Protokoll
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf vom 26.02.2026

Ö 1

Fragestunden

Ö 1.1

Öffentliche Fragestunde

1.1.1 Abbruchhäuser Alte Holstenstraße 45/47

 

Die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Hauses in der Alten Holstenstraße, die ein Schuhgeschäft betreibt und drei Wohnungen vermietet, berichtet, dass durch den geplanten Abriss benachbarter Häuser erhebliche Schäden an ihrem Gebäude entstanden sind, darunter ein vollgelaufener Keller und eine notwendige Heizungsneuerung mit Kosten von etwa 40.000 Euro. Sie beklagt, dass sie und ihre Mieter aufgrund von Einsturzgefahr evakuiert werden mussten und sie sich von Behörden und Politik in Bergedorf alleingelassen fühlt, da keine ausreichende Kontrolle des Abrissunternehmens stattgefunden habe und widersprüchliche Informationen zum Fortgang des Abrisses kursieren. Sie fragt nach politischer Unterstützung und einer besseren Überwachung des Abrissprozesses, da ihr Geschäft und ihre Immobilie stark beeinträchtigt sind.

 

Herr Dr. Dahmserklärt, dass die beiden ehemals unter Denkmalschutz stehenden Häuser seit Jahren verfallen, da keine Instandhaltung erfolgt und dies offenbar bewusst geschehen ist, um den Abriss zu rechtfertigen. Er äert Zweifel an der Behauptung, dass eine Torflinse ausschließlich unter den Gebäuden liege, da solche geologischen Formationen älter und räumlich ausgedehnter seien. Zudem bestätigt er, dass die von einem Nachbarn geschilderten Probleme mit unsachgemäßen Abrissarbeiten und daraus resultierenden Schäden ernst zu nehmen sind und rechtliche Schritte, wie die Einschaltung eines Anwalts, angemessen sind. Abschließend sichert Herr Dr. Dahms Unterstützung seitens der FDP-Fraktion zu, die sich bereits in der Vergangenheit für den Erhalt benachbarter Gebäude eingesetzt hat.

 

Herr Jarchow versichert, dass die bereits eingeleiteten Schritte, insbesondere die Beweissicherung und die anwaltliche Vertretung, aus seiner Sicht korrekt sind. Er weist darauf hin, dass der Schadensfall komplex ist und neben der Dokumentation des Schadens auch mögliche Folgeschäden wie Gewinneinbrüche und bauliche Beeinträchtigungen, etwa durch Feuchtigkeit im Keller, berücksichtigt werden müssen. Die rechtlichen Ansprüche seien überwiegend zivilrechtlicher Natur und betreffen die Auseinandersetzung mit den Eigentümern des Gebäudes. Er bietet weiterhin Unterstützung und Beratung an, betont jedoch, dass die wesentlichen Maßnahmen bereits getroffen wurden.

 

Herr Krohnlt daran fest, dass die Gebäude Alte Holstenstraße 45-47 aufgrund statisch relevanter Schäden infolge der Gndungssituation und einer Torflinse nicht dauerhaft gesichert werden können, weshalb das Denkmalschutzamt den Erhalt aus wirtschaftlichen Gründen ablehnt und dies 2021 den Eigentümern mitgeteilt hat. Er rät dringend, einen spezialisierten Fachanwalt fürBaurecht hinzuzuziehen.

 

 

1.1.2 Schulenbrooksbek, Renaturierung und Uferbefestigungen östlich der Ernst-

Henning-Straße

 

Ein Vertreter des Kleingartenvereins „Gojenberg-Birkenhöhe“ äert Bedenken, dass durch die Renaturierung und Änderung der Uferbefestigungen der Schulenbrooksbek die Pächter der Grundstücke benachteiligt werden, da sie nicht nur Flächen verlieren, sondern auch für die Entsorgung von darauf befindlichen Gegenständen selbst aufkommen müssten. Er hofft auf eine koordinierte Lösung zwischenPolitik und Pächtern, da viele bereit wären, kleinere Flächen abzugeben, wenn die Kosten nicht allein bei ihnen lägen. Zudem fragt er die Fraktion GRÜNE, ob bei der Renaturierung Altbestand von Bäumen gefällt wird, da dieser als Lebensraum für Tiere dient, und warnt vor einem umweltpolitischen Widerspruch, bei dem Umweltschutzmaßnahmen selbst Umwelt zerstören könnten.

 

Herr Potthast erklärt, dass das Bezirksamt zunächst auf eine Anfrage der Fraktion GRÜNE bezüglich der möglichen Renaturierung der Schulenbrooksbek im Kontext von Starkregenereignissen geantwortet habe. Die weitere Beratung dazu erfolgt im Umweltausschuss, wobei zunächst Gutachten erstellt werden müssen und keine unmittelbaren Baumaßnahmen geplant sind. Es bestehe die Absicht, die Renaturierung im östlichen Bereich fortzusetzen, ohne die Kleingärten zu beeinträchtigen, um Konflikte zu vermeiden. Er lädt zur weiteren Diskussion im Umweltausschuss ein.

 

Herr Dr. Dahms gibt an, den oberen Bereich der Bek vor Jahrzehnten als Gartenbaumitarbeiter im Bezirksamt renaturiert zu haben und diesen Abschnitt sowie den aktuellen Zustand gut zu kennen. Er bestätigt, dass der Uferbereich zwischen dem Kleingartenareal und dem Fritz-Reuter-Sportplatz teilweise verbuscht ist und dort gefährdete Bäume stehen. Er sieht jedoch keine Notwendigkeit, das kleine Zwischenstück zu renaturieren, insbesondere nicht durch Abholzen der Bäume oder Einschränkung der Kleingartenflächen.

 

Herr Wegner betont, dass die CDU-Fraktion die Vorgänge genau beobachten und im Umweltausschuss prüfen werde. Er erklärt, dass Gespräche über Renaturierung mit Augenmaß erfolgen müssen, ohne Eigentumsrechte zu beeinträchtigen. Dabei sei eine genaue Prüfung der Pacht- und Kleingartenverhältnisse sowie der bestehenden Rechte erforderlich. Die CDU-Fraktion stehe bereit, die Aktivitäten der Fachbehörde im Bezirk kritisch zu begleiten.

 

Frau Niemeyer sagt zu, dass das Thema im Umweltausschuss erneut diskutiert wird, da sie als Vorsitzende des Ausschusses die Angelegenheit weiterverfolgt. Sie betont, dass es sich um eine Planung handelt, weshalb eine frühzeitige Besprechung notwendig ist, um mögliche Maßnahmen zu prüfen und zu klären, was umsetzbar ist.

 

Frau Schmidt-Hoffmannerklärt, dass zwischen Renaturierung und der wasserrechtlichen Situation unterschieden werden müsse, wobei für die Renaturierung derzeit keine Mittel vorgesehen und keine Priorität gesetzt sei. Sie weist darauf hin, dass die Wasserbehörde möglicherweise bald Kontrollen durchführt, da einige Anlagen vermutlich nicht genehmigt sind und die Entwässerungsfunktion des Gewässers beeinträchtigen könnten, was jedoch nicht direkt mit der Renaturierung zusammenhänge.

Ö 1.2

Aktuelle Stunde ("Weltfrauentag: Politische Teilhabe von Frauen in Bergedorf" angemeldet von der Fraktion GRÜNE)

Frau Brodbeckerläutert, dass Frauen in der Politik in Bergedorf und Hamburg trotz ihrer Bevölkerungsmehrheit deutlich unterrepräsentiert sind, was sich insbesondere in den Parteistrukturen widerspiegelt. Während die GRÜNEN mit 45 Prozent weiblichen Mitgliedern eine vergleichsweise hohe Frauenquote aufweist, sind andere Parteien wie CDU, AfD und FDP deutlich schlechter aufgestellt. Diese Unterrepräsentation führt dazu, dass weibliche Lebensrealitäten, etwa in Bezug auf Kinderbetreuung, Teilzeitarbeit oder Nutzung des ÖPNV, in politischen Entscheidungen, insbesondere in Ausschüssen für Stadtplanung und Verkehr, kaum berücksichtigt werden. Frau Brodbeck betont, dass Männer in der Politik vor allem ihre eigenen Interessen vertreten und fordert strukturelle Veränderungen sowie mehr politischen Willen, um die Repräsentanz von Frauen zu erhöhen.

 

Frau Arthur weist darauf hin, dass die sozialdemokratische Frauenbewegung maßgeblich zur Erringung demokratischer Rechte beigetragen hat, doch Gleichberechtigung sei noch lange nicht in der politischen Realität angekommen. Sie verweist darauf, dass politische Teilhabe bereits in sozialen Kontexten wie Schulen und Jugendzentren beginnen müsse, da insbesondere junge Frauen, Frauen mit Migrationsgeschichte und aus einkommensschwachen Haushalten Politik oft als fern wahrnehmen. Trotz des Anteils von Frauen an der Bevölkerung spiegele sich dies nicht in der Mandatsverteilung wider, was strukturellen Barrieren, Rollenerwartungen und ungleicher Ressourcenverteilung geschuldet sei. Engagement führe nicht automatisch zu Entscheidungsmacht, weshalb demokratische Gerechtigkeit eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen erfordere. Abschließend fordert sie, politische Strukturen so zu gestalten, dass sie für Frauen, insbesondere Mütter und junge Frauen, zugänglich sind, und betont, dass Gleichberechtigung keine Gnade, sondern das Ergebnis beharrlichen Einsatzes sei, den es weiterhin zu verfolgen gelte.

