Wegfall des geplanten Glasfaserausbaus: Welche Konsequenzen ergeben sich für die digitale Infrastruktur im Bezirk Wandsbek? Auskunftsersuchen vom 03.06.2026
Mit großer Sorge hat die CDU-Fraktion Berichte zur Kenntnis genommen, wonach das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser seine Ausbauprojekte in den Bezirken Bergedorf und Wandsbek nicht weiterverfolgt. Nach Angaben des Unternehmens seien die Projekte unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr eigenwirtschaftlich darstellbar. Betroffen sind offenbar auch Gebiete, in denen bereits Vorvermarktungen stattgefunden und Anwohnerinnen und Anwohner auf einen zeitnahen Ausbau vertraut hatten.
Gerade die Walddörfer und das Alstertal mit ihrer überwiegend durch Einfamilienhausbebauung geprägten städtebaulichen Struktur galten als Gebiete, in denen ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau eine wichtige Voraussetzung für die weitere Digitalisierung von Wohnen, Arbeiten und Bildung darstellt. Die vergleichsweise geringe Anschlussdichte macht diese Gebiete für privatwirtschaftliche Ausbauvorhaben wirtschaftlich anspruchsvoller. Die aktuelle Entwicklung wirft daher die Frage auf, ob die Versorgungsperspektiven für die Walddörfer, das Alstertal sowie für andere Gebiete mit geringerer Anschlussdichte im Bezirk Wandsbek gefährdet sind.
Die bisherigen Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft und der Bezirksversammlung gingen regelmäßig von einem fortschreitenden privatwirtschaftlichen Ausbau aus. So betonte der Senat noch im November 2025, Hamburg setze beim Glasfaserausbau auf den marktgetriebenen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen und verwies auf eine hohe Versorgungsquote sowie laufende Ausbauaktivitäten auch in ländlicheren Gebieten von Bergedorf und Wandsbek.
Zugleich hat die Bezirksversammlung Wandsbek bereits in früheren Beratungen den Ausbaufortschritt, bestehende Versorgungslücken und die Beschleunigung von Genehmigungen thematisiert. Allerdings stammen einige der letzten bezirklichen Sachstandsberichte aus den Jahren 2023 beziehungsweise 2025 und berücksichtigen die nun bekannt gewordene Entscheidung der Deutschen Glasfaser daher noch nicht.
Der Glasfaserausbau erfolgt in Hamburg zwar grundsätzlich eigenwirtschaftlich. Dennoch begleiten öffentliche Stellen die Ausbauvorhaben in erheblichem Umfang. Neben der beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelten hamburgweiten Koordinierungsstelle Glasfaserausbau sind insbesondere die Bezirksämter durch die Bearbeitung von Trassenanträgen, die Erteilung von Aufbruchgenehmigungen (Aufgrabescheinen) sowie die Baustellen- und Leitungskoordination in die Umsetzung entsprechender Ausbauvorhaben eingebunden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche personellen und sachlichen Ressourcen bereits für die nun eingestellten Ausbauvorhaben aufgewendet wurden und welche Konsequenzen sich für die Versorgung der Walddörfer sowie anderer bislang unterdurchschnittlich versorgter Gebiete im Bezirk Wandsbek ergeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Kultur und Medien antwortet unter Beteiligung der Behörde für Finanzen und Bezirke, dem Bezirksamt Wandsbek und der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau (KG) beim Bezirksamt Hamburg-Mitte wie folgt: 13.07.2026
Vorbemerkung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nimmt bundesweit eine Spitzenposition beim Ausbau digitaler Infrastrukturen ein. Sowohl bei der 5G-Versorgung (über 99 % der Fläche bei mindestens einem Netzbetreiber) als auch bei der Gigabit-Festnetzversorgung (über 97 % der Haushalte) und der FTTH/B-Glasfaserquote (über 80 % der Haushalte, mindestens „Homes Passed“) zählt Hamburg gemäß Daten des Bundes zu den führenden Bundesländern. Als "Homes Passed" bezeichnet werden Adresspunkte und Endkunden, an deren Grundstücksgrenzen in unmittelbarer Nähe eine Glasfaserleitung verläuft, ohne dass zwingend bereits ein aktiver Hausanschluss hergestellt wird.
