22-0706

Feministische Kämpfe sichtbar machen - 8. März als gesetzlicher Feiertag

Antrag

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.8

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

Der 8. März, auch bekannt als Internationaler Frauentag bzw. Internationaler Feministischer Kampftag, steht seit über 100 Jahren für den Kampf um die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte von Frauen. Er erinnert an zentrale historische Errungenschaften wie das Frauenwahlrecht, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Beruf sowie an den fortdauernden Einsatz gegen Diskriminierung und soziale Ungleichheit.

In den letzten Jahren haben bereits Berlin (seit 2019) und Mecklenburg-Vorpommern (seit 2023) den 8. März als gesetzlichen Feiertag eingeführt. Diese Entscheidungen würdigen die historische Bedeutung der Frauenbewegung und setzen zugleich ein klares politisches Zeichen für die Anerkennung von Frauenrechten. Hamburg sollte diesem Beispiel folgen.

Die gesellschaftliche Realität zeigt jedoch, dass Gleichberechtigung weiterhin keine Selbstverständlichkeit ist. Frauen leisten den überwiegenden Teil der unbezahlten Care-Arbeit - in der Pflege von Angehörigen, in der Kinderbetreuung und im Haushalt. Diese strukturelle Schieflage spiegelt sich im Gender Care Gap ebenso wider wie im weiterhin bestehenden Gender Pay Gap. Die Folgen sind gravierend: geringere Einkommen, eingeschränkte Karrierechancen und eine deutlich erhöhte Altersarmut von Frauen.

Gleichzeitig befinden sich die Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland auf einem alarmierenden Höchststand. Nahezu täglich wird ein Femizid verübt. Frauen sowie FLINTA*-Personen sind in besonderem Maße von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Diskriminierung und sozialer Benachteiligung betroffen.

Ein gesetzlicher Feiertag schafft Raum für gesellschaftliche Debatten, politische Bildung, Engagement und Solidarität. Er würdigt die historischen Kämpfe der Frauenbewegung und stärkt zugleich den Auftrag diese Rechte unter heutigen Bedingungen weiter zu verteidigen und auszubauen.

Gerade angesichts wachsender gesellschaftlicher Polarisierung, zunehmenden Antifeminismus und anhaltender struktureller Ungleichheit braucht es sichtbare, verbindliche Zeichen. Der 8. März als gesetzlicher Feiertag in Hamburg wäre ein solches Zeichen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

1. Die BezirksversammlungBergedorf spricht sich dafür aus, den 8. März - den Internationalen Frauentag / Internationalen Feministischen Kampftag - als gesetzlichen Feiertag in der Freien und Hansestadt Hamburg einzuführen.

2. Die BezirksversammlungBergedorf empfiehlt der Hamburgischen Bürgerschaft, eine entsprechende Änderung des Hamburgischen Feiertagsgesetzes auf den Weg zu bringen.

3. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, diesen Beschluss dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft zu übermitteln.

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Hamburg

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