22-3716

Ampelschaltung einheitlich anpassen - Straße Saseler Markt / Ring 3 Ampel zum Saseler Parkweg (bez. Drs. 22-2973) Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3555)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.13

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde/der LSBG wird gebeten, zu der Eingabe inkl. der Stellungnahme

(Drs. 22-3282) Stellung zu beziehen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Der Abbiegevorgang vom Ring 3 in den Saseler Parkweg erfolgt unabhängig von der Signalisie-rung der Fußverkehr-Lichtsignalanlage (F-LSA). Es kann zwar vorkommen, dass sich linksabbiegender Kfz-Verkehr an den Signalgebern der F-LSA orientiert, allerdings darf sich dieser nicht auf die Signale verlassen. Selbst bei Rot zeigender Ampel des Gegenverkehres besteht immer die Gefahr, dass Fahrzeuge dieses Rotsignal missachten oder übersehen. Ein Abbiegevorgang darf somit erst gestartet werden, wenn eine ausreichend große Lücke vorhanden ist oder die entgegenkommenden Fahrzeuge tatsächlich an der Ampel anhalten und somit ein Abbiegen als sicher eingeschätzt wird.

Der beschriebene zeitliche Versatz beim Ende der Grünzeiten beträgt in allen Signalprogrammen eine Sekunde. Diese Sekunde ist im Vergleich zur Übergangszeit (drei Sekunden Gelb) sowie der Räumzeit des entgegenkommenden Verkehrs selbst wenn sich Fahrzeuge an den Signalen orientieren nicht maßgebend für die Entscheidung, ob der entgegenkommende Verkehr bereits angehalten hat oder nicht.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.06.2026
Ö 14.13
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Saseler Parkweg

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