Im Bezirk Wandsbek haben derzeit 71 % der Haushalte einen Zugang zu einem Glasfaseranschluss (mindestens „Homes Passed“), und damit deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt (49 %). Knapp 98 % der Wandsbeker Haushalte können mit > 1.000 Mbit/s (inkl. HFC Koaxialkabel) und damit gigabitversorgt werden. Durch die hohe Verfügbarkeit von gigabitfähigen HFC-Netzen im Bezirk Wandsbek besteht daher eine vergleichsweise sehr gute Bandbreitenversorgung im Bezirk. HFC-Netze gelten im maßgebenden EU-Rechtsrahmen als sogenannte Netze mit sehr hoher Kapazität (vgl. Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 i. V. m. BoR (25) 182), bei denen auch zukünftig keine Unterversorgung angenommen werden kann. Damit bestehen in Gebieten mit HFC-Netzen auch keine Möglichkeiten für staatliche Markteingriffe im grundsätzlich privatwirtschaftlich organisiertem Telekommunikationsmarkt.
Eine Auswertung auf Stadtteilebene ist mit den veröffentlichten Daten nicht möglich. Allerdings erlaubt das Gigabitgrundbuch eine kartenbasierte Darstellung der Versorgungsituation in einem 100 m x 100 m-Raster, welche hier eingesehen werden kann:
https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html
Am 21. Mai 2026 hat die Deutsche Glasfaser (DG) die zuständige Fachbehörde sowie die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau darüber informiert, dass die Glasfaserprojekte im Bezirk Wandsbek (sowie auch in Bergedorf) nicht weiterverfolgt werden. Der genaue Zeitpunkt der privatwirtschaftlichen Entscheidung der Deutschen Glasfaser zum Stopp der Ausbauprojekte ist nicht bekannt. Als Gründe wurden seitens der Deutschen Glasfaser das geringe Interesse der Anwohnenden, im Nachgang identifizierte Risiken für die praktische Umsetzung der Bauprojekte sowie ein grundsätzlicher Kostenanstieg des Netzausbaus angegeben. Laut den Unterlagen der DG sollte im Bezirk Wandsbek ursprünglich ein Glasfaserausbau in den Bereichen Duvenstedt, Ohlstedt, Bergstedt, Volksdorf, Oberalster und Sasel erfolgen, bei dem ca. 30.000 Adressen im Sinne von „Homes Passed" erschlossen werden sollten.
Zur Erreichung einer flächendeckenden Glasfaserversorgung setzt die FHH vorrangig auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen (TKU) im Wettbewerb. Um gute Rahmenbedingungen für den Ausbau zu schaffen, wird der wettbewerbliche Ausbau seitens der FHH mit gezielten Maßnahmen aktiv unterstützt. Dazu zählen neben der Kooperation mit dem regionalen Telekommunikationsanbieter willy.tel zur weiteren Ausbaustimulierung auch die Etablierung der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau beim Bezirksamt Mitte und die stetige Weiterentwicklung digitaler Genehmigungsprozesse für Tiefbaumaßnahmen.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Den zuständigen Behörden liegen keine zusätzlichen Erkenntnisse vor, die über die veröffentlichten Informationen der Deutschen Glasfaser hinausgehen.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Der Ausbau von Glasfaserinfrastruktur erfolgt privatwirtschaftlich. Unabhängig vom Rückzug der Deutschen Glasfaser besteht für die in Hamburg ausbauenden Glasfaserunternehmen die Möglichkeit, Ausbauplanungen in den betreffenden Gebieten voranzutreiben. Auf diese Planungen hat die FHH keinen Einfluss.
Die Deutsche Glasfaser hat sich im Rahmen unternehmensinterner Entscheidungen in zahl-reichen Glasfaserausbauprojekten in Deutschland zurückgezogen. Somit lassen sich aus dem in Hamburg erfolgten Rückzug der Deutschen Glasfaser keine Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Attraktivität der betroffenen Stadtteile für den privaten Telekommunikationsinfrastrukturausbau ziehen.
a) Glasfaseranschlüssen,
b) verfügbarer Bandbreiten,
c) Zukunftsfähigkeit der bestehenden Netzinfrastruktur
bewertet?
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Die zuständige Fachbehörde sowie die KG erreichen vereinzelt Anfragen aus diesen Gebieten hinsichtlich möglicher Glasfaserverfügbarkeiten. Die Telekommunikationsunternehmen erhalten auf dieser Basis regelmäßig Informationen, aus welchen Gebieten besonders viele Anfragen stammen.
Dem Bezirksamt Wandsbek liegen keine Beschwerden oder Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern vor.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Die FHH steht im Rahmen unterschiedlicher Austauschformate und der Branchenbetreuung in regelmäßigen Austausch mit den ausbauenden Unternehmen zu Ausbaustand sowie den Herausforderungen, Rahmenbedingungen und Versorgungsbedarfen. Gleichzeitig ist der Einfluss der FHH auf den konkreten Ausbau aufgrund des wettbewerblichen Charakters des Ausbaus sehr begrenzt.
