überhaupt, müsse eine solche Entscheidung auf gesamtstädtischer Ebene und in Abstimmung mit dem Senat und dem Landeskommando Hamburg getroffen werden. Zweitens hält er den Vergleich mit Bremerhaven für nicht zutreffend, da Bremerhaven ein bedeutender Marinestandort sei, während Hamburg vor allem als Ausbildungs- und Logistikstandort für die Bundeswehr fungiere. Drittens könne die Umsetzung des Antrags einen Präzedenzfall schaffen, der zu weiteren Forderungen nach Symbolen unterschiedlicher Gruppen an öffentlichen Schildern führen könnte. Viertens sei besonders wichtig zu betonen, dass die Bundeswehr für das Grundgesetz, Pluralismus und Menschenwürde stehe – Werte, die aus seiner Sicht von der AfD-Fraktion immer wieder in Frage gestellt würden. Wer sich in dieser Partei engagiere, unterstütze eine Politik, die die Grundwerte des Staates aushöhlen wolle, was mit dem Selbstverständnis der Bundeswehr nicht vereinbar sei.Abschließend betont er, dass seine Solidarität mit der Bundeswehr echt und gelebte Praxis sei und es keinen populistischen und symbolischen Antrag brauche. Er lehnt den Antrag daher formal, inhaltlich und politisch ab und plädiert für verantwortungsvolle Politik.
Herr Christ schließt sich den Ausführungen von Herrn Wasner an und betont, dass auch er beim Lesen des Antrags verärgert gewesen sei, da nun ausgerechnet von der AfD-Fraktion Solidaritätszeichen für die Bundeswehr gefordert würden. Er weist darauf hin, dass die größten Bedrohungen für Demokratie und Freiheit – etwa durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und durch hybride Kriegsführung wie Cyberangriffe – von genau jenen Kräften ausgingen, mit denen Vertreter der antragstellenden AfD-Partei regelmäßig Kontakt pflegten und deren Politik sie unterstützten. Er merkt an, dass echte Solidarität mit der Bundeswehr bedeuten würde, sich klar von solchen Verbindungen zu distanzieren und die eigenen Parteifreunde aufzufordern, keine Reisen nach Russland zu unternehmen oder dortigen Akteuren Unterstützung zu signalisieren. Dies wäre aus seiner Sicht ein wirklicher Beitrag zur Unterstützung der Bundeswehr. Darüber hinaus kritisiert er, dass Mitglieder der AfD-Partei im Bundestag und in den Landtagen gezielt parlamentarische Instrumente nutzten, um Informationen über Operationspläne, Truppenbewegungen oder Schwachstellen der Bundeswehr abzufragen. Dies könne als parlamentarisch organisierte Spionage für Russland gewertet werden und schade der Bundeswehr unmittelbar. Abschließend betont er, dass echte Solidarität mit der Bundeswehr bei der eigenen Partei beginnen müsse, indem man sich von solchen Praktiken distanziere.
Herr Schulz erwidert, dass er es für problematisch halte, wenn Herr Wasner die Parteizugehörigkeit als Argument anführe um sich einer inhaltlichen Diskussion zu verweigern. Er weist darauf hin, dass gerade die SPD-Fraktion bei Verteidigungsfragen bekanntermaßen nicht immer einheitlich positioniert sei und daher Zurückhaltung angebracht wäre, wenn es darum gehe, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Er betont, dass AfD-Mitglieder – anders als möglicherweise unterstellt – keine „Sekte“ bildeten, sondern als frei gewählte Abgeordnete nach bestem Wissen und Gewissen entschieden.
Herr Schneider lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag bei Zustimmung der AfD-Fraktion und Enthaltung von Frau Vobbe ab.