 

Herr Krohn erklärt, dass die AfD derzeit einen Frauenanteil von 21 Prozent hat, was er als nicht gering empfindet, und führt den geringeren Frauenanteil auf Ängste vor Gewalt durch die Antifa zurück, die viele Frauen davon abhalten, sich politisch zu engagieren. Er betont, dass die AfD diese Ängste abbauen wolle und bei Regierungsbeteiligung ein Verbot der Antifa anstrebe. Zudem sieht er es als Ziel, den Frauenanteil in der Partei und in Mandaten zu erhöhen.

 

Frau Feiler-Siegert berichtet, dass Frauen aufgrund der männlich dominierten Strukturen und unflexiblen Zeitmodelle, insbesondere für junge Mütter, oft nicht in ihre Partei eintreten, obwohl die Aufwandsentschädigung eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht. Sie betont, dass die Kommunikation innerhalb der Partei und im Parlament für viele, auch ohne akademischen Hintergrund oder mit Migrationshintergrund, schwer verständlich ist und daher inklusiver gestaltet werden muss. Zudem kritisiert sie das Verhalten männlicher Abgeordneter der CDU, die ihre sozialistische Kritik am Kapitalismus in einer Aktuellen Stunde gemeinsam mit den „Faschisten von der AfD“ verspotteten, und fordert eine Reflexion über mögliche geschlechtsspezifische Doppelmoral.

 

Frau Jacobsen betont, dass eine geschlechtsspezifische Bewertung politischer Positionen das parlamentarische Miteinander erschwert, plädiert jedoch für eine stärkere Repräsentation von Frauen in Verantwortungshierarchien und Parlamenten. Sie hebt hervor, dass in der Bezirksversammlung ein respektvoller Umgang zwischen den Geschlechtern herrscht, der durch Einschränkungen von Redebeiträgen nicht beeinträchtigt werden sollte.

 

Frau Feiler-Siegert stellt klar, dass es ihr nicht darum gehe, Meinungen einzuschränken, sondern kritisiert, dass sie als Sozialistin im Parlament von einer überwiegend männlichen Mehrheit ausgelacht werde, wenn sie gegen den Kapitalismus argumentiere. Sie hinterfragt, ob ein männlicher Kollege in einer ähnlichen Situation ebenso behandelt worden wäre.

 

Herr Graßhoff kritisiert das Schweigen und den respektlosen Umgang der CDU, insbesondere ihr höhnisches Gelächter gegenüber Frauen, und verweist auf die Notwendigkeit eines Projekts zur Förderung von Respekt im Rat. Er rät dazu, sich mit dem Begriff der strukturellen Misogynie auseinanderzusetzen, den viele offenbar nicht kennen.

 

Frau Schmidt-Hoffmann betont, dass emotionale Debatten grundsätzlich bereichernd seien, jedoch auch leicht entgleiten könnten. Sie erinnert jedoch daran, dass am folgenden Tag der Equal Pay Day 2026 stattfinde, der symbolisiere, dass Frauen im Durchschnitt erst ab diesem Zeitpunkt im Jahr das gleiche Einkommen wie Männer erzielen. Sie hebt hervor, dass dies verdeutlicht, dass Frauen bis dahin bezogen auf den Durchschnittsverdienst eines gesamten Jahres faktisch unbezahltarbeiteten und unterstreicht, dass dieses Thema gesellschaftlich relevant sei . Dies sei vermutlich allen Frauen im Raum bewusst. Ob und welche politischen Folgerungen  daraus zu ziehen seien, werde aber sicherlich je nach Fraktion unterschiedlich beantwortet. Es sei aber ein gesamtgesellschaftliches Thema.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

Ö 3

Große Anfragen gemäß § 24 (1) BezVG

Ö 3.1 - 22-0620.03

Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen und aktuelle Situation II (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE Antwort)

Ö 3.2 - 22-0673.01

Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE Antwort)

Ö 3.3 - 22-0675.01

Öffentliche Übersicht, Zustand und Ausbau der Kinderspielplätze im Bezirk Bergedorf (Verfasserin: AfD-Fraktion Antwort)

Ö 3.4 - 22-0682.01

Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht im Bezirk Bergedorf (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf Antwort)

Ö 3.5 - 22-0712.01

Daueraufgabe Bürokratieabbau - Was haben die Bergedorferinnen und Bergedorfer davon? (Verfasserin: CDU-Fraktion Antwort)

Ö 3.6 - 22-0720

Einführung einer Alkoholverbotszone vor dem KörberHaus Bergedorf (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 3.7 - 22-0721

Umsetzung des Hamburger Masterplans BNE 2030 (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 3.8 - 22-0723

Fußverkehrskonzept Lohbrügge (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 3.9 - 22-0725

Umgang mit invasiven Neophyten in öffentlichen Grünflächen im Bezirk Bergedorf (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 4

Kleine Anfragen gemäß § 24 (1) BezVG

Ö 4.1 - 22-0544.01

Zustand und Nutzungsperspektive des ehemaligen Hotels „Waldschloss“ in der Wentorfer Straße (Verfasserin: AfD-Fraktion Antwort)

Ö 4.2 - 22-0676.01

Wohnungsbestand im Eigentum und in der Verwaltung des Bezirks Bergedorf (Verfasserin: AfD-Fraktion Antwort)

Ö 4.3 - 22-0679.03

Was passiert in der Alten Holstenstraße 45 / 47? (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE Antwort)

Ö 4.4 - 22-0681.01

Ist Bergedorf ausreichend auf einen Stromausfall vorbereitet? (Verfasserin: FDP-Gruppe Antwort)

Ö 4.5 - 22-0688.01

Alte Holstenstraße zwischen Kreisel und Ludwig-Rosenberg-Ring - was ist zu tun, damit die Menschen sich wieder gern dort aufhalten? (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE Antwort)

Ö 4.6 - 22-0690.01

Nutzung und Verfügungsbefugnis bezüglich eines verpachteten Pavillons (ehemals Blumenladen) (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE Antwort)

Ö 4.7 - 22-0709.01

Aufstellung von Sitzbänken im Rahmen der Sanierung der Justus-Brinckmann-Straße (Verfasserin: FDP-Gruppe Antwort)

Ö 4.8 - 22-0711

Wohnungsleerstände im Bezirk Bergedorf (Verfasserin: SPD-Fraktion Verfasserin 2: CDU-Fraktion Verfasserin 3: Fraktion GRÜNE Bergedorf Fraktion Die LINKE)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 4.9 - 22-0713

Wie sieht es mit „Mehr Grün an Hamburgs Straßen“ in Bergedorf aus? (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 5

Mündliche Anfragen

Ö 5.1

Beeinträchtigung Bereich Sachsentor 33-35 (angemeldet von der CDU-Fraktion)

Frau Garbers berichtet, dass ein Obdachloser wochenlang freiwillig in der Passage des ehemaligen Karstadt-Kaufhauses wohnte, die sich jedoch zunehmend zu einer Müllhalde und einem Urinal entwickelt habe. Sie begrüßt die kürzliche Räumung und Reinigung der Passage, stellt jedoch weiterhin Fragen zur Zuständigkeit für Reinigung und Entmüllung sowie zur rechtlichen Einordnung des Geländes als öffentlichen oder Privatgrund. Zudem erkundigt sie sich nach den Möglichkeiten des Bezirksamts, die Passage dauerhaft in einen nutzbaren Zustand zu versetzen.

 

Frau Schmidt-Hoffmann informiert darüber, dass die betreffende Passage Privatgrund ist und somit der Eigentümer für die Entscheidung und Räumung zuständig ist. Der Obdachlose hält sich aktuell nicht mehr dort auf. Die Reinigung wurde vermutlich auf Veranlassung der Polizei durch die Stadtreinigung durchgeführt. Die Situation sei jedoch nicht vollständig entspannt, da der Betroffene weiterhin auf anderem Privatgrund in der Fußgängerzone übernachtet und die angebotenen Hilfen nicht annimmt. Man bleibe dennoch engagiert, um hygienische Zustände zu gewährleisten und weiterhin Hilfsangebote zu unterbreiten, in der Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation.

Ö 5.2

Umsetzungsstand Entwicklungsperspektive "Blaues Moorfleet" (angemeldet von der FDP-Gruppe)

Frau Jacobsen erkundigt sich nach einem aktuellen Sachstand der Umsetzung der Stadtwerkstatt Moorfleet, dem weiteren Vorgehen und bittet, in den zuständigen Ausschüssen darüber zu informieren.

