Unterrichts-Ausfall an Otto Hahn und Max-Schmeling-Schule - wieso hat die Schnee-Räumung mehrere Tage gedauert? Auskunftsersuchen vom 31.03.2026
Dieses Jahr hat Hamburg seit langer Zeit einmal wieder einen wirklichen Winter erlebt. Für ihren unermüdlichen Einsatz bei der Räumung der Straße und Wege dankt die Linksfraktion Wandsbek allen beteiligten Mitarbeiter*innen der Stadtreinigung.
Leider hat das Räumen der Wege und Zugänge der Otto Hahn Schule und der Max-Schmeling-Schule im Januar an mehreren Tagen oft nicht ausreichend funktioniert, sodass Unterricht ausfallen musste. Die OHS ist zudem eine „Schule für Alle“ was auch „Kinder und Jugendliche einschließt, die einen besonderen Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung haben“ (Selbstdarstellung der OHS). Eine sichere und pünktliche Räumung der Wege ist insbesondere für viele Schüler*innen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, unerlässlich.
Schulbau Hamburg hat die Stadtreinigung mit der Räumung der Wege beauftragt. Bei Ausbleiben der Stadtreinigung sind die zuständigen Hausmeister*innen verpflichtet eine Meldung zu veranlassen und eigenständig mit der Räumung der Hauptwege zu beginnen.
Daher fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 28.04.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt:
04.05.2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 08.05.2026
Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Alle bekannten Reklamationen der Saison werden systematisch ausgewertet. In Zusammenarbeit mit Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) als zentralem Dienstleister für den Winterdienst an Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg werden darauf aufbauend Maßnahmen zur nachhaltigen Optimierung für die laufende sowie künftige Wintersaison vereinbart.
Der Winterdienst richtet sich grundsätzlich nach §31 Hamburgischen Wegegesetz. Der starke Wintereinbruch mit anhaltendem Schneefall im Januar 2026 führte jedoch zu zeitlichen Verschiebungen in den Einsatzrouten der beauftragten externen Dienstleister. Beide Schulstandorte waren zu Beginn der Saison bei einem Dienstleister angebunden. Der in dieser Saison erstmals eingesetzte Dienstleister kam seinen Räumverpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nach, wodurch es stellenweise zur Glättebildung kam. Dies führte am 28. Januar zu einem späteren Schulstart am Schulstandort Oktaviostraße und zu einem Schulausfall am Standort Denksteinweg. Das Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister wurde aufgrund unzureichender Qualität der Leistung gekündigt.
Grundsätzlich sind alle Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister auf einen Notdienst eingerichtet, um bei Verzögerungen der Dienstleister handlungsfähig zu sein. Im Rahmen dieses Notdienstes erfolgt nach Ermessen der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister die Räumung sowie die Ausbringung von Streugut an besonders kritischen Stellen der Verkehrswege. Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister verfügen über einen Notbestand an Streugut, der im Bedarfsfall für Eigenleistungen eingesetzt wird. Erstmals wurde in diesem Winter zudem die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf zusätzlich Streusalz abzurufen. Hiervon wurde Gebrauch gemacht. An einigen Schulen stehen Kleintraktoren zur Verfügung; im Regelfall erfolgt die Eigenleistung im Notfall jedoch manuell. Die hierfür erforderlichen Arbeitsmittel sind an den Schulstandorten vorhanden.
An beiden Schulstandorten haben die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister unmittelbar Kontakt zu den Dienstleistern bzw. SRH aufgenommen, um den verspäteten Einsatz des Winterdienstes zu dokumentieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Der Landesbetrieb Schulbau Hamburg hat die SRH mit der Räumung der Wege beauftragt. Bei mangelnder Leistungserbringung durch die SRH sind die zuständigen Hausmeisterinnen bzw. Hausmeister verpflichtet eine Meldung zu veranlassen und eigenständig mit der Räumung der Hauptwege zu beginnen.
Die SRH hat einen externen Dienstleister mit den Winterdienstleistungen bezüglich der Otto-Hahn-Schule an der Jenfelder Allee 53 beauftragt. Der SRH liegen keine Hinweise auf ausgefallene oder unzureichende Leistungen vor und es sind auch über den gesamten Zeitraum des Winterdienstes keine entsprechenden Reklamationen des Landesbetriebes Schulbau Hamburg bei der SRH eingegangen.
Für die Winterdienstleistungen u. a. an der Max-Schmeling-Schule hat die SRH ebenfalls einen externen Dienstleister beauftragt. Dieser wurde zu Beginn der Wintersaison neu unter Vertrag genommen. Während der erforderlichen Winterdiensteinsätze ist dieser Dienstleister jedoch an dem ihm zugeteilten Schulstandort nicht erschienen und hat die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht erbracht. Aufgrund dieser erheblichen Pflichtverletzungen sah sich die SRH veranlasst, den Vertrag mit dem Dienstleister noch während der laufenden Wintersaison zu beenden. Die Kündigung erfolgte in der zweiten Kalenderwoche 2026. Trotz der laufenden Winterdienstsaison und der angespannten Marktlage ist es der SRH gelungen, kurzfristig einen Ersatzdienstleister zu akquirieren. Dieser hat ab der vierten Kalenderwoche die betroffenen Bereiche übernommen und den Winterdienst dort wieder aufgenommen. Der Zeitraum ohne Winterdienst im Januar ist somit unmittelbar auf das Nichterscheinen des ursprünglich beauftragten Dienstleisters sowie die notwendige vertragsrechtliche Klärung und Neuvergabe zurückzuführen. Die SRH hat unverzüglich auf die Situation reagiert und alle ihr möglichen Maßnahmen ergriffen, um den Winterdienst schnellstmöglich wieder sicherzustellen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu Frage 1. Durch die Beauftragung eines langjährig bewährten und zuverlässigen Dienstleisters ist eine ordnungsgemäße Leistungserbringung im Winterdienst künftig sichergestellt.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Sorgeberechtigte können ihre Kinder vom Unterricht abmelden, sofern aus ihrer Sicht der Schulweg wetterbedingt unzumutbar ist. Die Daten hierzu werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Die für Bildung zuständige Behörde hat wetterbedingt den Präsenzunterricht an allen Hamburger Schulen am Freitag, den 09.01.2026 ausfallen lassen.
keine Anlage/n
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