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Notfalllokalisierung in Wandsbeks Grünanlagen verbessern Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.7

Sachverhalt

In größeren oder unübersichtlichen Grünanlagen ist es für Passantinnen und Passanten im Notfall oft schwierig, den eigenen Standort so genau zu beschreiben, dass Rettungskräfte schnell und zielgenau zum Einsatzort gelangen können. Gerade bei medizinischen Notfällen kann dies wertvolle Zeit kosten.

hrend Straßennamen und Hausnummern im öffentlichen Straßenraum eine klare Orientierung ermöglichen, fehlt eine vergleichbare Standortangabe innerhalb vieler Parkanlagen und Grünzüge häufig. Das betrifft insbesondere weitläufige oder stark frequentierte Anlagen, in denen sich Menschen zwar gut aufhalten können, deren einzelne Bereiche im Notfall jedoch nicht ohne Weiteres eindeutig benannt werden können.

Eine gut sichtbare und eindeutig zuordenbare Standortkennzeichnung an Parkbänken kann hier einen einfachen und wirksamen Beitrag leisten. Wo mehrere Bänke räumlich eng beieinanderstehen, kann eine gemeinsame Kennzeichnung ausreichen. In Bereichen ohne Bänke oder mit größeren Abständen sollten ergänzend weitere feste Orientierungspunkte einbezogen werden, sofern dies sinnvoll und umsetzbar ist.

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. zu prüfen, ob und wie Parkbänke oder räumlich zusammenhängende Bankgruppen in geeigneten Grünanlagen mit gut sichtbaren, wetterfesten und eindeutig zuordenbaren Standortkennzeichnungen versehen werden können,
  2. zu prüfen, ob und inwiefern ergänzend weitere feste Orientierungspunkte, insbesondere Beleuchtungsmasten oder vergleichbare Standorte, einbezogen werden können,
  3. und dem zuständigen Fachausschuss über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten sowie Vertreterinnen oder Vertreter von Feuerwehr und Polizei hinzuzuladen, die über Ihre Erfahrungen und Abläufe berichten.

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

zu prüfen, ob und wie die gekennzeichneten Standorte für den Einsatzfall nutzbar erfasst werden können.

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