 

 

Frau Schmidt-Hoffmannerläutert, dass das Blaue Moorfleet ein von der Bezirksversammlung beschlossenes Zielbild mit mehreren Bausteinen ist, darunter die geplante Ausbaggerung des Holzhafens bis 2027, deren Grundlagen derzeit von der HPA in Abstimmung mit Liegern und Pächtern geklärt werden. Ziel sei die Wiederherstellung der Hafennutzung und des Schiffsverkehrs sowie die Ansiedlung der genossenschaftlich organisierten Mundhalle auf einem geräumten Grundstück noch in diesem Jahr. Für die Verlagerung des Gewerbes gebe es keinen neuen Stand. Das Verkehrskonzept, basierend auf einer 2024 vorgestellten Untersuchung, sieht eine Entlastungs- und Erschließungsstraße vor, deren Umsetzung jedoch erheblichen Aufwand und die Mitwirkung weiterer Fachbehörden erfordere, weshalb noch keine weiteren Schritte erfolgt seien. Die Wegeverbindung Richtung Kaltehofe werde vom Bezirksamt unterstützt, jedoch verhindere ein fehlendes Einvernehmen mit der BUKEA aufgrund naturschutzrechtlicher Prüfungen bislang die Realisierung. Insgesamt handele es sich um ein komplexes Vorhaben, das schrittweise vorangetrieben werde, aber noch nicht vollständig auf dem Weg sei.

Ö 5.3

Nutzung ehem. Hotel Waldschloss (angemeldet von der CDU-Fraktion)

Herr Wegner berichtet, dass sowohl Anwohner als auch er selbst beobachtet haben, dass im eingezäunten Waldschloss an der Landesgrenze in der oberen Etage Licht brennt, was den Eindruck erweckt, dass das Gebäude bewohnt oder zu Wohnzwecken genutzt wird, unabhängig von einer Berechtigung. Er erkundigt sich nach den Erkenntnissen des Bezirksamts zu diesem Sachverhalt.

 

Frau Schmidt-Hoffmanngibt an, keine Kenntnis über die Situation zu haben und erklärt, dass bei unrechtmäßigem Aufenthalt der Eigentümer für Abhilfe sorgen müsse. Sie sagt zu, beim Eigentümer nachzufragen, ob eine neue Nutzung vorliegt.

Ö 6

Auskunftsersuchen gemäß § 27 BezVG

Ö 6.1 - 22-0551.03

Ist das Wohnlagenverzeichnis ausreichend für eine angemessene Berechnung der Grundsteuer in den Vier- und Marschlanden? - Nachfragen (Verfasserin: SPD-Fraktion Antwort)

Frau Kramerbittet darum, die Antwort zur Beratung in denRegionalausschuss zu überweisen.

 

Die Bezirksversammlung folgt dem Wunsch einvernehmlich.

 

Ö 6.2 - 22-0649.01

Winterdienst-Chaos in Bergedorf: Mangelhafte Räumung und Streuung nach den Schneefällen vom 2. und 3. Januar 2026 (Verfasserin: AfD-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

Ö 6.3 - 22-0656.01

Schulenbrooksbek: Renaturierung und Uferbefestigungen östlich der Ernst-Henning-Straße (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf Antwort)

Ö 6.4 - 22-0658.01

Langjähriger Leerstand von Wohngebäuden am Allermöher Deich (Verfasserin: AfD-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

Ö 6.5 - 22-0677.01

Auslastung der E-Ladeinfrastruktur im Bezirk Bergedorf und Optimierung des Parkraumangebots (Verfasserin: AfD-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

Ö 6.6 - 22-0714

Autodiebstähle in Bergedorf 2025 (Verfasserin: AfD-Fraktion)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 6.7 - 22-0715

Kriminalstatistik Bergedorf 2025 (Verfasserin: AfD-Fraktion)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 6.8 - 22-0716

Schutz des Trinkwassers in den Vier- und Marschlanden vor PFAS-Einträgen durch Windkraftanlagen (Verfasserin: AfD-Fraktion)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 6.9 - 22-0719

Platzverweise am Bergedorfer Bahnhof und ZOB Bergedorf während der Kälteperiode 2026 (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 6.10 - 22-0722

Lieferverkehr und Verkehrssituation im Zentrum von Neuallermöhe (Fleetplatz/Edith-Stein-Platz) (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 6.11 - 22-0724

Strom- und Gassperren im Bezirk (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

Ö 7

Fachausschussum- und -nachbesetzungen

Ö 7.1 - 22-0005.04

Um-/Nachbesetzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres (V+I)

Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.01.2026, öffentlicher Teil

Frau Schmidt-Hoffmann korrigiert die Aussage von Frau Jacobsen unter TOP 12.5, dass Kurt A. Körber Zwangsarbeiter:innen beschäftigt habe.

 

Der Satz wird wie folgt geändert:

 

Frau Jacobsen betont, dass Kurt A. Körber Mitglied der Nationalsozialistischen Partei war und die Firma, in der er in leitender Position tätig war, Zwangsarbeiter:innen beschäftigt habe. …

 

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird (mit diesem Änderungswunsch) einstimmig genehmigt.

Ö 9

Mitteilungen der Verwaltung

Ö 9.1 - 22-0591.02

Aktueller Sachstand zu den Sitzbänken Justus-Brinckmann-Straße

Frau Schmidt-Hoffmannerklärt, dass die ursprünglich nicht vorgesehenen Bänke aufgrund der steilen Hanglage und der Ansiedlung mehrerer Pflegeheime für ältere Menschen installiert wurden, um ihnen Ruhepausen zu ermöglichen. Dabei sei die Anzahl der Bänke in der letzten Planung zu hoch ausgefallen, weshalb beschlossen wurde, einige Bänke im Quartier zu belassen und andere zu versetzen. Sie bittet um Vorschläge, wo dringend weitere Bänke benötigt werden.

 

Frau Jacobsen bedankt sich und erklärt, dass ihre Anfrage darauf abzielte, die Situation der neu aufgestellten Bänke zu thematisieren, da diese nach ihrer Beobachtung und der der Anwohner, nicht optimal platziert sind. Sie weist darauf hin, dass die Hauptwegeverbindung über eine steile Treppe führt, die für mobilitätseingeschränkte Personen ungeeignet ist, und dass die Fußgängerfrequenz in dem Bereich gering sei. Frau Jacobsen begrüßt die Flexibilität des Bezirksamts, die Bänke entsprechend anzupassen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken und eine bedarfsgerechte Verteilung im Stadtteil Bergedorf zu ermöglichen.

Ö 9.2 - 22-0591.02

Versorgungslücken in der Straßensozialarbeit verhindern - Hilfen für obdachlose Menschen in Bergedorf sichern

Herr Graßhoffbittet darum, die Mitteilung zur Beratung in den Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu überweisen.

 

Herr Graßhoff betont, dass Straßensozialarbeit nicht nur der Sauberkeit dient, sondern vor allem die Bedürfnisse der Menschen im Fokus stehen sollten, insbesondere derjenigen, die auf der Straße leben. Er kritisiert, dass in Bergedorf derzeit keine kontinuierliche Straßensozialarbeit existiert, wodurch keine vertrauensvolle Beziehungsarbeit möglich ist und die Hilfsangebote schwer angenommen werden. Herr Graßhoff unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und einfühlsamen Ansprache, statt lediglich auf Sauberkeit und Verdrängung zu setzen.

 

Die Bezirksversammlung folgt dem Wunsch nach Überweisung einvernehmlich.

Ö 9.3 - 22-0596.01

E-Ladeinfrastruktur der Switch-Punkte verbessern (Verfasserin: CDU-Fraktion Verfasserin 2: SPD-Fraktion Stellungnahme)

Herr Emrich bittet darum, die Mitteilung zur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres zu überweisen.

 

Die Bezirksversammlung folgt dem Wunsch einvernehmlich.

Ö 9.4 - 22-0625.03

Stellungnahme der Bezirksversammlung Bergedorf gem. § 28 Nr. 13 BezVG zur Drucksache 22-0625 "Beabsichtigte Umstellung des Standorts Bergedorf vom Zweischichtbetrieb in den Einschichtbetrieb"

Die Bezirksversammlung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Ö 10

Anträge

Ö 10.1 - 22-0667

Eigenwirtschaftlicher Betrieb Taxi On-Demand im Bezirk Bergedorf – begrüßen, evaluieren, perspektivisch ausweiten (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Frau Brodbeckberichtet, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eine eigenwirtschaftliche Mobilitätslösung für das städtische Gebiet Bergedorfs initiiert hat, bei der Verkehrsunternehmen für sechs Euro abends Fahrten anbieten. Sie betont, dass diese Lösung ohne finanzielle Mittel der Behörde auskommt und von den Unternehmen selbst getragen wird. Die Fraktion GRÜNE begrüßt das Projekt grundsätzlich, kritisiert jedoch das Fehlen einer vergleichbaren Lösung für die Vier- und Marschlande und hat daher den Antrag gestellt, um auch dort eigenwirtschaftliche Mobilitätsangebote zu fördern. Sie unterstützt die Überweisung des Antrags in den Regionalausschuss und befürwortet eine Diskussion mit den Bürgern vor Ort.

