22-3669

Schwerpunktkontrolle "Parkraum durch Anhänger blockiert" Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3482.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.4

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Polizei wird gebeten in den genannten Straßenzügen im Rahmen ihrer Kapazitäten und während ihrer Streifefahrten und durch die bürgernahen Beamten gezielt nach abgestellten Anhängern Ausschau zu halten, die Einhaltung des §12 Absatz 3b der Straßenverkehrsverordnung dabei zu prüfen und Verstöße zu ahnden.
  2. Sofern machbar, möge die Polizei durch geeignete Schwerpunkteinsätze zum Thema Abstellen von Anhängern in den oben genannten Straßen die Eigentümerinnen und Eigentümer gezielt auf diese Regel aufmerksam machen.
  3. Die zuständige Fachbehörde wird außerdem gebeten durch geeignete Presseveröffentlichungen auf die Regel und die Probleme von abgestellten Anhängern aufmerksam zu machen.
  4. Die Polizei wird gebeten nach 6 Monaten dem Regionalausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 (PK 38) nimmt wie folgt Stellung:

Vorweg ist festzuhalten, dass zum Antrag bereits in der letzten Regionalausschusssitzung Rahlstedt hinreichend durch den Unterzeichner Stellung zu den Vorschlägen bezogen wurden ist.

Im Rückblick darauf nimmt die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 (PK 38) hierzu ergänzend schriftlich wie folgt Stellung:

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs, einschließlich abgestellter Anhänger ohne Zugfahrzeug, ge-hört zum Aufgabenbereich der Polizei. Diese Kontrollen erfolgen regelmäßig im Rahmen der Streifentä-tigkeit sowie durch bürgernahe Beamte oder auf Grundlage konkreter Hinweise aus der Bevölkerung. Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine lückenlose Überwachung sämtlicher Straßen-züge angesichts der Vielzahl polizeilicher Aufgaben und der notwendigen Priorisierung nach Dringlich-keit und Einsatzlage nicht realisierbar ist. Festgestellte Verstöße werden selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geahndet.

Die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen zum Thema „Abstellen von Anhängern“ ist grundsätzlich möglich, sofern es die personellen Ressourcen zulassen. Eine gezielte Ansprache der Nutzenden kann im Rahmen solcher Einsätze erfolgen, setzt jedoch voraus, dass diese vor Ort angetroffen werden was erfahrungsgemäß nicht immer gewährleistet werdenkann.

Eine Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse ist grundsätzlich denkbar, erfordert jedoch eine fortlaufende Dokumentation und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. An-gesichts der bestehenden Aufgabenlage kann eine regelmäßige und umfassende Berichterstattung da-her nicht verbindlich zugesagt werden..

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.06.2026
Ö 14.4
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rahlstedt

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