Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht im Bezirk Bergedorf
Große Anfrage
der BAbg. Potthast, Detmer und Fraktion der GRÜNEN
Die Bezirksbehörde hat nach dem schneereichen Jahresanfang eine erste vorläufige Bilanz zu Verstößen gegen die Räum und Streupflicht nach dem Hamburgischen Wegegesetz vorgelegt. Hamburgweit wurden dabei mindestens 2.363 sog. normverdeutlichende Ansprachen durchgeführt oder Verwarnungen ausgesprochen. Zusätzlich wurden 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und in einem Fall wurde bereits ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängt
Im Bezirk Bergedorf wurde zugleich öffentlich über erhebliche Glätte und unzureichend geräumte Bereiche berichtet, unter anderem in der Fußgängerzone Alte Holstenstraße. Genannt werden dabei konkrete Gefährdungen, insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie für Besucher:innen zentraler Einrichtungen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Im Januar wurden im Bezirk Bergedorf insgesamt 185 Anlieger direkt von den Wegewarten angesprochen. 68 Anlieger erhielten vom Fachamt Management des öffentlichen Raumes eine schriftliche Aufforderung. Eine Dokumentation nach Stadtteilen wird nicht geführt.
Die Verkehrssicherheit hat bei der Sichtung oberste Priorität. Das wird bei allen betroffenen Kontrollsichtungen gleich angesehen.
Es wurden68 Nachkontrollen durchgeführt.In einem Fall ist es zu einer Ersatzvornahme gekommen.
Ein Bußgeldverfahren i.H.v. 250,-- Euro wurde verhängt.
Eine Ersatzvornahme ist eingeleitet worden, die den Bereich einer Fußgängerzone der AltenHolstenstraße betraf. Hierbei sind 22 säumige Anlieger betroffen. Die Kosten stehen noch nicht fest.
Die Kontrolldichte ist von den personellen Möglichkeiten abhängig und bezieht sich auf hochfrequentierte, öffentliche Flächen.
Ja, Kontrollen wurden durchgeführt. Hier wurden alle Anlieger angesprochen sowie Wurfsendungen verteilt. Durch die Nichtbeachtung wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahrenbei 22 Eigentümer erhoben.
Hier wurde im Abschnitt der Alten Holstenstraße zwischen Ludwig-Rosenberg-Ring und Sander Damm eine Ersatzvornahme angeordnet, damit der gesamte Bereich verkehrssicher abgestreut werden konnte.
Bei Behörden, Verwaltung und öffentlichen Unternehmen wurden keine Verstöße gegen die Räum- und Streupflichten festgestellt.
Dem Bezirksamt Bergedorf standen im Januar zwischen 3 und 5 Wegewarte zur Verfügung. Diese Kontrollen fanden jeweils zw. Montag und Freitag statt. Die reine Arbeitszeit, die für die Kontrolle im Bezug der Sichtung von Anliegerversäumnissen getätigt wurden, ist nicht dokumentiert worden.
Nein
---
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.