 

Herr Froh erklärt, dass die Mobilitätswende und die Ergänzung des ÖPNV durch On-Demand-Angebote in Bergedorf und den Vier- und Marschlanden unterstützt werden. Das genannte Pilotprojekt sei jedoch ein eigenwirtschaftlicher Betrieb von Hansataxi und Free Now, der zusätzlich zum HVV-Ticket 6 Euro pro Fahrt koste. Er betont, dass dieses Angebot nur einen von vier Bahnhöfen im Bezirk abdecke und nicht mit dem seit 2023 gemeinsam geforderten On-Demand-Shuttle vergleichbar sei, das vom HVV als echte ÖPNV-Ergänzung angeboten werden solle. Herr Froh schlägt vor, das neue Angebot näher zu prüfen und beantragt deshalb die Überweisung an den Regionalausschuss.

 

Frau Brodbeck betont, dass sie sich bereits mit dem Senator für Verkehr und Mobilitätswende ausgetauscht habe. Zudem habe die Behörde im Rahmen des Projekts bereits eine Koordinationsleistung erbracht.

 

Herr Veit gibt an, dass die Verkehrsbehörde der richtige Adressat für das Pilotprojekt sei und erwartet, dass diese das Projekt selbst evaluiert, was als Standardverfahren gilt. Er geht davon aus, dass nach Abschluss ein Bericht vorliegt, der die weitere Praktikabilität prüft. Zudem verweist er auf laufende Umsetzungsanträge im Controlling des Regionalausschusses und unterstützt die Idee, im Ausschuss über die Integration des neuen On-Demand-Angebots zu diskutieren, um bestehende Forderungen sinnvoll zu verknüpfen und eine kohärente Umsetzung zu gewährleisten.

 

Herr Krohn hält den Austausch zum Thema im Regionalausschuss für sinnvoll.

 

 

Der Antrag wird einstimmig zur Beratung in den Regionalausschuss überwiesen.

Ö 10.2 - 22-0699

Zusätzliche Fahrradstellplätze für den Bergedorfer Wochenmarkt prüfen - ergänzte Fassung (Verfasserin: SPD-Fraktion Verfasserin 2: CDU-Fraktion Verfasserin 3: Fraktion GRÜNE Bergedorf Fraktion DIE LINKE)

Herr Veit berichtet, dass der Antrag exemplarisch zeigt, wie effektive Bezirkspolitik funktioniert, indem er ein Anliegen eines Marktbeschickers aufgreift, das von den demokratischen Fraktionen politisch bewertet wurde. Er betont die Bedeutung des Bergedorfer Wochenmarkts als zentralen Bestandteil der Nahversorgung und sozialen Treffpunkt für diverse Bevölkerungsgruppen, darunter Familien, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen. Während der Marktzeiten gilt ein Fahrradfahrverbot auf dem Gelände, was jedoch in der Praxis zu Problemen führt, da viele Besucher mit Fahrrädern, Kinderanhängern oder Lastenrädern anreisen und es an geeigneten Abstellmöglichkeiten mangelt. Dies führt zu Konflikten durch falsches Abstellen oder Regelverstößen. Herr Veit führt aus, dass Regelkonformität nur durch praktikable Voraussetzungen gewährleistet werden kann, und appelliert an eine gemeinsame Anstrengung, den Wochenmarkt zugänglich, sicher und attraktiv zu erhalten.

 

Herr Detmer erklärt, dass interfraktionell bereits beschlossen wurde, die Radabstellanlagen am Bahnhof Bergedorf zu erweitern. Da immer mehr Menschen mit dem Fahrrad zum Bergedorfer Wochenmarkt kommen und die vorhandenen Abstellmöglichkeiten begrenzt sind, sollte ein entsprechender Beschluss für diesen Bereich folgen. Er betont, dass das Mitführen von Fahrrädern auf dem Wochenmarkt verboten ist, begrüßt jedoch die zunehmende Nutzung umweltfreundlicher Mobilität und sieht den Antrag zur Erhöhung der Abstellkapazitäten als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Bergedorf.

 

Herr Seiler stellt fest, dass er 50 vorhandene Fahrradstellplätze vor Ort gezählt habe und diese für ausreichend halte. Er habe zudem die Umgebung auf mögliche Erweiterungen untersucht, sehe jedoch vor allem Parkplätze, die für zusätzliche Fahrradstellplätze geopfert werden müssten. Aufgrund dieser Einschätzung lehnt seine Fraktion den Antrag ab.

 

 

Der Antrag wird bei Gegenstimmen der AfD mehrheitlich beschlossen.

Ö 10.3 - 22-0701

Den Bergedorfer Freiheitskämpfer Michael Gartenschläger würdigen - geänderter Betreff (Verfasserin: AfD-Fraktion)

Herr Krohn berichtet, dass angesichts der jüngsten Erfolge der Partei Die Linke, die aus der SED hervorging, die Erinnerung an die Opfer des real existierenden Sozialismus in der DDR und der Mut der Fluchthelfer wie Michael Gartenschläger besonders wichtig seien. Gartenschläger habe sich bereits als Jugendlicher gegen die DDR-Diktatur engagiert, wurde wegen einer Brandstiftung gegen den Mauerbau zu lebenslanger Haft verurteilt und nach zehn Jahren freigekauft. In Hamburg habe er Fluchthilfen organisiert und Fahrzeuge umgebaut, mit denen 31 Menschen die DDR verlassen konnten. Zudem habe er 1976 eine Splittermine vom Grenzzaun entfernt und deren Existenz öffentlich gemacht, was in SED-Darstellungen infrage gestellt wurde. Kurz darauf sei er von einem Stasi-Sonderkommando ermordet worden. Herr Krohn betont, dass angesichts der aktuellen politischen Situation das Gedenken an Gartenschläger und die Opfer des DDR-Unrechts wachgehalten werden müsse.

 

Frau Brodbeckstellt fest, dass Bergedorf bereits aufgrund seiner Geschichte mit einem KZ und der Misshandlung zehntausender Menschen im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Gedenkanlässe habe. Sie weist darauf hin, dass selbst die in Neuengamme mit  Tuberkulose absichtlich infizierten Kinder dort keinen eigenen Gedenkstein in Bergedorf besitzen, sondern nur eine Tafel am Bullenhuser Damm, obwohl ihr Schicksal hier vor Ort besiegelt wurde. Im vergangenen Jahr habe die AfD eine Initiative abgelehnt, Bergedorfer Straßennamen nach ehemaligen KZ-Häftlingen zu benennen, darunter Personen, die sich für die Umwandlung des ehemaligen KZ-Geländes in eine Gedenkstätte und für Versöhnung zwischen Nationen eingesetzt hätten. Frau Brodbeck bezeichnet die Instrumentalisierung eines wenig mit Bergedorf verbundenen Mannes als antilinke Stichelei, die ihre Fraktion ablehnt.

 

Herr Krohn erklärt, er habe bei den Straßenumbenennungen ausdrücklich betont, dass Straßen nach Opfern des Nationalsozialismus benannt werden können, die während dieser Zeit gefoltert wurden oder ums Leben kamen, und weist die Behauptung, er habe dies abgelehnt, als völligen Unsinn zurück.

 

Herr Veit betont, dass Michael Gartenschläger als politischer Häftling und Opfer des DDR-Grenzregimes eine bedeutende Figur der deutschen Teilungsgeschichte sei, jedoch die historisch relevanten Ereignisse an der innerdeutschen Grenze und nicht in Bergedorf stattfanden, weshalb ein zusätzlicher Gedenkstein hier nicht angemessen sei. Er argumentiert, dass Erinnerung räumlich mit dem historischen Geschehen verbunden sein müsse und eine differenzierte, kontextbezogene Form des Gedenkens erforderlich sei, um eine Überfrachtung des öffentlichen Raums zu vermeiden. Zudem weist er Vergleiche zwischen der heutigen Linkspartei und der SED als unzutreffend zurück und plädiert dafür, sich auf gegenwärtiges politisches Handeln zu konzentrieren.

 

Herr Krohnumt ein, dass Michael Gartenschläger zwar viele Jahre in Bergedorf lebte und dort eine Tankstelle betrieb, seinen Freiheitskampf jedoch nicht in Bergedorf, sondern gegen die Selbstschussanlagen in der DDR führte, die sich 30 bis 40 Kilometer entfernt befanden. Er kritisiert die Darstellung der SPD zu Gartenschlägers Aktivitäten als unzutreffend und weist darauf hin, dass die Nachfolgepartei der SED 1990 das Vermögen der SED übernommen habe und damit in den ersten Jahren umfangreiche politische Arbeit leisten konnte, was eine unbestreitbare historische Tatsache sei.

 

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der AfD und Enthaltung der FDP mehrheitlich abgelehnt.

