22-3673

Bezirkspolitik sichtbar machen. Einrichtung digitaler bezirklicher Informationstafeln an zentralen Stadtteilstandorten prüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3177)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.6

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

  1. zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung digitaler bezirklicher Informationstafeln oder Informationsstelen an ausgewählten stark frequentierten Stadtteilstandorten im Bezirk Wandsbek, u.a. auch in den Kundenzentren, Bücherhallen und Stadtteilkulturzentren,grundsätzlich realisierbar ist;
  2. darzustellen, welche Erfahrungen mit der digitalen Informationssäule im Stadtteil Jenfeld gesammelt wurden, insbesondere hinsichtlich Nutzung, Akzeptanz, technischer Umsetzbarkeit sowie Betriebs- und Pflegeaufwänden und ob es darüber hinaus Erkenntnisse aus bereits bestehenden digitalen Informationssystemen wie z.B. den Hochbahn-Streams gibt.
  3. im zuständigen Fachausschuss über das Pilotprojekt zu berichten und zu referieren, welche Investitions- sowie laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten für Planung, Aufbau und Betrieb der Informationssäule angefallen sind und darzustellen, welche rechtlichen, vertraglichen und standortbezogenen Rahmenbedingungen, insbesondere im Kontext bestehender Stadtmöblierungsverträge, zu berücksichtigen wären;
  4. zu prüfen, inwiefern Kooperationen oder Nutzungsmöglichkeiten bestehender städtischer Kontingente, beispielsweise über Stadtmöblierungsverträge etwa mit Ströer, oder über Informationsflächen des Hochbahn-Fahrgastfernsehens, für bezirkliche Informationszwecke genutzt oder gebucht werden können;
  5. gliche geeignete Standorte in hoch frequentierten Stadtteilzentren mit Umsteige- und Versorgungsfunktion, beispielsweise Wandsbek Markt, Farmsen oder Volksdorf, aufbauend auf den Erkenntnissen des Pilotprojektes überschlägig zu betrachten;
  6. sowie darzustellen, welche Finanzierungs- und Kooperationsmöglichkeiten, auch im Rahmen weiterer Pilotprojekte oder Förderkulissen, grundsätzlich in Betracht kommen.

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. die bestehenden analogen und digitalen Informationswege des Bezirksamtes systematisch zu evaluieren, insbesondere hinsichtlich Reichweite, Zugänglichkeit und Zielgruppenwirksamkeit, und darzustellen, inwieweit durch den Einsatz digitaler Informationstafeln bestehende Kommunikationsangebote sinnvoll ergänzt, verbessert oder gebündelt werden können;

Dem Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz soll über die Ergebnisse der

Prüfungen und Darstellungen berichtet werden.

Die Senatskanzlei nimmt wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1:

Digitale Informationstafeln bieten grundsätzlich den Mehrwert, bezirkliche Informationen gebündelt, aktuell und zielgruppenübergreifend im öffentlichen Raum zugänglich zu machen. Sie er-möglichen eine niederschwellige Ansprache auch jener Bevölkerungsgruppen, die klassische Informationskanäle wie Websites oder soziale Medien nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Darüber hinaus können Inhalte flexibel gesteuert und kurzfristig angepasst werden, wodurch eine höhere Aktualität und Relevanz der bereitgestellten Informationen gewährleistet werden können. Bislang dezentral organisierte Informationen aus unterschiedlichen Fachbereichen können in einem zentralen Format zusammengeführt werden. Dies kann zu einer verbesserten Sichtbarkeit bezirklicher Angebote und Veranstaltungen beitragen.

Die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen sind jeweils zu prüfen.

Zu Punkt 2:

Die Nutzung bewegt sich derzeit auf einem mittleren Niveau. Standorte mit höherer Verweil-dauer könnten tendenziell gegenüber reinen Durchgangslagen besser geeignet sein.

Die eingesetzte Hardware zeigt sich als zuverlässig, und auch der Pflege- und Betreuungsaufwand wird derzeit als handhabbar eingeschätzt. Eine jährliche Wartung ist empfehlenswert und wird durch den Betreiber wahrgenommen. Ein First-Level-Support bei akuten technischen „Bugs“ wird sichergestellt.

r den Betrieb der Stele ist ein LAN-Anschluss empfehlenswert die Nutzung einer SIM-Karte ist ebenfalls möglich, kann aber weniger stabil sein. Sollte die Entscheidung auf den LAN-Anschluss fallen, sollte dies bei der Standortauswahl berücksichtigt werden. aus IT-Sicherheitssicht sollten nur frei verfügbare Informationen auf der Stele abgebildet und kein Zugang zum Intranet der FHH angestrebt werden. Dies ist aus IT-Sicherheitssicht als kritisch zu bewerten, daher wird davon abgeraten.

