Mit großer Sorge hat die CDU-Fraktion Berichte zur Kenntnis genommen, wonach das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser seine Ausbauprojekte in den Bezirken Bergedorf und Wandsbek nicht weiterverfolgt. Nach Angaben des Unternehmens seien die Projekte unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr eigenwirtschaftlich darstellbar. Betroffen sind offenbar auch Gebiete, in denen bereits Vorvermarktungen stattgefunden und Anwohnerinnen und Anwohner auf einen zeitnahen Ausbau vertraut hatten.
Gerade die Walddörfer und das Alstertal mit ihrer überwiegend durch Einfamilienhausbebauung geprägten städtebaulichen Struktur galten als Gebiete, in denen ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau eine wichtige Voraussetzung für die weitere Digitalisierung von Wohnen, Arbeiten und Bildung darstellt. Die vergleichsweise geringe Anschlussdichte macht diese Gebiete für privatwirtschaftliche Ausbauvorhaben wirtschaftlich anspruchsvoller. Die aktuelle Entwicklung wirft daher die Frage auf, ob die Versorgungsperspektiven für die Walddörfer, das Alstertal sowie für andere Gebiete mit geringerer Anschlussdichte im Bezirk Wandsbek gefährdet sind.
Die bisherigen Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft und der Bezirksversammlung gingen regelmäßig von einem fortschreitenden privatwirtschaftlichen Ausbau aus. So betonte der Senat noch im November 2025, Hamburg setze beim Glasfaserausbau auf den marktgetriebenen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen und verwies auf eine hohe Versorgungsquote sowie laufende Ausbauaktivitäten auch in ländlicheren Gebieten von Bergedorf und Wandsbek.
Zugleich hat die Bezirksversammlung Wandsbek bereits in früheren Beratungen den Ausbaufortschritt, bestehende Versorgungslücken und die Beschleunigung von Genehmigungen thematisiert. Allerdings stammen einige der letzten bezirklichen Sachstandsberichte aus den Jahren 2023 beziehungsweise 2025 und berücksichtigen die nun bekannt gewordene Entscheidung der Deutschen Glasfaser daher noch nicht.
Der Glasfaserausbau erfolgt in Hamburg zwar grundsätzlich eigenwirtschaftlich. Dennoch begleiten öffentliche Stellen die Ausbauvorhaben in erheblichem Umfang. Neben der beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelten hamburgweiten Koordinierungsstelle Glasfaserausbau sind insbesondere die Bezirksämter durch die Bearbeitung von Trassenanträgen, die Erteilung von Aufbruchgenehmigungen (Aufgrabescheinen) sowie die Baustellen- und Leitungskoordination in die Umsetzung entsprechender Ausbauvorhaben eingebunden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche personellen und sachlichen Ressourcen bereits für die nun eingestellten Ausbauvorhaben aufgewendet wurden und welche Konsequenzen sich für die Versorgung der Walddörfer sowie anderer bislang unterdurchschnittlich versorgter Gebiete im Bezirk Wandsbek ergeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
-
Zu welchem Zeitpunkt hat die Deutsche Glasfaser die Entscheidung getroffen, die Ausbauprojekte in den Bezirken Wandsbek und Bergedorf nicht weiterzuverfolgen, und wann wurden die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau und das Bezirksamt Wandsbek hierüber jeweils informiert?
-
Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Gründe der Deutschen Glasfaser vor, die geplanten Ausbauprojekte in Hamburg nicht weiterzuverfolgen?
-
Welche Stadtteile beziehungsweise Ortsteile des Bezirks Wandsbek waren nach Kenntnis der Verwaltung von den Ausbauplänen der Deutschen Glasfaser betroffen?
-
Welche Gebiete in den Walddörfern und im Alstertal waren Gegenstand konkreter Ausbauplanungen, Vorvermarktungen oder Interessenbekundungen?
-
Wie viele Haushalte beziehungsweise Grundstücke wären nach Kenntnis der Verwaltung in den betroffenen Gebieten durch die Projekte der Deutschen Glasfaser zusätzlich mit einem Glasfaseranschluss versorgt worden?
-
Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über den Umfang der Vorvermarktung sowie die Anzahl der abgeschlossenen Vorverträge oder sonstigen Interessenbekundungen in den betroffenen Gebieten vor? Falls ja, welche?
-
Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob die von der Deutschen Glasfaser für die jeweiligen Ausbaugebiete festgelegten Vorvermarktungsziele erreicht wurden? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen hierzu vor?
-
Welche Auswirkungen werden durch den Wegfall der Ausbaupläne auf die Erreichung einer flächendeckenden Glasfaserversorgung im Bezirk Wandsbek erwartet?
