22-0675.01

Öffentliche Übersicht, Zustand und Ausbau der Kinderspielplätze im Bezirk Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.3

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

Kinderspielplätze sind essenzielle Orte der Begegnung und der kindlichen Entwicklung. Für Familien, Kindertagesstätten sowie Bürger mit Mobilitätseinschränkungen ist die Qualität und Erreichbarkeit dieser Orte ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität im Bezirk. Bisher fehlt jedoch eine umfassende, transparente und digital leicht zugängliche Übersicht, die über die reine Standortangabe hinausgeht.

Besonders in Bezug auf Inklusion (Barrierefreiheit), hygienische Rahmenbedingungen (sanitäre Versorgung) und Sauberkeit besteht ein hohes Informationsbedürfnis. Zudem muss die finanzielle Ausstattung für die Instandhaltung kritisch hinterfragt werden, um einen fortschreitenden Sanierungsstau zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Bestandsaufnahme und öffentliche Transparenz
  1. Verfügt das Bezirksamt über ein vollständiges und aktuelles Kataster aller öffentlichen Kinderspielplätze im Bezirk Bergedorf?

Das Bezirksamt verfügt über ein Kataster aller Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen.

  1. Ist das Bezirksamt bereit, diese Daten kurzfristig in einer nutzerfreundlichen, digitalen Übersicht (z. B. auf der Website des Bezirksamtes oder via App) öffentlich zugänglich zu machen?

Die beliebtesten Spielplätze Hamburgs hat die BUKEA im FHH Portal bereits veröffentlicht. Weiterhin gibt es für die gesamte Stadt die Broschüre „Hamburgs Grün Für Kinder und Familien: Hamburgs Grün für Kinder und Familien, die online abrufbar ist.

  1. Inwieweit werden in der Bestandsaufnahme folgende Kriterien zur Barrierefreiheit erfasst und künftig r die Bürger ausgewiesen:

a) Behindertengerechte Zuwegungen?

b) Spezielle barrierefreie Spielgeräte oder Inklusionsbereiche?

c) Bodenbeschaffenheiten, die für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehhilfen geeignet sind?

Das Spielgerätekataster wird durch die BUKEA Hamburg weit gepflegt. Kriterien der Barrierefreiheit werden nicht erfasst.

  1. Infrastruktur und Sauberkeit
  1. Welche öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen befinden sich in fußufiger Nähe (max. 300m) zu den jeweiligen Spielplätzen?

a) Wie wird diese Information dokumentiert und für die Nutzer kenntlich gemacht?

b) Sind diese Anlagen barrierefrei?

Toilette

Spielplatz

Fleetplatz Neuallermöhe

Spielplatz von-Moltke-Bogen

Allermöher See

Spielplätze von-Halem-Straße und Wilhelm-Osterhold-Stieg

Chrysanderstraße

Rollschuhbahn und Spielplatz Schlosspark

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle llsituation auf den Bergedorfer Spielplätzen?

a) Nach welchen Kriterien wird die Anzahl und Positionierung von Abfallbehältern pro Standort festgelegt?

Die Anzahl der Mülleimer wird zusammen mit der Stadtreinigung festgelegt. Kriterien für die Anzahl der Mülleimer ist u. a. die Lage des Spielplatzes, die Benutzungsfrequenz und das Müllaufkommen. Dies kann u. U. dazu führen, dass die Anzahl der Mülleimer im Laufe der Jahre angepasst wird.

b) Wie sehen die Reinigungs- und Leerungsintervalle aus (bitte nach Standorten differenzieren)?

Die Reinigungsintervalle legt die Stadtreinigung nach Müllaufkommen fest.

c) Welche Standorte sind dem Bezirksamt als Schwerpunkte für illegale Müllentsorgung oder überdurchschnittliche Verschmutzung bekannt?

Auf Spielplätzen gibt es keine Probleme mit Illegaler Müllentsorgung oder überdurchschnittlicher Verschmutzung. Generell ist an den Parkplätzen der Badeseeen eine höheres Aufkommen kostenpflichtig zu entsorgendem Müll.

  1. Finanzen, Instandhaltung und Planung
  1. Wie hoch ist das jährliche Budget, das dem Bezirk Bergedorf explizit für die Instandhaltung und den laufenden Betrieb von Spielplätzen zur Verfügung steht (bitte für die Jahre 2024, 2025 und die Planung 2026 aufschlüsseln)?

r die Instandhaltung und den laufenden Betrieb steht dem Bezirksamt kein gesondertes Budget zur Verfügung. Die Kosten gehen in der Rahmenzuweisung Grün ohne gesonderte Spezifikation auf.

  1. An welchen bestehenden Spielplätzen sind im Jahr 2026 umfassende Umbaumaßnahmen oder Sanierungen geplant? (Bitte Standorte und voraussichtlichen Zeitplan nennen).

An folgenden Spielplätzen sind Umbaumaßnahmen oder Sanierungen geplant:

SP Pollhof

SP Konrad-Veix-Stieg

SP Fockenweide

SP Rathauspark

SP Lohbrügger Landstraße

SP Wilhelm-Osterhold-Straße

SP Nettelnburger Straße

  1. Plant das Bezirksamt im Zuge von Neubaugebieten oder Nachverdichtungen die Neuanlage von Spielplätzen? Falls ja: Wo genau, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen und welche Schwerpunkte (z. B. Themenspielplätze) werden gesetzt?

Es ist für 2026 geplant, am Schleusengraben und am Eichbaumsee je einen neuen Spielplatz zu errichten. Die Entwürfe liegen derzeit noch nicht vor. die Fertigstellungen werden für Ende 2026 avisiert.

  1. Nach welchem Turnus erfolgt die sicherheitstechnische Überprüfung der Spielgeräte, und wie wird sichergestellt, dass Mängel zeitnah behoben werden?

Alle öffentlichen Spielplätze werden wöchentlich bei der Pflege der Spielplätze visuell kontrolliert, d. h.es wird geprüft, ob es offensichtliche Schäden oder Gefahrenstellen, wie Glasscherben etc. gibt.

Durch die Revierleiter werden die monatlichen Kontrollen durchgeführt. Herbei geht es auch um eine Funktionskontrolle. Es werden beispielsweise auch die Kettenglieder von Schaukeln geprüft.

Die jährliche Hauptkontrolle wird durch einen eigens dafür geschulten Mitarbeiter (qualifizierter Spielplatzkontrolleur nach DIN 79161-1 und -2) durchgeführt.

Alle Kontrollen werden digital erfasst und regelmäßig ausgewertet. Akuten Gefahrenstellen werden sofort beseitigt. In Ausnahmefällen werden die Gefahrenbereiche durch einen Bauzaun gesichert.

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Lohbrügger Landstraße

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