22-3658

Parksituation Lycker Weg (bzgl. Drs. 22-3171) Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3529)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.2

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Stellen werden um Stellungnahme zu der Eingabe Drs. 22-3171 gebeten.

Das Polizeikommissariats 37 nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zur Frage 1:

In der Allensteiner Straße war das Parken bisher ausschließlich parallel zur Fahrtrichtung auf dem Gehweg beidseitig erlaubt; eine Querparkregelung war noch nie angeordent. Aufgrund der vorhandenen Straßen- und Gehwegbreiten ist eine Schaffung zusätzlicher Parkstände in der Allensteiner Straße nicht möglich.

Der neu angelegte gegenläufige Radweg dient als wichtige Verbindung zwischen dem Alten Teichweg / Tilsiter Straße und dem Ostpreußenplatz, bzw. dem U-Bahnhof Wandsbek-Gartenstadt und ist Teil der Mobilitätswende der Freien und Hansestadt Hamburg. Nach vorliegenden Erkenntnissen wird dieser Radweg von Radfahrenden intensiv genutzt, was seine Bedeutung für den Radverkehr unterstreicht. Es kommt vereinzelt vor, dass Fahrzeuge den Radweg durch unerlaubtes Abstellen blockieren, was eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt. Das PK 37 verfolgt diese Verstöße im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen, um die Durchgängigkeit des Radweges zu gewährleisten.

Zur Frage 2:

Die Verantwortung für bauliche Veränderungen liegt beim Bezirksamt Wandsbek, welches für die Planung und Umsetzung zuständig ist.

Zur Frage 3:

Das PK 37 ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten im Rahmen ihrer materiellen und personellen Kapazitäten im gesamten Zuständigkeitsbereich.Gespräche zur Machbarkeit und Umsetzung der Querungsanlagen in den genannten Bereichen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.06.2026
Ö 14.2
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Lycker Weg Allensteiner Str. Tilsiter Str. Ostpreußenpl. Hamburg

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