Frau Dr. Hochheim hebt hervor, dass das Transparenzportal seit seiner Einführung im Oktober 2014 eine bundesweite Vorreiterrolle eingenommen habe und den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zu Verwaltungsinformationen ermögliche. Die hohe Zahl von über 27 Millionen Zugriffen im Jahr 2025 und die häufigen Suchanfragen zu Themen wie Flüchtlingsunterkünften, Bäumen, Zuwendungen oder konkreten Stadtteilprojekten zeigten, dass das Portal gut angenommen werde. Allerdings merkt sie an, dass die praktische Nutzung des Portals nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden sei. Im Vergleich zu anderen bekannten Portalen wie Allris oder dem Geoportal gestalte sich die Suche oft deutlich komplizierter. So seien beispielsweise Dokumente nicht immer miteinander verknüpft, Informationen müssten aus verschiedenen Quellen zusammengesucht werden und die Struktur des Portals orientiere sich eher an verwaltungsinternen als an bürgernahen Logiken. Als Beispiel führt sie an, dass man für Informationen zum Stadtteil Wandsbek wissen müsse, in welcher Gemarkung man wohne – ein Wissen, das außerhalb der Verwaltung kaum verbreitet sei. Sie betont, dass dies kein Vorwurf an die Verwaltung sei, aber angesichts der wachsenden Datenmenge im Portal die Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit und Suchfunktion dringend verbessert werden müssten. Sie weist darauf hin, dass das Thema aktuell sei, da der Senat kürzlich eine Stellungnahme zum Transparenzbericht 2024-2025 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht habe. Vor diesem Hintergrund wolle die CDU-Fraktion die fachliche Leitstelle des Transparenzportals, die beim Staatsarchiv Hamburg angesiedelt sei, in den zuständigen Ausschuss einladen. Im Mittelpunkt stünden dabei die Fragen, was bereits gut laufe, wo Verbesserungsbedarf bestehe, wie das Portal weiterentwickelt werden solle und wie Bürgerinnen und Bürger künftig schneller an die gesuchten Informationen gelangen könnten. Sie betont anschließend, dass sie mit dieser Einladung eine Win-win-Situation für die fachliche Leitstelle und die Bezirksversammlung Wandsbek schaffen wolle, indem sie ihre eigenen Erfahrungen als regelmäßige Nutzer einbringe und so zu Verbesserungen des Portals beitrage.
Herr Heeder bestätigt,dass das Transparenzportal Hamburg bundesweit als Vorzeigeprojekt für den offenen Zugang zu staatlichen Informationen gelte. Es ermögliche Bürgerinnen und Bürgern, Medien, Initiativen und politischen Mandatsträgern einen unkomplizierten Einblick in Verwaltungsabläufe und stärke damit Transparenz, Nachvollziehbarkeit und demokratische Teilhabe. Dass Hamburg hier seit Jahren eine Vorreiterrolle einnehme, sei ein Erfolg, auf den die Stadt zu Recht stolz sein könne. Gerade weil das Transparenzportal eine etablierte und hamburgweit verantwortete Erfolgsgeschichte sei, sehe er jedoch keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn darin, die zuständige Leitstelle zu einem allgemeinen Sachstandsbericht in einen bezirklichen Ausschuss einzuladen. Die Weiterentwicklung des Portals sei Aufgabe der zuständigen Fachbehörde und werde bereits umfassend öffentlich dokumentiert. Er argumentiert weiter, dass es wenig sinnvoll erscheine, wenn jeder Bezirk eine solche Einladung ausspreche. Es stelle sich die Frage, welchen Mehrwert es hätte, wenn die fachliche Leitstelle in allen sieben Bezirken einzeln berichten müsste. Allein die örtliche Nähe begründe aus seiner Sicht keine besondere Zuständigkeit. Abschließend kündigt er an, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde.
Frau Heitmann erkennt an, dass der Antrag der CDU-Fraktion ein reales Problem aufgreife. Sie erläutert, dass das Transparenzportal derzeit mit einer lexikalischen Suche arbeite, die lediglich einzelne Wörter erkenne, aber nicht deren Bedeutung erfasse. Aus ihrer Sicht bestehe daher Bedarf an einer semantischen Suche, die in der Lage sei, verschiedene Begriffe mit gleicher Bedeutung zu erkennen und thematisch verwandte Dokumente zusammenzuführen. Diese Technologie sei in aktuellen Systemen bereits verfügbar und die Stadt müsste sie lediglich implementieren – das Problem liege jedoch in den damit verbundenen Kosten. Sie betont, dass die Stadt aktuell für eine veraltete Suchfunktion bezahle und ein Transparenzportal daran gemessen werden müsse, ob Bürger tatsächlich die gesuchten Informationen finden könnten. Aus diesen Gründen würde die AfD-Fraktion den Antrag unterstützen.
