Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 19.05.2026
Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.5
Die gesetzlichen Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gelten gleichermaßen für private wie öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer. Während Bürgerinnen und Bürger zur regelmäßigen Prüfung und gegebenenfalls kostenintensiven Sanierung ihrer Abwasserleitungen verpflichtet werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang das Bezirksamt Wandsbek bei seinen eigenen Gebäuden den gesetzlichen Vorgaben nachkommt und bereits nachgekommen ist.
Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Große Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion Drs. 23/03567 „Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen: Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet – hält sich der Senat selbst an die Regeln?“ von Bedeutung, in der erhebliche Defizite bei öffentlichen Liegenschaften thematisiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
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