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Schulenbrooksbek: Renaturierung und Uferbefestigungen östlich der Ernst-Henning-Straße

Antwort

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3

Sachverhalt

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der BAbg. Potthast, Brodbeck, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN

Im westlichen Abschnitt der Schulenbrooksbek, westlich der Ernst-Henning-Straße, hat die Stadt bereits eine Renaturierung umgesetzt. Im östlichen Abschnitt, insbesondere im Bereich der angrenzenden Kleingärten, sind die Ufer dagegen weiterhin provisorisch befestigt und offenbar stellenweise privat verbaut. Aus der Öffentlichkeit gibt es Hinweise, dass hierfür unter anderem Wellplatten verwendet wurden. Dabei steht der Verdacht im Raum, dass es sich teilweise um heute nicht mehr zulässige, möglicherweise asbesthaltige Materialien handeln könnte.

Naturnahe Ufer sind an kleineren Gewässern wie der Schulenbrooksbek nicht nur aus Sicht des Naturschutzes wichtig. Sie verbessern auch die Funktionsfähigkeit des Gewässers, unterstützen die Gewässerunterhaltung und können beim Rückhalt von Regenwasser helfen. Das gewinnt mit Blick auf zunehmende Starkregenereignisse zusätzlich an Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund ist auch das Naturschutzgroßprojekt „Hamburg, deine Flussnatur“ relevant. Ziel des Projekts ist es, Hamburger Gewässer und ihre Uferbereiche als zusammenhängende Lebensräume und Wanderkorridore zu stärken und ökologisch aufzuwerten. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um den Wasserlauf selbst, sondern auch um Ufer und begleitende Grünflächen. In Projektphase I von 2022 bis 2024 wurden dafür Grundlagen und ein Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet. In der geplanten Projektphase II von 2025 bis 2035 sollen die Maßnahmen umgesetzt werden.

Zusätzlich ist die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law), teils auch als European Restoration Act bezeichnet, für die Einordnung als zentraler Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie wichtig. Diese EU Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, verbindliche Wiederherstellungsziele umzusetzen, darunter auch die Wiederherstellung von Fließgewässern, unter anderem mit dem Ziel, bis 2030 mindestens 25.000 Kilometer Flüsse wieder in einen freifließenden Zustand zu bringen. Für Hamburg bedeutet das, dass Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern perspektivisch nicht nur ein freiwilliges Umweltvorhaben sind, sondern zunehmend Teil eines verbindlichen Umsetzungsrahmens werden.

Wenn Hamburg seine Gewässerkorridore stadtweit stärken und aufwerten will, stellt sich aus bezirklicher Sicht die Frage, wie die Schulenbrooksbek, insbesondere der östliche Abschnitt mit den derzeitigen Uferbefestigungen, in dieses Zielbild passt, welche Schritte zur Herstellung rechtmäßiger und gewässerschutzgerechter Zustände geplant sind und ob eine Fortführung der Renaturierung geboten ist.

Das Bezirksamt Bergedorf beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Ist beabsichtigt, die Renaturierung der Schulenbrooksbek östlich der Ernst-Henning-Straße fortzuführen?

Ja, sofern die Ressourcen dafür zur Verfügung stehen.

  1. Falls ja,

in welchem räumlichen Umfang,

mit welchem Zeitplan und

mit welcher konkreten Zielsetzung - zum Beispiel Uferabflachung, Rückbau harter Uferverbauten, Verbesserung der Gewässerstruktur, Retention bei Starkregen?

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem zuständigen Kleingartenverein, um die Möglichkeiten und den räumlichen Umfang einer Verbesserung der Gewässerstruktur abzustimmen.

  1. Falls nein,

aus welchen Gründen nicht und

welche Alternativen zur Verbesserung des Gewässerzustands und der Regenwasserbewirtschaftung werden geprüft?

Entfällt

  1. Ist die Schulenbrooksbek Bestandteil des Projektgebiets „Hamburg, deine Flussnatur?

Nein

  1. Falls ja, welche Maßnahmen sind für den Abschnitt östlich der Ernst-Henning-Straße vorgesehen?

Entfällt

  1. Falls nein, welche fachlichen Kriterien sprechen gegen eine Einbeziehung der Schulenbrooksbek?

Es erfolgte für die Projektkulisse zunächst eine Priorisierung der wichtigsten Gewässer für einen Hamburger gewässergeprägten Biotopverbund. Zusätzlich musste eine Priorisierung aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen vorgenommen werden.