Ö 10.4 - 22-0702

Transparenz schaffen, Bearbeitungszeiten verkürzen und soziale Härten beim Wohngeld vermeiden (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Herr Graßhoff informiert darüber, dass die Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen in Hamburg mit durchschnittlich 16 bis 19 Wochen weiterhin lang sind, was für einkommensschwache Haushalte finanzielle Unsicherheit und Mietrückstände zur Folge hat. Er betont, dass wesentliche Daten zur sozialen Lage der Antragstellenden, wie Ablehnungsgründe oder Mietrückstände, nicht systematisch erfasst werden, wodurch eine gezielte Prävention erschwert wird. Deshalb fordert er im Antrag eine halbjährliche bezirksbezogene Berichterstattung zur Transparenz, die systematische Erfassung relevanter Daten sowie eine aktive und verständliche Information der Antragstellenden über vorläufige Bewilligungen und Unterstützungsangebote, um soziale Härten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

 

 

Frau Petersen-Griem erklärt, dass die Punkte 1 und 2 des Petitums des Antrages nicht zustimmungsfähig sind, da die geforderten Daten zur Anzahl und Bearbeitung von Wohngeldanträgen sowie zu Ablehnungsgründen derzeit nicht systematisch erfasst werden und nur mit erheblichem manuellem Aufwand erhoben werden könnten. Sie betont, dass eine solche Erfassung zwar politisch wertvoll wäre, aber aktuell personell und organisatorisch nicht realisierbar ist. Mit Blick auf Digitalisierung und KI sei eine zukünftige systematische Datenerhebung denkbar, jedoch solle das Amt derzeit nicht zusätzlich belastet werden. Den Punkten 3 und 4 stimme die SPD-Fraktion zu, da insbesondere der Hinweis auf den Antrag nach § 26 Wohngeldgesetz sinnvoll sei, um Antragstellende besser zu informieren.

 

Frau Brodbeckkritisiert die ablehnende Haltung der Verwaltung gegenüber einem Antrag, der die Auswertung digital vorliegender Verwaltungsdaten fordert, um soziale Bedarfe besser zu erfassen. Sie betont, dass die Stadt bereits weit in der Digitalisierung fortgeschritten sei und es nun an der Zeit sei, diese Daten systematisch zu nutzen, um gesellschaftliche Herausforderungen wie Wohnungspolitik und soziale Unterstützung fundierter anzugehen.

 

Herr Emrich erklärt, dass die CDU-Fraktion weniger Bürokratie anstrebe und den Antrag ablehne, da er eine umfangreichere Datenerfassung und mehr Verwaltungsaufwand verursache. Er kündigt an, die CDU-Fraktion werde den ersten beiden Punkten nicht zustimmen, unterstütze jedoch den dritten Punkt, der auf bestehende Möglichkeiten zur vorläufigen Auszahlung von Geldern hinweist, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

 

Frau Schmidt-Hoffmann erklärt, dass nicht alle gewünschten Daten technisch ausgewertet werden können und derzeit viele Statistiken manuell geführt werden müssen, was trotz Digitalisierung der aktuelle Stand ist. Sie betont, dass soziale Härtefälle prioritär bearbeitet werden und bei hinreichendem Anspruch auf Wohngeld bereits vorläufige Bewilligungen nach § 26 a Wohngeldgesetz erfolgen. Verzögerungen entstehen häufig durch unvollständige Antragsunterlagen, weshalb eine Verfahrensvereinfachung angestrebt wird. Zusätzliche statistische Erfassungen würden die Bearbeitungszeiten nicht verkürzen.

 

Herr Graßhoff betont aus sozialarbeiterischer Praxis die Bedeutung proaktiven Handelns statt bloßen Reagierens bei der Bearbeitung von Anträgen, insbesondere im Bereich Wohngeld. Er kritisiert die häufig genannten Ausreden wie unvollständige Unterlagen als wenig zielführend und plädiert für eine systematische Erfassung und Analyse der Verzögerungsgründe, um gezielt nachsteuern zu können. Dabei sieht er die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht als bürokratische Mehrbelastung, sondern als präventiven Ansatz, der langfristig die Leistungsgewährung verbessern soll. Herr Graßhoff hält es für notwendig, die Prozesse in den kommenden Jahren kontinuierlich zu optimieren und Einzelabstimmungen nicht zu vermeiden, lehnt jedoch manuelle, ineffiziente Erfassungen im Jahr 2026 ab.

 

Frau Brodbeck fragt, wie die Anträge im Bezirksamt bearbeitet werden, und vermutet, dass bei fehlender digitaler Auswertungsmöglichkeit der Anträge eine analoge, manuelle Eingabe erfolgt. Sie betont, dass das Wohngeldverfahren dringend digitalisiert werden müsse, um Effizienzsteigerungen zu erzielen, und hinterfragt, ob dieses Problem nur in diesem Bezirk oder stadteinheitlich besteht, um gegebenenfalls eine stadtweite Digitalisierung voranzutreiben.

 

Frau Schmidt-Hoffmann erklärt, dass in Bergedorf wie in anderen Bezirken das Fachverfahren zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen genutzt wird, welches jedoch nur die im Statistikprogramm vorgesehenen Daten auswerten kann und somit keine vollständigen Auswertungen ermöglicht. Sie berichtet, dass das Bezirksamt Eimsbüttel als Federführer in Zusammenarbeit mit der BSW und der fachlichen Leitstelle an der Weiterentwicklung des Fachverfahrens arbeitet, was zeit- und kostenintensiv ist. Zudem wird derzeit an einer Wohngeld-App gearbeitet, die das Verfahren für Antragsteller vereinfachen soll, wobei eine zusätzliche manuelle Erfassung aktuell die Mitarbeiter der Wohngeldstelle zusätzlich belasten würde.

 

 

Es erfolgt eine punktweise Abstimmung des Petitums:

 

Punkt 1 wird bei Ja-Stimmen der GRÜNEN und LINKEN mehrheitlich abgelehnt.

 

Punkt 2 wird bei Ja-Stimmen der GRÜNEN und LINKEN mehrheitlich abgelehnt.

 

Punkt 3 wird bei 1 Enthaltung der FDP einstimmig beschlossen.

 

Punkt 4 wird bei 1 Enthaltung der FDP einstimmig beschlossen.

Ö 10.5 - 22-0703

Wohnen für Auszubildende - Fachkräfte sichern für Bergedorf - ergänzt (Verfasserin: CDU-Fraktion Verfasserin 2: SPD-Fraktion)

Herr Vlamynck übernimmt den Vorsitz.

 

 

Frau Pelch erklärt, dass das Thema bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende in Bergedorf lange vernachlässigt wurde, da man zunächst fälschlicherweise auf Studentenwohnungen fokussiert war, obwohl die meisten HAW-Studierenden aus der Region stammen und dort wohnen bleiben wollen. Die Handwerkskammer habe jedoch auf den zunehmenden Mangel an Ausbildungswohnungen hingewiesen, der auch den Fachkräftemangel verschärft. Deshalb habe man nun einen Prüfantrag gestellt, um bei der Stadtentwicklung, etwa am alten Körber-Areal oder zentral in Bahnnähe, gezielt bezahlbare Wohneinheiten für Auszubildende zu schaffen. Das Thema solle künftig im Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss behandelt und gemeinsam vorangetrieben werden.

 

Herr Veit erklärt, dass Auszubildende aufgrund geringer Einkommen angesichts steigender Mieten und knapper kleiner Wohnungen in Hamburg, auch in Bergedorf, oft keinen Zugang zum freien Wohnungsmarkt haben. Er betont, dass Auszubildende als zukünftige Fachkräfte für Handwerk, Einzelhandel, Pflege und mittelständische Betriebe essenziell sind und daher faire Wohnchancen benötigen. Die rot-grüne Landesregierung setze seit Jahren auf den Ausbau von Wohnraumkapazitäten, etwa durch die Schaffung von rund 3.000 neuen Wohnheimplätzen bis 2030 und die Öffnung bestehender Plätze für Auszubildende. Er verweist auf verschiedene Projekte wie die Stiftung Azubiwerk und das Azubi-Wohnheim der Stadtwirtschaft als Beispiele für Fortschritte, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf. Herr Veit fordert, dass jeder Bezirk, auch Bergedorf, seinen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum leistet und betont, dass Azubi-Wohnen integraler Bestandteil sozialer Quartiersentwicklung sei, um soziale Durchmischung zu fördern und Quartiere jung zu halten.

 

Frau Feiler-Siegert berichtet, dass junge Menschen, insbesondere Studierende und Auszubildende, auf dem Wohnungsmarkt kaum Chancen haben und in schlechten Wohnverhältnissen leben müssen, wie sie es aus eigener Erfahrung in Hamburg schildert. Sie verweist auf die stark steigenden Mieten, die für viele unerschwinglich sind, und kritisiert die unzureichende Wirkung der Mietenbremse aufgrund ihrer zahlreichen Ausnahmen. Als Lösung schlägt sie einen bundesweiten Mietendeckel vor, der in Berlin bereits zu sinkenden Durchschnittsmieten geführt habe, jedoch aufgrund fehlender Bundeskompetenz wieder aufgehoben wurde. Sie appelliert an die Regierungsfraktionen, das Thema bezahlbarer Wohnraum bundesweit anzugehen und die bisherigen lokalen Erfolge auszuweiten.

