Vorstellung der Sanierungskonzepte der bezirklichen Gebäude und Offenlegung der Sanierungspriorität der Dichtheitsprüfung des Rathauses Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-2792.1)
Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.18
Folgender Beschluss wurde gefasst:
als Mitteilung vorzulegen und für Rückfragen im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung zu stehen.
Die Mitteilung soll insbesondere enthalten:
(Schloßstraße 60) und deren Sanierungspriorität gemäß Hamburger Vorgaben schriftlich
als Mitteilung im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz darzustellen und
für Rückfragen im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung
zu stehen.
Die Darstellung soll insbesondere umfassen:
und Verbraucherschutz erfolgen.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke nimmt wie folgt Stellung:
1. Ergebnisse der Dichtheitsprüfung und Sanierungspriorität
Gemäß der durchgeführten Dichtheitsprüfung vom 6. Dezember 2022 nach § 17 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) wurde das Entwässerungssystem des Objekts mit der Sanierungspriorität I (schwere Schäden) eingestuft. Die festgestellten Mängel umfassen Undichtigkeiten im Entwässerungssystem, die bereits zu Feuchtigkeitsschäden an erdberührenden Wänden sowie zu Korrosionserscheinungen an Bauteilen (z. B. Türzargen) geführt haben.
2. Rechtliche Sanierungsfristen und zeitliche Planung
Nach den geltenden Hamburger Vorgaben sind Mängel der Priorität I in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Feststellung abzustellen. Nach der Übernahme des Objekts in das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) im Jahr 2024 wurden die erforderlichen Prozesse zur Mängelbeseitigung umgehend eingeleitet. Die Einhaltung der Fristen sowie die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung der bewilligten Mittel planmäßig.
Die avisierte Fertigstellung der Gesamtsanierung bis Ende 2026 begründet sich durch die Komplexität des Bestandsobjekts. Da keine Bestandspläne zum Sielverlauf vorlagen, waren umfangreiche zusätzliche Untersuchungen und Sondierungen erforderlich, um eine fundierte Sanierungsplanung und Kostensicherheit zu gewährleisten. Zudem erfolgt die Sanierung sukzessive im laufenden Bürobetrieb, um die Nutzbarkeit des Rathauses für die Verwaltung aufrechtzuerhalten.
3. Sanierungsmaßnahmen und Kosten
Die Sprinkenhof GmbH (SpriG) verfolgt ein nachhaltiges Sanierungskonzept, das über punktuelle Reparaturen hinausgeht. Ein Teil der Mängel wurde bereits im Rahmen von Sofortmaßnahmen und im Rahmen der laufenden Instandhaltung erfolgreich behoben. Die weiteren geplanten Maßnahmen umfassen dieumfassende Sanierung bzw. Erneuerung des Entwässerungssystems, wobei derzeit ein weiterer Teilbereich bearbeitet wird.
Die Gesamtkosten für die Sanierung werden aktuell auf rund 350.000 € veranschlagt. Die Abrechnung erfolgt phasenweise entsprechend des Baufortschritts:
Die SpriG stellt durch dieses strukturierte Vorgehen sicher, dass das Rathaus Wandsbek technisch instandgesetzt und die bauliche Substanz langfristig gesichert wird.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Erläuterung zur beigefügten Tabelle:
Die beigefügte Tabelle bietet einen detaillierten Überblick über die vorliegenden Sanierungskonzepte für bezirkliche Eigentumsgebäude. Für jedes Gebäude werden der energetische Ist-Zustand, die vorgesehenen Maßnahmen, die zu erwartenden Kosten, die CO₂-Einsparung sowie die Priorisierung und zeitliche Planung der Sanierung dargestellt. Der angestrebte energetische Zielstandard basiert auf einer Empfehlung des Energieberaters, der sich am Zielportfolio-Standard orientiert und einen mittleren Effizienzstandard gemäß EG 55 anstrebt. Sollte dieser Standard aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erreichbar sein, ist vorgesehen, dass andere Gebäude dies kompensieren.
Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt auf Grundlage der zu erwartenden CO₂-Einsparungen sowie weiterer Kriterien wie Sanierungsstau, Verfügbarkeit von Mitteln, Personalauslastung und gesetzlichen Vorgaben. Die Kategorien reichen von A (Einsparung > 50 t CO₂/a) bis D (Einsparung < 4 t CO₂/a). Die Priorisierung stellt eine fachliche Empfehlung dar und dient als Orientierungshilfe für die Umsetzung der Maßnahmen.
Es ist zu beachten, dass sich die Priorisierung einzelner Maßnahmen im Zeitverlauf ändern kann. Dies hängt insbesondere von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel ab, die aus unterschiedlichen Quellen (z. B. bezirkliche Haushaltsmittel, Landes- oder Bundesförderprogramme, Klimamittel) bereitgestellt werden können. Auch neue gesetzliche Vorgaben oder technische Entwicklungen können zu Anpassungen führen.
Der finanzielle Bedarf wurde durch das Bezirksamt Wandsbek wiederholt in die Haushaltsanmeldung eingebracht.
Die Tabelle bildet den aktuellen Stand der Sanierungsplanung ab. Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Tabelle
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