Frau Poltersdorfbetont, dass Einigkeit darüber bestehe, dass das Transparenzportal des Hamburger Senats eine Erfolgsgeschichte sei und Hamburg bundesweit eine Vorreiterrolle einnehme. Die hohen Nutzungszahlen zeigten, dass ein großes Interesse an Transparenz bestehe und dass diese Vertrauen schaffe. Gleichzeitig stellt sie sich jedoch die Frage, ob der Antrag an der richtigen Stelle eingebracht worden sei. Das Transparenzportal sei kein bezirkliches Projekt, sondern werde hamburgweit betrieben und von der fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv gesteuert. Die rechtlichen Grundlagen würden auf Landesebene festgelegt. Aus ihrer Sicht gehört die Weiterentwicklung des Portals oder die Ausgestaltung des Transparenzgesetzes daher in die Zuständigkeit der Hamburgischen Bürgerschaft. Sie merkt an, dass der Antrag seine Zuständigkeit vor allem mit dem Sitz des Staatsarchivs in Wandsbek begründe, dies aber kein ausreichendes Argument für eine bezirkliche Befassung sei. Sie weist darauf hin, dass auch in anderen Bezirken oder auf Bürgerschaftsebene ein vergleichbarer Informationsbedarf bestehe. Zudem führt sie an, dass die im Antrag erwähnten, 15 Anfragen zu Transparenzthemen zwar die Nutzung des Instruments belegten, aus ihrer Sicht aber keinen zwingenden Handlungsbedarf erkennen ließen. Viele der angesprochenen Punkte hätten auch durch eine schriftliche Anfrage geklärt werden können. Abschließend betont sie, dass ein fachlicher Vortrag zwar interessant wäre, es sich dabei aber letztlich um eine reine Informationsveranstaltung handele. Sie regt daher an, die Ausschusszeit für Themen zu nutzen, bei denen tatsächlich politische Gestaltungsmöglichkeiten bestünden, und kündigt an, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Frau Meier merkt an, dass die Wandsbek-Koalition im Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz durchaus regelmäßig Anträge behandle, die nicht ausschließlich den Bezirk Wandsbek beträfen. Aus ihrer Sicht sei es daher kein stichhaltiges Argument, die Einladung der fachlichen Leitstelle des Transparenzportals abzulehnen, nur weil diese für ganz Hamburg und nicht nur für Wandsbek zuständig sei. Sie weist darauf hin, dass es bereits in der Vergangenheit Praxis gewesen sei, auch andere zentrale Stellen – wie etwa den Leiter des Amtes für Digitalisierung – in den Ausschuss einzuladen, obwohl deren Zuständigkeit ebenfalls hamburgweit gelte. Diese Einladungen seien für alle Ausschussmitglieder relevant und interessant gewesen. Aus ihrer Sicht spricht daher nichts dagegen, auch die fachliche Leitstelle des Transparenzportals in den Ausschuss einzuladen.
Frau Wicher wendet ein, dass es zwar inhaltlich nachvollziehbare Argumente gebe, der Bezirk Wandsbek jedoch keinerlei Einflussmöglichkeiten habe, um das Transparenzportal in irgendeiner Weise zu verändern. Sie betont, dass viele der aufgeworfenen Fragen auch durch eine einfache Google-Recherche beantwortet werden könnten und es daher nicht notwendig sei, die Verwaltung mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten. Aus ihrer Sicht spricht dies gegen eine Einladung der fachlichen Leitstelle in den Ausschuss.
Herr Schneider lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag bei Zustimmung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion Die Linke sowie Frau Vobbe ab.
