Schwerpunktkontrolle "Parkraum durch Anhänger blockiert" Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3482.1)
Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 (PK 38) nimmt wie folgt Stellung:
Vorweg ist festzuhalten, dass zum Antrag bereits in der letzten Regionalausschusssitzung Rahlstedt hinreichend durch den Unterzeichner Stellung zu den Vorschlägen bezogen wurden ist.
Im Rückblick darauf nimmt die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 (PK 38) hierzu ergänzend schriftlich wie folgt Stellung:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs, einschließlich abgestellter Anhänger ohne Zugfahrzeug, ge-hört zum Aufgabenbereich der Polizei. Diese Kontrollen erfolgen regelmäßig im Rahmen der Streifentä-tigkeit sowie durch bürgernahe Beamte oder auf Grundlage konkreter Hinweise aus der Bevölkerung. Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine lückenlose Überwachung sämtlicher Straßen-züge angesichts der Vielzahl polizeilicher Aufgaben und der notwendigen Priorisierung nach Dringlich-keit und Einsatzlage nicht realisierbar ist. Festgestellte Verstöße werden selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geahndet.
Die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen zum Thema „Abstellen von Anhängern“ ist grundsätzlich möglich, sofern es die personellen Ressourcen zulassen. Eine gezielte Ansprache der Nutzenden kann im Rahmen solcher Einsätze erfolgen, setzt jedoch voraus, dass diese vor Ort angetroffen werden – was erfahrungsgemäß nicht immer gewährleistet werdenkann.
Eine Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse ist grundsätzlich denkbar, erfordert jedoch eine fortlaufende Dokumentation und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. An-gesichts der bestehenden Aufgabenlage kann eine regelmäßige und umfassende Berichterstattung da-her nicht verbindlich zugesagt werden..
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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