22-0720

Einführung einer Alkoholverbotszone vor dem KörberHaus Bergedorf

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.6

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Graßhoff, Feiler-Siegert, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

Das KörberHaus ist ein zentraler Treffpunkt für alle Generationen und Kulturen in Bergedorf. Am 24.04.2025 wurde in der Bezirksversammlung beschlossen, dass es zum Schutz der Aufenthaltsqualität, insbesondere für Familien und Kinder, und zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit im öffentlichen Raumdaher absolut wünschenswert sei, diese Grünfläche analog zum Schlosspark als Alkoholverbotszone auszuweisen.

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Welcher Sachstand liegt zu einer tatsächlichen Umsetzung dieser Verordnung vor?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt Bergedorf die Situation rund um den Vorplatz des KörberHauses hinsichtlich des Konsums von Alkohol durch Gruppen im öffentlichen Raum?
  3. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt und der Polizei Bergedorf über Beschwerden, Verschmutzungen oder Störungen der öffentlichen Ordnung/Sicherheit in diesem Bereich seit dem Jahr 2025 bis heute vor?
  4. Wie oft wurden seit der Einführung der Alkoholverbotszone Kontrollen im unmittelbaren Umfeld des KörberHauses durchgeführt? Wie viele Ordnungswidrigkeiten, Verwarngelder und mündliche Verwarnungen wurden seit der Einführung der Alkoholverbotszone ausgesprochen?
  5. Bis wann wird eine rechtssichere Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer zeitlich begrenzten oder dauerhaften Alkoholverbotszone vor dem KörberHaus erlassen?
  6. Welche weitergehenden (sozialräumlichen) Maßnahmen plant das Bezirksamt, um betroffene Personengruppen zu unterstützen, statt sie nur zu verdrängen?
Petitum/Beschluss

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