Ausbau eines Trampelpfads zum Rückhaltebecken Sasel - Zugang zur Berner Au von Süden Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3594)
Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.21
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wird um Stellungnahme
zur Eingabe Drs. 22-3433 gebeten.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke nimmt wie folgt Stellung:
Auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden zahlreiche landwirtschaftlich genutzte Flächen an Pächterinnen und Pächter vergeben, die diese Flächen im Rahmen ihrer Bewirtschaftung nutzen und pflegen. Es ist festzustellen, dass diese Flächen zunehmend von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern unbefugt betreten und befahren werden. Dies kann zur Entstehung von Trampelpfaden und einer Zweckentfremdung der betroffenenFlächen führen, die nicht im Sinne der landwirtschaftlichen Nutzung ist. Die wiederholte Nutzung durch Dritte beeinträchtigt die Bewirtschaftung, kann zu Schäden an den Kulturen führen und beachtet nicht die Eigentums- und Nutzungsrechte der Pächterinnen und Pächter.
Die betroffenen Flurstücke im Stadtteil Sasel für die gewünschte Wegeverbindung sind langfristig, teilweise bis Ende des Jahres 2033, verpachtet. Sofern das Bezirksamt beabsichtigt, den Weg zu befestigen, muss zunächst ein entsprechender Auftrag an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gestellt werden, um die Flächen aus dem Allgemeinen Grundvermögen (AGV) gegen Buchwerterstattung in das Verwaltungsvermögen (VV) des Bezirkes zu übertragen. Die entsprechenden Prüfungen mit den beteiligten Stellen der FHH werden im Zuge dieser Entbehrlichkeitsprüfung vorgenommen.
Für den Fall, dass die Übertragung in das VV des Bezirkes zur Befestigung des Weges vor Laufzeitende des Pachtvertrages erfolgen soll, ist eine Einigung mit dem Pächter zur Herauslösung der benötigten Fläche aus den gepachteten Flächen erforderlich.
Im Rahmen der geplanten Umsetzung ist dann sicherzustellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin uneingeschränkt und gefahrlos möglich bleibt. Ebenso ist die neu herzustellende Wegeverbindung so zu gestalten, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (z. B. der landwirtschaftliche Verkehr, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer) den Weg sicher und ohne erhebliche Risiken nutzen können.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n