22-0682.01

Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht im Bezirk Bergedorf

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Potthast, Detmer und Fraktion der GRÜNEN

Die Bezirksbehörde hat nach dem schneereichen Jahresanfang eine erste vorläufige Bilanz zu Verstößen gegen die Räum und Streupflicht nach dem Hamburgischen Wegegesetz vorgelegt. Hamburgweit wurden dabei mindestens 2.363 sog. normverdeutlichende Ansprachen durchgeführt oder Verwarnungen ausgesprochen. Zusätzlich wurden 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und in einem Fall wurde bereits ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängt

Im Bezirk Bergedorf wurde zugleich öffentlich über erhebliche Glätte und unzureichend geräumte Bereiche berichtet, unter anderem in der Fußngerzone Alte Holstenstraße. Genannt werden dabei konkrete Gefährdungen, insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie für Besucher:innen zentraler Einrichtungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Wie viele normverdeutlichende Ansprachen und wie viele Verwarnungen wegen Verstößen gegen die Räum und Streupflicht wurden im Bezirk Bergedorf im Zeitraum des Wintereinbruchs Anfang Januar ausgesprochen und wie verteilen sich diese Zahlen nach Stadtteilen?

Im Januar wurden im Bezirk Bergedorf insgesamt 185 Anlieger direkt von den Wegewarten angesprochen. 68 Anlieger erhielten vom Fachamt Management des öffentlichen Raumes eine schriftliche Aufforderung. Eine Dokumentation nach Stadtteilen wird nicht geführt.

  1. Nach welchen Kriterien entscheiden die Wegewarte im Bezirk Bergedorf, ob eine mündliche Ansprache erfolgt oder eine Verwarnung ausgesprochen wird, und wie wird eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien sichergestellt?

Die Verkehrssicherheit hat bei der Sichtung oberste Priorität. Das wird bei allen betroffenen Kontrollsichtungen gleich angesehen.

  1. In wie vielen Fällen wurden Nachkontrollen nach Fristsetzung durchgeführt, und in wie vielen dieser Fälle blieb die Räumung trotz Ansprache oder Verwarnung ganz oder teilweise aus?

Es wurden68 Nachkontrollen durchgeführt.In einem Fall ist es zu einer Ersatzvornahme gekommen.

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden im Bezirk Bergedorf im Zusammenhang mit der Räum und Streupflicht eingeleitet, und welche Bußgeldhöhen wurden jeweils verhängt oder angestrebt?

Ein Bußgeldverfahren i.H.v. 250,-- Euro wurde verhängt.

  1. In wie vielen Fällen kam es zu Ersatzvornahmen, welche Kosten wurden den Pflichtigen jeweils auferlegt, und nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Ersatzvornahme angeordnet wird?

Eine Ersatzvornahme ist eingeleitet worden, die den Bereich einer Fußngerzone der AltenHolstenstraße betraf. Hierbei sind 22 säumige Anlieger betroffen. Die Kosten stehen noch nicht fest.

  1. Welche Kontrolldichte und Priorisierung legt die bezirkliche Wegeaufsicht zugrunde, insbesondere mit Blick auf Schulwege, Haltestellen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, stark frequentierte Zuwegungen und zentrale Einkaufsbereiche bspw. entlang der Alten Holstenstraße?

Die Kontrolldichte ist von den personellen Möglichkeiten abhängig und bezieht sich auf hochfrequentierte, öffentliche Flächen.

  1. Zum Fall Alte Holstenstraße: Wurden dort im genannten Zeitraum Kontrollen durchgeführt, welche konkreten Maßnahmen (Ansprache, Verwarnung, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ersatzvornahme) wurden ergriffen, und wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt oder Verfahren eingeleitet?

Ja, Kontrollen wurden durchgeführt. Hier wurden alle Anlieger angesprochen sowie Wurfsendungen verteilt. Durch die Nichtbeachtung wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahrenbei 22 Eigentümer erhoben.

Hier wurde im Abschnitt der Alten Holstenstraße zwischen Ludwig-Rosenberg-Ring und Sander Damm eine Ersatzvornahme angeordnet, damit der gesamte Bereich verkehrssicher abgestreut werden konnte.

  1. Welche Verstöße gegen Räum und Streupflichten wurden im Bezirk Bergedorf bei Behörden, Verwaltung und öffentlichen Unternehmen festgestellt, und welche Konsequenzen und Nachsteuerungen erfolgten daraus?

Bei Behörden, Verwaltung und öffentlichen Unternehmen wurden keine Verstöße gegen die Räum- und Streupflichten festgestellt.

  1. Wie viele Mitarbeitende der Wegeaufsicht bzw. der zuständigen Dienste waren im Bezirk Bergedorf im Januar zur Kontrolle der Räum und Streupflicht im Einsatz, in welchen konkreten Zeiträumen fanden die Kontrollen statt, und wie viele Einsatzstunden wurden dabei insgesamt geleistet?

Dem Bezirksamt Bergedorf standen im Januar zwischen 3 und 5 Wegewarte zur Verfügung. Diese Kontrollen fanden jeweils zw. Montag und Freitag statt. Die reine Arbeitszeit, die für die Kontrolle im Bezug der Sichtung von Anliegerversäumnissen getätigt wurden, ist nicht dokumentiert worden.

  1. Gab es im Bezirk Bergedorf eine Vorgabe oder Empfehlung der Bezirksamtsleitung, keine Verwarnungen auszusprechen oder keine weiteren Maßnahmen wie Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Ersatzvornahmen einzuleiten, und falls ja, wie wurde sie begründet und auf welcher rechtlichen oder fachlichen Grundlage beruhte sie?

Nein

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße Ludwig-Rosenberg-Ring

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