 

Herr Krohn erklärt, dass in Deutschland insbesondere in Ballungszentren wie Hamburg ein erheblicher Wohnraummangel herrscht, der durch eine seit 2014 anhaltende starke Einwanderungswelle verstärkt wird. Zudem wolle ein großer Teil der Bevölkerung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen, was die Situation weiter verschärfe. Er bewertet den CDU-Antrag als nur eine geringe, aber dennoch positive Maßnahme und kündigt die Unterstützung seiner Fraktion an.

 

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Ö 10.6 - 22-0704

Ersatzhaltestelle für Busse während der Sanierung der Vierlandenstraße - ergänzter Antragsteller (Verfasserin: SPD-Fraktion Verfasserin 2: CDU-Fraktion Verfasserin 3: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Veit berichtet, dass die Sanierung der Vierlandenstraße in Bergedorf ansteht, wobei die ursprünglich diskutierte Umkehrung der Einbahnstraße nicht umgesetzt wird. Dadurch werden Busse aus Richtung Lehfeld, Geesthacht, Vier- und Marschlanden sowie Börnsen-Escheburg nicht mehr direkt in die Bergedorfer Innenstadt fahren, sondern nur noch über den Bahnhof Bergedorf erreichbar sein. Er schlägt vor, eine Ersatzhaltestelle in der nicht genutzten Abbiegespur des Sander Damms einzurichten, was von CDU und Grünen unterstützt wird, und hofft auf eine baldige Entscheidung.

 

Herr Detmererklärt, dass die Sanierung der Vierlandenstraße ab dem 4. Mai beginnt und die Straße während der etwa eineinhalbjährigen Baumaßnahme bis November 2027 als Einbahnstraße geführt wird, was erhebliche Auswirkungen auf den Busverkehr hat. Insbesondere wird die Vierlandenstraße in den Hamburger Sommerferien voll gesperrt, wodurch die Haltestelle Vierlandenstraße für längere Zeit ausfällt. Er betont die Notwendigkeit, eine Ersatzhaltestelle nahe der aktuellen Haltestelle Vierlandenstraße einzurichten, um den Busverkehr in Richtung Bahnhof Bergedorf aufrechtzuerhalten. Die Grünen unterstützen diesen Antrag, um die Beeinträchtigungen für Fahrgäste während der Baumaßnahme möglichst gering zu halten.

 

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Ö 10.7 - 22-0705

Mehr Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen nach der neuen HRVV (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Detmer erklärt, dass die neue Straßenverkehrsordnung, die im März 2025 vom Bundesrat beschlossen wurde, die Anordnung von Tempo-30-Zonen vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erleichtert. Die SPD-geführte Innenbehörde Hamburgs habe daraufhin die interne Verwaltungsvorschrift HRVV angepasst, die seit Januar 2026 rechtskräftig ist und nun eine einfachere Umsetzung von Tempo 30 ermöglicht. Er betont, dass dies zu mehr Verkehrssicherheit und Klimaschutz beiträgt und fordert, dass in bestimmten Stadtteilen wie Lohbrügge, Neuallermöhe und Bergedorf geprüft wird, ob neue Tempo-30-Strecken angeordnet oder bestehende zusammengelegt werden können.

 

Herr Jobsstellt fest, dass Tempo 30 in Hamburg nur zögerlich umgesetzt wird, obwohl es im dritten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts aus Gründen des Umweltschutzes, der Lärmminderung und der Verkehrssicherheit dringend notwendig sei. Er verweist auf internationale und nationale Beispiele, die deutlich weiter fortgeschritten sind, und kritisiert Hamburgs Position im Mittelfeld. Herr Jobs betont, dass Tempo 30 flächendeckend eingeführt werden müsse, da nur so die Gefahren, Emissionen und Lärmbelastungen durch Autos reduziert werden könnten, und dass dies nicht freiwillig, sondern durch verbindliche Regelungen erreicht werden müsse.

 

Herr Emricherklärt, dass Tempo-30-Zonen nur dort eingeführt werden sollen, wo dies fachlich geboten ist, und betont, dass eine stadtweite Tempo-30-Regelung nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Er unterstreicht das Vertrauen in die Polizei bei der Identifikation von Unfallschwerpunkten und sieht Temporeduzierungen als letztes Mittel zur Verkehrssicherheit. Zudem fordert er eine leistungsfähige Infrastruktur, die zügige Mobilität mit verschiedenen Verkehrsmitteln ermöglicht, und kritisiert den aktuellen Stau in Hamburg, der durch bessere Baustellenkoordination und optimierte Ampelschaltungen reduziert werden müsse. Deshalb lehne die CDU-Fraktion den Antrag auf eine flächendeckende Tempo-30-Zone ab.

 

Herr Krohn gibt an, dass die Grünen und Linken darauf abzielen, das Autofahren unattraktiv zu machen, um die Menschen zum Verzicht auf das Auto zu bewegen, während er betont, dass die Entscheidung über die Verkehrsmittelwahl jedem Bürger freistehen solle. Er hält an seiner These fest, dass bei Tempo 50 weniger Schadstoffe ausgestoßen werden als bei Tempo 30, verweist auf erhöhte Emissionen bei Staus in Hamburg und kündigt an, die AfD-Fraktion werde den Antrag ablehnen.

 

Frau Petersen-Griem erklärt, dass die Ausweitung von Tempo-30-Zonen an sensiblen Orten wie Schulen, Kitas, Seniorenheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung grundsätzlich sinnvoll sei, um diese Gruppen besser zu schützen. Sie kritisiert jedoch die unklare Auswahl der im Antrag genannten Orte und schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Inneres zu überweisen, um die Expertise von Polizei und Verwaltung einzuholen. Dabei verweist sie auf mögliche Widerstände, und betont, dass Entscheidungen im Verkehrsbereich nicht allein von einer Kommune getroffen werden können. Abschließend ermutigt sie zu proaktivem politischem Handeln, wie es etwa bei der Einrichtung einer Einbahnstraße an der Chrysanderstraße zum Schutz von Schulkindern gelungen sei.

 

Herr Detmer kündigt an, dass die Fraktion GRÜNE der Überweisung zustimmt, um das Thema Tempo-30-Zonen vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen und Heizwerken proaktiv im Verkehrsausschuss zu diskutieren. Er betont, dass eine generelle Tempo-30-Regelung nicht möglich sei, wohl aber gezielte Schutzmaßnahmen an ausgewählten Stellen, die von der Polizei geprüft und entschieden werden. Herr Detmer kritisiert die ablehnende Haltung anderer, und hofft auf eine konstruktive Debatte, um im Bezirk mehr Tempo-30-Zonen an sensiblen Orten durchzusetzen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich zur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres überwiesen.

Ö 10.8 - 22-0706

Feministische Kämpfe sichtbar machen - 8. März als gesetzlicher Feiertag (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Frau Feiler-Siegert betont, dass der 8. März als internationaler Frauentag seit über 100 Jahren für den Kampf um politische, soziale und wirtschaftliche Rechte von Frauen steht und mahnt, dass trotz historischer Errungenschaften wie dem Frauenwahlrecht und gleichberechtigtem Zugang zu Bildung und Beruf weiterhin erhebliche Ungleichheiten und geschlechterspezifische Gewalt bestehen. Sie kritisiert die Verharmlosung von Frauenrechten im Parlament, verweist auf den Anstieg von Antifeminismus und rechten Ideologien sowie die Romantisierung traditioneller Geschlechterrollen, die queere Lebensrealitäten und nicht-konforme Identitäten dämonisieren. Zudem hebt sie die ungleiche Verteilung unbezahlter Care-Arbeit und den Gender-Pay-Gap hervor, die zu Einkommensnachteilen und Altersarmut von Frauen führen. Vor diesem Hintergrund begrüßt sie die Einführung des 8. März als gesetzlichen Feiertag in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern und fordert Hamburg auf, diesem Beispiel zu folgen, um ein dauerhaftes politisches Bekenntnis zu Frauenrechten, zur Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung sowie zur Förderung gesellschaftlicher Debatten und Solidarität zu setzen.

 

Frau Arthurbekräftigt, dass Gleichberechtigung in Bergedorf und Hamburg trotz Fortschritten noch nicht erreicht ist, was sich etwa in der ungleichen Bezahlung von Frauen zeigt, die in Hamburg im Durchschnitt 17 Prozent weniger verdienen als Männer, bei Hochschulabsolventinnen sogar 21 Prozent. Sie unterstreicht, dass der 8. März kein symbolischer Tag, sondern ein politischer Kampftag sein müsse, der durch einen gesetzlichen Feiertag in Hamburg sichtbar gemacht werden sollte, um Raum für politische Bildung, Diskussionen und feministische Initiativen zu schaffen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass ein Feiertag allein keine strukturellen Veränderungen bewirkt, sondern mit konkreter Politik wie fairer Bezahlung in sozialen Berufen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Präventionsarbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt verbunden sein muss. Abschließend erklärt sie, dass die SPD-Fraktion den Antrag der Linken unterstützt, um ein klares Zeichen für Gleichberechtigung zu setzen.

