22-0656

Schulenbrooksbek: Renaturierung und Uferbefestigungen östlich der Ernst-Henning-Straße

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Potthast und Fraktion der GRÜNEN

Im westlichen Abschnitt der Schulenbrooksbek, westlich der Ernst-Henning-Straße, hat die Stadt bereits eine Renaturierung umgesetzt. Im östlichen Abschnitt, insbesondere im Bereich der angrenzenden Kleingärten, sind die Ufer dagegen weiterhin provisorisch befestigt und offenbar stellenweise privat verbaut. Aus der Öffentlichkeit gibt es Hinweise, dass hierfür unter anderem Wellplatten verwendet wurden. Dabei steht der Verdacht im Raum, dass es sich teilweise um heute nicht mehr zulässige, möglicherweise asbesthaltige Materialien handeln könnte.

Naturnahe Ufer sind an kleineren Gewässern wie der Schulenbrooksbek nicht nur aus Sicht des Naturschutzes wichtig. Sie verbessern auch die Funktionsfähigkeit des Gewässers, unterstützen die Gewässerunterhaltung und können beim Rückhalt von Regenwasser helfen. Das gewinnt mit Blick auf zunehmende Starkregenereignisse zusätzlich an Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund ist auch das Naturschutzgroßprojekt „Hamburg, deine Flussnatur“ relevant. Ziel des Projekts ist es, Hamburger Gewässer und ihre Uferbereiche als zusammenhängende Lebensräume und Wanderkorridore zu stärken und ökologisch aufzuwerten. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um den Wasserlauf selbst, sondern auch um Ufer und begleitende Grünflächen. In Projektphase I von 2022 bis 2024 wurden dafür Grundlagen und ein Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet. In der geplanten Projektphase II von 2025 bis 2035 sollen die Maßnahmen umgesetzt werden.

Zusätzlich ist die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law), teils auch als European Restoration Act bezeichnet, für die Einordnung als zentraler Baustein der EU-Biodiversitätsstrategiewichtig. Diese EU Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, verbindliche Wiederherstellungsziele umzusetzen, darunter auch die Wiederherstellung von Fließgewässern, unter anderem mit dem Ziel, bis 2030 mindestens 25.000 Kilometer Flüsse wieder in einen freifließenden Zustand zu bringen. Für Hamburg bedeutet das, dass Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern perspektivisch nicht nur ein freiwilliges Umweltvorhaben sind, sondern zunehmend Teil eines verbindlichen Umsetzungsrahmens werden.

Wenn Hamburg seine Gewässerkorridore stadtweit stärken und aufwerten will, stellt sich aus bezirklicher Sicht die Frage, wie die Schulenbrooksbek, insbesondere der östliche Abschnitt mit den derzeitigen Uferbefestigungen, in dieses Zielbild passt, welche Schritte zur Herstellung rechtmäßiger und gewässerschutzgerechter Zustände geplant sind und ob eine Fortführung der Renaturierung geboten ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Ist beabsichtigt, die Renaturierung der Schulenbrooksbek östlich der Ernst-Henning-Straße fortzuführen?
  2. Falls ja,

in welchem räumlichen Umfang,

mit welchem Zeitplan und

mit welcher konkreten Zielsetzung - zum Beispiel Uferabflachung, Rückbau harter Uferverbauten, Verbesserung der Gewässerstruktur, Retention bei Starkregen?

  1. Falls nein,

aus welchen Gründen nicht und

welche Alternativen zur Verbesserung des Gewässerzustands und der Regenwasserbewirtschaftung werden geprüft?

  1. Ist die Schulenbrooksbek Bestandteil des Projektgebiets „Hamburg, deine Flussnatur?
  2. Falls ja, welche Maßnahmen sind für den Abschnitt östlich der Ernst-Henning-Straße vorgesehen?
  3. Falls nein, welche fachlichen Kriterien sprechen gegen eine Einbeziehung der Schulenbrooksbek?
  4. Wie erfolgt die Abstimmung des Bezirksamts mit der BUKEA und den Projektträgern im Rahmen des Naturschutzgroßprojekts in Bergedorf?
  5. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Art, Umfang, Lage und Zustand der Uferbefestigungen im östlichen Abschnitt vor?
  6. Wurden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
  7. Liegen dem Bezirksamt Hinweise vor, dass Uferbereiche verengt, befestigt oder überbaut wurden, die die Gewässerunterhaltung, die ökologische Funktion oder den Hochwasser- und Starkregenschutz beeinträchtigen?
  8. Haben Kleingartennutzende oder sonstige Verantwortliche die Uferbefestigungen rechtmäßig errichtet?
  9. Welche Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstigen Zustimmungen wären hierfür erforderlich gewesen, und liegen diese dem Bezirksamt vor?
  10. Wurden Auflagen erteilt, und wird deren Einhaltung kontrolliert?
  11. Liegen dem Bezirksamt Hinweise oder Prüfungen vor, ob bei den verbauten Wellplatten asbesthaltige Materialien verwendet wurden?
  12. Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant, insbesondere Prüfung und fachgerechte Entsorgung?
  13. Falls nein, beabsichtigt das Bezirksamt eine Prüfung zu veranlassen?
  14. Falls Uferbefestigungen oder verbaute Materialien unrechtmäßig errichtet oder verwendet wurden, welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Verwaltung, die Beseitigung zu verlangen oder durchzusetzen?
  15. Welche Schritte wurden ggf. bereits eingeleitet?
  16. Inwieweit wird die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) verwaltungsseitig im Bezirk Bergedorf bereits berücksichtigt?
  17. Welche internen Prüfungen, Leitlinien oder Arbeitsaufträge wurden hierzu bislang angestoßen, und welche Auswirkungen hat dies konkret auf die Priorisierung und Planung von Gewässerrenaturierungen, insbesondere an der Schulenbrooksbek?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Ernst-Henning-Straße

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