Herr Iwan weist darauf hin, dass das Argument der fehlenden Zuständigkeit des Bezirks ihm bereits bekannt sei, er aber dennoch die Relevanz des Themas für Wandsbek betonen wolle. Er führt an, dass Hamburg bundesweit zu den Städten mit den höchsten Armutsquoten gehöre – aktuell seien rund 18,9 Prozent der Bevölkerung betroffen, was nahezu jede fünfte Person darstelle. Besonders problematisch sei, dass armutsbetroffene Haushalte einen erheblichen Teil ihres Einkommens – oft 30 bis 40 Prozent – für Miete aufwenden müssten, was die finanzielle Belastung weiter verschärfe. Er erläutert, dass in Wandsbek etwa 24.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Bezug existierten, was rund 40.000 betroffene Personen bedeute. Hinzu kämen weitere Menschen im SGB XII-Bezug, deren Zahl die 40.000 vermutlich noch erhöhe. Er geht weiter darauf ein, dass mit der Einführung des Bürgergeldes Karenzzeiten geschaffen worden seien, in denen die tatsächlichen Mietkosten zunächst übernommen würden, um den Betroffenen Zeit für eine Neuorientierung zu geben. Die geplante Abschaffung dieser Karenzzeiten halte er politisch für problematisch, wolle sich aber im Antrag auf die Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft konzentrieren. Er führt aus, dass die aktuellen Angemessenheitsgrenzen – etwa 574 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 697,80 Euro für zwei Personen – in der Praxis kaum ausreichten, um eine Wohnung zu finden. Er habe recherchiert, dass es im gesamten Bezirk Wandsbek aktuell nur eine Handvoll Wohnungen gebe, die zu diesen Konditionen angeboten würden, und viele davon seien Tauschwohnungen. Daraus folge, dass die Angemessenheitsgrenzen nicht der Realität des Hamburger Wohnungsmarktes entsprächen und eine erhebliche Wohnkostenlücke entstehe, die Betroffene aus ihrem ohnehin knappen Regelsatz finanzieren müssten. Er betont, dass eine Anpassung der Angemessenheitsgrenzen an die tatsächlichen Mietpreise notwendig sei, um die soziale Teilhabe zu sichern und Armut nicht weiter zu verschärfen. Er weist darauf hin, dass eine Erhöhung der Grenzen nicht nur den Betroffenen zugutekäme, sondern auch wirtschaftliche Impulse setze, da zusätzliche Mittel in den Konsum flössen und somit auch Steuereinnahmen generiert würden. Die Kosten einer solchen Maßnahme würden zudem nur zur Hälfte bei der Stadt Hamburg anfallen, da der Bund die andere Hälfte trage. Abschließend erkennt er an, dass das Bezirksamt nicht direkt zuständig sei, aber dennoch die Möglichkeit bestehe, den Senat und die Fachbehörden aufzufordern, sich des Themas anzunehmen und die Angemessenheitsgrenzen realitätsnah anzupassen.
Frau Riebe räumt ein, dass sie es sich einfach machen könnte, indem sie – wie bereits mehrfach gehört – auf die fehlende Zuständigkeit des Bezirks verweise. Sie betont jedoch, dass das angesprochene Thema der Miethöhen und Mietpreisentwicklung in Hamburg zweifellos wichtig sei und insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen eine große Herausforderung darstelle. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass im Amt für Grundsicherung bereits mit Augenmaß auf diese Problematik geachtet werde. Es bestehe ein Ermessensspielraum, der von den Mitarbeitenden in der Regel ausgeschöpft werde. Gemeinsam mit den Betroffenen würden Lösungen gesucht, insbesondere wenn die Miethöhe die Angemessenheitsgrenze überschreite. In Fällen, in denen ein Umzug aus Alters- oder Pflegegründen nicht zumutbar sei oder nachgewiesen werden könne, dass intensive Bemühungen um eine neue Wohnung erfolglos geblieben seien, würden die Kosten auch über die Angemessenheitsgrenze hinaus übernommen. Das wichtigste Ziel sei es, Wohnungslosigkeit zu vermeiden, und sie habe großes Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung in Wandsbek. Sie führt weiter aus, dass die eigentlichen Handlungsmöglichkeiten auf bezirklicher Ebene im Bereich der Stadt- und Wohnungsplanung lägen. Hier setze man sich für den Bau bezahlbarer Wohnungen und die Förderung des Sozialwohnungsbaus ein, um das Wohnungsangebot zu erweitern und den angespannten Mietmarkt zu entlasten. Darin sieht sie den wichtigsten Hebel für den Bezirk. Abschließend kündigt sie an, den Antrag abzulehnen, schließe es aber nicht aus, dass man sich nach Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen im zuständigen Ausschuss erneut mit der Thematik befasse und die Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis beleuchten werde.
