Öffentliche Übersicht, Zustand und Ausbau der Kinderspielplätze im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.3
Große Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Kinderspielplätze sind essenzielle Orte der Begegnung und der kindlichen Entwicklung. Für Familien, Kindertagesstätten sowie Bürger mit Mobilitätseinschränkungen ist die Qualität und Erreichbarkeit dieser Orte ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität im Bezirk. Bisher fehlt jedoch eine umfassende, transparente und digital leicht zugängliche Übersicht, die über die reine Standortangabe hinausgeht.
Besonders in Bezug auf Inklusion (Barrierefreiheit), hygienische Rahmenbedingungen (sanitäre Versorgung) und Sauberkeit besteht ein hohes Informationsbedürfnis. Zudem muss die finanzielle Ausstattung für die Instandhaltung kritisch hinterfragt werden, um einen fortschreitenden Sanierungsstau zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt verfügt über ein Kataster aller Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen.
Die beliebtesten Spielplätze Hamburgs hat die BUKEA im FHH Portal bereits veröffentlicht. Weiterhin gibt es für die gesamte Stadt die Broschüre „Hamburgs Grün Für Kinder und Familien: Hamburgs Grün für Kinder und Familien, die online abrufbar ist.
a) Behindertengerechte Zuwegungen?
b) Spezielle barrierefreie Spielgeräte oder Inklusionsbereiche?
c) Bodenbeschaffenheiten, die für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehhilfen geeignet sind?
Das Spielgerätekataster wird durch die BUKEA Hamburg weit gepflegt. Kriterien der Barrierefreiheit werden nicht erfasst.
a) Wie wird diese Information dokumentiert und für die Nutzer kenntlich gemacht?
b) Sind diese Anlagen barrierefrei?
Toilette |
Spielplatz |
Fleetplatz Neuallermöhe |
Spielplatz von-Moltke-Bogen |
Allermöher See |
Spielplätze von-Halem-Straße und Wilhelm-Osterhold-Stieg |
Chrysanderstraße |
Rollschuhbahn und Spielplatz Schlosspark |
a) Nach welchen Kriterien wird die Anzahl und Positionierung von Abfallbehältern pro Standort festgelegt?
Die Anzahl der Mülleimer wird zusammen mit der Stadtreinigung festgelegt. Kriterien für die Anzahl der Mülleimer ist u. a. die Lage des Spielplatzes, die Benutzungsfrequenz und das Müllaufkommen. Dies kann u. U. dazu führen, dass die Anzahl der Mülleimer im Laufe der Jahre angepasst wird.
b) Wie sehen die Reinigungs- und Leerungsintervalle aus (bitte nach Standorten differenzieren)?
Die Reinigungsintervalle legt die Stadtreinigung nach Müllaufkommen fest.
c) Welche Standorte sind dem Bezirksamt als Schwerpunkte für illegale Müllentsorgung oder überdurchschnittliche Verschmutzung bekannt?
Auf Spielplätzen gibt es keine Probleme mit Illegaler Müllentsorgung oder überdurchschnittlicher Verschmutzung. Generell ist an den Parkplätzen der Badeseeen eine höheres Aufkommen kostenpflichtig zu entsorgendem Müll.
Für die Instandhaltung und den laufenden Betrieb steht dem Bezirksamt kein gesondertes Budget zur Verfügung. Die Kosten gehen in der Rahmenzuweisung Grün ohne gesonderte Spezifikation auf.
An folgenden Spielplätzen sind Umbaumaßnahmen oder Sanierungen geplant:
SP Pollhof
SP Konrad-Veix-Stieg
SP Fockenweide
SP Rathauspark
SP Lohbrügger Landstraße
SP Wilhelm-Osterhold-Straße
SP Nettelnburger Straße
Es ist für 2026 geplant, am Schleusengraben und am Eichbaumsee je einen neuen Spielplatz zu errichten. Die Entwürfe liegen derzeit noch nicht vor. die Fertigstellungen werden für Ende 2026 avisiert.
Alle öffentlichen Spielplätze werden wöchentlich bei der Pflege der Spielplätze visuell kontrolliert, d. h.es wird geprüft, ob es offensichtliche Schäden oder Gefahrenstellen, wie Glasscherben etc. gibt.
Durch die Revierleiter werden die monatlichen Kontrollen durchgeführt. Herbei geht es auch um eine Funktionskontrolle. Es werden beispielsweise auch die Kettenglieder von Schaukeln geprüft.
Die jährliche Hauptkontrolle wird durch einen eigens dafür geschulten Mitarbeiter (qualifizierter Spielplatzkontrolleur nach DIN 79161-1 und -2) durchgeführt.
Alle Kontrollen werden digital erfasst und regelmäßig ausgewertet. Akuten Gefahrenstellen werden sofort beseitigt. In Ausnahmefällen werden die Gefahrenbereiche durch einen Bauzaun gesichert.
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Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.