Schulenbrooksbek: Renaturierung und Uferbefestigungen östlich der Ernst-Henning-Straße
Große Anfrage
der BAbg. Potthast und Fraktion der GRÜNEN
Im westlichen Abschnitt der Schulenbrooksbek, westlich der Ernst-Henning-Straße, hat die Stadt bereits eine Renaturierung umgesetzt. Im östlichen Abschnitt, insbesondere im Bereich der angrenzenden Kleingärten, sind die Ufer dagegen weiterhin provisorisch befestigt und offenbar stellenweise privat verbaut. Aus der Öffentlichkeit gibt es Hinweise, dass hierfür unter anderem Wellplatten verwendet wurden. Dabei steht der Verdacht im Raum, dass es sich teilweise um heute nicht mehr zulässige, möglicherweise asbesthaltige Materialien handeln könnte.
Naturnahe Ufer sind an kleineren Gewässern wie der Schulenbrooksbek nicht nur aus Sicht des Naturschutzes wichtig. Sie verbessern auch die Funktionsfähigkeit des Gewässers, unterstützen die Gewässerunterhaltung und können beim Rückhalt von Regenwasser helfen. Das gewinnt mit Blick auf zunehmende Starkregenereignisse zusätzlich an Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund ist auch das Naturschutzgroßprojekt „Hamburg, deine Flussnatur“ relevant. Ziel des Projekts ist es, Hamburger Gewässer und ihre Uferbereiche als zusammenhängende Lebensräume und Wanderkorridore zu stärken und ökologisch aufzuwerten. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um den Wasserlauf selbst, sondern auch um Ufer und begleitende Grünflächen. In Projektphase I von 2022 bis 2024 wurden dafür Grundlagen und ein Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet. In der geplanten Projektphase II von 2025 bis 2035 sollen die Maßnahmen umgesetzt werden.
Zusätzlich ist die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law), teils auch als European Restoration Act bezeichnet, für die Einordnung als zentraler Baustein der EU-Biodiversitätsstrategiewichtig. Diese EU Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, verbindliche Wiederherstellungsziele umzusetzen, darunter auch die Wiederherstellung von Fließgewässern, unter anderem mit dem Ziel, bis 2030 mindestens 25.000 Kilometer Flüsse wieder in einen freifließenden Zustand zu bringen. Für Hamburg bedeutet das, dass Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern perspektivisch nicht nur ein freiwilliges Umweltvorhaben sind, sondern zunehmend Teil eines verbindlichen Umsetzungsrahmens werden.
Wenn Hamburg seine Gewässerkorridore stadtweit stärken und aufwerten will, stellt sich aus bezirklicher Sicht die Frage, wie die Schulenbrooksbek, insbesondere der östliche Abschnitt mit den derzeitigen Uferbefestigungen, in dieses Zielbild passt, welche Schritte zur Herstellung rechtmäßiger und gewässerschutzgerechter Zustände geplant sind und ob eine Fortführung der Renaturierung geboten ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
• in welchem räumlichen Umfang,
• mit welchem Zeitplan und
• mit welcher konkreten Zielsetzung - zum Beispiel Uferabflachung, Rückbau harter Uferverbauten, Verbesserung der Gewässerstruktur, Retention bei Starkregen?
• aus welchen Gründen nicht und
• welche Alternativen zur Verbesserung des Gewässerzustands und der Regenwasserbewirtschaftung werden geprüft?
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