Frau Wolff merkt zunächst an, dass sie einige Punkte der Vorrednerin Frau Riebe unterstütze, aber dennoch einen anderen Blickwinkel einbringen wolle. Sie weist darauf hin, dass die im Antrag genannten Armutszahlen je nach Quelle unterschiedlich definiert würden – das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung spreche vom Armutsrisiko, das Statistische Bundesamt von Armutsgefährdung und nur der Paritätische Wohlfahrtsverband verwende den Begriff Armut. Unabhängig von der Begrifflichkeit sei es jedoch wichtig, Menschen in Not zu unterstützen. Sie betont, dass es neben der Unterstützung Bedürftiger ebenso wichtig sei, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit möglichst viele Menschen und Familien aus eigener Kraft und ohne staatliche Hilfe ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Im Hinblick auf den Antrag würde sie den Fokus auf die Abschaffung der Karenzzeiten bei den Kosten der Unterkunft legen. Dabei gehe es um die zeitlich befristete Übernahme tatsächlicher Mietkosten, auch wenn diese über den behördlich anerkannten Angemessenheitsgrenzen lägen. Sie merkt an, dass es aus ihrer Sicht sinnvoller wäre, sich darauf zu konzentrieren, ausreichend angemessenen Wohnraum zu bezahlbaren Mieten zur Verfügung zu stellen, anstatt dauerhaft unangemessen hohe Mieten durch die Gemeinschaft zu subventionieren. In Einzelfällen, in denen eine Bedarfssituation überraschend eintrete, könne eine befristete Übernahme zwar gerechtfertigt sein, grundsätzlich solle aber das Ziel sein, angemessene Unterkünfte zu angemessenen Kosten bereitzustellen und zu definieren, was im Einzelfall als angemessen gelte. Abschließend betont sie, dass im Bezirk bereits intensiv am Bau von geförderten, kleinen und bezahlbaren Wohnungen gearbeitet werde. Sie weist jedoch darauf hin, dass dies ein eigenes Thema sei, das an anderer Stelle vertieft werden müsse, und lehnt den Antrag ab, da sie weder die Zuständigkeit sehe noch die vorgeschlagenen Ansätze unterstütze.
Frau Folkers merkt an, dass Frau Riebe und Frau Wolff bereits alle wesentlichen Punkte angesprochen hätten und sich ausdrücklich für deren Beiträge bedanken. Sie betont, dass dies genau dem Ansatz entspreche, den sie selbst verfolge. Immer höhere Transferleistungen seien aus ihrer Sicht nicht die Lösung des Problems, sondern vielmehr der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Sie führt weiter aus, dass sie die Herausforderungen prekärer Lebenslagen kenne und anerkenne, dass diese zunehmend durch soziale Arbeit aufgefangen werden müssten – wobei die finanziellen Mittel hierfür inzwischen ebenfalls knapp seien. Abschließend merkt sie an, dass sie gespannt sei, wie der Senat in der kommenden Woche auf den Antrag der Fraktion Die Linke reagieren werde.
Herr Iwan regt an, dass es einer Klärung bedürfe, nach welchen Kriterien die Bezirksversammlung über Themen beraten oder Beschlüsse fassen dürfe, für die sie keine unmittelbare Entscheidungskompetenz habe und die daher lediglich einen appellativen Charakter hätten. Er weist darauf hin, dass es widersprüchlich erscheine, Anträge mit der Begründung abzulehnen, sie fielen nicht in die eigene Zuständigkeit, während gleichzeitig von anderen Fraktionen – etwa im Antrag von Herrn Wasner zu TOP 4.3. – regelmäßig Formulierungen wie „die Fachbehörde wird gebeten“ verwendet würden. Er betont, dass es legitim sei, Anträge inhaltlich abzulehnen, das Argument der fehlenden Entscheidungskompetenz jedoch wenig überzeugend wirke, wenn es nicht konsequent angewendet werde. Er bitte daher um eine transparente und nachvollziehbare Festlegung, nach welchen Kriterien der Senat oder Fachbehörden durch die Bezirksversammlung um etwas gebeten werden dürften und wann nicht.
