22-0720.01

Einführung einer Alkoholverbotszone vor dem KörberHaus Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Graßhoff, Feiler-Siegert, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

Das KörberHaus ist ein zentraler Treffpunkt für alle Generationen und Kulturen in Bergedorf. Am 24.04.2025 wurde in der Bezirksversammlung beschlossen, dass es zum Schutz der Aufenthaltsqualität, insbesondere für Familien und Kinder, und zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit im öffentlichen Raum daher absolut wünschenswert sei, diese Grünfläche analog zum Schlosspark als Alkoholverbotszone auszuweisen.

Wir fragen das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Welcher Sachstand liegt zu einer tatsächlichen Umsetzung dieser Verordnung vor?

Die Alkoholverbotsschilder sind aufgestellt.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Bergedorf die Situation rund um den Vorplatz des KörberHauses hinsichtlich des Konsums von Alkohol durch Gruppen im öffentlichen Raum?
  1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt und der Polizei Bergedorf über Beschwerden, Verschmutzungen oder Störungen der öffentlichen Ordnung/Sicherheit in diesem Bereich seit dem Jahr 2025 bis heute vor?

Nach der Fertigstellung des Grünen Foyers wurde die Anlage im Bereich der Sitzbänke und vor den Spielgeräten nach Wahrnehmung der Mitarbeiter des KörberHauses zunehmend von Personen genutzt, die dort in Gruppen Alkohol konsumierten und Müll nicht ordnungsgemäß in den bereit gestellten Müllbehältern sondern in der Anlage hinterließen. Besucherinnen und Besucher des KörberHauses haben gegenüber den Mitarbeitern des KörberHauses mehrfach geäert, dass sie sich bei der Nutzung des Zugangs durch das Grüne Foyer aus diesem Grund nicht mehr sicher fühlen würden. Diese Beschwerdelage ist auch gegenüber der Bezirkspolitik geäert worden und hat in der Folge zur Antragstellung in der Bezirksversammlung geführt, die dem Beschluss zur Aufstellung der Hinweisschilder auf das Alkoholverbort zugrundelag, Drs. 22-0340. Seit Aufstellung der Schilder gibt es keine weiteren Hinweise auf Verschmutzungen.

  1. Wie oft wurden seit der Einführung der Alkoholverbotszone Kontrollen im unmittelbaren Umfeld des KörberHauses durchgeführt? Wie viele Ordnungswidrigkeiten, Verwarngelder und mündliche Verwarnungen wurden seit der Einführung der Alkoholverbotszone ausgesprochen?

Das Bezirksamt hat hier keine Zuständigkeit.

  1. Bis wann wird eine rechtssichere Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer zeitlich begrenzten oder dauerhaften Alkoholverbotszone vor dem KörberHaus erlassen?

Die Hinweisschilder auf das Alkoholverbot auf der Grün- und Spielfläche vor dem KörberHaus wurden auf Grundlage des am 24.04.2025 von der Bezirksversammlung Bergedorf mehrheitlich gefassten Beschlusses (Drs. 22-0340) aufgestellt.

  1. Welche weitergehenden (sozialräumlichen) Maßnahmen plant das Bezirksamt, um betroffene Personengruppen zu unterstützen, statt sie nur zu verdrängen?

Es sind keine weitergehenden sozialräumlichen Maßnahmen geplant.

Petitum/Beschluss

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