22-3686.1

Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 19.05.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Die gesetzlichen Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gelten gleichermaßen für private wie öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer. Während Bürgerinnen und Bürger zur regelmäßigen Prüfung und gegebenenfalls kostenintensiven Sanierung ihrer Abwasserleitungen verpflichtet werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang das Bezirksamt Wandsbek bei seinen eigenenGebäuden den gesetzlichen Vorgaben nachkommt und bereits nachgekommen ist.

Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Große Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion Drs. 23/03567 „Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen: Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet lt sich der Senat selbst an die Regeln?“ von Bedeutung, in der erhebliche Defizite bei öffentlichen Liegenschaften thematisiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 03.07.2026

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 30.06.2026

  1. Welche Liegenschaften im Eigentum des Bezirksamts Wandsbek haben den Dichtigkeitsnachweis der Abwasserleitungen nicht erreicht? Bitte die Gesamtzahl absolut und prozentual nennen sowie die entsprechenden Liegenschaften mit Adresse und geplantem Zeitpunkt der Nachholung auflisten.

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Anlage

Bei den Dienstgebäuden haben acht Gebäude, und damit 34,78 % des Gebäudebestandes den Dichtigkeitsnachweis nicht erreicht. Es ist bis Ende 2026 geplant, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, damit die Dichtigkeit nachgewiesen werden kann.

In Bereich der Sportstätten haben 16 Liegenschaften den Dichtheitsnachweis bisher nicht erreicht. Das entspricht 55,17 % der in diesem Bereich insgesamt geprüften Liegenschaften.

Ziel ist es, sämtliche Sanierungsmaßnahmen für die Dienstgebäude bis Ende 2026 und für den Bereich der Sportstätten bis Ende 2027 abzuschließen, um die erforderlichen Dichtheitsnachweise zu erlangen.

  1. Warum fehlen in der Bürgerschafts-Drucksache 23/03567 unter Frage 1-5 Angaben zum Bezirksamt Wandsbek?

BFB:

Der Senat hat in Drs. 23/3567 darauf hingewiesen, dass die Daten nicht zentral aufbereitet vorliegen und über eine Behördenabfrage zusammengeführt werden mussten. Dies erfolgte in Umfang und Qualität in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit. Die in Drs. 23/3567 fehlenden Angaben zum Bezirksamt Wandsbek sind auf einen Übertragungsfehler zurückzuführen, der mittlerweile über einen Senatsbeschluss im Verfügungswege (SiV) geheilt und der Hamburgischen Bürgerschaft am 25. Juni 2026 zugeleitet wurde.

  1. Wie viele Dichtheitsprüfungen wurden seit 2020 bei bezirklichen Gebäuden im Bezirk Wandsbek durchgeführt?

Bezirksamt Wandsbek:
Seit 2020 wurden 52 Dichtheitsprüfungen vorgenommen.

  1. Bei welchen bezirklichen Gebäuden wurde keine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen und warum?

Bezirksamt Wandsbek:
Bei den Gebäuden im Duvenstedter Triftweg 201, 251 und Kupferredder 54 sind Sammelgruben vorhanden. Das Verwaltungsgebäude in der Walddörfer Straße 273 wurde abgerissen und wird neu gebaut.

  1. r welche Gebäude des Bezirksamtes Wandsbek wurden Fristverlängerungen im Zusammenhang mit Dichtheitsprüfungen oder Sanierungen beantragt oder gewährt? Bitte jeweilige Dauer und Begründung angeben.

Bezirksamt Wandsbek:
Fehlanzeige

  1. Welche konkreten Maßnahmen sind für das Rathaus Wandsbek (Schloßstraße 60) vorgesehen, nachdem laut Drucksache der Bezirksversammlung Wandsbek 22-2329.1 kein Dichtigkeitsnachweis erreicht werden konnte?