Die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt gemäß Art. 87f Abs. 2 Grundgesetz grundsätzlich in einem wettbewerbsorientierten, eigenwirtschaftlichen Marktumfeld. Nach Art. 87f Abs. 1 Grundgesetz gewährleistet der Bund die Bereitstellung angemessener flächendeckender Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation. Die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt dabei grundsätzlich in einem wettbewerbsorientierten, eigenwirtschaftlichen Marktumfeld. So obliegt eine Ausbauentscheidung im eigenwirtschaftlichen Ausbau vollständig den Telekommunikationsunternehmen.
Die zuständigen Behörden weiterhin durch die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen den eigenwirtschaftlichen Ausbau bestmöglich unterstützen.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Die KG unterstützt die TKU im Umgang mit Behörden und schafft bessere Rahmenbedingungen, die sowohl die Genehmigungsverfahren als auch die Ausbaubedingungen betreffen. Ein kostenintensives Ausbauhindernis stellt beispielsweise die in Wandsbek häufig auferlegte Vorgabe zum Einsatz eines Saugbaggers im Wurzelbereich von Bäumen dar. Die KG befindet sich hierzu regelmäßig in Gesprächen mit den zuständigen Dienststellen, damit auch andere Verfahrensweisen, die den Schutz der Bäume sicherstellen, angewendet werden.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Den zuständigen Behörden liegen hierzu keine Informationen vor.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Derzeit befindet sich ein von der KG beauftragtes Markterkundungsverfahren in Bearbeitung. Erst nach Abschluss kann eine Aussage über eine potenzielle Förderfähigkeit getroffen werden kann.
Die Förderfähigkeit des Gebietes im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 des Bundes, die auch einer Kofinanzierung des Landes in gleicher Höhe bedarf, wird vorab als gering bewertet. In den Stadtteilen war bereits ein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant und das Gebiet wurde somit von einem Unternehmen bereits als grundsätzlich eigenwirtschaftlich erschließbar bewertet. Zudem ist in den betroffenen Stadtteilen die Verfügbarkeit gigabitfähiger HFC-Kabel-Infrastruktur hoch. Ein geförderter Ausbau wäre dort nach der Gigabit-Rahmenregelung beihilferechtlich ausgeschlossen.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Vorbemerkung sowie Antwort auf Frage 14.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Auch für die willy.tel GmbH gilt der Grundsatz, dass der Ausbau des Glasfasernetzes eigenwirtschaftlich und somit diskriminierungsfrei erfolgt (siehe auch Drs. 22/15833). Die Prüfung und Auswahl konkreter Ausbauprojekte des Unternehmens erfolgt entlang einer mit FHH bzw. der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) abgestimmten Strategie unter ausschließlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten und ohne jede (politische) Einflussnahme seitens der FHH.
Angaben dazu, ob und inwieweit die willy.tel GmbH einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den in der Anfrage genannten Gebieten prüft oder entsprechende Ausbauplanungen bestehen, sind wettbewerblich sensible Informationen und berühren Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens. Der Senat kann insofern derzeit keine Aussage zu einer möglichen Rolle der willy.tel GmbH bei der Schließung der in der Anfrage angenommenen Versorgungslücke treffen.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Antworten auf die Fragen 8 und 13.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Nein.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Antwort auf Frage 20.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek hat sich bisher nicht mit der Bearbeitung und Abstimmung der Ausbauvorhaben der Deutschen Glasfaser befasst.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Aufgrund des frühen Stadiums des Ausbauvorhabens wurden noch keine konkreten Ab-stimmungs- oder Koordinierungsgespräche geführt.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Nein.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Keine.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Siehe Antwort zu Frage 8 und 13.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Die Ableitung von Maßnahmen zur belastbaren Darstellung und frühzeitigen Information geplanter Änderungen obliegt nicht der Zuständigkeit der FHH. Die Sicherstellung des Verbraucherschutzes regelt das Telekommunikationsgesetz.
Der Glasfaserausbau ist derzeit durch Finanzierungsprobleme der ausbauenden Unternehmen, gestiegenen Baukosten sowie einer geringeren als angenommenen Kundennachfrage charakterisiert. Daraus resultierende Anpassungen der Ausbauplanung sind vielerorts unvermeidbar.
keine Anlage/n
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