Einrichtung von zusätzlichen Fußgängerüberwegen in Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3488.1)
Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.17
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten,
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Zu dem vorliegenden Antrag wurde bereits in der Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt am 29.04.2026 durch die Polizeivertretung umfassend Stellung genommen.
Ergänzend wird wie folgt ausgeführt:
Durch die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die daraus resultierende Hamburger Richtlinie für die verkehrsrechtliche Anordnung von Fußgängerüberwegen (HRVV FGÜ) vom 20.01.2026 wurden die Voraussetzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) erleichtert. Die bislang erhöhten Anforderungen gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO entfallen.
Eine Vor-Ort-Begehung hat ergeben, dass im Bereich Sieker Landstraße / Höhe Lidl aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ein Bedarf für einen FGÜ besteht. Dies begründet sich insbesondere durch die Nutzung als Schulweg einer Grundschule sowie durch die hohe Frequentierung durch Anwohnerinnen und Anwohner des Mehlandsredder, Kundinnen und Kunden des nahegelegenen Nahversorgers Lidl sowie Besucherinnen und Besucher der Naherholungsfläche „Grüne Fuge“. Die Querung erfolgt somit überwiegend durch besondersschutzbedürftige Fußgängerinnen und Fußgänger.
Eine entsprechende Anordnung wurde daher bereits am 23.04.2026 an das Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek übermittelt.
Die Situation im Bereich Amtstraße / Höhe Klettenstieg wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien und der bestehenden Verkehrsverhältnisse erneut geprüft. Die Einrichtung eines FGÜ wird dort weiterhin nicht als erforderlich angesehen. Die vorhandenen Querungsmöglichkeiten werden als ausreichend bewertet. Im dortigen Fahrzeugverkehr bestehen regelmäßig ausreichend große zeitliche Lücken, die ein gefahrloses Queren der Fahrbahn ermöglichen.
Zur objektiven Gefahrenanalyse wurde das Programm EUSKA (Elektronische Unfallsteckkarte) heran-gezogen. Die Auswertung der Unfallstatistiken ergab, dass in den letzten drei Jahren keine Unfälle im Zusammenhang mit Fußgängern oder Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert wurden. Der Be-reich wird daher als verkehrlich unauffällig und unbedenklich eingestuft.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass für die Einrichtung eines FGÜ zudem bauliche Maßnahmen durch den zuständigen Straßenbaulastträger erforderlich wären.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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