22-0709.01

Aufstellung von Sitzbänken im Rahmen der Sanierung der Justus-Brinckmann-Straße

Antwort

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Jacobsen, Dr. Dahms und FDP-Gruppe

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme in der Justus-Brinckmann-Straße wurden auf dem eher kurzen Teilabschnitt zwischen Holtenklinker Straße und dem Verbindungsstück der Justus Brinkmann Str. zum Gojenbergsweg sechs neue Sitzbänke aufgestellt. Die Bänke befinden sich dabei in unmittelbarer Nähe zum Fahrbahnrand.

Nach Auffassung der FDP-Gruppe ist die Standortwahl in mehrfacher Hinsicht nicht nachvollziehbar: Das betroffene Wegstück ist relativ steil und weist augenscheinlich eine eher geringe Fußngerfrequenz auf und führt zudem zum Michael Nathan Weg, einer Treppenanlage, sodass es für mobilitätseingeschränkte Personen insbesondere für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl keine sinnvolle barrierefreie Wegeverbindung darstellt.

Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck, dass hier öffentliche Mittel in erheblichem Umfang an einem Ort eingesetzt wurden, an dem ein tatsächlicher Bedarf kaum erkennbar ist. Dies ist umso kritischer, als in anderen Teilen des Stadtteils Bergedorf insbesondere in stärker frequentierten Bereichen mit hohem Anteil älterer Menschen (u. a. im Umfeld des Cura Seniorenwohnheims) Sitzgelegenheiten fehlen oder vorhandene Bänke sich teilweise in einem schlechten Zustand befinden.

Solche Maßnahmen, die für viele Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick nicht plausibel wirken, können das Vertrauen in Verwaltung und Politik erheblich beeinträchtigen. Auch gut gemeinte Planungen müssen sich am tatsächlichen Bedarf und an gängigen Standards messen lassen. Auffällig ist zudem, dass die Bänke in der ersten Verschickung, zu der die Fraktionen der Bezirksversammlung Stellung genommen haben, offenbar (noch) nicht eingezeichnet waren und erst in der Schlussverschickung ersichtlich waren, hier aber dann leider keine Beachtung mehr gefunden haben. Gerade deshalb sollte geprüft werden, ob hier eine nachträgliche Korrektur möglich ist.

Wir fragen das das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Kosten
    Welche Gesamtkosten sind für die Anschaffung und Aufstellung der sechs Sitzbänke in diesem Teilabschnitt der Justus-Brinckmann-Straße entstanden (bitte aufschlüsseln nach Anschaffung, Montage und ggf. Folgekosten)?

r die Lieferung und den Einbau der sechs Sitzbänke (Modell „Luise“, seniorengerechte Ausführung) sind im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Einheitspreise von 1.777,77 € netto je Stück vereinbart worden.

6 × 1.777,77 = 10.666,62 netto

zzgl. 19 % MwSt = 12.693,27 brutto

Die Leistung umfasst Lieferung, Fundamentierung, Erdarbeiten sowie Montage. Oberflächenanpassungen wurden über gesonderte Positionen abgerechnet.

  1. Bedarf und Entscheidungsgrundlage
    Auf welcher Grundlage wurde entschieden, an diesem Wegstück diese Anzahl neuer Sitzbänke auf beiden Seiten aufzustellen?

Die Entscheidung zur Aufstellung von Ruhebänken erfolgte im Rahmen der Entwurfsplanung der Sanierungsmaßnahme.

Der betreffende Abschnitt weist ein deutliches Längsgefälle auf und wird als fußufige Verbindung genutzt. Die Bänke dienen als funktionale Ruhepunkte, insbesondere r ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen.

Die Planung erfolgte auf Grundlage von:

- Hamburger Regelwerke r Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra), Kapitel 6.1.6.1 Straßenbegleitende Gehwege, die mit Hamburg-spezifischen Abweichungen die Anwendung der RASt06 vorsieht.

- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06), Kapitel 6.1.6.1 Straßenbegleitende Gehwege, sowie Kapitel 7.4.3 Einbauten für besondere Nutzungen.

- DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“

Es handelt sich nicht um Aufenthaltsbänke mit Aufenthaltsqualität, sondern um funktionale Ruhebänke im Bewegungsraum.

  1. Aufstellung
    Die Bänke wurden erst deutlich nach Freigabe der Strecke für den Verkehr aufgestellt, hat das zusätzliche Kosten verursacht, und wenn ja, welche?