Bezirksamt Wandsbek:

Auf Basis der am 16. Februar 2022 durchgeführten Dichtigkeitsprüfung wurden und werden strukturierte Sondierungs- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Fahrplan gliedert sich wie folgt:

  • Sondierung & Konzeption (20222024): Nach der ersten Prüfung erfolgten weitere Sondierungsmaßnahmen. Mit der Übernahme des Objektes durch die Kommanditgesellschaft Verwaltungsgesellschaft Hamburgische Immobilien (KG VHG) im Jahr 2024 wurde ein umfassendes Sanierungskonzept zur genauen Bestimmung der Kosten (inklusive Anlage der Sanierungsmaßnahmen und Lageplan) erstellt.
  • Eingrenzung & Teilsanierung (2024/2025): In diesem Zeitraum wurden und werden die betroffenen Bereiche durch gezielte Sondierungsmaßnahmen weiter eingegrenzt und erste Teilsanierungen vorschriftsmäßig durchgeführt.
  • Gebäudeweise Sanierung (2026): Für das Jahr 2026 ist die finale Sanierung der insgesamt fünf Gebäudeeinheiten vorgesehen. Um die Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeitenden so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Umsetzung gebäudeweise und in enger Abstimmung mit dem laufenden Betrieb.
  1. Welche konkreten Schäden wurden am Rathaus Wandsbek festgestellt?

Bezirksamt Wandsbek:

Die genaue Verteilung und Art der festgestellten Mängel an den Entwässerungsanlagen des Rathauses Wandsbek sind der detaillierten Übersicht im Anhang („Anlage Statistik Schadensverteilung von 2023“) zu entnehmen.

  1. Welcher Sanierungspriorität (I, II oder III) wurden die festgestellten Schäden am Rathaus Wandsbek zugeordnet?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen (Kategorien I bis III) wurde auf Basis der technischen Auswertungen vorgenommen. Die genaue Zuordnung der Schadensbilder zu den jeweiligen Prioritätenstufen ist ebenfalls der beigefügten Schadensstatistik entnommen („Anlage Statistik Schadensverteilung von 2023“).

  1. Entspricht die geplante Fertigstellung der Sanierung „Ende 2026“ den gesetzlichen Vorgaben und Fristen des HmbAbwG? Falls ja, warum? Falls nein, weshalb wird dennoch an diesem Zeitplan festgehalten?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja, das Vorgehen steht im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Seit der Übernahme des Objektes im Jahr 2024 durch die KG VHG wurden akute und kurzfristig zu behebende Schäden im Sinne des Umwelt- und Gewässerschutzes sowie gemäß den entsprechenden Vorgaben des Umweltbundesamtes sofort beseitigt. Mängel und Schäden mit geringerer Priorität (Prio II und III) werden im Rahmen der kontinuierlichen Maßnahmenplanung entsprechend der personellen Kapazitäten und der Budgetplanung sukzessive abgearbeitet.

  1. Welche Gesamtkosten werden derzeit für die Sanierung der Entwässerungsanlagen des Rathauses Wandsbek erwartet und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese finanziert werden?

Bezirksamt Wandsbek:

r die Sanierungsmaßnahmen waren ursprünglich Kosten in Höhe von rund 350.000 Euro (350 T€) angesetzt. Aus Sicht des Bezirksamtes Wandsbek werden diese Kosten vertragsgemäß durch den Eigentümer des Objektes getragen.

  1. Wann ist mit der Fertigstellung der Arbeiten zu rechnen?

Bezirksamt Wandsbek:

Mit einem vollständigen Abschluss aller Arbeiten ist vorbehaltlich der Bereitstellung und des Zuflusses weiterer erforderlicher Mittel Ende 2027 zu rechnen.

Anhänge

Liste bezirkl. Liegenschaften (zu Frage 1)

Lokalisation Beta
Duvenstedter Triftweg Triftweg Kupferredder Schloßstraße Walddörferstraße

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