  1. Wie erfolgt die Abstimmung des Bezirksamts mit der BUKEA und den Projektträgern im Rahmen des Naturschutzgroßprojekts in Bergedorf?

Ja, alle Maßnahmen in der Gebietskulisse werden sehr eng mit dem Bezirksamt abgestimmt

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Art, Umfang, Lage und Zustand der Uferbefestigungen im östlichen Abschnitt vor?

Die Uferbefestigungen im östlichen Abschnitt bestehen seit vielen Jahrzehnten, vermutlich bereits seit vor 1980, und wurden im Laufe der Zeit mehrfach ausgebessert. Der Uferverbau ist der bezirklichen Wasserwirtschaft im Rahmen der laufenden Gewässerunterhaltung bekannt.

  1. Wurden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Die letzte Gewässerschau der Schulenbrooksbek erfolgte im Jahr 2012. Zum Ergebnis dieser Gewässerschau liegen der bezirklichen Wasserbehörde keine schriftlichen Erkenntnisse vor.

  1. Liegen dem Bezirksamt Hinweise vor, dass Uferbereiche verengt, befestigt oder überbaut wurden, die die Gewässerunterhaltung, die ökologische Funktion oder den Hochwasser- und Starkregenschutz beeinträchtigen?

Siehe Antwort zu Frage 8. Ja. Vor diesem Hintergrund wird bezirkliche Wasserbehörde den in Rede stehenden Bereich im Rahmen einer Gewässerschau einer weitergehenden Prüfung unterziehen.

  1. Haben Kleingartennutzende oder sonstige Verantwortliche die Uferbefestigungen rechtmäßig errichtet?

Ausweislich des Wasserbuches (Verzeichnis der Wasserrechte) liegen keine wasserrechtlichen Genehmigungen oder anderweitige Gestattungen vor.

  1. Welche Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstigen Zustimmungen wären hierfür erforderlich gewesen, und liegen diese dem Bezirksamt vor?

Die Befestigung von Uferbereichen bedarf abhängig von Art und Umfang der Maßnahme entweder einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 15 HWaG oder, sofern der Uferverbau den Tatbestand des Gewässerausbaus erfüllt, einer Plangenehmigung beziehungsweise eines Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 68 WHG.

  1. Wurden Auflagen erteilt, und wird deren Einhaltung kontrolliert?

Entfällt

  1. Liegen dem Bezirksamt Hinweise oder Prüfungen vor, ob bei den verbauten Wellplatten asbesthaltige Materialien verwendet wurden?

Nein

  1. Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant, insbesondere Prüfung und fachgerechte Entsorgung?

Entfällt

  1. Falls nein, beabsichtigt das Bezirksamt eine Prüfung zu veranlassen?

Ja

  1. Falls Uferbefestigungen oder verbaute Materialien unrechtmäßig errichtet oder verwendet wurden, welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Verwaltung, die Beseitigung zu verlangen oder durchzusetzen?

Die bezirkliche Wasserbehörde kann durch den Erlass von Anordnungen nach § 100 WHG die Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände erwirken.

  1. Welche Schritte wurden ggf. bereits eingeleitet?

Siehe Antwort zu Frage 10.

  1. Inwieweit wird die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) verwaltungsseitig im Bezirk Bergedorf bereits berücksichtigt?

Fachbehördliche Vorgaben zur konkreten Umsetzung der EUVerordnung über die Wiederherstellung der Natur fehlen bislang noch, daher erfolgt aktuell noch keine aktive Umsetzung.

  1. Welche internen Prüfungen, Leitlinien oder Arbeitsaufträge wurden hierzu bislang angestoßen, und welche Auswirkungen hat dies konkret auf die Priorisierung und Planung von Gewässerrenaturierungen, insbesondere an der Schulenbrooksbek?

Siehe Antwort zu Frage 19.

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Ernst-Henning-Straße

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