Kosten der Unterkunft an die Realität anpassen: Wohnen darf nicht noch ärmer machen Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.6
Laut jüngst veröffentlichten Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands leben in Deutschland so viele Menschen in Armut wie seit 2020 nicht mehr. 16,1%, also 13,3 Millionen Menschen sind von Armut betroffen.
Die Betroffenenquote in Hamburg liegt mit 18.9% hierbei über dem Durchschnitt, und sogar leicht höher als in Berlin.
Diese Zahlen sind noch erschreckender vor dem Hintergrund, dass sie lediglich die Einkommenssituation der Haushalte betrachten. Laut aktuellem Mietenreport des deutschen Mieterbundes geben nämlich inzwischen ein Drittel der Haushalte über 30% des Haushaltseinkommens für die Miete aus. Bei Haushalten mit geringen Einkommen gilt inzwischen sogar das Verhältnis 40/40 -> 40% der Haushalte geben über 40% des Einkommens für die Miete aus. Dies verschärft noch einmal die reale Armutssituation der Menschen, da die finanziellen Spielräume massiv eingeschränkt werden.
Besonders betroffen sind Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Zum 01. Juli 2026 soll die Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft treten. Dies bedeutet ebenfalls die Abschaffung der sogenannten Karenzzeiten bei den Kosten der Unterkunft.
Mit der Einführung des Bürgergeldes wurden diese Karenzzeiten bei den Kosten der Unterkunft eingeführt. Für eine begrenzte Dauer wurden die tatsächlichen Mietkosten unabhängig von ihrer Angemessenheit übernommen, um Wohnsicherheit zu gewährleisten und Wohnungsverluste zu vermeiden. Die geplante Abschaffung dieser Regelung führt zu einer früheren und strengeren Prüfung der Mietangemessenheit und erhöht damit den Druck auf Betroffene. Die Kosten der Unterkunft werden grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie als angemessen gelten. Die Festlegung dieser Angemessenheitsgrenzen erfolgt durch die Kommunenund ist seit Jahren umstritten, da sie maßgeblich bestimmt, welche Wohnkosten anerkannt werden. In Hamburg liegt die Angemessenheitsgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt derzeit bei 574 Euro und für zwei Personen bei 697,80 Euro. Das führt regelmäßig zu einer Wohnkostenlücke, weil die tatsächliche Miete die anerkannten Unterkunftskosten übersteigt. Diese Lücke muss dann häufig aus den Regelsatz finanziert werden, obwohl dieser für den Lebensunterhalt vorgesehen ist. Die Notlage der Menschen wird somit erneut verschärft. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass Hamburg realitätsnahe Mietobergrenzen schafft, um soziale Härten zu vermeiden.
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