-
Wie wird die aktuelle Versorgungssituation in den Walddörfern und im Alstertal hinsichtlich
a) Glasfaseranschlüssen,
b) verfügbarer Bandbreiten,
c) Zukunftsfähigkeit der bestehenden Netzinfrastruktur
bewertet?
- Welche Stadtteile oder Quartiere des Bezirks Wandsbek gelten derzeit als unterdurchschnittlich mit Glasfaser versorgt?
-
Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über Beschwerden oder Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich einer unzureichenden Internetversorgung in den Walddörfern und im Alstertal vor?
-
Welche Telekommunikationsunternehmen verfolgen aktuell nach Kenntnis der Verwaltung Ausbaupläne in den Walddörfern beziehungsweise in anderen bislang unterversorgten Bereichen des Bezirks Wandsbek?
-
Welche Gespräche haben die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau, die zuständigen Fachbehörden oder das Bezirksamt Wandsbek seit Bekanntwerden des Rückzugs der Deutschen Glasfaser mit anderen Telekommunikationsunternehmen geführt, um die betroffenen Gebiete dennoch mit Glasfaser zu erschließen? Welche Unternehmen wurden hierbei angesprochen und welche Ergebnisse haben die Gespräche bislang erbracht?
-
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau, um einen Ausbau in den betroffenen Gebieten weiterhin zu ermöglichen?
-
Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob weitere Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbaupläne in Hamburg oder im Bezirk Wandsbek überprüfen oder zurückstellen?
-
Wurde bereits geprüft oder ist beabsichtigt zu prüfen, ob Teile der Walddörfer künftig als förderfähige Gebiete im Sinne der Gigabitförderung eingestuft werden können?
-
Welche Möglichkeiten werden von der Verwaltung gesehen, bestehende Versorgungslücken infolge des Rückzugs der Deutschen Glasfaser durch andere in Hamburg tätige Telekommunikationsunternehmen zu schließen?
-
Welche Rolle kann die mittelbare Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an der willy.tel GmbH dabei spielen, die durch den Rückzug der Deutschen Glasfaser entstandenen Versorgungslücken, insbesondere in den Walddörfern und im Alstertal, zu schließen?
-
Welche Schlussfolgerungen ziehen die zuständigen Stellen für die Strategie eines überwiegend eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus, wenn Anbieter trotz erfolgter Vorvermarktung und umfangreicher Vorbereitungen Ausbauvorhaben wieder einstellen?
-
Waren zum Zeitpunkt der Entscheidung der Deutschen Glasfaser, die Ausbauprojekte nicht weiterzuverfolgen, bereits Anträge auf Trassenzustimmungen, Aufbruchgenehmigungen (Aufgrabescheine) oder sonstige straßenrechtliche Genehmigungen gestellt, bearbeitet oder genehmigt worden? Falls ja, in welchem Umfang und für welche Gebiete beziehungsweise Stadtteile?
-
Welche bereits eingeleiteten Genehmigungs-, Abstimmungs- oder Koordinierungsverfahren sind infolge des Rückzugs der Deutschen Glasfaser gegenstandslos geworden oder mussten eingestellt werden? Waren hiervon auch Gebiete in den Walddörfern, insbesondere Volksdorf, Bergstedt, Duvenstedt oder Wohldorf-Ohlstedt sowie im Alstertal, insbesondere Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Wellingsbüttel, Sasel, betroffen? Falls ja, welche?
-
In welchem Umfang war das Bezirksamt Wandsbek bislang mit der Bearbeitung und Abstimmung der Ausbauvorhaben der Deutschen Glasfaser befasst?
-
Welche Abstimmungs- und Koordinierungsgespräche zwischen dem Bezirksamt Wandsbek, der beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelten Koordinierungsstelle Glasfaserausbau und der Deutschen Glasfaser haben seit Beginn der Ausbauplanungen stattgefunden?
-
Wurden im Zusammenhang mit den Ausbauplanungen bereits andere Tiefbau- oder Infrastrukturmaßnahmen auf die Vorhaben der Deutschen Glasfaser abgestimmt? Falls ja, in welcher Form?
-
Welche Auswirkungen hat der Rückzug der Deutschen Glasfaser auf die Planungen und Arbeitsabläufe des Tiefbauamtes beziehungsweise der bezirklichen Baustellen- und Leitungskoordination?
-
Welche Schlussfolgerungen ziehen Bezirksamt, Koordinierungsstelle Glasfaserausbau und die zuständigen Fachbehörden aus dem Rückzug der Deutschen Glasfaser für die künftige Begleitung privatwirtschaftlicher Glasfaserausbauvorhaben?
-
Welche Maßnahmen werden für erforderlich gehalten, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die Ausbauvorhaben öffentlich ankündigen und Vorvermarktungen durchführen, ihre Ausbauabsichten gegenüber Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern belastbar darstellen und frühzeitig über wesentliche Änderungen informieren?