Frau Riebe erläutert, dass sie empfohlen habe, dem Antrag nicht zuzustimmen, da sie der zugrunde liegenden Argumentation nicht vollständig folgen könne. Sie betont, dass für sie der Schwerpunkt auf der Situation in Hamburg-Wandsbek liege und sie sich habe versichern lassen, dass die Mitarbeitenden der Verwaltung sich engagiert und vertrauensvoll um ihre Klientinnen und Klienten kümmerten. Aus eigener Erfahrung könne sie berichten, dass es zwar durchaus schwierige Einzelschicksale gebe, aber kein Behördenmitarbeiter eine Familie auf die Straße setze, nur weil die Miete nicht mehr gezahlt werden könne. Sie erkennt an, dass es ernstzunehmende Probleme wie die sogenannte Wohnkostenlücke gebe, die anderweitig aufgefangen werden müssten. Sie betont, dass diese Probleme mit dem vorliegenden Antrag nicht gelöst werden könnten und dass die Zuständigkeit hierfür nicht beim Bezirksamt liege. Für sie sei das entscheidende Argument gegen den Antrag das Vertrauen in die Verwaltung, dass Obdachlosigkeit nach Möglichkeit vermieden und den Betroffenen zugewandt geholfen werde. Aus diesen Gründen könne sie dem Antrag nicht zustimmen.
Frau Wagner betont, dass sie das Thema für sehr wichtig halte und das zugrunde liegende Problem als real anerkenne. Sie merkt an, dass vermutlich viele bereits im eigenen Umfeld mit solchen Situationen konfrontiert worden seien. Auch wenn das Thema nicht unmittelbar im Bezirk gelöst werden könne, halte sie es für richtig, darüber zu sprechen. Gleichzeitig erläutert sie, dass sie sich dennoch – aus unterschiedlichen, nicht immer identischen Gründen – darauf verständigt hätten, den Antrag abzulehnen. Sie bringt einen weiteren Aspekt ein: Es gebe Vermieter, die gezielt Wohnungen in schlechtem Zustand zu den maximal zulässigen Preisen vermieteten, was letztlich dazu führe, dass öffentliche Mittel in solche Geschäftsmodelle flössen. Sie betont, dass es sinnvoller sei, sich auf die Schaffung guter und bezahlbarer Wohnungen zu konzentrieren, um für das reale Problem nachhaltige Lösungen zu schaffen – und dass dies eine Herzensangelegenheit sein sollte.
Herr Wasner weist darauf hin, dass das Argument der fehlenden Zuständigkeit legitim sei. Er betont, dass Anträge mit Bezug zu Wandsbek selbstverständlich diskutiert werden könnten, die Antragstellenden sich dann aber auch die Rückmeldung gefallen lassen müssten, dass die Bezirksversammlung in bestimmten Fällen nicht zuständig sei. Er erläutert, dass innerhalb der Verwaltung und der Stadt klare Zuständigkeiten bestünden und man darauf achte, sich auf Themen zu konzentrieren, bei denen tatsächlich Gestaltungsmöglichkeiten bestünden oder die gegebenenfalls an die nächsthöhere Ebene weitergegeben werden könnten. Er führt aus, dass er die inhaltlichen Argumente der Vorrednerinnen, insbesondere von Frau Riebe, für überzeugender halte. Er betont zudem als Mitarbeitender der Hamburger Verwaltung, dass er ein Problem damit habe, wenn der Eindruck erweckt werde, die Mitarbeitenden der Verwaltung würden ihr Ermessen nicht im Sinne der Betroffenen ausüben. Aus seiner Sicht suggeriere der Antrag, dass durch einen entsprechenden Beschluss die Situation der Menschen verbessert werden könne, weil die Verwaltung angeblich Fehler mache – und das halte er für nicht zutreffend.
Herr Schneider lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag bei Zustimmung der Fraktion Die Linke ab.
Herr Shadi weist darauf hin, dass die meisten Anwesenden vermutlich einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hätten und dabei mit den sogenannten „5 Ws“ eines Notrufs vertraut seien: Wo ist der Notfallort, Was ist passiert, Wie viele Betroffene, Wer ruft an und Warten auf Rückfragen. Bereits bei der ersten Frage – dem genauen Notfallort – zeige sich das Problem, das im Antrag thematisiert werde. Während im Straßenraum meist klare Angaben wie Straßennamen oder Hausnummern möglich seien, gestalte sich die Standortbestimmung in größeren oder unübersichtlichen Grünanlagen deutlich schwieriger. Dort könnten Betroffene im Ernstfall oft nur vage Angaben machen, wie „irgendwo am Weg“ oder „bei den Bänken“, was die schnelle und zielgenaue Hilfe erschwere. Er betont, dass Grünanlagen keine Randorte seien, sondern von vielen Menschen – Familien, älteren Menschen, Spaziergängern, Joggerinnen, Kindern und Jugendlichen – genutzt würden und dort auch medizinische Notfälle auftreten könnten. In solchen Situationen zeige sich, wie wichtig eine gute Orientierung und Lokalisierung sei. Genau an diesem Punkt setze der Antrag an. Er möchte einen pragmatischen Ansatz verfolgen und im Ausschuss weiter diskutieren, inwieweit beispielsweise Bänke oder andere markante Punkte in Grünanlagen genutzt werden könnten, um die Lokalisierung im Notfall zu verbessern. Er ergänzt, dass der Antrag interfraktionell – also gemeinsam mit der Wandsbek-Koalition und der CDU-Fraktion – eingebracht worden sei.
