22-0703

Wohnen für Auszubildende - Fachkräfte sichern für Bergedorf - ergänzt

Antrag

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.5

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Pelch, Capeletti, Froh und Fraktion der CDU

des BAbg. Gündogan und der SPD-Fraktion

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum stellt für viele Auszubildende in Hamburg und auch im Bezirk Bergedorf eine zunehmende Belastung dar. Steigende Mieten und fehlende passende Angebote erschweren es jungen Menschen, eine Ausbildung aufzunehmen oder fortzuführen. Gerade für Auszubildende mit geringem Einkommen ist der freie Wohnungsmarkt kaum noch zugänglich.

Auszubildende leisten jedoch einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und zur wirtschaftlichen Stärke unseres Bezirks. Insbesondere das Handwerk, der Einzelhandel, die Gesundheitsberufe sowie zahlreiche mittelständische Betriebe in Bergedorf sind auf gut erreichbare Ausbildungsplätze und attraktive Rahmenbedingungen angewiesen.

Die Handwerkskammer Hamburg hat wiederholt darauf hingewiesen, dass fehlender bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende zunehmend zu einem Standortnachteil wird und Ausbildungsplätze insbesondere im Handwerk gefährdet. Sie fordert die Politik ausdrücklich auf, den Ausbau von Wohnangeboten für Auszubildende deutlich voranzubringen, um Hamburg als attraktiven Ausbildungsstandort zu sichern.

Vor diesem Hintergrund sollte auch der Bezirk Bergedorf aktiv dazu beitragen, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel muss es sein, grundsätzlich die Realisierung von Azubiwohnungen im Bezirk zu ermöglichen. Diese sollten möglichst zentrumsnah entstehen, sodass der Bahnhof Bergedorf und damit die S-Bahn sowie der überregionale ÖPNV gut erreichbar sind. Eine gute Anbindung ist Voraussetzung dafür, dass Auszubildende sowohl ihre Betriebe als auch die Berufsschulen zuverlässig erreichen können.

Eine konkrete Entwicklungsperspektive bietet beispielsweise der Rahmenplan für das Körber-Areal an der Kurt-A.-Körber-Chaussee, der in den kommenden zwei Jahren weiterentwickelt werden soll. Aufgrund seiner zentralen Lage, der fußufigen Nähe zum Bahnhof Bergedorf, der guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie der Nähe zu Ausbildungsbetrieben eignet sich dieser Standort grundsätzlich auch für Wohnangebote für Auszubildende.

Darüber hinaus sollen auch weitere geeignete, zentrumsnahe Standorte im Bezirk geprüft werden. Bei der Entwicklung neuer Quartiere sollten unterschiedliche Wohnformen von Beginn an mitgedacht werden. Wohnraum für Auszubildende kann eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Wohnungsbau (Eigentum, frei finanzierter und sozialer Wohnungsbau) darstellen und zur sozialen Durchmischung beitragen.

Die frühzeitige Prüfung entsprechender Nutzungsmöglichkeiten in laufenden und künftigen Bebauungsplanverfahren eröffnet die Möglichkeit, den von Wirtschaft und Kammern benannten Handlungsbedarf aufzugreifen, einen konkreten Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten und Bergedorf als attraktiven Ausbildungs- und Wohnstandort weiter zu stärken.

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde zu prüfen und darzustellen,

  1. wie mindestens 20 Wohneinheiten im Bezirk Bergedorf für Auszubildende in den nächsten fünf Jahren geschaffen werden können und wie viele weitere Wohneinheiten perspektivisch realisierbar sind.
  2. welche zentrumsnahen Standorte insbesondere im Umfeld des Bahnhofs Bergedorf hierfür geeignet erscheinen.
  3. inwieweit im Rahmen der Entwicklung des Körber-Areals entsprechende Flächen oder Nutzungsmöglichkeiten für Azubiwohnungen berücksichtigt werden können.
  4. welche planungsrechtlichen, förderrechtlichen und städtebaulichen Voraussetzungen für die Realisierung von Azubiwohnungen geschaffen werden müssen.
  5. welche Kooperationsmöglichkeiten mit Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Kammern oder Ausbildungsbetrieben bestehen.
  6. welche Rahmenbedingungen (z. B. Einkommensgrenzen, Ausbildungsnachweis, Dauer des Mietverhältnisses) für die Nutzung von Azubiwohnungen vorgesehen werden könnten.
  7. wie eine angemessene Wohnqualität sowie eine gute soziale und städtebauliche Einbindung in bestehende Quartiere und/oder in neu zu errichtende gemischt genutzte Einzelvorhaben sichergestellt werden können.
  8. Dem Stadtentwicklungsausschuss ist, unter Hinzuziehung desWHT, bis Dezember 2026 ein Zwischenbericht über die Ergebnisse vorzulegen.
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