Ist Bergedorf ausreichend auf einen Stromausfall vorbereitet?
Kleine Anfrage
der BAbg Jacobsen, Dr. Dahms und der FDP-Gruppe
Nach dem Anschlag auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten, bei dem es in der Folge zum Totalausfall des Stroms für 45.000 Haushalte, inklusive der Straßen- und Platzbeleuchtung sowie der Telefonverbindung im gesamten Stadtteil kam, sind die Hilfeleistungen für die Betroffenen etwa 100.000 Einwohner nur äußerst schleppend und im Ergebnis mehr als unbefriedigend angelaufen. So gab es zunächst keine Generatoren oder Notstromaggregate (Stromerzeugungsaggregate) zur Stromerzeugung und auch keine organisierte Hotelunterbringung, insbesondere für alte und kranke Menschen sowie Familien mit Kindern. Dies führte, u.a. durch die Minustemperaturen und die fehlende Möglichkeit einen Notruf abzusetzen, zu erheblichen Gefahren für die betroffene Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Bergedorf:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Sämtliche allgemeinen Hinweise können der SKA 23/2576 entnommen werden, die über die Parlamentsdatenbank abzurufen ist.
Jedes Szenario im Bereich Bevölkerungsschutz bietet besondere Herausforderungen. Eine pauschale Beantwortung, ob ein vergleichbarer Blackout wie in Berlin auch in Bergedorf möglich wäre, kann nicht pauschal und valide beantwortet werden.
Das Bezirksamt bereitet im Rahmen seiner Zuständigkeiten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen vor.
Das Bezirksamt Bergedorf entwickelt kontinuierlich seine Notfallplanung weiter, unabhängig von konkreten Anschlägen.
Der Bevölkerungsschutz umfasst Aufgaben des Katastrophenschutzes (Zuständigkeit der Bundesländer) und der zivilen Verteidigung (Zuständigkeit des Bundes). Beide Aufgabenfelder sind im Bezirksamt abzubilden. Seit 2019 melden die Bezirksämter ihre Bedarfe für die zivile Verteidigung regelmäßig über die Haushaltsplanaufstellung an, bislang ohne Erfolg. Das Bezirksamt hat deswegen aus eigenen Ressourcen eine Stelle hierfür ausgebracht, die zum 01.04.2026 besetzt wird.
Eine vollständige Versorgung der Bevölkerung mit Notstrom an ihren Wohnorten ist nicht vorgesehen. Bestehende Planungen konzentrieren sich auf den Betrieb von Notunterkünften inkl. Versorgung. Darüber hinaus werden Warnung und Information der Bevölkerung von Seiten des Bezirksamtes erfolgen.
Nein
Siehe auch Antwort zu Frage 5.
Siehe Antwort zu Frage 7. (kritische Infrastruktur)
Die Eigenversorgung der Bevölkerung wird seitens des Bundes und der FHH beworben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 7.
Siehe Anlage
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung. (u.a. Warnung und Information über Lautsprecherwagen, Einrichten von Notfall-Informationspunkten)
Die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes.
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Übungen und Schulungen des regionalen Katastrophenschutzes im Bezirk Bergedorf
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