22-3644

Hitzeschutz auf Spielplätzen in Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.04.2026 (Drs. 22-3390)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.1

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten,

  1. bei der künftigen Neuplanung von Kinderspielplätzen einen effektiven Hitze- und Regenschutz von Beginn zu berücksichtigen. Dieser kann aus einer Kombination aus natürlicher Verschattung (Baumpflanzungen) und/oder technischer Verschattung, etwa einem wetterfesten Sonnensegel oder andere Überdachungen, bestehen.
  2. zu prüfen, in welchen Fällen von bereits geplanten, aber noch nicht begonnenen Maßnahmen eine Ergänzung um Hitze- und Regenschutzmaßnahmen sinnvoll und ohne Verzögerung der Umsetzung möglich ist.
  3. Spielplätze im Klimaanpassungskonzept für den Bezirk Wandsbek besonders zu berücksichtigen und hierfür konkrete Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Im Planungsprozess von Grundinstandsetzungen von Kinderspielplätzen wird seit vielen Jahren weitestgehend auf den Erhalt des vorhandenen und wertvollen Altbaumbestands in den Grünanlagen Rücksicht genommen. Insbesondere die im Süden und Westen befindlichen Großume dienen als natürlicher Sonnenschutz und bedingt auch als Regenschutz.

Bei eher seltenen Neuanlagen von Spielplätzen (Erstherstellung), werden in Kleinkinder Spielbereichen regelhaft Baumpflanzungen zu den Sonnenseiten vorgenommen. Zudem werden Spielgeräte mit Dächern wie z.B. Spieltürme, Hütten etc. in den Planungsprozessen vorgesehen, die den Kindern einen Schutz beim Spielen geben.

Sonnensegel werden nicht vorgesehen, da diese sehr unterhaltungsintensiv (Öffnen und Schließen), wartungsanfällig und leider auch nur bedingt vandalismussicher sind.

Im Einzelfall wird in Freiraumplanungen entschieden, ob für Besucher Unterstände oder feste Pavillons vorgesehen werden könnten, diese ist aber stark abhängig von der Finanzierbarkeit der Projekte.

Alle aktuell im Planungs- oder Umsetzungsprozess befindlichen Spielplätze haben o.g. Schattenbereiche, vor allem durch den Altbaumbestand.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.06.2026
Ö 14.1
Anhänge

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