Zusätzliche Kosten sind hierdurch nicht entstanden, da die Lieferung und der Einbau der Sitzbänke Bestandteil der beauftragten Gesamtleistung waren. Das zeitversetzte Aufstellen der Sitzbänke ist durch Lieferverzögerungen entstanden.

  1. Fußngerfrequenz / Evaluation
    Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse, Zählungen oder sonstige Daten zur tatsächlichen Fußngerfrequenz in diesem Abschnitt vor? Bitte angeben.
    Wenn nein: Warum wurde eine solche Frequenzbewertung vor der Standortentscheidung nicht vorgenommen?

Nein, es liegen keine Zählungen vor. Bei der Aufstellung der Bänke handelt es sich um eine Angebotsplanung und keine ermittelte Bedarfsplanung. Die Angebotsplanung dient dazu die Nutzungsbedingungen zu verbessern. Im besten Fall nnen dadurch Menschen, denen das zu Fuß gehen vorher zu anstrengend war, diese Strecke jetzt besser bewältigen.

  1. Zielgruppe und Nutzbarkeit
    r welche Zielgruppe wurden die Bänke dort vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf mobilitätseingeschränkte Personen, obwohl der Weg in Richtung einer Treppenanlage führt und somit gerade für Rollatornutzerinnen und -nutzer kaum sinnvoll erscheint?

Die Bänke sind als allgemein nutzbare Ruhepunkte im Bereich eines deutlich ausgeprägten Längsgefälles vorgesehen. Sie dienen allen Personen, die die Steigung abschnittsweise bewältigen und dabei eine kurzfristige Sitz- oder Erholungsmöglichkeit in Anspruch nehmen möchten.

Die gewählte seniorengerechte Ausführung (Sitzhöhe 46 cm, Armlehnen, abgeschrägte Knieleiste) verbessert die Nutzbarkeit für eine breite Personengruppe und erleichtert insbesondere das Hinsetzen und Aufstehen.

Die Nutzung ist nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Die nke stehen grundsätzlich allen Fußngerinnen und Fußngern als Ruhepunkt zur Verfügung, unabhängig von der individuellen Mobilität oder der weiteren Wegeverbindung.

  1. Standards und Abstände
    Welche fachlichen Standards oder Richtlinien (z. B. Barrierefreiheit, erforderliche Bewegungsflächen, Sicherheitsabstände zur Fahrbahn) wurden bei der Standortwahl und Aufstellung berücksichtigt?

Die Planung erfolgte nach:

- Richtlinien für die Entwurfsgestaltung von Stadtstraßen (ReStra), Kapitel 6.1.6.1 Straßenbegleitende Gehwege, die mit Hamburg-spezifischen Abweichungen die Anwendung der RASt06 vorsieht.

- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06), Kapitel 6.1.6.1 Straßenbegleitende Gehwege, sowie Kapitel 7.4.3 Einbauten für besondere Nutzungen.

Aus diesen Regelwerken ergeben sich folgende wesentliche Anforderungen r die Aufstellung von Ruhebänken:

- Gehweg-/Seitenraumbreite: Standard r Hamburg ca. 2,502,65 m

- Verkehrsraum r Fußnger: mindestens 1,80 m r den Begegnungsfall von zwei mobilitätseingeschränkten Personen

- Sicherheitsraum zur Fahrbahn von 0,50 m (reduzierbar auf 0,30 m bei 30 km/h)

- Zusätzlicher Seitenraumbedarf für Ruhebänke: ca. 1,00 m gemäß Tabelle 25 RASt 06 („Richtwerte für den zusätzlichen Raumbedarf im Seitenraum aufgrund besonderer Anforderungen“); hierbei handelt es sich um einen planerischen Zuschlag zum Seitenraum insgesamt, nicht um einen zwingend als freier Vorplatz vor der Bank anzuordnenden Aufenthalts- oder Bewegungsstreifen.

- Anforderungen aus RASt 06 Abschnitt 7.4.3: nke zählen zu den Einbauten r besondere Nutzungen, die einen spezifischen funktionalen Raumbedarf haben und dabei den Gehweg nicht beeinträchtigen dürfen.

- Barrierefreiheit: Gemäß DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ sind Verkehrs- und Bewegungsflächen durchgängig hindernisfrei auszubilden. Die nutzbaren Gehflächen ssen ausreichende Breiten r Begegnung und Überholen

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Justus-Brinckmann-Straße Holtenklinker Str. Gojenbergsweg

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