 

Herr Krohn erwidert, dass nach Auffassung der AfD-Fraktion die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gemäß Grundgesetz bereits erreicht sei und weitere Maßnahmen eine Ungleichbehandlung zugunsten der Frauen darstellen würden. Er kritisiert die Einführung des 8. März als Feiertag in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als finanziell unverantwortlich, insbesondere angesichts der Haushaltslage Berlins. Zudem weist er darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Feiertagsregelung bei der Bürgerschaft liege und lehnt den Antrag sowohl auf Bezirksebene als auch grundsätzlich ab.

 

Frau Brodbeck berichtet, dass der Internationale Frauentag in ihrer Kindheit, insbesondere im sozialistischen Kontext, ein prägender Feiertag war, der das Selbstbewusstsein von Frauen stärkte und gesellschaftliche Gleichstellung förderte, etwa durch fortschrittliche Familienrechtsregelungen im Vergleich zu Westdeutschland. Sie betont jedoch, dass auch heute in Deutschland, etwa im Ehe- und Erbrecht, patriarchale Strukturen fortbestehen und Gleichstellung noch nicht vollständig erreicht ist. Die Wiedereinführung des Frauentags als Feiertag wird ambivalent gesehen, da er bei Teilen der Bevölkerung mit der sozialistischen Vergangenheit assoziiert wird und daher nicht unbedingt als verbindendes Signal wirkt. Abschließend appelliert sie an die Bezirksversammlung, Gleichstellung vor Ort politisch zu verankern und regt die Einrichtung eines politischen Stammtisches für weibliche Bezirksvertreterinnen an, um den männlich dominierten Diskurs zu ergänzen.

 

Frau Niemeyer weist darauf hin, dass Hamburg als Nettozahler im Länderfinanzausgleich steht und im Vergleich zu Bayern und Baden-Württemberg zwei Feiertage weniger hat, weshalb weitere Feiertage sinnvoll wären. Angesichts der hohen Zahl konfessionsloser Menschen hält sie religiöse Feiertage für wenig geeignet und befürwortet stattdessen die Einführung des Internationalen Frauentags am 8. März sowie des 3. oder 8. Mai, um die Anzahl der Feiertage auf zwölf zu erhöhen.

 

Herr Dietrich lehnt zusätzliche Feiertage ab, da sie volkswirtschaftlich schädlich seien und zu Produktionsrückgängen sowie erhöhten Kosten ohne Gegenwert führten. Er verweist auf Berechnungen, die den Schaden auf fünf bis 8,5 Milliarden Euro schätzten. Herr Dietrich kritisiert die politische Instrumentalisierung gesellschaftspolitischer Themen durch die SPD und weist darauf hin, dass die Bezirksversammlung kein echtes Parlament mit Haushaltsrechten sei. Angesichts demografischer Herausforderungen und Fachkräftemangels plädiert er für eine Erhöhung der Arbeitszeit, da Deutschland bereits eine der geringsten Arbeitszeiten in Europa habe. Er bezweifelt, dass ein zusätzlicher Feiertag gesellschaftliche Ungleichheiten löse und sieht die Debatte auf bestimmte politische Gruppen beschränkt. Zudem betont er, dass ein weiterer Feiertag weder das wirtschaftliche Wachstum fördere noch Frauenprobleme behebe, weshalb die CDU-Fraktion den Antrag ablehne.

 

Herr Krohn erinnert daran, dass der Sozialismus 1990 endgültig gescheitert sei und verweist auf die innerdeutsche Grenze mit Selbstschussanlagen, an der Menschen erschossen wurden, wenn sie versuchten, von der DDR in die Bundesrepublik zu gelangen. Er beschreibt die Berliner Mauer als Symbol der Teilung und die Unzufriedenheit der DDR-Bürger mit dem Kommunismus, der zudem wirtschaftlich gescheitert sei. Abschließend warnt er vor einer Rückkehr zu sozialistischen Zuständen in der Bundesrepublik, da dies erneut zu wirtschaftlichem Niedergang führen würde.

 

Herr Dr. Dahms erklärt, dass die Behauptung, die DDR habe Frauen aus fortschrittlichen oder frauenfreundlichen Gründen in Arbeit gehalten, falsch sei; vielmehr sei dies wirtschaftlich bedingt gewesen, da das System am Ende war und jede Arbeitskraft gebraucht wurde. Frauen wurden unmittelbar nach der Geburt wieder in die Produktion integriert, während die Kinder in Horte kamen. Zudem weist er darauf hin, dass der 8. März in der DDR kein Feiertag war, sondern nur in der Sowjetunion und China, wo die Stellung der Frauen in führenden Gremien ebenfalls kritisch zu betrachten sei. Er kritisiert daher den Vergleich zwischen Sozialismus und Kapitalismus als unzulässig und lehnt den Antrag ab.

 

Frau Petersen-Griem merkt an, dass Frauen bisher faktisch unbezahlt gearbeitet hätten, insbesondere im Bereich der Care-Arbeit wie Pflege und Kinderbetreuung. Sie weist das volkswirtschaftliche Argument gegen den 8. März als unzureichend und erbärmlich zurück. Ihrer Ansicht nach habe die Gesellschaft bereits viel geleistet, um sich diesen Tag leisten zu können, und bedauert, dass die vorgebrachten Argumente nicht ernsthaft diskutiert würden.

 

Frau Brodbeck kritisiert, dass Mitglieder der Bezirksversammlung sich nicht ernsthaft mit den Fakten zur Stellung der Frau auseinandersetzen und unzulässige Vergleiche zwischen Diktatur und Demokratie ziehen, um fehlende Frauenrechte in der Bundesrepublik zu rechtfertigen. Sie verweist darauf, dass Frauen in der DDR teilweise bessere Rechtspositionen hatten als westdeutsche Frauen und beklagt, dass erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf Missstände wie das Erbrecht unehelicher Kinder aufmerksam machen musste. Zu diesem Zweck empfiehlt Frau Brodbeck insbesondere das Lesen des Buches: Warum Frauen im Sozialismus besseren Sex haben und andere Argumente für ökonomische Unabhängigkeit von Kristen S. Ghodsee. Frau Brodbeck bemängelt zudem die mangelnde Bereitschaft, Privilegien aufzugeben und sich konstruktiv mit der Verbesserung der Frauenrechte auseinanderzusetzen, und fordert stattdessen alternative Vorschläge, um einen gemeinsamen Feiertag zu schaffen, der die Frauenrechte stärkt.

 

Herr Capeletti lehnt die Forderung nach einem zusätzlichen Feiertag, insbesondere einem Frauentag, aus wirtschaftlicher Sicht ab. Er betont, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland angespannt sei, mit abwandernder Industrie und steigender Arbeitslosigkeit, und sieht einen zusätzlichen Feiertag als kontraproduktiv für die volkswirtschaftliche Entwicklung. Zudem weist er auf die hohe Belastung durch Steuern und Sozialabgaben hin, die mittlerweile über 50 Prozent betragen können, was den Erwerbstätigen den Aufbau von Eigentum und Familie erschwere.

 

Frau Kramer kritisiert Herrn Dietrich scharf für einen persönlichen Angriff auf Frau Feiler-Siegert, indem er ihre Kompetenz aufgrund fehlender akademischer Qualifikation infrage stellt. Sie fordert eine öffentliche Entschuldigung, betont die Gleichwertigkeit aller Mitglieder unabhängig von ihrem Bildungsweg und zweifelt an Herrn Dietrichs Fähigkeit, dem Verfahren weiterhin sachlich zu folgen.

 

Frau Feiler-Siegert äußert, dass sie es als unangebracht empfindet, dass sowohl ihre berufliche Qualifikation als auch ihre Ehe in Frage gestellt werden, und kritisiert das Niveau der Diskussion als peinlich.

 

 

Der Antrag wird bei Gegenstimmen der CDU, AfD und FDP mehrheitlich beschlossen.

 

Ö 10.9 - 22-0707

Wiederherstellung des alten Zustands in der Straße Am Langberg im östlichen Bereich (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Frau Pelch übernimmt den Vorsitz.

 

 

Herr Detmerberichtet, dass im Januar 2026 überraschend die langjährige Sackgasse am Langberg im östlichen Bereich geöffnet wurde, wodurch eine Durchfahrt bis zur B 5 wieder möglich ist. Diese Maßnahme stieß auf Irritation, da zuvor keine Beschwerden von Anwohnern vorlagen und nun Befürchtungen über Ausweichverkehr bei Staus auf der B 5 sowie erhöhte Gefahren für spielende Kinder und Radfahrer auf der Radroute 8 bestehen. Die Verkehrspolizei würde die Situation beobachten, doch die Fraktion GRÜNE fordert proaktiv eine Beschränkung des motorisierten Verkehrs auf die B 5, um die Anwohnerinteressen und Verkehrssicherheit zu schützen.