Eine Stele wird im Fundament fest verankert, benötigt daher einen stabilen Untergrund und ist mit einem Schutz gegen Vandalismus ausgestattet. Auch kann ein Modus auf einer Stele installiert werden, sodass das freie Internet nicht aufgerufen und somit die angezeigten Inhalte auf der Stele durch den Betreiber/ die Betreiberin reguliert werden kann.

Die auf der Stele dargestellten Seite der Hochbahn funktioniert fehlerfrei und zeigt Abfahrtzeiten an den umliegenden Haltestellen in Echtzeit an.

Zu Punkt 3:

Siehe obige Ausführungen unter 2.

Investitionskosten umfassen die Hardware (Herstellung und Installation) sowie die Software. Betriebs- und Unterhaltungskosten beschränken sich auf Strom und LAN. Einmal jährlich ent-stehen Wartungskosten.

Detaillierte Aufstellungen zu den Kosten sowie den Rahmenbedingungen stellt das Amt ITD gerne im Fachausschuss vor.

Zu Punkt 4:

Keine Angaben möglich, da diese Sachverhalte nicht im Fokus des Vorhabens der Stele vor dem Jenfeld-Haus standen.

Zu Punkt 5 & 6:

Weitere Pilotprojekte sind derzeit nicht in der Planung. Der derzeitige Fokus liegt darauf, die Funktionalität der Stele zu optimieren und zu erweitern.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Stellungnahme Fachamt Interner Service zum zweiten Punkt 1:

Eine Evaluierung hinsichtlich Reichweite, Zugänglichkeit und Zielgruppen kann mit den bestehenden Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die gewünschte Zielrichtung (Beurteilung der Sinnhaftigkeit digitalerInformationstafeln zur Ergänzung/Verbesserung bestehender Kommunikationsangebote),nicht geleistet werden. Dies gilt insbesondere für die analogen Informationswege, z. B. Flyer der unterschiedlichen Fachbereiche, Wandsbek-Broschüre, Seniorenwegweiser. Diese Erzeugnisse werden per klassischer Pressemitteilung, im Internet und bei Instagram beworben und an den unterschiedlichen Standorten des Bezirksamtes ausgelegt. Welche Personen diese Flyer/Broschüren mitnehmen, lesen, ggf. weitergeben oder sich daraufhin beim Bezirksamt melden, ist für eine Evaluation nicht ausreichend bekannt.

Bei Instagram variieren die Aufrufe je nach Themen von Monat zu Monat. Die Followerzahl ist zum jetzigen Zeitpunkt 2.010. Für die ersten beiden Monate dieses Jahres ergeben sich folgende Werte:

Januar

  • Aufrufe: 34.077
  • Erreichte Konten: 3.696

Februar

  • Aufrufe: 35.587
  • Erreichte Konten: 5.384

rz

  • Aufrufe: 47.357
  • Erreichte Konten: 4.744

April

  • Aufrufe: 38.797
  • Erreichte Konten: 5.392

Der Internetauftritt umfasst rund 600 Seiten. Die meisten Aufrufe sind auf den Seiten zum Bürgerservice zu verzeichnen, auf denen über die Dienstleistungen des Bezirksamtes informiert wird, z. B. in den Sozialen Dienstleistungszentren (SDZ). Auch Seiten zur Struktur und den Erreichbarkeiten des Bezirksamtes stechen bei den Klickzahlen heraus.

Januar 47.035 Seitenaufrufe (SDZ rd. 1.800)

Februar 43.862 Seitenaufrufe (SDZ rd. 1.600)

rz 52.661 Seitenaufrufe (SDZ rund 1.800)

April: 52.809 Seitenaufrufe (SDZ rund 1.500)

Ob ein Einsatz von digitalen Informationstafeln eine sinnvolle Ergänzung bestehender Informationswege sein kann, kann vom Bezirksamt nicht beurteilt werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.06.2026
Ö 14.6
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Wandsbeker Marktstraße Wandsbek Volksdorf

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