22-0682

Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht im Bezirk Bergedorf

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.7

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Potthast, Detmer und Fraktion der GRÜNEN

Die Bezirksbehörde hat nach dem schneereichen Jahresanfang eine erste vorläufige Bilanz zu Verstößen gegen die Räum und Streupflicht nach dem Hamburgischen Wegegesetz vorgelegt. Hamburgweit wurden dabei mindestens 2.363 sog. normverdeutlichende Ansprachen durchgeführt oder Verwarnungen ausgesprochen. Zusätzlich wurden 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und in einem Fall wurde bereits ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängt

Im Bezirk Bergedorf wurde zugleich öffentlich über erhebliche Glätte und unzureichend geräumte Bereiche berichtet, unter anderem in der Fußngerzone Alte Holstenstraße. Genannt werden dabei konkrete Gefährdungen, insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie für Besucher:innen zentraler Einrichtungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wie viele normverdeutlichende Ansprachen und wie viele Verwarnungen wegen Verstößen gegen die Räum und Streupflicht wurden im Bezirk Bergedorf im Zeitraum des Wintereinbruchs Anfang Januar ausgesprochen und wie verteilen sich diese Zahlen nach Stadtteilen?
  2. Nach welchen Kriterien entscheiden die Wegewarte im Bezirk Bergedorf, ob eine mündliche Ansprache erfolgt oder eine Verwarnung ausgesprochen wird, und wie wird eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien sichergestellt?
  3. In wie vielen Fällen wurden Nachkontrollen nach Fristsetzung durchgeführt, und in wie vielen dieser Fälle blieb die Räumung trotz Ansprache oder Verwarnung ganz oder teilweise aus?
  4. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden im Bezirk Bergedorf im Zusammenhang mit der Räum und Streupflicht eingeleitet, und welche Bußgeldhöhen wurden jeweils verhängt oder angestrebt?
  5. In wie vielen Fällen kam es zu Ersatzvornahmen, welche Kosten wurden den Pflichtigen jeweils auferlegt, und nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Ersatzvornahme angeordnet wird?
  6. Welche Kontrolldichte und Priorisierung legt die bezirkliche Wegeaufsicht zugrunde, insbesondere mit Blick auf Schulwege, Haltestellen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, stark frequentierte Zuwegungen und zentrale Einkaufsbereiche bspw. entlang der Alten Holstenstraße?
  7. Zum Fall Alte Holstenstraße: Wurden dort im genannten Zeitraum Kontrollen durchgeführt, welche konkreten Maßnahmen (Ansprache, Verwarnung, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ersatzvornahme) wurden ergriffen, und wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt oder Verfahren eingeleitet?
  8. Welche Verstöße gegen Räum und Streupflichten wurden im Bezirk Bergedorf bei Behörden, Verwaltung und öffentlichen Unternehmen festgestellt, und welche Konsequenzen und Nachsteuerungen erfolgten daraus?
  9. Wie viele Mitarbeitende der Wegeaufsicht bzw. der zuständigen Dienste waren im Bezirk Bergedorf im Januar zur Kontrolle der Räum und Streupflicht im Einsatz, in welchen konkreten Zeiträumen fanden die Kontrollen statt, und wie viele Einsatzstunden wurden dabei insgesamt geleistet?
  10. Gab es im Bezirk Bergedorf eine Vorgabe oder Empfehlung der Bezirksamtsleitung, keine Verwarnungen auszusprechen oder keine weiteren Maßnahmen wie Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Ersatzvornahmen einzuleiten, und falls ja, wie wurde sie begründet und auf welcher rechtlichen oder fachlichen Grundlage beruhte sie?
Petitum/Beschluss

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Datum/Gremium
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße

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