Einführung einer Alkoholverbotszone vor dem KörberHaus Bergedorf
Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1
Große Anfrage
der BAbg. Graßhoff, Feiler-Siegert, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke
Das KörberHaus ist ein zentraler Treffpunkt für alle Generationen und Kulturen in Bergedorf. Am 24.04.2025 wurde in der Bezirksversammlung beschlossen, dass es zum Schutz der Aufenthaltsqualität, insbesondere für Familien und Kinder, und zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit im öffentlichen Raum daher absolut wünschenswert sei, diese Grünfläche –analog zum Schlosspark– als Alkoholverbotszone auszuweisen.
Wir fragen das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Die Alkoholverbotsschilder sind aufgestellt.
Nach der Fertigstellung des Grünen Foyers wurde die Anlage im Bereich der Sitzbänke und vor den Spielgeräten nach Wahrnehmung der Mitarbeiter des KörberHauses zunehmend von Personen genutzt, die dort in Gruppen Alkohol konsumierten und Müll nicht ordnungsgemäß in den bereit gestellten Müllbehältern sondern in der Anlage hinterließen. Besucherinnen und Besucher des KörberHauses haben gegenüber den Mitarbeitern des KörberHauses mehrfach geäußert, dass sie sich bei der Nutzung des Zugangs durch das Grüne Foyer aus diesem Grund nicht mehr sicher fühlen würden. Diese Beschwerdelage ist auch gegenüber der Bezirkspolitik geäußert worden und hat in der Folge zur Antragstellung in der Bezirksversammlung geführt, die dem Beschluss zur Aufstellung der Hinweisschilder auf das Alkoholverbort zugrundelag, Drs. 22-0340. Seit Aufstellung der Schilder gibt es keine weiteren Hinweise auf Verschmutzungen.
Das Bezirksamt hat hier keine Zuständigkeit.
Die Hinweisschilder auf das Alkoholverbot auf der Grün- und Spielfläche vor dem KörberHaus wurden auf Grundlage des am 24.04.2025 von der Bezirksversammlung Bergedorf mehrheitlich gefassten Beschlusses (Drs. 22-0340) aufgestellt.
Es sind keine weitergehenden sozialräumlichen Maßnahmen geplant.
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