Herr Jensen drückt seine Freude darüber aus, dass das Thema so prominent behandelt werde. Er betont, dass er sich bereits seit längerer Zeit mit der Problematik beschäftige, da diese nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung sei. Das Anliegen sei auch in Beteiligungsveranstaltungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie durch Medien an die Fraktion herangetragen worden. Er berichtet dass er sich intensiver mit bestehenden Lösungen auseinandergesetzt habe und dabei festgestellt habe, dass im Bezirk Bergedorf bereits Notfalltreffpunkte in Grünanlagen und an Gewässern erfolgreich umgesetzt worden seien. Auch eine schriftliche Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion zur Umsetzung im Bezirk Nord habe das Thema aufgegriffen. Daraus habe sich für die CDU-Fraktion ergeben, dass eine vergleichbare Initiative auch in Wandsbek notwendig sei. Er dankt der FDP-Fraktion für die Initiative und freut sich darüber, dass die eigenen Änderungsvorschläge übernommen worden seien und der Antrag nun interfraktionell gestellt werden könne. Er erläutert, dass für eine effektive Nutzung der Kennzeichnung im Notfall feste Rettungspunkte erforderlich seien, die im Einsatzleitsystem der Rettungsdienste hinterlegt werden müssten. Aufgrund dieser Erkenntnisse habe man den Antrag gemeinsam optimiert, um eine schnellere und bessere Umsetzung durch die Verwaltung zu ermöglichen. Abschließend kündigt er an, dem Antrag zuzustimmen und sich für eine rasche Implementierung der Maßnahme einzusetzen.
Die Antragsteller erklären die Übernahme des Änderungsantrags zu TOP 4.7.1. und geben bekannt, dass es sich nunmehr um einen interfraktionellen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion handelt. Lediglich in Petitumspunkt 4 soll der Bezirksseniorenbeirat gestrichen werden.
Herr Schneider lässt über das geänderte Petitum abstimmen.
Geändertes Petitum/Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. in Abstimmung mit der Feuerwehr zu prüfen, ob und wie Parkbänke oder räumlich zusammenhängende Bankgruppen in geeigneten Grünanlagen mit gut sichtbaren, wetterfesten und eindeutig zuordenbaren Standortkennzeichnungen im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) versehen werden können,
2. zu prüfen, ob und inwiefern ergänzend weitere feste Orientierungspunkte, insbesondere Beleuchtungsmasten oder vergleichbare Standorte, einbezogen werden können,
3. und dem zuständigen Fachausschuss über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten sowie Vertreterinnen oder Vertreter von Feuerwehr und Polizei hinzuzuladen, die über Ihre Erfahrungen und Abläufe berichten.
4. in die Petitumspunkte 1-3 einzubinden und sich an dem Merkblatt Nummer 21 „Ausweisen forstlicher Rettungspunkte“ des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. zu orientieren.
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,
zu prüfen, ob und wie die gekennzeichneten Standorte für den Einsatzfall nutzbar erfasst werden können.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion.
Siehe TOP 4.7
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und von Frau Vobbe sowie Enthaltung der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und von Frau Vobbe.
Seitens der Fraktion Die Grünen wird eine Überweisung in den Regionalausschuss Walddörfer vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und von Frau Vobbe.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Es wird punktweise abgestimmt:
- Punkt 1 – 3: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
- Punkt 4:Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
- Punkt 5: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Soziales.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in alle Regionalausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz und den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in alle Fachausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Soziales.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Wortmeldungen.