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Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 19.05.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die gesetzlichen Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gelten gleichermaßen für private wie öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer. Während Bürgerinnen und Bürger zur regelmäßigen Prüfung und gegebenenfalls kostenintensiven Sanierung ihrer Abwasserleitungen verpflichtet werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang das Bezirksamt Wandsbek bei seinen eigenen Gebäuden den gesetzlichen Vorgaben nachkommt und bereits nachgekommen ist.

Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Große Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion Drs. 23/03567 „Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen: Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet lt sich der Senat selbst an die Regeln?“ von Bedeutung, in der erhebliche Defizite bei öffentlichen Liegenschaften thematisiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. Welche Liegenschaften im Eigentum des Bezirksamts Wandsbek haben den Dichtigkeitsnachweis der Abwasserleitungen nicht erreicht? Bitte die Gesamtzahl absolut und prozentual nennen sowie die entsprechenden Liegenschaften mit Adresse und geplantem Zeitpunkt der Nachholung auflisten.
  2. Warum fehlen in der Bürgerschafts-Drucksache 23/03567 unter Frage 1-5 Angaben zum Bezirksamt Wandsbek?
  3. Wie viele Dichtheitsprüfungen wurden seit 2020 bei bezirklichen Gebäuden im Bezirk Wandsbek durchgeführt?
  4. Bei welchen bezirklichen Gebäuden wurde keine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen und warum?
  5. r welche Gebäude des Bezirksamtes Wandsbek wurden Fristverlängerungen im Zusammenhang mit Dichtheitsprüfungen oder Sanierungen beantragt oder gewährt? Bitte jeweilige Dauer und Begründung angeben.
  6. Welche konkreten Maßnahmen sind für das Rathaus Wandsbek (Schloßstraße 60) vorgesehen, nachdem laut Drucksache der Bezirksversammlung Wandsbek 22-2329.1 kein Dichtigkeitsnachweis erreicht werden konnte?
  7. Welche konkreten Schäden wurden am Rathaus Wandsbek festgestellt?
  8. Welcher Sanierungspriorität (I, II oder III) wurden die festgestellten Schäden am Rathaus Wandsbek zugeordnet?
  9. Entspricht die geplante Fertigstellung der Sanierung „Ende 2026“ den gesetzlichen Vorgaben und Fristen des HmbAbwG? Falls ja, warum? Falls nein, weshalb wird dennoch an diesem Zeitplan festgehalten?
  10. Welche Gesamtkosten werden derzeit für die Sanierung der Entwässerungsanlagen des Rathauses Wandsbek erwartet und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese finanziert werden?
  11. Wann ist mit der Fertigstellung der Arbeiten zu rechnen?
Lokalisation Beta
Schloßstraße

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