22-0658.01

Langjähriger Leerstand von Wohngebäuden am Allermöher Deich

Antwort

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4

Sachverhalt

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der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen

und der AfD-Fraktion Bergedorf

Im Rahmen der öffentlichen Diskussion über Wohnraummangel, Flächeneffizienz und den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichem und privatem Liegenschaftseigentum rücken langjährige Leerstände zunehmend in den Fokus. Insbesondere in ländlich geprägten Bereichen des Bezirks Bergedorf besteht ein berechtigtes Interesse daran, vorhandene Bausubstanz entweder einer Nutzung zuzuführen oder klare Perspektiven für deren zukünftige Entwicklung zu schaffen.

Dem Bezirksabgeordneten sind zwei Wohnobjekte am Allermöher Deich bekannt, die seit mehreren Jahren leer stehen. Dabei handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus am Allermöher Deich 95, das nach Angaben vor Ort aufgrund seiner Lage im Deichfuß der Hochwasserschutzlinie zweiter Ordnung perspektivisch abgerissen werden soll, jedoch seit etwa fünf Jahren ungenutzt ist. Des Weiteren steht ein Einzelhaus mit Nebengebäuden am Allermöher Deich 303 seit schätzungsweise zehn Jahren leer. Beide Objekte befinden sich an der Deichlinie zweiter Ordnung hinter der Tatenberger Schleuse und nicht im Bereich der Deichlinie an der Billwerder Bucht.

Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf hinsichtlich Eigentumsverhältnissen, rechtlicher Rahmenbedingungen sowie möglicher Planungen oder Maßnahmen seitens des Bezirksamtes.

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Auskunftsersuchen:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu den Fragen 1, 3 und 4 ergänzend Stellung:

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Eigentumsverhältnisse bestehen bei den Objekten Allermöher Deich 95 und Allermöher Deich 303?

Das Objekt Allermöher Deich 303 befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen (AGV) des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).

Der Allermöher Deich 95 befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und wird im Verwaltungsvermögen Hochwasserschutz der BUKEA geführt.

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt der Leerstand der genannten Gebäude jeweils bekannt?

Entgegen der Darstellung im Auskunftsersuchen ist das Grundstück Allermöher Deich 303 am 04. Mai 2020 nach einer Räumungsklage geräumt worden. Seitdem steht das Gebäude leer.

  1. Welche rechtlichen oder planungsrechtlichen Gründe stehen einer Nutzung oder Sanierung der Objekte entgegen?

Das Gebäude Allermöher Deich 95 steht in der Deichböschung. Gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (DeichO) ist jede Nutzung und Beschädigung einer Hochwasserschutzanlage, außer zum Zwecke ihrer Unterhaltung, Wiederherstellung und Verteidigung, verboten. Das Haus ist daher abzureißen und die Deichböschung herzustellen.

  1. Gibt es konkrete Abriss-, Nutzungs- oder Entwicklungsplanungen für die genannten Grundstücke?

Der Abriss des Allermöher Deich 95 wird sehr konkret geplant. Eine Plangenehmigung dafür liegt vor. Der Antrag auf Plangenehmigung beruht auf dem § 55 Abs. 2 Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) in Verbindung mit dem § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Seit dem 27.01. wird die Genehmigung im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht. Im Rahmen des Abrisses wird der Deichkörper ordnungsgemäß hergestellt.

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen oder beabsichtigt es zu ergreifen, um den langjährigen Leerstand zu beenden?

Das Objekt Allermöher Deich 303 wurde nach derumung in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand übernommen. Die ursprüngliche Nutzung als Pachthof ist aufgrund des baulichen Zustands und der nicht verfügbaren umliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr möglich. Diese wurden zur Bewirtschaftung und in Abstimmung mit der BUKEA ausgewählten Land­wirtinnen und Landwirten zur Verfügung gestellt. Durch die planungsrechtliche Ausweisung als Außengebiet wurde eine komplexe Abstimmung mit dem Bezirk erforderlich. Im Ergebnis ist für das Objekt eine Ausschreibung und Vergabe im Höchstgebotsverfahren geplant, welche voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres startet. Die zukünftigen Eigentümerinnen und Eigentümern müssen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit dem Bezirksamt eruieren, welche Nutzungen zulässig sind.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Allermöher Deich Hamburg

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