Zustand und Nutzungsperspektive des ehemaligen Hotels Waldschloss in der Wentorfer Straße
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen
und der AfD Fraktion Bergedorf
Seit rund zwanzig Jahren steht das ehemalige Hotel „Waldschloss“ in der Wentorfer Straße in Bergedorf leer und verfällt zunehmend. Das Gebäude, das in früheren Jahrzehnten als Ausflugslokal und Hotel diente, befindet sich offenbar in einem baulich stark beeinträchtigten Zustand.
Bereits in der Vergangenheit wurde in der Bezirksversammlung Bergedorf über mögliche Nachnutzungen des Objekts beraten, unter anderem darüber, ob das Anwesen für Wohnzwecke – etwa im Rahmen der Wohnungssuche oder als Wohnraumpotenzial – infrage kommen könnte. Eine konkrete Entscheidung oder Umsetzung scheint bislang jedoch nicht erfolgt zu sein.
Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnraumsituation im Bezirk sowie der städtebaulichen Bedeutung des Grundstücks stellt sich die Frage, wie der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Eigentums, möglicher Nutzungskonzepte und der baulichen Sicherheit ist. Ebenso ist von Interesse, ob und in welchem Umfang das Bezirksamt mit dem Eigentümer in Kontakt steht oder entsprechende Bemühungen unternommen wurden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der genaue Zeitpunkt des Leerstand ist dem Bezirksamt Bergedorf nicht bekannt. Im Januar 1998 gab es eine Ortsbesichtigung in dem damals noch bestehenden Hotel. Es ist von einem Leerstand von mehr als 20 Jahren auszugehen.
Aus Datenschutzgründen dürfen zum Eigentümer und den Eigentumsverhältnissen keine Angaben gemacht werden.
Ein letztmaliger Kontakt mit dem Eigentümer fand am 19.08.2025 zum Zwecke der Aufforderung zur Sicherung der kaputten Fenster statt. Dies wurde umgehend zugesagt.
Seitens WBZ und SL gibt es keine Kenntnisse bzgl. aktueller Planungen oder Gespräche über eine mögliche Nutzung oder Sanierung des Gebäudes.
In diesem Bereich wurden in den letzten Jahren keine Stadtentwicklungsplanungen durchgeführt. Das Grundstück wäre für die planungsrechtlich vorgesehene Wohnnutzung aber grundsätzlich geeignet bzw. wäre eine entsprechende Nutzung und Bebauung wünschenswert.
Das Bezirksamt führt regelmäßig stichprobenartige Ortsbesichtigungen durch (letztmalig am 05.08.2025). Bei Gefahrenzuständen wird der Eigentümer entsprechend informiert und aufgefordert die Missstände zu beheben.
Die Möglichkeiten beschränken sich auf die Sicherungsmaßnahmen. Für darüber hinausgehende Forderungen fehlt eine Rechtsgrundlage.
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