 

Herr Froh führt aus, dassdie Freigabe der Straße auf Wunsch der Anwohner erfolgte, nachdem Geschwindigkeitsmessungen keine Auffälligkeiten zeigten und die Verkehrssicherheit weiterhin überwacht wird. Die Öffnung der Straße wird befürwortet, da sie lange Umwege über die Kreuzung Heidhorst vermeidet. Entgegen der Zeitungsdarstellung wird der betreffende Straßenabschnitt nicht als Abkürzung genutzt, und die Einfahrt von der B 5 war stets möglich. Die Polizei habe darauf hingewiesen, dass es sich um eine 30-km-Zone und keine Spiel- oder Wohnstraße handelt, weshalb Hinweise auf spielende Kinder und freilaufende Tiere ernst genommen, aber als verantwortungslos bewertet werden. Der Antrag werde daher abgelehnt.

 

Herr Roßborg erklärt, dass es sich um eine öffentlich gewidmete Straße handelt, die befahren werden darf, wobei durch Entschleunigungselemente und Parken eine maßvolle Geschwindigkeit von etwa 24 bis 26 km/h erreicht wird. Er weist darauf hin, dass bei Stau auf der B 5 Abbiegevorgänge auf dem westlichen Teil zu weiteren Staus führen, was die Verkehrssituation verschärft. Aufgrund der neuen Wohnbebauung in Boberg sei es den Anwohnern nicht zuzumuten, längere Umwege zu fahren. Die Polizei habe die Zufahrt zur B 5 geregelt und beobachte die Lage, um bei Gefahren erneut einzugreifen. Die Veloroute kreuze zwar die Straße, jedoch vor der Einfädelung in die B 5, und man vertraue darauf, dass Autofahrer auf Radfahrende achten. Daher sei die Zufahrt zur B5 für vertretbar und die SPD-Fraktion lehne den Antrag ab, da man den Bürgern den Weg verkürzen wolle.

 

 

Herr Jobs stellt fest, dass die Veloroute ein zentrales Argument gegen die Öffnung der Straße für den Autoverkehr sei, da dadurch die Nutzung dieser wichtigen Fahrradverbindung eingeschränkt werde. Er räumt ein, dass die Diskussion komplex sei, insbesondere für Anwohner, die nicht wollen, dass ihr Wohngebiet durch Autoverkehr belastet wird. Dennoch betont er, dass die Priorität auf der uneingeschränkten Nutzung der Veloroute liegen müsse, weshalb er die Rücknahme der Öffnung befürworte.

 

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der GRÜNEN und LINKEN mehrheitlich abgelehnt.

Ö 10.10 - 22-0708

Baumoffensive für Bergedorf (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Potthast erklärt, dass Hamburg als European City of Trees 2025 verpflichtet ist, die Anzahl der Stadtbäume nachhaltig zu erhöhen und das Baummanagement klimawandelgerecht auszurichten, jedoch die Nachpflanzquote von 1 zu 1,5 in den Jahren 2021 bis 2024 mit durchschnittlich 1,13 deutlich verfehlt wurde. Er führt dies auf das Fehlen einer systematischen Erfassung potenzieller Baumstandorte zurück, obwohl seit Herbst 2025 erhebliche Mittel vom Senat bereitgestellt wurden, darunter 3,25 Millionen Euro für die Pflanzsaison 2025-26. Herr Potthast kritisiert, dass ohne eine fundierte Bestandsaufnahme unklar bleibe, wie die Ziele erreicht werden sollen, und betont die Notwendigkeit des Prüfauftrags, um die verschleppte Nachpflanzquote zu korrigieren. Zudem fordert er vom Bezirksamt mehr Engagement bei der Mittelbeschaffung und personellen Ausstattung, um die Zielerreichung zu ermöglichen und die Widerstandsfähigkeit des Stadtklimas zu stärken.

 

Herr Zaum stellt fest , dass seit 2021 eine klare Beschlusslage besteht, der das Fachamt jedoch nicht nachkommt, und kritisiert Ausreden bezüglich fehlender Standorte und Finanzierung für Baumpflanzungen. Er weist darauf hin, dass im Klimafolgenanpassungsgesetz keine neuen Baumstandorte definiert werden und die Workshops dies nicht thematisieren. Zudem hält er den Vorschlag, das Bezirksamt solle ein externes Gutachten zur eigenen Leistungsfähigkeit anfordern, für unrealistisch und widersprüchlich, da die Kosten aus dem Budget für Baumpflanzungen stammen würden. Abschließend betont er, dass der Beschluss von 2021 weiterhin gilt und das Fachamt diesem Folge leisten muss.

 

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der GRÜNEN und LINKEN mehrheitlich abgelehnt.

Ö 11

Berichte

Ö 11.1 - 22-0442.04

Dauerhafte Erschließung des südlichen Ochsenwerder Elbdeiches durch die Buslinie 127 Zustimmung zu Parkverboten

Die Bezirksversammlung beschließt den Bericht einstimmig.

Ö 11.2 - 22-0534.01

Verbesserung der Sicherheit von Schüler*innen am Mittleren Landweg

Der Bericht wird bei 1 Gegenstimme der AfD-Fraktionmehrheitlich beschlossen.

Ö 11.3 - 22-0710.01

Aussetzung der geplanten Maßnahme "Fahrradroute plus" im Brookdeich - Bericht

Der Bericht wird bei Gegenstimmen der LINKEN mehrheitlich beschlossen.

Ö 11.4 - 22-0726

Einladung der Senatorin der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Vorstellung des Bereiches "Familie und Jugend" bzw. der Staatsrätin in den Jugendhilfeausschuss

Die Bezirksversammlung beschließt den Bericht einstimmig.

Ö 11.5 - 22-0727

Unterstützung des Positionspapier zur Sicherung sozialer Angebotsstruktur für Familien im Doppelhaushalt 2027/2028 vom "Bündnis Familienangebote sichern!"

Die Bezirksversammlung beschließt den Bericht einstimmig.

 

 

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Protokollergänzung:

 

In der Bezirksversammlung vom 26.2.2026 ist es in der Debatte im Rahmen der "Aktuellen Stunde" und dem "Antrag der Fraktion Die Linke, Feministische Kämpfe sichtbar machen - 8.März als gesetzlicher Feiertag", zu Äerungen einiger Mitglieder der Bezirksversammlung  persönlicher, ehrabschneidender und beleidigender Natur gekommen, die seitens des Präsidiums der Bezirksversammlung Anlass gegeben hätten, gemäß § 32 der GO der Bezirksversammlung Ordnungsrufe zu erteilen, was unterblieben ist.  

 

Dass das Präsidium Ordnungsrufe nicht ausgesprochen hat, und auch die von den betreffenden Mitgliedern der Bezirksversammlung getätigten Äerungen in der Niederschrift der Bezirksversammlung vom 26.2.2026 nicht bzw. nicht im Zusammenhang des Redetextes wortgetreu wiedergegeben wurden, wurde der Ältestenrat zum 16.4.2026 einberufen. Eine Ermittlung der besagten Äerungen ist gescheitert, weil grundsätzlich die in der Bezirksversammlung geführten Debatten nicht mittels eines Wortprotokolls festgehalten werden und die mitlaufende Tonbandaufzeichnung der Debatte, die in Rede stehenden Wortbeträge nicht wahrnehmbar hat erkennen lassen.

 

Der Versuch im Ältestenrat bestand zunächst darin, die besagten Äerungen aus eigener Wahrnehmung und Erinnerung zu ermitteln und im Fall des Gelingens, die Niederschrift entsprechend zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Erinnerungen haben im Ältestenrat jedoch nicht zu einer Verständigung auf korrekturfähige Formulierungsvorschläge geführt.

 

Die aus besagtem Anlass im Ältestenrat geführte Diskussion hat die grundsätzliche Frage aufgeworfen, wie es um die Debattenkultur in der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse bestellt ist. Die Diskussion hat deutlich gemacht, dass das Präsidium mehr Aufmerksamkeit darauf richten muss, Debattenbeiträge auf Ordnungsrufrelevanz zu prüfen und wenn vorliegend, vernehmbar zu reagieren. Um zu einer Debattenkultur zurückzufinden, hat die Diskussion auch erkennbar gemacht, dass bei aller von Emotion und Engagement getragenen Debatten, die zur Lebendigkeit der Debatten beitragen, jeder Einzelne sich dem Appell ausgesetzt sieht, Beiträge zur Debattenkultur zu leisten, die Äerungen wie die anlassgebenden Wortbeiträge ausschließen. Trotz des Umstandes, nicht die Niederschrift vom 26.2.2026 im Wege der Korrektur und Ergänzung anfassen zu können, verbindet der Ältestenrat damit das Verständnis, die Befassung und Diskussion vom 16.4.2026 als einen Wert ansicht zu betrachten.